• Sparkassen werben für das Urlaubssparen, Das Magazin, Nr. 4, 1962 : © Historisches Archiv des OSV

Urlaub, mach mal Urlaub, komm wir packen unsre sieben Sachen …

Sommer, Sonne, Urlaub. Seit Jahrzehnten für die meisten Deutschen eine Selbstverständlichkeit. Das Jahr vor der Pandemie wies laut Statista sogar Rekordzahlen auf: 55 Millionen Bürger unternahmen 2019 eine mindestens fünf Tage andauernde Reise. 78 Prozent der Bevölkerung brachten es auf etwa 70,1 Millionen Urlaubsreisen. Nun ist Corona mit eingeschränkten Möglichkeiten schon fast wieder vergessen. Die Aktivitäten nehmen stetig zu. Gezählt wurden 2022 wiederum Millionen längere und kürzere Urlaubsreisen.

Das touristische Unterwegssein ist heutzutage ein Massenphänomen. Etabliert hat es sich aber erst im 20. Jahrhundert. Voraussetzungen waren neben freier Zeit durch einen gesetzlich geregelten, bezahlten Urlaubsanspruch für die arbeitende Bevölkerung auch das nötige „Kleingeld“. Reisen kostet eben.

Als die Sparkassen der DDR im April 1962 augenzwinkernd an das regelmäßige Sparen für einen entspannten Urlaub am Wasser erinnerten, gehörte das Verreisen wieder zu den erfüllbaren Wünschen. Erster und Zweiter Weltkrieg hatten letztendlich zu keiner „touristischen Zäsur“ geführt, wie Spode in seiner Untersuchung herausstellt.* Bewahrheitet hatte sich vielmehr die Prognose des Reiseunternehmers Carl Degener, der bereits 1949 anmerkte: „Die Deutschen werden reisen wie noch nie, wenn sie erst wieder satt zu essen haben.“

Im Osten wurde fünf Jahre später das Urlaubs- bzw. Feriensparen neben dem Heirats-, Schulentlassungs-, Studium- und FDJ-Sparen als „neue Art des Zwecksparens“ propagiert. Sparer und Sparkasse schlossen gemeinsam eine Vereinbarung, in der das Sparziel klar benannt war. Auch die Höhe der monatlichen Einzahlungen wurde für eine bestimmte Laufzeit festgelegt. Beharrlichkeit sollte mit einem attraktiven Zinssatz belohnt werden. Bunt gestaltete Werbeanzeigen und -plakate, die sich bis heute erhalten haben, machten die möglichen Spararten im ganzen Land bekannt. 1955 gab es in puncto Werbemittel für das Feriensparen laut den „Blättern der Sparkassenpraxis“ jedoch noch erheblichen Nachholbedarf. Ein Mitarbeiter der Kreissparkasse Zittau kommt zu Wort und beklagt, dass er auf seinen Urlaubsreisen noch keine Sparwerbung in FDGB-Heimen vorgefunden hätte und somit eine günstige Gelegenheit vertan sei. Die Werbung diene der gesamten Sparkassenorganisation, war er sich sicher und betont abschließend: „Viele Werktätige fassen im Urlaub den guten Vorsatz, im nächsten Jahre wieder unbeschwerte Urlaubstage zu verleben. Diese guten Vorsätze in die richtige Bahn zu lenken, wird eine gute und zeitgerechte Werbung erfüllen.“

Die „Regeneration der Arbeitskraft“ in Form von Urlaubsfreuden war im Sinne der staatlichen Sozialpolitik der DDR. Daher traten neben das beworbene individuelle Urlaubssparen bei den Sparkassen der DDR Zuschüsse des Staates. In der Ära Honecker kostete das Urlaubswesen schließlich Milliarden. „Drei bis vier Mark legte der Fürsorgestaat laut Spode* auf jede Mark drauf, die er im Sozialtourismus einnahm.“ Den Aufbau des Sozialtourismus übernahmen ab 1947 der Feriendienst des FDGB sowie zahlreiche Betriebe, die in den Folgejahren eigene Ferienheime einrichteten. Der Urlaub war für alle erschwinglich. Das touristische Unterwegssein boomte. Im Wendejahr 1989 waren die DDR-Bürger tatsächlich zu „Reiseweltmeistern“ avanciert. 1,9 Millionen Reisen vermittelte zuletzt allein der FDGB. Während die Westdeutschen in ihrer Reiseintensität hinter anderen Europäern zurücklagen und lediglich auf 67 Prozent kamen, waren die Ostdeutschen mit etwa 80 Prozent in führender Position. Zur Ironie der Geschichte gehört, dass die angestaute Unzufriedenheit – gerade auch in Bezug auf eingeschränkte Reisefreiheiten – maßgeblich zum Untergang der DDR beitrug.

