Die Einführung der Papiermark
Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde die Mark als einheitliche deutsche Währung eingeführt. Gesetze regelten nicht nur die Auspägung von Münzen, etwa die Herstellung von 100 1-Mark-Stücken aus einem Pfund Feinsilber. Die Reichsbank wachte über die Sicherheit der zum Teil durch Goldreserven gedeckten Markwährung. Reichsbanknoten gab es zuerst nicht unter 100 Mark, ab 1906 auch zu 50 und 20 Mark. Erst ab 1910 galten ihre Geldscheine als gesetzliche Zahlungsmittel. Die Bevölkerung nutze jedoch lieber weiter Goldmünzen.
Die Reichsbank war verpflichtet, ihre Noten gegen Gold einzulösen. Dabei entsprachen 1392 Mark einem Pfund Feingold. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurde die Einlösepflicht am 4. August 1914 gesetzlich abgeschafft. Das war das Ende des Goldstandards. Zugleich gründete der Staat sogenannte Darlehenskassen, die Handel und Gewerbe durch Kredite fördern sollten. Sie gaben Darlehenskassenscheine aus. Diese waren keine gesetzlichen Zahlungsmittel und mussten nur von den Reichskassen und öffentlichen Kassen der Bundesstaaten angenommen werden.
Der Gesamtbetrag der Scheine wurde zunächst auf 1,5 Milliarden Mark begrenzt. Beim Kriegsende 1918 waren schließlich 10 Milliarden vorhanden. Da die Reichsbank die Darlehenskassenscheine zur Deckung ihrer eigenen Noten verwenden durfte, trugen sie auch so zur Expansion der Geldmenge bei. Die Vergrößerung des Volumens bei begrenztem Warenangebot führte bereits während des Ersten Weltkrieges zur Inflation. Einem unkontrollierten Verlust des Geldwertes wirkte der Staat jedoch durch verschiedene Maßnahmen entgegen.