• 1 Mark von 1914 als Geldstück und als Geldschein : © Historisches Archiv des OSV

Die Einführung der Papiermark

Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde die Mark als einheitliche deutsche Währung eingeführt. Gesetze regelten nicht nur die Auspägung von Münzen, etwa die Herstellung von 100 1-Mark-Stücken aus einem Pfund Feinsilber. Die Reichsbank wachte über die Sicherheit der zum Teil durch Goldreserven gedeckten Markwährung. Reichsbanknoten gab es zuerst nicht unter 100 Mark, ab 1906 auch zu 50 und 20 Mark. Erst ab 1910 galten ihre Geldscheine als gesetzliche Zahlungsmittel. Die Bevölkerung nutze jedoch lieber weiter Goldmünzen.

Die Reichsbank war verpflichtet, ihre Noten gegen Gold einzulösen. Dabei entsprachen 1392 Mark einem Pfund Feingold. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurde die Einlösepflicht am 4. August 1914 gesetzlich abgeschafft. Das war das Ende des Goldstandards. Zugleich gründete der Staat sogenannte Darlehenskassen, die Handel und Gewerbe durch Kredite fördern sollten. Sie gaben Darlehenskassenscheine aus. Diese waren keine gesetzlichen Zahlungsmittel und mussten nur von den Reichskassen und öffentlichen Kassen der Bundesstaaten angenommen werden.

Der Gesamtbetrag der Scheine wurde zunächst auf 1,5 Milliarden Mark begrenzt. Beim Kriegsende 1918 waren schließlich 10 Milliarden vorhanden. Da die Reichsbank die Darlehenskassenscheine zur Deckung ihrer eigenen Noten verwenden durfte, trugen sie auch so zur Expansion der Geldmenge bei. Die Vergrößerung des Volumens bei begrenztem Warenangebot führte bereits während des Ersten Weltkrieges zur Inflation. Einem unkontrollierten Verlust des Geldwertes wirkte der Staat jedoch durch verschiedene Maßnahmen entgegen.

  • Der erste Standort des Botanischen Gartens befand sich in Schöneberg. (Ansichtskarte Verlag S. & G. Saulsohn in Berlin, um 1900; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

Vom Botanischen Garten zum Kleistpark

Im Rahmen der Kooperation mit der Berliner Sparkasse erarbeiten wir derzeit historische Ausstellungsinhalte. Interessante Fakten werden recherchiert. Aussagekräftiges Bildmaterial wird beschafft. Das gemeinnützige Engagement ist eines der Themen. So stellte die Stadtsparkasse zum Beispiel 1853 mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde 50.000 Taler für den Baufonds des geplanten Arbeits-, Siechen-, Waisen- und Irrenhauses bereit. In der ersten Hälfte der 1880er Jahre wurde die Verwendung von Überschüssen in Höhe von 887.306 Mark zum Bau von Gemeindeschulhäusern erlaubt.

Schließlich gab die Sparkasse der Stadt 1909 ganze zwei Millionen Mark zum Ankauf des alten Botanischen Gartens in Schöneberg. Belegt ist das durch einen Bericht der Gemeindeverwaltung der Stadt Berlin. Seit 1679 befand sich dort ein königlicher Garten, unter anderem für die Küchenbedürfnisse des Hofes. Ab 1718 trug er offiziell den Namen Botanischer Garten. Das abgebildete Victoria-Regia-Haus wurde 1882 erbaut. Weil das Gelände zu klein war und nicht vergrößert werden konnte, zog der Botanische Garten 1910 nach Dahlem. Der ehemalige Schöneberger Garten wurde zum Park umstrukturiert. Anlässlich des 100. Todestags Heinrich von Kleists erhielt er den Namen des Schriftstellers.

