• Vor 100 Jahren wurde die Sparkasse in Schwerin kommunal. Erst danach konnten neue Produkte wie Scheck und Girokonto eingeführt werden. : © Historisches Archiv des OSV

Auf dem Weg zum Universalinstitut

Schon seit 1821 gibt es in Schwerin eine Sparkasse. Gegründet wurde sie jedoch nicht als kommunales Institut. Erst vor 100 Jahren ging die sogenannte Ersparnisanstalt auf die Stadt über. Die Einrichtung firmierte seit April 1918 als „Ersparnisanstalt in Schwerin, städtische Sparkasse“. Erst nach der Übernahme durch die Kommune und Annahme der Mustersatzung für die Stadtsparkassen im damaligen Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin konnte eine bankmäßige Entwicklung des Instituts erfolgen.

Zwar wurde den deutschen Sparkassen bereits 1908 durch das Reichsscheckgesetz die passive Scheckfähigkeit zugestanden. Die Entscheidung über die Zulassung lag jedoch bei den Aufsichtsbehörden der Länder. Die vom Schweriner Innenministerium genehmigte Mustersatzung aus dem Jahr 1917 erlaubte nur den kommunalen Sparkassen moderne Geschäfte. So konnte im August 1918 bei der städtischen Sparkasse der Scheck- und Überweisungsverkehr eingeführt werden. Die Entwicklung zum universal tätigenden Kreditinstitut hatte begonnen.

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Die Anfänge des Scheckverkehrs in der Niederlausitz

Als Abbildungen dieses Artikels sehen Sie die Vorder- und Rückseite eines Scheckheftes der Haupt-Sparkasse des Markgraftums Niederlausitz. Dieses in mehreren Landkreisen wirkende Institut wurde am 1. Oktober 1824 eröffnet und hatte zahlreiche Nebenstellen. Eine befand sich in Luckau. Von dort stammt das 100 Jahre alte Heft, das mehrere Währungen erlebt hat. Dies lässt sich aus dem Vordruck und den Stempeleinträgen schlussfolgern.

Am 1. Oktober 1912 führte die Flächensparkasse den Scheckverkehr ein. Ursprünglich waren Sparkassen als reine Sparinstitute gedacht. Im Laufe der Zeit entwickelten sie sich zu Universalinstituten mit vielfältiger Produktpallette. So wurde ihnen zum Beispiel im Reichsscheckgesetz vom 11. März 1908 die passive Scheckfähigkeit zugestanden. Diesbezüglich folgte dann im Königreich Preußen am 20. April 1909 ein Erlass. Der Staat wollte damals aus volkswirtschaftlichen und politischen Gründen erreichen, dass nicht mehr soviel mit Goldmünzen, sondern bargeldlos gezahlt wurde.

Auch zur Überweisung konnten die Schecks der Haupt-Sparkasse genutzt werden. In diesem Fall musste quer über den Text der Vermerk „Nur zur Verrechnung“ geschrieben werden. Jeder Scheck war sorgfältig dem Vordruck entsprechend auszufüllen. Es gab Sicherheitsvorkehrungen. So waren unter anderem von der Zahlenreihe an der rechten Seite diejenigen Zahlen abzutrennen, die den Betrag überstiegen. Die deutlich mit Tinte geschriebene Unterschrift musste mit der bei der Sparkasse hinterlegten übereinstimmen. Radierungen waren untersagt.

Nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit, was damals gewöhnlich drei bis vier Tage dauerte, wurde der Scheck eingelöst, nicht nur von sämtlichen Zweigstellen der Haupt-Sparkasse des Markgraftums Niederlausitz, sondern auch von fast allen anderen deutschen Sparkassen sowie weiteren Geldinstituten. Auch die Girozentrale der Provinz Brandenburg war zuständig. Dem Giroverband der kommunalen Verbände der Provinz Brandenburg selbst sollte das Markgraftum Niederlausitz mit seiner Haupt-Sparkasse erst ab 1921 als Mitglied angehören.

  • Schmal und zukunftsweisend: Die älteste Dissertation im Bestand des OSV-Archivs aus dem Jahr 1892. : © Historisches Archiv des OSV

  • Dank der Aussonderung der Mannheimer Universitätsbibliothek (siehe Stempel) konnte die Schrift von Michael antiquarisch erworben werden und gelang so in den Bestand der historischen Fachliteratur unseres Archivs.

