• © Historisches Archiv des OSV

Alarm in Eckartsberga

Bei einer Tagung habe ich kürzlich zum Thema Raubüberfälle auf ostdeutsche Sparkasse Anfang der 1990er Jahre referiert und dabei auch auf die DDR-Zeit zurückgeblickt. Viele Raubüberfälle auf Sparkassen gab es damals nicht. So sind für die 15 Jahren von 1975 bis 1989 lediglich 32 Überfälle belegt. Unter diesen gab es aber auch spektakuläre Fälle. Manchmal machten die Täter fette Beute, wie zum Beispiel vor 40 Jahren in der Kleinstadt Eckartsberga im heutigen Sachsen-Anhalt.

Am 10. Mai 1983 kamen kurz vor der Mittagspause zwei Täter auf dem Motorrad vorgefahren. Kunden befanden sich zu dieser Zeit nicht in der Zweigstelle der Kreissparkasse Naumburg. Die jungen Männer waren maskiert und mit Pistolen bewaffnet. Sie forderten das Geld aus der Kasse und aus dem Panzerschrank. Wegen der bevorstehenden Versorgung von Betrieben mit Lohngeldern war reichlich da. 293.890 Mark Beute gab es, darunter auch registrierte Scheine.

Nachdem die Verbrecher die Sparkasse verlassen hatten, versuchten die Mitarbeiterinnen unter der Nummer 110 die Volkspolizei zu alarmieren. Die ging jedoch nicht ans Telefon. Zumindest erreichten sie das Kreispolizeiamt in Naumburg. Die Telefonnummer des Abschnittsbevollmächtigten war in der Sparkassenfiliale nicht bekannt. Da er aber nur 150 Meter erntfernt wohnte, wurde zu Fuß Hilfe geholt. Die Sparkassenfrauen konnten das Nummernschild des Fluchtmopeds notieren und sich sogar das Aussehen der Täter merken, die sich auf der Flucht demaskiert hatten.

Für die Filialdirektorin, die am 10. Mai Haushaltstag hatte, und den Kreissparkassendirektor hatte der Überfall ein Nachspiel. Denn sie wurden dafür verantwortlich gemacht, dass keine vorgeschriebene Notrufanlage vorhanden war. Diese musste aber gemäß Weisung der Staatsbank der DDR bei Bargeldbeständen ab 100.000 Mark installiert sein. Zwei Wochen später bekam die Zweigstelle dann ihre Alarmanlage Made in GDR. Ob es sich dabei um das oben abgebildete Gerät handelte, ist nicht bekannt.

  • Das älteste Sparbuch aus Sachsen-Anhalt in unserem Archiv stammt aus Magdeburg. : © Historisches Archiv des OSV

200 Jahre Sparkasse in Magdeburg

Für jede Mitgliedssparkasse des Verbandes, die in die Jahre kommt, gibt es in unserem Sparkassengeschichtsblog einen Beitrag. Dazu muss passendes Bildmaterial aus dem Archivbestand zur Verfügung stehen. Unser ältestes Sparkassenbuch aus dem Gebiet Sachsen-Anhalts wurde tatsächlich bei der heutigen Jubilarin ausgestellt. Was liegt da näher, als mit dem historischen Dokument in die Geschiche der Sparkasse MagdeBurg einzutauchen?

Das Sparkassenbuch erhielt am 28. Januar 1887 Martha Gutsche von der Zweigstelle Neustadt ausgestellt. Dass sie Köchin von Beruf war, wurde zusammen mit der Adresse schriftlich vermerkt. Frau Gutsche zahlte 25 Mark ein. Das war schon allerhand. In Preußen bekam man damals für dieses Geld zum Beispiel 25 Kilogramm Kalbfleisch. Die Kundin war nicht unvermögend. Die zweite Einzahlung am 18. Februar 1887 betrug 500 Mark.

Auch das erste Sparbuch, das die Stadtsparkasse Magdeburg an ihrem Eröffnungstag ausstellte, bekam eine Kundin. Das war am 7. Mai 1823 Minna Francke, die Tochter des Oberbürgermeisters August Wilhelm Francke. Ebenso üblich wie die Eintragung des Standes beziehungsweise Berufs war es früher, dass Sparkassengründer mit gutem Beispiel vorangingen und zum Beispiel für ihre Kinder Sparbücher anlegten.

