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Der Kaiser in Silber

Der Kaiser in Gold wurde Ihnen ja bereits in einem Blogbeitrag zur Währungsgeschichte vorgestellt. In der Münzsammlung des Historischen Archivs befinden sich noch weitere Geldstücke aus der Zeit des Deutschen Reichs. Sie werden öfters ausgeliehen und ergänzen die Wanderausstellung Geldgeschichte(n). Hier sehen Sie ein 150 Jahre altes 5-Mark-Stück mit dem Bildnis des preußischen Königs und deutschen Kaisers Wilhelm I.

Hergestellt wurde es mit dem Prägezeichen A in Berlin. Gemäß dem Reichsmünzgesetz vom 9. Juli 1873 entstanden aus einem Pfund Feinsilber 20 Münzen. Eine beinhaltete 25 Gramm. Damals gab es übrigens auch Geldstücke zu 5 Mark aus Gold. Bei der Prägung von 279 Stücken kam ein Pfund Feingold zum Einsatz. Es waren also nur 1,79 Gramm enthalten. Im Gegensatz zu den kleinen Geldstücken aus Gold waren die großen aus Silber unterwertig. Der aufgeprägte Wert entsprach nicht dem Metallwert. Es handelte sich um sogenannte Scheidemünzen.

Interessanterweise war kein Bürger verpflichtet, Reichssilbermünzen im Betrag von mehr als 20 Mark anzunehmen. Auch dies stand im Gesetz. Hinsichtlich der Gestaltung gab es vor, dass auf einer Seite die Hoheitszeichen der freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck beziehungsweise die jeweiligen Landesherren abgebildet wurden. Somit trugen die Deutschen nicht nur den Kaiser aus Preußen, sondern zum Beispiel auch den König aus Sachsen in der Geldbörse.

  • Titelbild der Mitarbeiterzeitung der Kreissparkasse Naumburg, 1995 : © Historisches Archiv des OSV

Frohe Weihnachten

Liebe Leserinnen und Leser,

wir wünschen Ihnen wundervolle Festtage in Saus und Braus und im Kreise Ihrer Liebsten.

Bleiben Sie gesund und seien Sie gespannt auf viele neue Sparkassengeschichten im nächsten, hoffentlich friedlicheren, Jahr.

Britta Weschke, Thomas Einert & Claudia Wöhnl

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Die Einführung der Rentenmark

Vor 100 Jahren wurde sie eingeführt, die Rentenmark. Ursprünglich waren Bezeichnungen wie Roggenmark, Neumark oder Bodenmark für die Währung im Gespräch. Es wurde schließlich die Rentenmark der neu gegründeten Deutschen Rentenbank, einer juristische Person des Privatrechts. Ihr Grundkapital und ihre Rücklage in Höhe von 3,2 Milliarden Rentenmerk sollten Forst- und Landwirtschaft sowie Industrie, Handel und Gewerbe aufbringen. Sie hatten dazu eine Grundschuld zu übernehmen beziehungsweise Schuldverschreibungen auszustellen.

Auf dieser Grundlage und maximal bis zu dem genannten Geldbetrag konnte die Bank auf mindestens 500 Goldmark lautende und verzinsliche Rentenbriefe ausstellen, die als Deckung der Banknoten dienten. Die Rentenbriefe waren aber nicht in Gold einlösbar. Die Rentenmark war der stabilen goldgedeckten Mark aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg nur theoretisch gleichgestellt. Eine Rentenmark entsprach einer Goldmark, was 1/2790 Kilogramm Feingold bedeutete.

Die Rentenmark war im Gegensatz zur Mark, neben die sie trat, kein gesetzliches Zahlungsmittel. Sie wurde aber von öffentlichen Kassen angenommen. Münzen gab es zu 1, 2, 5, 10 und 50 Rentenpfennig. Die Rentenbank durfte Scheine zu 1, 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1.000 Rentenmark emittieren. Die Einführung verlief aber schleppend, was auch an einem vom 10. bis 18. November dauernden Buchdruckerstreik lag. Deswegen standen am 1. Dezember erst 680,4 Millionen Rentenmark zur Verfügung. Am Jahresende waren es dann 2,2 Milliarden.

Die Notenpresse für die Reichsregierung war indes stillgelegt, da die Reichsbank ab dem 15. November 1923 keine Schatzanweisungen des Reichs mehr diskontierte. Die Regierung bekam 196,5 Millionen Rentenmark als unverzinsliches Darlehen von der Rentenbank, um ihre Schatzanweisungen bei der Reichsbank abzulösen. Mit dem Geld kaufte die Reichsbank Markbestände auf und sorgte für eine Verknappung des heruntergewirtschafteten Zahlungsmittels. Schließlich konnte am 20. November der Kurs des Dollars auf 4,2 Billionen Mark festgelegt und ein Verhältnis eine Billion Mark = eine Rentenmark dauerhaft geschaffen werden. Damit endete die verheerende Inflation des Jahres 1923.