  • Sparkassengeschichtlich relevante Werke sind wertvolle Zeitdokumente, die vor Staub geschützt in Archivschränken untergebracht sind. Sie geben Aufschluss über Reformen sowie Entwicklungstrends der Sparkassenorganisation in ihrer jeweiligen Epoche, arbeiten oftmals vorhergehende Jahrzehnte auf und sind damit eine unverzichtbare Quelle für die Geschichtsschreibung. : © Historisches Archiv des OSV

„Eine ernste und streng wissenschaftliche Leistung“ – Die älteste Dissertation zum Sparkassenwesen im historischen Buchbestand des OSV-Archivs

1892 heißt es in einer Rezension der Zeitschrift „Sparkasse“ über die Schrift von Berthold Michael: „Es ist dieses die fleißige und wohlgelungene Erstlingsarbeit eines jungen Gelehrten, die von jedem Sparkassenbeamten nicht nur mit Interesse gelesen sondern auch mit Eifer studiert werden sollte.“

Im Alter von nur 28 Jahren hatte der Sohn des Berliner Genremalers Max Michael an der altehrwürdigen Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg sein 84-seitiges Werk „Ueber die Ausdehnung der Thätigkeit der Sparkassen, insbesondere die Pflege des Checkverkehrs durch dieselben“ eingereicht, um die Doktorwürde zu erlangen.*

Mit seiner Arbeit brachte Berthold Michael ein für die Sparkassen wichtiges Thema aufs Tapet: Den Scheckverkehr. Durch diesen sollte die Bedeutung der Institute erhöht und die wirtschaftliche Förderung einer breiten Schicht des Mittelstandes begünstigt werden. Als positives Beispiel findet sich in der Schrift der Hinweis auf die Sparkasse Mühlheim an der Ruhr, die bereits 1884 die „Einführung eines Checkverkehrs bei der hiesigen Sparkasse“ bei der Königlichen Regierung, Abteilung des Innern zu Düsseldorf, beantragt hatte. Daraufhin stellte das Ministerium die Vor- und Nachteile des Scheckverkehrs gegenüber und entschied schließlich gegen den Antrag der Sparkasse. Ein Erlass von 1886 verbot den Sparkassenscheck sogar ausdrücklich. Drei Jahre später wurde dieses Verbot nochmals bekräftigt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 1892 konnte Michael zwar nicht wissen, aber vielleicht schon ahnen, dass die Umsetzung seiner Reformvorschläge noch einige Jahre dauern würde.

Erst die Wirtschaftskrise des Jahres 1907 gab den entscheidenden Anstoß zur Weiterführung des Themas. Die Geldversorgung der Wirtschaft sollte unabhängiger vom Bargeld organisiert werden. So wurde 1908 das Reichsscheckgesetz erlassen, das den bargeldlosen Zahlungsverkehr förderte, den Sparkassen die passive Scheckfähigkeit übertrug und die Einführung des Giroverkehrs ermöglichte. Bis heute gilt diese Entwicklung als Meilenstein in der Geschichte der Sparkassenorganisation, weil sie den Beginn der Herausbildung von Universalinstituten markiert.

In unserem historischen Buchbestand ist die vorliegende Dissertation die einzige aus dem 19. Jahrhundert mit Sparkassenbezug. Doch ist sie auch die älteste, die wir kennen? Eine Anfrage bei den Kollegen der Sparkassen-Bibliothek in Bonn ergab, dass sich der Dresdner Hans von Mangoldt bereits 1847 mit dem Sparkassenwesen wissenschaftlich auseinandergesetzt und eine Doktorarbeit „Über die Aufgabe, Stellung und Einrichtung der Sparkassen“ verfasst hatte. Auf beide Hochschulschriften lässt sich das Fazit des Rezensenten beziehen, das 1892 dem Michael’schen Werk galt: Sie konnten zu jener Zeit „als eine wertvolle Bereicherung der leider noch sehr dürftigen Sparkassen-Litteratur angesehen werden“.

 

*Das Wort „Check“ wurde im 19. Jahrhundert aus dem Englischen entlehnt. Zunächst gab es zwei Schreibweisen: check und cheque. In Deutschland setzte sich nach 1900 die eingedeutschte Form Scheck durch, s. a. Link.