• Eines von vielen Dokumenten aus unserem Aktenbestand, in dem die Überführung von Sparguthaben Geflüchteter in den Staatshaushalt der DDR ersichtlich ist. : © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

„Republikflüchtlinge“ und ihr Vermögen

Als Studentin des Studiengangs „Archiv“ an der Fachhochschule Potsdam absolvierte ich mein Praxissemester beim Historischen Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 1. August 2022 bis zum 16. Dezember 2022. Im Zuge der Erschließung von Akten, bin ich auf ein interessantes Kapitel der deutschen Geschichte gestoßen, welches ich hier gerne für Sie kurz zusammenfassen möchte.

Im Zeitraum nach der Gründung der DDR im Herbst 1949 bis zum Bau der Mauer im Sommer 1961 flüchteten rund 3 Millionen Menschen aus der DDR. Nach dem Bau der Mauer sank die Zahl zwar drastisch, aber trotzdem gelang auch in der Zeit bis zur Wiedervereinigung Menschen die Flucht. [1] In der DDR wurden Bürger, die über die Grenze nach Westdeutschland fliehen wollten bzw. geflohen waren, „Republikflüchtlinge“ genannt. [2] Scheiterte die Flucht, mussten die „Republikflüchtlinge“ mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. [3] Sowohl bei einer erfolgreichen Flucht als auch einem erfolglosen Fluchtversuch verwirkten die Menschen ihren Anspruch auf ihr Vermögen und sonstiges Eigentum in der DDR.

Doch was geschah mit dem Vermögen der Geflüchteten? Die Regierung der DDR ließ sämtliche Vermögenswerte der Flüchtlinge beschlagnahmen. Das waren zum Beispiel Grundstücke, Unternehmen, aber auch Bankguthaben. Diese Beschlagnahmung kam einer entschädigungslosen Enteignung gleich. Später wurde das Vermögen unter die „treuhänderische Verwaltung“ des Staates [4], oder auch staatliche Verwaltung genannt [5], gestellt. Das heißt, der Staat hat die Vermögenswerte im Namen der Eigentümer verwaltet. 1968 wurde die Verwalterverordnung erlassen, aufgrund dessen der Staat seit 1969 durch eine rechtsgeschäftliche Veräußerung auf das Vermögen zugegriffen hat. [6] Doch nicht nur Grundstücke und Bankguthaben wurden beschlagnahmt, auch Bankschließfächer, die „Republikflüchtlingen“ gehörten, wurden 1962 im Rahmen der „Aktion Licht“ geöffnet und die Wertgegenstände und Unterlagen entnommen. Die Wertgegenstände wurden über den staatlichen Kunsthandel der DDR verkauft und ihre Herkunft von der Stasi akribisch verschleiert, weshalb es schwierig ist, ihre Provenienz zu identifizieren. [7]

Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“ (Vermögensgesetz) erlassen. Dieses Gesetz regelt die Rückübertragung der Vermögenswerte bzw. die Entschädigung der Eigentümer. Zur Durchführung dieses Gesetzes wurden Landesbehörden eingerichtet, bei denen man einen Antrag stellen konnte. [8] Anträge auf Rückübertragung oder Entschädigung für Vermögensverluste nach dem Vermögensgesetz konnten grundsätzlich bis zum 31. Dezember 1992, für bewegliches Vermögen bis zum 30. Juni 1993 gestellt werden. [9] Da die Fristen bereits abgelaufen sind, ist eine Geltendmachung eines Anspruchs zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Weiterhin führt das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) jedoch Aufgebotsverfahren durch, die der Ermittlung unbekannter oder unauffindbarer Eigentümer von Vermögenswerten dienen. [10]

Elena Williams, Praktikantin beim Historischen Archiv des OSV

Quellen:

[1] Halbrock, Christian; Jabs, Cornelia; Kowalczuk, Ilko-Sascha: Republikflucht, Bekämpfung der, in: Das Bundesarchiv (Hrsg.): MfS-Lexikon, online verfügbar: URL: https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/mfs-lexikon/detail/republikflucht-bekaempfung-der/ [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache: Republikflüchtling, der, online verfügbar: URL: https://www.dwds.de/wb/Republikflüchtling [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[3] Bundesstiftung Aufarbeitung: Informationen zur Geschichte von Flucht, Fluchthilfe und Freikauf, online verfügbar: URL: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/recherche/dossiers/flucht-fluchthilfe-und-freikauf/geschichte#:~:text=Mit%20dem%20verschärften%20Passgesetz%20von,DDR%20werden%20verfolgt%20und%20bestraft. [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[4] Bundesverfassungsgericht: Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999, online verfügbar: URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/11/fs19991123_1bvf000194.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[5] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Staatliche Verwaltung, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/EigentuemersucheundAufgebotsverfahren/StaatlicheVerwaltung/start.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[6] Bundesverfassungsgericht: Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999, online verfügbar: URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/11/fs19991123_1bvf000194.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[7] Habermalz, Christiane: Wissenschaftler untersuchen DDR-Kunstraubsystem, in: Deutschlandfunk Kultur, 07.05.2019, online verfügbar: URL: https://www.deutschlandfunkkultur.de/forschungsprojekt-zur-aktion-licht-wissenschaftler-100.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[8] Bundesministeriums der Justiz: Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, online verfügbar: URL: https://www.gesetze-im-internet.de/vermg/BJNR211590990.html#BJNR211590990BJNG002306301 [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[9] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Fristen, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/Vermoegensrecht/Fristen/inhalt.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[10] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Eigentümersuche und Aufgebotsverfahren, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/EigentuemersucheundAufgebotsverfahren/start.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].

