• Dieses Zittauer Sparkassenbuch erhielt die neue Institutsbezeichnung aufgestempelt. : © Historisches Archiv des OSV

Die Neuordnung der sächsischen Sparkassen und Girokassen

Im Sächsischen Verwaltungsblatt erschien vor 80 Jahren eine Verordnung des Reichswirtschaftsministers, welche die Zusammenlegung der Sparkassen und Girokassen sowie ihrer Verbände betraf. In Sachsen bestanden Institute für den Spar- und Giroverkehr seit mehr als drei Jahrzehnten nebeneinander. Es existierten Hunderte selbstständige Kassen, selbst in kleineren Gemeinden. Auf Wunsch der Regierung sollte die besondere sächsische Organisationsform an die in den anderen Teilen des Reiches angepasst werden. Konzentration und Leistungssteigerung waren die Ziele der Fusionen am 31. Dezember 1943.

Ausgenommen waren die großen Sparkassen der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen, Zwickau, Crimmitschau, Meerane sowie die Stadtbank Dresden. Die Sparkasse des Plauenschen Grundes in Freital wechselte ihren Gewährträger und ihren Namen, weil an die Stelle des Zweckverbandes die Stadt Freital trat. Alle anderen Kassen hörten mit dem Jahresende auf zu bestehen, auch die 1825 gegründete Stadtsparkasse Zittau. An ihre Stelle trat die Kreisspar- und Girokasse Zittau. Auf sie gingen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Sparkassen und Girokassen in Hirschfelde, Kurort Jonsdorf, Olbersdorf, Ostritz, Reichenau und Zittau über.

Insgesamt entstanden sieben Kreisspar- und Girokassen, bei denen Stadt- und Landkreis gemeinsam Träger waren. Bei weiteren 19 Kreisspar- und Girokassen war es der Landkreis. 42 Zweckverbandsspar- und Girokassen wurden gegründet. In sechs Fällen, nämliche Aue, Mittweida, Radebeul, Reichenbach, Riesa und Werdau, gehörten diesen auch Stadtkreise an. In den Städten Hainichen, Oelsnitz im Vogtland und Wurzen wurden nur die örtlichen Sparkassen und Girokassen zu Spar- und Girokassen zusammengelegt. Die Neuordnung brachte also 71 neue Institute, die aber erst kurz vor Jahresende die offizielle staatliche Durchführungsbestimmung mit Erläuterungen und Richtlinien erhielten.

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Zwangsnamen für jüdische Deutsche

Die Zwangsnamen Israel und Sara sind Ihnen sicher ein Begriff? Vor genau 85 Jahren erließen das Reichsinnen- und das Reichsjustizministerium eine Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938. Demnach sollten jüdische Deutsche nur solche Vornamen erhalten, die der Innenminister erlaubte. Dazu diente eine Liste mit willkürlich zusammengetragenen, fast ausschließlich in Deutschland unüblichen Namen.

Wenn Juden nicht einen solchen, angeblich typischen, Namen hatten, mussten sie ab dem 1. Januar 1939 einen zweiten Vornamen führen, die Männer Israel und die Frauen Sara. Diese diskrimierende Regelung sollte Juden öffentlich kenntlich machen. Wenige Jahre später folgten auf Zwangsnamen sogenannte Judensterne. Wer als Jude zu gelten hatte, regelte eine Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935. Ob die Verfolgten sich überhaupt als solche verstanden oder der Religionsgemeinschaft angehörten, war schlichtweg egal. Die NS-Judenpolitik war rassistisch motiviert.

Die Sparkassen waren damals gleichgeschaltet und in die Maßnahmen zur Ausplünderung der jüdischen Deutschen eingebunden. Schon mehrfach ist dies im Blog thematisiert worden. Die gesetzlichen Anweisungen reichten der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und die Regionalverbände an die kommunalen Geldinstitute weiter. Um der Kundschaft die Verfügung über ihren Besitz zu entziehen und diesen schließlich an den Staat abzuführen, war es nützlich, diesen vorher zu identifizieren. Konten und Depots wurden mittels der neuen Namen markiert, wie oben abgebildetem Rundschreiben zu entnehmen ist.

