• 1 Mark von 1914 als Geldstück und als Geldschein : © Historisches Archiv des OSV

Die Einführung der Papiermark

Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde die Mark als einheitliche deutsche Währung eingeführt. Gesetze regelten nicht nur die Auspägung von Münzen, etwa die Herstellung von 100 1-Mark-Stücken aus einem Pfund Feinsilber. Die Reichsbank wachte über die Sicherheit der zum Teil durch Goldreserven gedeckten Markwährung. Reichsbanknoten gab es zuerst nicht unter 100 Mark, ab 1906 auch zu 50 und 20 Mark. Erst ab 1910 galten ihre Geldscheine als gesetzliche Zahlungsmittel. Die Bevölkerung nutze jedoch lieber weiter Goldmünzen.

Die Reichsbank war verpflichtet, ihre Noten gegen Gold einzulösen. Dabei entsprachen 1392 Mark einem Pfund Feingold. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurde die Einlösepflicht am 4. August 1914 gesetzlich abgeschafft. Das war das Ende des Goldstandards. Zugleich gründete der Staat sogenannte Darlehenskassen, die Handel und Gewerbe durch Kredite fördern sollten. Sie gaben Darlehenskassenscheine aus. Diese waren keine gesetzlichen Zahlungsmittel und mussten nur von den Reichskassen und öffentlichen Kassen der Bundesstaaten angenommen werden.

Der Gesamtbetrag der Scheine wurde zunächst auf 1,5 Milliarden Mark begrenzt. Beim Kriegsende 1918 waren schließlich 10 Milliarden vorhanden. Da die Reichsbank die Darlehenskassenscheine zur Deckung ihrer eigenen Noten verwenden durfte, trugen sie auch so zur Expansion der Geldmenge bei. Die Vergrößerung des Volumens bei begrenztem Warenangebot führte bereits während des Ersten Weltkrieges zur Inflation. Einem unkontrollierten Verlust des Geldwertes wirkte der Staat jedoch durch verschiedene Maßnahmen entgegen.

  • © Historisches Archiv des OSV

Der Kaiser in Silber

Der Kaiser in Gold wurde Ihnen ja bereits in einem Blogbeitrag zur Währungsgeschichte vorgestellt. In der Münzsammlung des Historischen Archivs befinden sich noch weitere Geldstücke aus der Zeit des Deutschen Reichs. Sie werden öfters ausgeliehen und ergänzen die Wanderausstellung Geldgeschichte(n). Hier sehen Sie ein 150 Jahre altes 5-Mark-Stück mit dem Bildnis des preußischen Königs und deutschen Kaisers Wilhelm I.

Hergestellt wurde es mit dem Prägezeichen A in Berlin. Gemäß dem Reichsmünzgesetz vom 9. Juli 1873 entstanden aus einem Pfund Feinsilber 20 Münzen. Eine beinhaltete 25 Gramm. Damals gab es übrigens auch Geldstücke zu 5 Mark aus Gold. Bei der Prägung von 279 Stücken kam ein Pfund Feingold zum Einsatz. Es waren also nur 1,79 Gramm enthalten. Im Gegensatz zu den kleinen Geldstücken aus Gold waren die großen aus Silber unterwertig. Der aufgeprägte Wert entsprach nicht dem Metallwert. Es handelte sich um sogenannte Scheidemünzen.

Interessanterweise war kein Bürger verpflichtet, Reichssilbermünzen im Betrag von mehr als 20 Mark anzunehmen. Auch dies stand im Gesetz. Hinsichtlich der Gestaltung gab es vor, dass auf einer Seite die Hoheitszeichen der freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck beziehungsweise die jeweiligen Landesherren abgebildet wurden. Somit trugen die Deutschen nicht nur den Kaiser aus Preußen, sondern zum Beispiel auch den König aus Sachsen in der Geldbörse.