  • Altes Sparbuch, deformiert durch Flucht und Vertreibung während des Zweiten Weltkrieges; mit deutlichen Spuren der Vergangenheit - einem Fußabdruck, der mahnt, warnt, zum Nachdenken zwingt. : © Historisches Archiv des OSV

  • Im Rahmen der Ausstellung „Sparen – Geschichte einer deutschen Tugend“ im Jahr 2018 wurde das Sparbuch erstmals einem internationalen Publikum im Deutschen Historischen Museum in Berlin zugänglich gemacht. : © Historisches Archiv des OSV

  • Es gehörte der kleinen Charlotte. Sie wurde 1931 in Danzig geboren, ging in Danzig-Ohra zur Schule und führte ein ganz normales Leben, bis der Krieg ausbrach ... : © Historisches Archiv des OSV

Wenn das Leben aus den Fugen gerät

Krieg, Flucht, Vertreibung – diese Begriffe würde wohl jeder von uns gern aus seinem Wortschatz streichen. Wie fragil der Frieden sein kann und dass er nicht selbstverständlich ist, das erleben wir seit nunmehr zwei Monaten unmittelbar und bedrohlich nah.

Unsere Welt ist kein sicherer Ort. Mehr als 20 Kriege werden derzeit geführt. Das bedeutet auch Gewalt, Zerstörung, Not und Elend. Leidtragende sind stets unschuldige Zivilisten und unter ihnen vor allem die Kinder. Für sie und ihre Zukunft sind wir als Erwachsene im besonderen Maße verantwortlich. Nichts ist in diesem Zusammenhang zu entschuldigen, zu rechtfertigen oder gar mit irgendetwas zu erklären.

Was können wir, die wir täglich mit unserer Geschichte, mit Informationen und Archivalien umgehen, tun? Unsere Möglichkeiten sind begrenzt. Ja. Aber: Wir können sorgsam mit Sprache umgehen, uns stets mit der Darstellung von  Rechercheergebnissen der Wahrheit verpflichtet fühlen. Mit Publikationen, Ausstellungen, Schulungen, Filmen und vielem mehr tragen wir in der Öffentlichkeit dazu bei, dass auch die Schrecken von Kriegen in Erinnerung bleiben. Wir als Deutsche stehen noch immer in einer besonderen Verantwortung. Diese versuchen wir durch unsere Arbeit wahrzunehmen. Denn was zwei Weltkriege angerichtet haben, wie Menschen nicht nur gelitten, sondern millionenfach zu Tode gekommen sind, das darf weder in Vergessenheit geraten noch verharmlost werden.

So begreifen wir es als wichtige Aufgabe, auch Kriegserlebnisse zu bewahren. In Gesprächen mit älteren Zeitzeugen aus unseren Sparkassen kommt gerade dieses Thema immer wieder zur Sprache. Wir zeichnen persönliche Erinnerungen auf, sammeln Objekte, die für sich genommen, einzigartig sind und der Dokumentation dienen. Besonders berührende Zeitzeugnisse von Müttern und Kindern auf der Flucht konnten wir zum Beispiel für die Nachwelt sichern, als wir vor einigen Jahren eine Wanderausstellung rund um das Sparbuch – dem ersten Produkt der Sparkassen – konzipierten. Sehe ich heute Kriegsbilder, Kinder auf der Flucht, dann habe ich stets auch das Sparbuch der kleinen Charlotte vor Augen. Für mich das eindrucksvollste, mit vielen Emotionen verbundene Objekt in unserem Archiv.