Die Eröffnung der Sparkasse machte Vater Francke übrigens durch Aushang am Rathaus und Presseartikel bekannt. Insbesondere Dienstboten und Gesellen sowie ärmeren Menschen konnte die kommunale Einrichtung beim Vorsorgen nützlich sein. Zunächst waren Einlagen bis 100 Taler zugelassen, um Vermögende fern zu halten. Die Sparkasse sollte ihnen nicht als Bank dienen. Die Zweckbestimmung war sozialer Natur. Gedacht war sie zudem nur für ihm Stadtkreis Magdeburg wohnhafte Personen.

Es scheint ein erfolgreicher Gründungstag gewesen zu sein. Insgesamt brachten Kunden und Kundinnen vor 200 Jahren 1.015 Taler zu Sparkasse. Ende 1823 bestanden Guthaben von fast 22.000 Talern. 30 Jahre später waren es schon über 1,2 Millionen. Dieses Jahr 1853 ist bedeutsam, da nach ausreichender Füllung des Reservefonds erstmals Gewinne für gemeinnützige Vorhaben bereitgestellt wurden. So bekam zum Beispiel der Vorstand des Augustinerklosters Geld zur Bezahlung von Präbendenstellen.

Als erste Geschäftsstelle der Sparkasse in Magdeburg diente 1823 die sogenannte Serviskasse im Rathaus, gegenüber dem heutigen Standort Alter Markt 12. Geöffnet war immer mittwochs von 14:00 bis 18:00 Uhr. Erst 1892 sollte sie wegen Platzmangel aus dem Rathaus ausziehen. Um der Kundschaft Wege zu ersparen und die Hauptstelle zu entlasten, existierten ab 1882 private Annahmestellen für Spargelder, vor allem bei Kaufleuten. Die erste richtige Zweigstelle entstand dann nach der Eingliederung von Neustadt zum 1. April 1886 und der Fusionierung der dortigen Sparkasse.

Da wurde im Folgejahr das gezeigte Sparbuch der Köchin ausgestellt. Sparkassenbücher stellten tatsächlich lange Zeit das einzige Produkt dar, das zur Geldanlage anboten wurde. Über 100.000 stieg die Zahl der Sparkasssenbücher der Stadtsparkasse 1890. Damit zählte statistisch gesehen bereits die Hälfte der Bevölkerung der Großstadt Magdeburg zur Kundschaft. Kein Wunder, dass die Sparkasse zwei Jahre später endlich größere Räume im Geschäftshaus Spiegelbrücke 1-2 erhielt.

1907 bekam sie schließlich ihr erstes eigenes Gebäude mit genügend Platz. Der Sitz war seitdem bei der Hauptwache 4-6. Im Jubiläums- und eben auch Krisenjahr 1923 zog sie in das von ihr erworbene Geschäftshaus Große Münzstraße 6 um. Münzen spielten in der Zeit der Hyperinflation allerdings keine Rolle mehr im Zahlungsverkehr. Die Spareinlagen stiegen 1923 auf sagenhafte 34,155 Billiarden Papiermark. Das waren umgerechnet lediglich 34.155 Goldmark der Vorkrisenzeit.

Doch auf schlechte Zeiten folgten wieder gute Zeiten. Der Wiederaufbau des Spargeschäfts begann, mit einer neuen, stabilen Währung sowie verstärkten Werbeanstrengungen. Die Sparkassen entschädigten die Kundinnen und Kunden gemäß gesetzlicher Vorschriften für die durch die staatliche Geldpolitik verschuldete Entwertung der Mark-Guthaben. Auch das Magdeburger Sparbuch von Frau Gutsche bekam den dafür notwendigen Stempel der Anmeldung zur Aufwertung.

  • Plakat zur Tagung : © Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald

Werbung in eigener Sache

Nächste Woche findet in Greifswald eine interdisziplinäre Fachtagung zum Thema Bankraub statt, die vom Alfried Krupp Wissenschaftskolleg organisiert wird. Das Programm bietet von Donnerstag bis Samstag zahlreiche interessante Vorträge. Ich bin gerade dabei, meinen Beitrag vorzubereiten. Er wird sich einer Umbruchzeit widmen. Raubüberfälle auf Sparkassen waren in der DDR selten. Es lohnt sich jedoch, auf einige spektakuläre Einzelfälle einzugehen und anhand dieser das Thema Sicherheitseinrichtungen zu thematisieren. Die waren nämlich bis zur und auch nach der Währungsunion 1990 mangelhaft. Da hieß es, rasch aufzurüsten, etwa mit Panzerglas und Überwachungskameras.

