• Zwischen Brandenburg und Sachsen lag früher Schlesien. (Abb.: Ausschnitt Landkarte der preußischen Provinz Schlesien und der angrenzenden Länder und Staaten, 1887; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

Zur schlesischen Sparkassengeschichte

Wie Sie auf der abgebildeten Landkarte erkennen können, war ein Teil des heutigen Freistaates Sachsen in früheren Zeiten nicht sächsisch. Gelb markiert ist das Gebiet der preußischen Provinz Schlesien, die bis 1945 existierte. Zu ihr gehörte der Norden der Oberlausitz, den das Königreich Sachsen 1815 abtreten musste. Sparkassen wurden auf beiden Seiten der Landesgrenze gegründet. So entstand etwa mit der Stadtsparkasse Zittau am 28. März 1825 die erste kommunale Sparkasse Sachsens.

Görlitz hingegen wurde am 1. Oktober 1830 Sitz der ständischen Provinzialsparkasse der Oberlausitz. Solch eine besondere Flächensparkasse, die in mehreren Kreisen wirkte, gab es in der preußischen Niederlausitz bereits seit 1824. Das Görlitzer Institut verfügte im Gründungsjahr über sogenannte Nebensparkassen unter anderem in Hoyerswerda, Muskau, Reichenbach und Rothenburg. Diese Agenturen mit noch begrenztem Angebot wurden meist von Geschäftsleuten, zum Beispiel Kaufmännern, betreut.

Eine weitere Besonderheit gab es im Preußen. Dort konnten, anders als in Sachsen, lange Zeit mehrere Sparkassen in einem Ort vorhanden sein. So eröffnete beispielsweise Hoyerswerda am 1. April 1880 eine Stadtsparkasse. Ab dem 1. Oktober 1887 bestand die Kreissparkasse Hoyerswerda. Nach einer Fusion wirkte ab dem 1. März 1934 die Kreis- und Stadtsparkasse Hoyerswerda. Sie übernahm dann die örtliche Kundschaft der Oberlausitzer Provinzialsparkasse, als diese Ende 1938 durch den Staat aufgelöst wurde.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Grenze entlang der Neiße neu gezogen. Der westliche Teil der ehemaligen Provinz Schlesien kam zum Land Sachsen. Auf Befehl der sowjetischen Besatzungsmacht wurden alle Sparkassen geschlossen und neue ohne Rechtsnachfolge eröffnet. So entstanden die Kreissparkasse Hoyerswerda und im westlichen Teil des ehemaligen Kreises Rothenburg die Kreissparkasse Weißwasser. Auch die Stadt Görlitz wurde geteilt. Es existierten dann eine Stadt- und eine Kreissparkasse Görlitz. In der DDR wurde die Sparkassenlandschaft erneut umstrukturiert.

  • Scheck der Girokasse Schönau, 1917 : © Historisches Archiv des OSV

Ein schöner Schönauer Scheck

Ab 1909 wurde innerhalb der deutschen Sparkassenorganisation zuerst in Sachsen der bargeldlose Zahlungsverkehr in Form des Giroverkehrs eingeführt. Dieser lag hier aber, im Unterschied zu anderen Ländern im Deutschen Reich, zunächst nicht in der Zuständigkeit der Sparkassen. Den Zahlungsverkehr, neben Giro- auch Scheckverkehr, wickelten sogenannte Girokassen ab. Diese wurden gewöhnlich von den Sparkassenbeamten in den Sparkassenräumen getrennt mitverwaltet.

So war auch die 1888 im heutigen Chemnitzer Ortsteil Schönau gegründete Gemeindesparkasse nicht selbst für den Zahlungsverkehr zuständig. 1917 fand die Gründung einer Girokasse statt, die dem Giroverband Sächsischer Gemeinden beitrat. Die Verrechnungszentrale des Verbandes befand sich in der Landeshauptstadt Dresden. Lediglich für den örtlichen Zahlungsverkehr in Schönau war hingegen der abgebildete Scheck gedacht. Er ist einer der Ältesten in unserem Archivbestand.

  • Dieses Zittauer Sparkassenbuch erhielt die neue Institutsbezeichnung aufgestempelt. : © Historisches Archiv des OSV

Die Neuordnung der sächsischen Sparkassen und Girokassen

Im Sächsischen Verwaltungsblatt erschien vor 80 Jahren eine Verordnung des Reichswirtschaftsministers, welche die Zusammenlegung der Sparkassen und Girokassen sowie ihrer Verbände betraf. In Sachsen bestanden Institute für den Spar- und Giroverkehr seit mehr als drei Jahrzehnten nebeneinander. Es existierten Hunderte selbstständige Kassen, selbst in kleineren Gemeinden. Auf Wunsch der Regierung sollte die besondere sächsische Organisationsform an die in den anderen Teilen des Reiches angepasst werden. Konzentration und Leistungssteigerung waren die Ziele der Fusionen am 31. Dezember 1943.