  • Schließfächer für Sparbücher in der Stahlkammer der Teltower Kreissparkasse (Abb. in: Petersilie, Erich: Die Sparkasse des Kreises Teltow von 1858-1908, Berlin, 1908; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

  • Aufstellung der Mieterinnen und Mieter der Schließfächer der Teltower Kreissparkasse 1909 : © Historisches Archiv des OSV

Sichere Unterbringung von Sparbüchern, Dokumenten, Wertpapieren, Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck, …

Im Deutschen Reich der Kaiserzeit erweiterten viele große Sparkassen den Service und bauten in ihre Gebäude Tresoranlagen ein, um der Kundschaft Mietfächer anzubieten. Beispielsweise vermietete die einlagenstärkste Kreissparkasse Brandenburgs in ihrer neuen Zentrale in Berlin diebes- und feuersichere Schrankfächer, die von den Kundinnen und Kunden sowie der Sparkasse des Teltower Kreises nur gemeinsam geöffnet werden konnten.

Es gab einen kleineren Tresor, in dem ausschließlich Sparkassenbücher aufbewahrt wurden. Die Fächer dort waren 5 Zentimeter hoch, 17 Zentimeter breit und 23 Zentimeter tief. Die Jahresmiete betrug drei Mark. 1908 waren bereits 811 Stück vermietet. Im größeren Tresor mietete man zum Preis von 7, 10, 14 beziehungsweise 20 Mark verschieden große Schließfächer und brachte darin auch andere Wertsachen unter. Dafür gab es 1908 zunächt 68 Interessierte. In den teuersten Fächern konnten sie viele Dinge deponieren, denn diese waren 25,5 Zentimeter hoch, 29 Zentimeter breit und 50 Zentimeter tief.

Insgesamt wurden 1909 bereits 1.428 Schließfächer genutzt, davon 1.301 zur Verwahrung der Sparbücher. Die Kreissparkasse wusste nicht nur, was bei ihr hinterlegt wurde. Im Geschäftsbericht listete sie auf, welche Berufsgruppen die Fächer nutzten. Da gab es etwa 229 Handwerkerinnen und 163 Handwerker, 137 Arbeiterinnen und 84 Arbeiter sowie 134 Beamte und 8 Beamtinnen. Die Sparkasse notierte tatsächlich, wie viele Kundinnen und Kunden sie hatte. In der Aufstellung tauchen zeittypisch auch Tätigkeiten auf, die nur einem Geschlecht vorbehalten waren. Wenn Sie sich dafür interessieren, so klicken Sie gern zu Bild 2 des Beitrags.

  • Das Denkmal für die im Krieg gegen Frankreich 1870/71 gefallenen Kirchhainer bezuschusste die Stadtsparkasse mit 500 Mark. (Ansichtskarte Verlag Carl Menze in Boxhagen-Rummelsburg, versendet 1913; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Vom Straßen- und Denkmalbau

Bei der mittlerweile abgeschlossenen Erforschung und Verschriftlichung der Geschichte der Sparkasse Elbe-Elster für eine Chronik stellte das gesellschaftliche Engagement in früheren Zeiten ein wichtiges Thema dar. Ermittelt wurde unter anderem, für welche Vorhaben der Kreis Schweinitz bereits vor der Reichsgründung Überschüsse seiner 1837 gegründeten Sparkasse verwenden konnte. So wurden zum Beispiel im Jahr 1869 stattliche 20.000 Taler für den Bau einer Chaussee von Kolochau über Lebusa bis zur Kreisgrenze bei Dahme/Mark genehmigt. Diese Information fand sich in Unterlagen der damaligen Aufsichtsbehörde der Sparkasse im Landesarchiv Sachsen-Anhalt in Merseburg. Es handelt sich dabei wohl um die heutigen Landesstraßen L 704 und L 70.