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Vor 90 Jahren: Das „Berufsbeamtengesetz“

Am 7. April 1933 erließ die Reichsregierung unter Reichskanzler Adolf Hitler das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Der Titel ist irreführend. Es war nicht zur Wiederherstellung, sondern zur Verfolgung gedacht. Es handelte sich um das erste Gesetz des NS-Regimes, das ein Sonderrecht gegen Menschen schuf, die aus rassistischen und politischen Gründen unerwünscht waren. Das sogenannte Berufsbeamtengesetz betraf letztlich auch die Sparkassenbeamten, außerdem die bei den kommunalen Geldinstituten beschäftigten Arbeiter und Angestellten. Wahlbeamte der Gemeinden, die zum Beispiel als Bürgermeister Vorstandsvorsitzende von Stadtsparkassen waren, konnten ebenfalls Probleme bekommen. So wurden die Sparkassen personell gleichgeschaltet.

Entfernt werden konnten diejenigen Beamten, „die nicht arischer Abstammung sind“ (§ 3), wenn sie ab dem 1. August 1914 verbeamtet worden waren und nicht im Ersten Weltkrieg an der Front gekämpft hatten beziehungsweise Vater oder Kind im Krieg verloren hatten. Des Weiteren betraf das Gesetz Beamte, „die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit für den nationalen Staat eintreten“ (§ 4). Diese dehnbare Formulierung ermöglichte willkürliche Entlassungen von politischen Gegnern der Nationalsozialisten. Als ungeignet galten Personen, die seit der Novemberrevolution 1918 „ohne die für ihre Laufbahn vorgeschriebene oder übliche Vorbildung oder sonstige Eignung“ (§ 2) Beamte geworden waren.

Auf das Gesetz folgten zahlreiche Regelungen zur Durchführung sowie Ergänzungen und Änderungen. Hier soll lediglich auf die erste zeitnahe Durchführungsverordnung vom 11. April 1933 eingegangen werden. Hinsichtlicht § 2 wurde festgelegt, dass Mitglieder der KPD sowie kommunistischer Ersatz- oder Hilfsorganisationen prinzipiell ungeeignet waren. Zu § 4 stand nun fest, dass die gesamte Betätigung in der Vergangenheit, insbesondere seit dem 9. November 1918, beurteilt werden sollte. Alle Beamten wurden verpflichtet, der obersten Reichs- oder Landesbehörde auf deren Verlangen hin Auskunft zu geben, welcher Partei oder politischen Organisation sie bisher angehörten. Beim § 3 wurde definiert, wer als „Nichtarier“ galt. Man forderte einen Nachweis der „arischen“ Abstammung, etwa mittels Geburts- und Heiratsurkunden.

„Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelterneil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat. […] Ist die arische Abstammung zweifelhaft, so ist ein Gutachten des beim Reichsministerium des Innern bestellten Sachverständigen für Rasseforschung einzuholen.“

  • Werbemotiv zur Deutschen Sparwoche 1942 auf einem Glasdia : © Historisches Archiv des OSV

  • Stempel in einem Sparbuch der Stadtsparkasse Geithain. Bei den sächsischen Sparkassen gab es in der Woche 380.033 Einzahlungen über insgesamt 44,5 Millionen Reichsmark. : © Historisches Archiv des OSV

Die Deutsche Sparwoche 1942

Bereits im ersten Jahr der NS-Herrschaft in Deutschland wurde der Weltspartag in Nationaler Spartag umbenannt. Nach dem „Anschluss“ Österreichs und der Besetzung des Sudetengebietzes 1938 wurde im „Großdeutschen Reich“ der Deutsche Spartag begangen. Eine ganze Deutsche Sparwoche fand erstmals vor 80 Jahren statt. Sie dauerte vom 26. bis zum 31. Oktober 1942. In der Deutschen Sparkassen-Zeitung riefen der Präsident und der stellvertretende Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu verstärkten Sparanstrengungen in der Kriegszeit auf. Sparen sei wichtig für die Lohn- und Preisstabilität in der Kriegswirtschaft. Von der „Front der Sparer“ war die Rede. Durch Sparen bekunde der „Volksgenosse“ sein Vertrauen auf den deutschen „Endsieg“.