Eine Welle von Raubüberfällen brach mit der Einführung der Deutschen Mark über die im Sparkassenverband der DDR/ Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband organisierten Institute herein. Zum Teil machten die Täter enorme Beute. Nicht nur auf die Zahl der Verbrechen, sondern auch auf besondere Einzelfälle werde ich am 6. Mai 2023 eingehen. So gab es beispielsweise bei einem Überfall auf die Meyenburger Geschäftsstelle der damaligen Kreissparkasse Pritzwalk den ersten Toten zu beklagen. Wenn Sie mehr erfahren wollen, so kommen Sie gern vorbei. Es gibt nicht nur Interessantes zu hören. Eine ansprechende Bilderpräsentation bringe ich mit nach Greifswald, um das Referat noch unterhaltsamer zu gestalten.

  • Am sogenannten Storchenturm in Müncheberg befindet sich auch heute noch eine seltsame Inschrift. (Ansichtskarte Verlag Wilhelm Winter in Berlin, versendet 1933; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

Heimatgeschichtliches aus Müncheberg

Am 7. Juni 1847 wurde in Müncheberg die zweite Sparkasse im Geschäftsgebiet der heutigen Sparkasse Märkisch-Oderland gegründet. Als Geschäftsstelle diente damals die Kämmereikasse im Rathaus auf dem Marktplatz. Die Ansichtskarte zeigt den Sitz der Stadtsparkasse Anfang der 1930er Jahre. Daneben ist eine seltsame Sehenswürdigkeit abgebildet. Am Küstriner Torturm gibt es eine rätselhafte Inschrift auf einer Steintafel. „Wer giebt seinen Kindern Brod – und leidet selber Noth – den soll man schlagen – mit dieser Keule todt.“ Und tatsächlich hängt darüber ein knorriger Holzknüppel. Um dieses seltsame Arrangement ranken sich Legenden.

Die Journalistin Imma Luise Harms hat dazu bereits recherchiert. Die unmittelbare Botschaft erscheint demnach als keine der selbstlosen Elternliebe zu den Kindern. Die harte Realität war in vormaligen Not- und Hungerzeiten schlichtweg: wenn die Eltern nicht durchkamen, so hatten auch die Kinder keine Chance. Die Zahl der Kinder war hoch, ihre Sterblichkeit ebenfalls. Im Alter sorgten die Kinder für die Eltern. Darauf spielt auch ein heimatgeschichtliches Gedicht an, das wohl im Gründungsjahr der Sparkasse entstanden ist. Vor Jahrhunderten soll ein Müncheberger Bürger seine Kinder sehr gut versorgt haben, dann als Greis von ihnen aber schlecht behandelt worden sein. Die Keule diente auch in dieser Version der Geschichte als abschreckende Warnung.

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Vor 90 Jahren: Das „Berufsbeamtengesetz“

Am 7. April 1933 erließ die Reichsregierung unter Reichskanzler Adolf Hitler das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Der Titel ist irreführend. Es war nicht zur Wiederherstellung, sondern zur Verfolgung gedacht. Es handelte sich um das erste Gesetz des NS-Regimes, das ein Sonderrecht gegen Menschen schuf, die aus rassistischen und politischen Gründen unerwünscht waren. Das sogenannte Berufsbeamtengesetz betraf letztlich auch die Sparkassenbeamten, außerdem die bei den kommunalen Geldinstituten beschäftigten Arbeiter und Angestellten. Wahlbeamte der Gemeinden, die zum Beispiel als Bürgermeister Vorstandsvorsitzende von Stadtsparkassen waren, konnten ebenfalls Probleme bekommen. So wurden die Sparkassen personell gleichgeschaltet.