Akten im Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam gaben hingegen Aufschluss über die erste Gewinnverwendung für öffentliche Zwecke in Kirchhain. Dort wurde 1854 die erste Stadtsparkasse im Geschäftsgebiet der Sparkasse Elbe-Elster eröffnet. Belegt sind für das Jahr 1887 insgesamt 10.550 Mark. Im Stadtarchiv in Doberlug-Kirchhain war Schriftgut zu einem Verwendungszweck vorhanden. 500 Mark aus dem Reservefonds der Sparkasse konnte die Kommune demnach zur Errichtung eines Denkmals für die im Deutsch-Französischen Krieg gefallenen Kirchhainer beisteuern. 2.500 Mark hatte bereits ein Verein gesammelt. Am 11. September 1887 wurde das sogenannte Kriegerdenkmal vor dem Rathaus feierlich eingeweiht. Noch heute steht es dort.

  • © Historisches Archiv des OSV

Anfang und Ende der Goldmark

Vor 150 Jahren endete der Krieg zwischen Deutschland und Frankreich formell. Im Friedensvertrag wurde unter anderem festgeschrieben, dass die besiegte Französische Republik innerhalb von drei Jahren Reparationszahlungen in Höhe von fünf Milliarden Francs zu leisten hatte. Bereits beim Schluss eines Vorfriedens am 26. Februar 1871 war dieser hohe Betrag festgelegt worden. Umgerechnet ergaben sich etwa 1,33 Milliarden Taler. Die deutschen Kriegskosten hatten die Militärs übrigens mit einer Milliarde Taler berechnet. Ein Großteil der Kriegsentschädigung wurde nicht bar, sondern mit Wechseln beglichen, die in Pfund Sterling notiert waren. Durch die Einlösung bei der Bank of England kam das Deutsche Reich an eine Menge Gold. Dieses stellte eine wichtige Grundlage für die rasche Einführung einer neuen Währung dar.

Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 übertrug die bislang von den Ländern beanspruchte Geldhoheit dem Reich. Reichsgesetze regelten fortan das Münzsystem und die Herausgabe von Papiergeld. So bestimmte am 4. Dezember des Jahres ein Gesetz die Ausprägung erster einheitlicher Reichsgoldmünzen zu 10 und 20 Mark. Eine Mark wurde in 100 Pfennige geteilt. Die Mark entsprach 1/1395 Pfund Feingold. Die Goldmünzen bestanden aus 90 % Gold und 10 % Kupfer. Ende 1871 wurden die ersten Exemplare in Preußen geprägt. Es handelte sich um Münzen zu 20 Mark, die nach staatlichen Vorgaben 7,168 Gramm Gold enthielten.

Die Goldstücke galten im ganzen Deutschen Reich als gesetzliches Zahlungsmittel. Die zumeist silbernen Münzen der Länder blieben weiter im Umlauf. Es gab damals zwei Währungen nebeneinander. Erst am 9. Juli 1873 legte ein Münzgesetz das deutsche Währungssystem eindeutig fest. Es sollte nur noch die Reichsgoldwährung geben. Eingeführt wurde goldene 5-Mark-Stücke, die nicht einmal zwei Gramm wogen.* Als Scheidemünzen gab es: Stücke zu 5, 2, 1 Mark sowie 50 und 20 Pfennig aus Silber, zu 10 und 5 Pfennig aus Nickel und zu 2 und 1 Pfennig aus Kupfer. Am 1. Januar 1876 musste überall das neue System gelten. Die meisten deutschen Länder stellten schon ein Jahr zuvor auf die Reichswährung um.

Zwar wurden Münzen aus Gold in der zweiten Hälfte der 1870er-Jahre das dominierende Zahlungsmittel. Die alten Silbertaler verschwanden aber nicht ganz von der Bildfläche. Deswegen spricht man von einer „hinkenden Goldwährung“**. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts waren die Taler offiziell im Umlauf. Für sie gab es dann Ersatz. Eine reine Goldwährung existierte im Deutschen Reich nur kurz. Bereits am Anfang des Ersten Weltkriegs wurde der Goldstandard gesetzlich faktisch abgeschafft. Die Reichsbank und die privaten Notenbanken mussten ihre Geldscheine nicht mehr in Gold einlösen. Währen des Krieges verschwanden die Goldmünzen aus dem Zahlungsverkehr. Der Staat brauchte Goldreserven, um Importe zu finanzieren. Die Bevölkerung wurde aufgerufen, in patriotischer Gesinnung ihr Edelmetall für Kriegszwecke abzuliefern.