Ausgenommen waren die großen Sparkassen der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen, Zwickau, Crimmitschau, Meerane sowie die Stadtbank Dresden. Die Sparkasse des Plauenschen Grundes in Freital wechselte ihren Gewährträger und ihren Namen, weil an die Stelle des Zweckverbandes die Stadt Freital trat. Alle anderen Kassen hörten mit dem Jahresende auf zu bestehen, auch die 1825 gegründete Stadtsparkasse Zittau. An ihre Stelle trat die Kreisspar- und Girokasse Zittau. Auf sie gingen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Sparkassen und Girokassen in Hirschfelde, Kurort Jonsdorf, Olbersdorf, Ostritz, Reichenau und Zittau über.

Insgesamt entstanden sieben Kreisspar- und Girokassen, bei denen Stadt- und Landkreis gemeinsam Träger waren. Bei weiteren 19 Kreisspar- und Girokassen war es der Landkreis. 42 Zweckverbandsspar- und Girokassen wurden gegründet. In sechs Fällen, nämliche Aue, Mittweida, Radebeul, Reichenbach, Riesa und Werdau, gehörten diesen auch Stadtkreise an. In den Städten Hainichen, Oelsnitz im Vogtland und Wurzen wurden nur die örtlichen Sparkassen und Girokassen zu Spar- und Girokassen zusammengelegt. Die Neuordnung brachte also 71 neue Institute, die aber erst kurz vor Jahresende die offizielle staatliche Durchführungsbestimmung mit Erläuterungen und Richtlinien erhielten.

  • Tischläufer und Handtuch der Sparkasse Obercunnersdorf von 1933 : © Historisches Archiv des OSV

Waschtag im Archiv

Pflege ist angebracht. Denn diese Textilien sind nicht im besten Zustand. Entstanden sind sie anlässlich des 50. Jubiläums der Sparkasse Obercunnersdorf in der Oberlausitz am 1. April 1933, als gerade die nationalsozialistische Gleichschaltung der kommunalen Geldinstitute stattfand. Ihre Herstellung erfolgte in der Region, die für ihre Textilindustrie bekannt war. Zum Glück gibt es in unserem Historischen Archiv zeitgenössische Hinweise zur Säuberung solcher Objekte. So werden sich die Verfärbungen gewiss entfernen lassen. Da die Sachen aus Sachsen stammen, kann es sich nur um Kaffee handeln. Die verlinkte Fleckenuhr empfiehlt, ältere Kaffeeflecken über Nacht in konzentriertem Glycerin einzuweichen und dann in warmem Wasser mit Borax nachzuwaschen.

Beide Zutaten habe ich aus der örtlichen Apotheke besorgt und musste dabei seltsamerweise meine Ausweisdaten hinterlegen. Wofür ich denn solche Stoffe brauche? Da gestand ich, dass ich jetzt im Sinne der Gleichberechtigung im Historischen Archiv des OSV die Aufgabe der Textilpflege übernehmen muss. Dabei wurde ich im Rahmen des jährlichen Frühjahrsputzes gleich zum samstäglichen Waschtag verpflichtet. Nun sitze ich also hier in Potsdam mit einem Eimer Glycerin und einer Kanne Borax und hoffe auf gute Wirkung. Nebenbei kann ich aber auch gleich im Blog etwas für unsere Öffentlichkeitsarbeit tun. Vielleicht sind solche Waschhinweise ja auch für andere Archive interessant?

[ Nachtrag: Tatsächlich stimmen die historischen Fleckentipps. Und auch die Jubiläumswerbeartikel existieren. Der Rest aber wurde im Sinne eines Aprilscherzes frei erfunden. Bei uns muss der Historiker keine braune Wäsche waschen. 😉 ]

  • © Historisches Archiv des OSV

Der Reichstaler des Alten Fritz

Diese Münze ist auf Tafel 13 unserer Wanderausstellung zur Geldgeschichte abgebildet. Es handelt sich um einen Reichstaler mit dem Porträt des preußischen Königs Friedrich II., der in seinem vorletzten Lebensjahr in Berlin geprägt wurde. Die andere Seite zeigt den preußischen Adler, typischerweise auf allerlei Kriegsgerät hockend. Dieses Geldstück war die Hauptwährungsmünze im Königreich Preußen, welche aus 12-lötigem Silber mit 75 Prozent Feingehalt bestand. Das Raugewicht betrug 22,27 Gramm und das Feingewicht 16,7 Gramm.