Entfernt werden konnten diejenigen Beamten, „die nicht arischer Abstammung sind“ (§ 3), wenn sie ab dem 1. August 1914 verbeamtet worden waren und nicht im Ersten Weltkrieg an der Front gekämpft hatten beziehungsweise Vater oder Kind im Krieg verloren hatten. Des Weiteren betraf das Gesetz Beamte, „die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit für den nationalen Staat eintreten“ (§ 4). Diese dehnbare Formulierung ermöglichte willkürliche Entlassungen von politischen Gegnern der Nationalsozialisten. Als ungeignet galten Personen, die seit der Novemberrevolution 1918 „ohne die für ihre Laufbahn vorgeschriebene oder übliche Vorbildung oder sonstige Eignung“ (§ 2) Beamte geworden waren.

Auf das Gesetz folgten zahlreiche Regelungen zur Durchführung sowie Ergänzungen und Änderungen. Hier soll lediglich auf die erste zeitnahe Durchführungsverordnung vom 11. April 1933 eingegangen werden. Hinsichtlicht § 2 wurde festgelegt, dass Mitglieder der KPD sowie kommunistischer Ersatz- oder Hilfsorganisationen prinzipiell ungeeignet waren. Zu § 4 stand nun fest, dass die gesamte Betätigung in der Vergangenheit, insbesondere seit dem 9. November 1918, beurteilt werden sollte. Alle Beamten wurden verpflichtet, der obersten Reichs- oder Landesbehörde auf deren Verlangen hin Auskunft zu geben, welcher Partei oder politischen Organisation sie bisher angehörten. Beim § 3 wurde definiert, wer als „Nichtarier“ galt. Man forderte einen Nachweis der „arischen“ Abstammung, etwa mittels Geburts- und Heiratsurkunden.

„Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelterneil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat. […] Ist die arische Abstammung zweifelhaft, so ist ein Gutachten des beim Reichsministerium des Innern bestellten Sachverständigen für Rasseforschung einzuholen.“

  • Später hatte die Sparkasse ihren Sitz im 1895 errichteten Kreishaus. Das ist das rosafarbene Gebäude. (Ansichtskarte Verlag Reinicke & Rubin in Dresden, 1911; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

Die Gründung der Ruppiner Kreissparkasse

Heute vor 175 Jahren begann die erste Sparkasse im Gebiet der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ihre Geschäftstätigkeit. Es handelte sich um die Sparkasse des Ruppiner Kreises, die gemäß ihrer Satzung den Sitz im Neuruppiner Kreishaus hatte. Ein richtiges Landratsamt gab es damals allerdings noch nicht. Landrat Friedrich Wilhelm von Schenckendorff hielt im Haus Ludwigstraße 20 (heute August-Bebel-Straße) zwar seine Sprechstunden ab, war aber sonst auf dem Landgut in Wulkow, seinem Wohn- und Amtssitz, zu finden. Qua Satzung wirkte er als Vorsitzender des Kuratoriums, welches die Sparkasse verwaltete.

Diese eröffnete im oben genannten Gebäude in Neuruppin. Die Kassenstunden fanden jeden Tag, ausgenommen Sonn- und Feiertage, von 11:00 bis 13:00 Uhr statt. Der Rendant der Kreiskasse war zugleich der einzige Beamte der Kreissparkasse. Er hinterlegte stattliche 500 Taler als Sicherheitskaution. Nicht eine feste Vergütung, sondern eine jährliche Tantieme in Höhe von 0,5 Prozent der Einlagen sah man für ihn vor. Die Kundschaft wiederum bekam 3 1/3 Prozent Sparzinsen. Pro Taler Einlage war das ein Silbergroschen, denn 30 Silbergroschen ergaben einen Taler.

Wie bei anderen preußischen Sparkassen, so beinhaltete auch die Satzung des Neuruppiner Instituts eine soziale Zweckbestimmung. Den ärmeren Einwohnern des Ruppiner Kreises sollte Gelegenheit verschafft werden, selbst kleine Ersparnisse anzulegen und so für Notfälle oder Lebensziele vorzusorgen. Dabei war festgelegt, dass jedes Mal höchstens 50 und insgesamt maximal 300 Taler aufs Sparkassenbuch eingezahlt werden konnten. Jeder Kunde durfte nur eines besitzen. Ob das half, Vermögende fernzuhalten? Abgesegnet hatte diese Regelungen übrigens am 24. Januar 1848 König Friedrich Wilhelm IV. höchstpersönlich. Die Genehmigung der Statuten von Kreissparkassen fiel nämlich in seine Zuständigkeit.