Eine ganze Sparwoche wurde eingeführt, damit der Einzahler nicht wie am Spartag Schlange stehen musste. Für das Personal brachte die Arbeitsverteilung eine Entlastung. Außerdem konnten an verschiedenen Tagen der Woche gezielt verschiedene Kundengruppen angesprochen werden. Wie schon in den Vorjahren, gab es ein zentrales Werbemotiv, diesmal mit Reichsadler und Eichenlaub. (Bild 1) Die Sparkassen unternahmen enorme Werbeanstrengungen und erzielten eine größere Breitenwirkung. Während der Deutschen Sparwoche erfolgten im Reich 4,3 Millionen Einzahlungen über zusammen 675 Millionen Reichsmark. Die Einlagen wurden mit einem Sonderstempel quittiert. (Bild 2) 300.000 neue Sparer gewannen die Sparkassen. Durch die sechs Spartage 1942 konnten die Ergebnisse des Spartags 1941 allerdings nicht versechsfacht werden.

  • Diese Postkarte zum Ausmalen verschenkte die Sparkasse der Stadt Dresden an Kinder. (Verlag Cyliax Druck Wien; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Stromsparen mit der Sparkasse

„Für jeden gilt heut‘ die Parole
Spar Licht und Gas, spar Strom und Kohle
Gar manche Mark gewinnst Du so,
Bring‘ sie geschwind aufs Sparkonto“

Mit diesen Reimen warb die Städtische Sparkasse Dresden während des Zweiten Weltkriegs für das Energiesparen. Sie finden sich auf der Rückseite der abgebildeten Postkarte. Es gab auch Hinweise zum Gebrauch der auf der Karte mitgelieferten Farben Rot, Gelb, Braun und Blau. Sie waren mit einem feuchten Pinsel abzunehmen. Grün musste man durch eine Mischung aus Gelb und Blau sowie Orange aus Rot und Gelb herstellen. Das fertige Bild konnte abgetrennt und versendet werden.

Hergestellt wurde die Ausmalkarte von Cyliax Druck in Wien. Dies war eine vom Grafiker Walter Cyliax 1938 „arisierte“ Firma der Brüder Rosenbaum. Für seine Colorix-Karten hatte Cyliax sogar ein Deutsches Reichspatent. Es existierten auch andere Motive, die Kindern das Sparen lehrten. So wurde zum Beispiel darauf hingewiesen, beim Zubettgehen das Licht auszuschalten. Die Sparkassen konnten die Ausmalpostkarten mit ihrer Institutsbezeichnung bestellen. So sind im Historischen Archiv des OSV auch Exemplare der Teltower Kreissparkasse vorhanden.

  • © Historisches Archiv des OSV

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Eine Heckmark zu Ostern

Anfang 1934 führte die Stadtsparkasse Zwickau in den örtlichen Volksschulen das Schulsparen ein. So wurde auch Werner aus der Dittesschule im Ortsteil Pölbitz Sparer. Ihm gehörte dieses Schulsparbuch, das er vom Frühjahr 1934 bis zum Frühjahr 1939 nutzte. 1935 wurde seine Schule nach dem bayerischen Gauleiter und Kultusminister Hans Schemm benannt. Der Schüler sparte nicht nur eifrig, sondern ließ sich auch Geld auszahlen. Letztlich verblieb nur die sogenannte Heckmark als Guthaben auf dem Sparbuch, denn diese war bis Ostern 1941 gesperrt. Davon zeugt ein gestempelter Vermerk der Stadtsparkasse. Vor Ostern 1934 hat Werner diese eine Reichsmark von der Sparkasse geschenkt bekommen. Sie wurde auch als Heckpfennig bezeichnet, wie Abbildung 2 zeigt. Im Volksglauben war eine Heckmünze ein Geldstück, das sich von allein vermehrte. Deswegen durfte man diese Zaubermünze nicht ausgeben.

Das Geschenk der Sparkasse war eine kleine Investition, die sich später auszahlen konnte. Um Kunden zu gewinnen, bedachte sie damals übrigens auch Neugeborene, mit drei Reichsmark in Geschenksparbüchern. Das Schulsparen als eine Form des Kleinsparens war aufwendig. Die Schulen und die Lehrkräfte mussten für ihre Mitwirkung geworben werden. In der NS-Zeit galt es, der Jugend den Spargedanken als nationale Pflicht einzuprägen. So erfolgten staatliche Vorgaben auch zum Schulsparen. Vom sächsischen Reichsstatthalter Martin Mutschman stammt etwa die Parole „Jeder Schulpflichtige ein Sparkassenbuch, jede Schule eine Schulsparkasse“. Der Leiter des Dresdener Bildungsministeriums Arthur Göpfert verpflichtete daraufhin 1938 alle Schulleitungen zur Einrichtung und Förderung von Schulsparkassen.