  • Sparbuch der Stadtsparkasse Marienberg, eröffnet vor 150 Jahren : © Historisches Archiv des OSV

Vom Taler zur Mark

Vor genau 150 Jahren wurde ein sogenanntes Einlage- und Quittungsbuch bei der Sparkasse in Marienberg ausgestellt. Eine Kunde aus Lauterbach zahlte an diesem 20. September 1873 genau 20 Taler ein. Mit der Umstellung auf die Mark wurden zum 1. Januar 1875 aus seinem Guthaben von 21 Talern dann 63 Mark. Im Königreich Sachsen und in vielen anderen deutschen Ländern erfolgte damals die offizielle Einführung der Reichswährungsrechnung. Ein Taler entsprach drei Mark.

Das Historische Archiv des OSV beherbergt nur einzelne Sparkassenbücher, welche diese erste Währungsumstellung in der ostdeutschen Sparkassengeschichte dokumentieren. Ein weiteres Exemplar stammt zum Beispiel aus Chemnitz und wurde angekauft. Das abgebildete Sparbuch der Stadtsparkasse Marienburg war hingegen eine Schenkung. Es wurde dem damaligen Geschäftsführenden Präsidenten unseres Verbandes, Claus Friedrich Holtmann, vor 11 Jahren vom Archivar der Erzgebirgssparkasse, Horst Möckel, überreicht. So kam es in unser Archiv.

Wir nehmen natürlich auch andere Geschenke an, die unsere Sammlung ergänzen. Wer Sparkassenhistorisches besitzt und dieses gern in gute Hände abgeben möchte, kann sich gern an uns wenden. Klicken Sie einfach hier auf das Wort Kontakt. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

  • "Ersatztaler" zu 3 Mark wurden unter anderem in Muldenhütten bei Freiberg geprägt. Für den sächsischen Herkunftsort steht der Kennbuchstabe E. : © Historisches Archiv des OSV

Ein Silberstück Währungsgeschichte – Der „Ersatztaler“

1871 wurde mit dem Deutschen Reich ein einheitlicher Nationalstaat gegründet und die Vereinheitlichung der deutschen Münz- und Währungssysteme in die Wege geleitet. Ein Reichsgesetz legte die Einteilung der neuen Rechnungseinheit Mark in 100 Pfennige fest und bestimmte die Prägung erster Reichsgoldmünzen zu 10 und 20 Mark. Für das gesamte Reichsgebiet waren diese Goldstücke Zahlungsmittel. Die Einziehung der bisher gebräuchlichen Ländermünzen wurde aber 1871 lediglich angekündigt. So gab es erst einmal eine Doppelwährung.

Erst 1873 wurde das Währungssystem endgültig gesetzlich festgelegt. An die Stelle der Landeswährungen trat die Reichsgoldwährung. Die Prägung von goldenen 5-Markstücken wurde beschlossen. Reichsmünzen aus Silber waren fortan 20- und 50-Pfennig sowie 1-, 2- und 5-Mark. Die Münzen des Deutschen Reichs erhielten eine einheitliche Gestaltung. So hatten zum Beispiel Geldstücke von 2 Mark aufwärts auf der einen Seite ein Bild des Landesherrn oder das Wappen einer der drei freien Hansestädte. Da es noch zu wenig Reichsmünzen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs  gab, waren vorläufig unter anderem noch alte Taler zum Wert von 3 Mark gültig.

Fast sämtliche deutsche Länder führten zum Jahresbeginn 1875 das neue Reichswährungssystem ein. Dies hieß aber nicht, dass ihre alten Taler aus 16,7 Gramm Silber nun ungültig waren. Bis 1907 waren sie gesetzliche Zahlungsmittel und konnten inoffiziell sogar noch bis 1910 eingetauscht werden. Weil die Menschen an ihrer Währung hingen, wurde 1908 sogar die Prägung von 3-Markstücken aus 15 Gramm Silber als „Ersatz“ beschlossen. Umgangssprachlich avancierten diese Münzen dann zu „Talern“. 1920 verordnete das Reich schließlich die Außerkurssetzung der Silbermünzen. Diese wurden aber von der Bevölkerung in der Zeit der Inflation nicht etwa gegen Papiergeld eingetauscht, sondern gehortet.