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Nach Millionen und Milliarden kamen Billionen

Vor 100 Jahren emittierte die damalige deutsche Zentralbank, die Reichsbank, immer höhere Banknotenwerte. Es war die Zeit der grassierenden Inflation. Auf Millionen- und Milliarden- folgten Billionen-Scheine, wie der abgebildete aus unserem Archivbestand. Reichsbanknoten zu einer, fünf und zehn Billionen Mark gab man am 1. November 1923 heraus. Der Geldschein mit dem höchsten Nominal war die 100-Billionen-Mark-Note. Diese wurde wohl nicht erst am 15. Februar 1924 in den Umlauf gebracht. Eine frühere Ausgabe datiert interessanterweise bereits auf den 26. Oktober 1923.* Noch lange nach dem Ende der Hyperinflation wurden übrigens Billionen-Scheine gedruckt. Im November 1923 wurde die stabile Rentenmark eingeführt und der Kurs der Mark stabilisiert. Vier Monate später erschien am 15. März 1924 mit fünf Billionen der letzte Mark-Schein. Diese 5.000.000.000.000 Mark entsprachen 5 Rentenmark.

* Vgl. Hoffmann, Dieter/ Reichenberger, Jörg: „Das Notenbuch“ – Katalog der deutschen Banknoten ab 1874, 6. Aufl, 1992, S. 76.

  • Im Archiv des Sparkassenhistorischen Dokumentationszentrums des DSGV - von links nach rechts: Richard Hedrich-Winter (Sparkasse KölnBonn), Thomas Einert (OSV), Dr. Thorsten Wehber (DSGV), Claudia Wöhnl (OSV), Britta Weschka (OSV) : © Gregor Mauer, DSGV

Klausurtagung beim Dachverband

In den letzten Tagen war das Team des Historischen Archivs des OSV auf Dienstreise in Bonn. Dort fand unsere diesjährige Klausurtagung statt. Zu Gast waren wir im Sparkassenhistorischen Dokumentationszentrum des DSGV bei Dr. Thorsten Wehber. Dort wurde sich unter anderem über Geschichtsdienstleistungen ausgetauscht, insbesondere was die Jubiläen von Sparkassen betrifft. Anwesend war auch Richard Hedrich-Winter, der das Archiv der örtlichen Sparkasse KölnBonn betreut. Der 200. Geburtstag dieser Großsparkasse steht 2026 an.

Auch das Thema Aufarbeitung der NS-Zeit war auf der Agenda. Diesbezüglich lieferte unter anderem der „Historikerstreit“ um die Chronik der Frankfurter Sparkasse 1822 eine aktuelle Vorlage. Die öffentliche Auseinandersetzung um die korrekte Behandlung dieses Kapitels der Sparkassengeschichte ist nach der kürzlich erfolgten Veröffentlichung der Jubiläumsschrift nicht beendet. Sogar das Fritz Bauer Institut beschäftigt sich mittlerweile im Auftrag der Sparkasse mit dem Thema.

Auch eine Führung durch die Bonner Archivräume stand auf dem Programm. Schon seit 1977 dokumentiert das Zentrum unseres Dachverbandes die Sparkassengeschichte. Neben vielen Publikationen und Papierquellen, vor allem zur Historie des DSGV, beherbergt das Archiv zahlreiche Bild-, Film- und Tondokumente sowie Objekte verschiedenster Art. Dazu zählen zum Beispiel allerlei Werbeartikel, Spardosen sowie Sparkassenbücher. Das älteste Exemplar wurde übrigens 1826 ausgestellt.

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Zwangsnamen für jüdische Deutsche

Die Zwangsnamen Israel und Sara sind Ihnen sicher ein Begriff? Vor genau 85 Jahren erließen das Reichsinnen- und das Reichsjustizministerium eine Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938. Demnach sollten jüdische Deutsche nur solche Vornamen erhalten, die der Innenminister erlaubte. Dazu diente eine Liste mit willkürlich zusammengetragenen, fast ausschließlich in Deutschland unüblichen Namen.

Wenn Juden nicht einen solchen, angeblich typischen, Namen hatten, mussten sie ab dem 1. Januar 1939 einen zweiten Vornamen führen, die Männer Israel und die Frauen Sara. Diese diskrimierende Regelung sollte Juden öffentlich kenntlich machen. Wenige Jahre später folgten auf Zwangsnamen sogenannte Judensterne. Wer als Jude zu gelten hatte, regelte eine Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935. Ob die Verfolgten sich überhaupt als solche verstanden oder der Religionsgemeinschaft angehörten, war schlichtweg egal. Die NS-Judenpolitik war rassistisch motiviert.

Die Sparkassen waren damals gleichgeschaltet und in die Maßnahmen zur Ausplünderung der jüdischen Deutschen eingebunden. Schon mehrfach ist dies im Blog thematisiert worden. Die gesetzlichen Anweisungen reichten der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und die Regionalverbände an die kommunalen Geldinstitute weiter. Um der Kundschaft die Verfügung über ihren Besitz zu entziehen und diesen schließlich an den Staat abzuführen, war es nützlich, diesen vorher zu identifizieren. Konten und Depots wurden mittels der neuen Namen markiert, wie oben abgebildetem Rundschreiben zu entnehmen ist.