Die Geschichte der goldenen Mark begann und endete also mit einem Krieg. Nach der Niederlage Deutschlands verlangten die Siegermächte 1919 im Versailler Vertrag Reparationen. Eine erste Forderung betrug 20 Milliarden Goldmark. Dies war nicht die offizielle Bezeichnung der deutschen Währung, die durch die seit Kriegsbeginn vermehrt betriebene Papiergeldproduktion mittlerweile schon erheblich entwertet war. Vielmehr bezog sich die Festlegung auf die goldgedeckte Mark der Vorkriegszeit. Der Wert der Währung verschlechterte sich übrigens im Verlauf der Inflation noch deutlich. So zahlte die Reichsbank beispielsweise für das abgebildete 20-Mark-Stück aus Gold Ende Juli 1923 drei Millionen Mark. Anfang Februar 1924 war ein Geldschein von einer Billion Mark eine Goldmark wert.

* Sie wurden bereits 1900 wieder außer Kurs gesetzt, weil sie so klein und unpraktisch waren.
** Sprenger, Bernd: Das Geld der Deutschen. Geldgeschichte Deutschlands von den Anfängen bis zu Gegenwart, 1995, S. 179

  • "Ersatztaler" zu 3 Mark wurden unter anderem in Muldenhütten bei Freiberg geprägt. Für den sächsischen Herkunftsort steht der Kennbuchstabe E. : © Historisches Archiv des OSV

Ein Silberstück Währungsgeschichte – Der „Ersatztaler“

1871 wurde mit dem Deutschen Reich ein einheitlicher Nationalstaat gegründet und die Vereinheitlichung der deutschen Münz- und Währungssysteme in die Wege geleitet. Ein Reichsgesetz legte die Einteilung der neuen Rechnungseinheit Mark in 100 Pfennige fest und bestimmte die Prägung erster Reichsgoldmünzen zu 10 und 20 Mark. Für das gesamte Reichsgebiet waren diese Goldstücke Zahlungsmittel. Die Einziehung der bisher gebräuchlichen Ländermünzen wurde aber 1871 lediglich angekündigt. So gab es erst einmal eine Doppelwährung.

Erst 1873 wurde das Währungssystem endgültig gesetzlich festgelegt. An die Stelle der Landeswährungen trat die Reichsgoldwährung. Die Prägung von goldenen 5-Markstücken wurde beschlossen. Reichsmünzen aus Silber waren fortan 20- und 50-Pfennig sowie 1-, 2- und 5-Mark. Die Münzen des Deutschen Reichs erhielten eine einheitliche Gestaltung. So hatten zum Beispiel Geldstücke von 2 Mark aufwärts auf der einen Seite ein Bild des Landesherrn oder das Wappen einer der drei freien Hansestädte. Da es noch zu wenig Reichsmünzen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs  gab, waren vorläufig unter anderem noch alte Taler zum Wert von 3 Mark gültig.

Fast sämtliche deutsche Länder führten zum Jahresbeginn 1875 das neue Reichswährungssystem ein. Dies hieß aber nicht, dass ihre alten Taler aus 16,7 Gramm Silber nun ungültig waren. Bis 1907 waren sie gesetzliche Zahlungsmittel und konnten inoffiziell sogar noch bis 1910 eingetauscht werden. Weil die Menschen an ihrer Währung hingen, wurde 1908 sogar die Prägung von 3-Markstücken aus 15 Gramm Silber als „Ersatz“ beschlossen. Umgangssprachlich avancierten diese Münzen dann zu „Talern“. 1920 verordnete das Reich schließlich die Außerkurssetzung der Silbermünzen. Diese wurden aber von der Bevölkerung in der Zeit der Inflation nicht etwa gegen Papiergeld eingetauscht, sondern gehortet.