Eingeführt wurde sie im Jahr 1750. Der König wollte die eigene Münzprägung forcieren, um die in großen Mengen umlaufenden ausländischen Geldstücke zu ersetzen. Er hatte sowohl die Förderung von Handel und Verkehr als auch die Vermehrung seiner Einnahmen durch den Reingewinn als Münzherr im Sinn. Die Planung der Währungsreform übertrug er dem Geheimen Finanzrat und Generaldirektor sämtlicher Münzstätten in Brandenburg-Preußen, Johann Phlipp Graumann. Dieser legte den 14-Taler-Fuß fest. Aus einer kölnischen Mark von knapp 234 Gramm Feinsilber wurden also 14 Reichstaler geprägt.

Für die Vereinheitlichung des deutschen Geldwesens war der Graumannsche Münzfuß von großer Bedeutung. Andere Länder mit Talerwährung übernahmen ihn. 1838 schlossen die Staaten des Deutschen Zollvereins den Dresdener Münzvertrag. Infolge gab zum Beispiel das Königreich Sachsen den sogenannten Konventionsfuß auf. 1763 hatte es diesen 10-Taler-Fuß eingeführt, der auf einem Vertrag zwischen Österreich und Bayern basierte. In einem Konventionstaler steckten 23,4 Gramm Silber. Zum Jahresbeginn 1841 wurde der Taler im preußischen Münzfuß alleinige sächsische Landeswährung. Mit dem Wiener Münzvertrag 1857 dehnte der unter Friedrich dem Großen eingeführte Münzfuß sein Umlaufgebiet sogar auf Süddeutschland und Österreich aus. Und noch bis 1907 waren so hergestellte Taler gesetzliche Zahlungsmittel im Deutschen Reich.

  • © Historisches Archiv des OSV

Sparkassenkredite für Umsiedler

4,3 Millionen Deutsche waren es, die wegen des vom Deutschen Reich entfesselten und verlorenen Zweiten Weltkriegs ihre Heimat verließen und in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands kamen. Sie machten etwa ein Viertel der dortigen Bevölkerung aus. Vertrieben wurden die Menschen zum Beispiel wegen der Westverschiebung Polens bis an Oder und Neiße, die ein wichtiges Kriegsziel Stalins darstellte. Seine im ostdeutschen Besatzungsgebiet eingesetzte Militärverwaltung legte fest, dass die Flüchtlinge und Ausgewiesenen beschönigend Umsiedler genannt werden mussten. Jede offene Kritik an der Grenzziehung und der Vertreibung wurde von der Besatzungsmacht unterbunden. Die Umsiedler hatten sich anzupassen und in der neuen Heimat einzugliedern.

Sozialpolitische Maßnahmen sollten dazu beitragen. So bekamen nach der Bodenreform 1945 auch Geflüchtete Land entgeigneter Großgrundbesitzer und wurden zu Neubauern. Doch die Lebenssituation der Neubürger blieb schlechter als die der einheimischen Bevölkerung. Den Höhepunkt der Integrationsmaßnahmen stellte das Gesetz über die weitere Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler vom 8. September 1950 dar. Beschlossen wurde die Unterstützung von Neubauern-Umsiedlern, die Bereitstellung von Wohnraum für Umsiedler, die in volkseigenen Betrieben arbeiteten, und die Hilfe für Umsiedler-Handwerker. Des Weiteren gab es eine Ausbildungshilfe für Umsiedlerkinder und zinslose Kredite bis 1.000 Deutsche Mark (der Deutschen Notenbank) über drei Jahre zum Kauf von Einrichtungsgegenständen, etwa von Möbeln, für bedürftige Menschen.

Die Durchführung dieser Kreditaktion wurde den Sparkassen übertragen. Der Sächsische Sparkassenverband schrieb im abgebildeten Rundschreiben vom 5. Oktober 1950, dass sie als volksnahe Kreditinstitute mit einem dichten Zweigstellennetz diese Aufgabe leisten konnten. Die Sparkassen hatten monatlich über die Finanzministerien der Länder das Finanzministerium der DDR über Anzahl und Höhe der Kredite zu informieren. Die Zinsen erhielten sie jährlich von den Ländern erstattet. Bald waren die Sparkassen auch für die Kreditunterstützung der Handwerker zuständig. Nach dem Gesetz bekamen Umsiedler zur Eröffnung oder Erweiterung handwerklicher Gewerbebetriebe Kredite bis 5.000 DM über zehn Jahre. Der ermäßigte Jahreszinssatz betrug drei Prozent. Das Ziel war, beim Aufbau und Ausbau einer selbstständigen Existenz zu helfen. Finanziert werden konnten unter anderem Werkzeuge und Maschinen. Auch bei dieser Maßnahme mussten die Sparkassen den Staat über die Ausreichungen informieren. Aus den Länderhaushalten bekamen sie jährlich die Differenz zum Normalzinssatz gezahlt. Bis Ende März 1953 war es Umsiedlern möglich, Kreditanträge zu stellen.