Es erzählt davon, wie ein kleines Mädchen sich mit der Mutter während des Zweiten Weltkrieges auf den Weg gen Westen macht. Fort aus Danzig. Besonders tragisch: Schon im Kindesalter verliert Charlotte bei einer der vielen Luftschutzübungen durch eine Fehlzündung das rechte Augenlicht. Auch eine Operation kann ihr nicht helfen. So bekommt das Kind eine Entschädigung von 1000 Reichsmark, mündelsicher auf einem Sparkassenbuch von der Versicherung gutgeschrieben. Es soll ihre Zukunft sichern. Beim Packen der Sachen für die Flucht rettet die Mutter natürlich auch das Büchlein, versteckt es als Einlegesohle im Schuh. Beide überleben. Zum Glück. Doch durch Flucht und Vertreibung ist das Geld auf dem Sparbuch wertlos geworden. Es kommt auch später zu keiner Auszahlung oder Umwertung.

„Nie wieder Krieg!“ – ein schöner Gedanke, den wir nicht aufgeben dürfen. Privilegiert in den Frieden hineingeboren werden und in ihm leben? Das sollte im Sinne der bereits 1948 verfassten Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten eigentlich selbstverständlich sein. Dass wir inzwischen davon weiter entfernt sind, als für das 21. Jahrhundert erhofft, dass Kinder heutzutage – auch in Europa – wieder in derselben Situation sind, wie die kleine Charlotte damals, macht fassungslos und sehr nachdenklich. Gerade den Kindern sind wir alle eine friedliche, eine gewaltfreie Zukunft schuldig. Die Mächtigen dieser Welt müssen daran erinnert werden und entsprechend agieren: Deeskalieren, im respektvollen Gespräch bleiben, verhandeln und natürlich auch weiter abrüsten – gibt es tatsächlich eine andere Alternative, um gut mit- und nebeneinander leben zu können?

  • © Historisches Archiv des OSV

Sparkassenkredite für Umsiedler

4,3 Millionen Deutsche waren es, die wegen des vom Deutschen Reich entfesselten und verlorenen Zweiten Weltkriegs ihre Heimat verließen und in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands kamen. Sie machten etwa ein Viertel der dortigen Bevölkerung aus. Vertrieben wurden die Menschen zum Beispiel wegen der Westverschiebung Polens bis an Oder und Neiße, die ein wichtiges Kriegsziel Stalins darstellte. Seine im ostdeutschen Besatzungsgebiet eingesetzte Militärverwaltung legte fest, dass die Flüchtlinge und Ausgewiesenen beschönigend Umsiedler genannt werden mussten. Jede offene Kritik an der Grenzziehung und der Vertreibung wurde von der Besatzungsmacht unterbunden. Die Umsiedler hatten sich anzupassen und in der neuen Heimat einzugliedern.

Sozialpolitische Maßnahmen sollten dazu beitragen. So bekamen nach der Bodenreform 1945 auch Geflüchtete Land entgeigneter Großgrundbesitzer und wurden zu Neubauern. Doch die Lebenssituation der Neubürger blieb schlechter als die der einheimischen Bevölkerung. Den Höhepunkt der Integrationsmaßnahmen stellte das Gesetz über die weitere Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler vom 8. September 1950 dar. Beschlossen wurde die Unterstützung von Neubauern-Umsiedlern, die Bereitstellung von Wohnraum für Umsiedler, die in volkseigenen Betrieben arbeiteten, und die Hilfe für Umsiedler-Handwerker. Des Weiteren gab es eine Ausbildungshilfe für Umsiedlerkinder und zinslose Kredite bis 1.000 Deutsche Mark (der Deutschen Notenbank) über drei Jahre zum Kauf von Einrichtungsgegenständen, etwa von Möbeln, für bedürftige Menschen.

Die Durchführung dieser Kreditaktion wurde den Sparkassen übertragen. Der Sächsische Sparkassenverband schrieb im abgebildeten Rundschreiben vom 5. Oktober 1950, dass sie als volksnahe Kreditinstitute mit einem dichten Zweigstellennetz diese Aufgabe leisten konnten. Die Sparkassen hatten monatlich über die Finanzministerien der Länder das Finanzministerium der DDR über Anzahl und Höhe der Kredite zu informieren. Die Zinsen erhielten sie jährlich von den Ländern erstattet. Bald waren die Sparkassen auch für die Kreditunterstützung der Handwerker zuständig. Nach dem Gesetz bekamen Umsiedler zur Eröffnung oder Erweiterung handwerklicher Gewerbebetriebe Kredite bis 5.000 DM über zehn Jahre. Der ermäßigte Jahreszinssatz betrug drei Prozent. Das Ziel war, beim Aufbau und Ausbau einer selbstständigen Existenz zu helfen. Finanziert werden konnten unter anderem Werkzeuge und Maschinen. Auch bei dieser Maßnahme mussten die Sparkassen den Staat über die Ausreichungen informieren. Aus den Länderhaushalten bekamen sie jährlich die Differenz zum Normalzinssatz gezahlt. Bis Ende März 1953 war es Umsiedlern möglich, Kreditanträge zu stellen.