*Literaturtipp:
Spode, Hasso: Urlaub Macht Geschichte. Reisen und Tourismus in der DDR, Berlin 2022.

  • Werbebroschüre des Deutscher Sparkassenverlags, 1991 (Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © S-Communication Services GmbH

Zur Geschichte der EC-Karte

Bestimmt ist Ihnen bekannt, dass in nächster Zeit Millionen Sparkassen-Cards mit Maestro-Logo ausgetauscht werden. Diese Funktion des US-Zahlungsdienstleisters Mastercard sorgt dafür, dass man im Ausland mit der deutschen Girocard bezahlen kann. Nun stehen Änderungen an. Die Alternative von Visa nennt sich V Pay. Karten mit diesem Symbol müssen nicht ersetzt werden. Nur aufgrund der Kooperation mit diesen Bezahlsystemen sind die Girokarten außerhalb Deutschlands nutzbar.

Umgangsprachlich werden sie übrigens oft falsch als EC-Karten bezeichnet. Der Begriff geht auf Karten mit dem ec-Symbol zurück, die in unserem Verbandsgebiet ab 1990 eingeführt wurden. Im September, noch zu DDR-Zeiten, waren rund 100.000 solcher Eurocheque-Karten ausgegeben. Es ging wegen der Kapazitätsprobleme bei der Produktion allerdings langsam voran. Lieferzeiten von bis zu 15 Wochen gab es damals. Erst im Frühjahr 1991 konnte der Bedarf gedeckt werden. Am Ende des Jahres waren schließlich 4,8 Millionen Exemplare verteilt.

Diese mit maschinenlesbaren Magnetstreifen ausgestatteten Karten dienten einerseits dazu, Eurocheques über maximal 400 Deutsche Mark bei der Einlösung im In- und Ausland zu garantieren. Nur sie stellten 1990 ein Äquivalent zu den in der DDR genutzten, hier abgebildeten, grünen Schecks dar. Mit der EC-Karte und der Geheimzahl war es außerdem möglich, an allen Geldautomaten mit dem ec-Logo bis zu 400 DM abzuheben.

Die neuen Zahlungsmedien wurden gut aufgenommen. 1993 waren 56 Prozent der Girokonten der Mitgliedssparkassen mit EC-Karten ausgestattet. In den westdeutschen Bundesländern lag die Quote bei 51 Prozent. 1996 begann in unserem Verbandsgebiet die Einführung von Karten mit multifunktionalem Chip, der zum Beispiel als elektronische Geldbörse zur Zahlung von Kleinbeträgen genutzt werden konnte. 2002 endete der Einsatz der Eurocheques. Aus der Eurocheque-Karte wurde die Eletronic Cash-Karte, die 2007 in Girocard umbenannt wurde.

  • Das Plakat, das nie hängen durfte. (Deutsches Hygiene Museum Dresden, 1966) : © Historisches Archiv des OSV

Viel Ärger um ein Plakat

Heute zum Weltnichtrauchertag können wir ein ganz besonderes Plakat aus unserer umfangreichen Sammlung vorstellen. Es ist aus dem Jahr 1966 und wurde von dem Grafiker Jochen Fiedler für das Deutsche Hygiene Museum Dresden gestaltet.

Mit dem provokanten Plakattitel „Dein Geld verraucht“ wollte das Hygienemuseum eine Aktion gegen das Rauchen starten. Insgesamt wurden 50 000 Exemplare bestellt, die unter anderem an Kreisärzte geliefert werden sollten. Doch es kam anders.

Da auf dem Plakat ein Sparbuch mit dem Symbol der DDR-Sparkassen zu sehen war, schrieb im März 1967 Dr. Dietrich, der stellvertretende Finanzminister der DDR, einen Brief an den Direktor des Deutschen Hygiene Museums. In diesem stellte er klar, dass die Verwendung des Symbols ohne Zustimmung des Ministeriums der Finanzen nicht erlaubt sei. Außerdem kritisierte er die Aussage des Plakates, da auch der Eindruck entstehen könne, dass das Geld der Sparkassenkunden in der DDR verbrannt würde.

Die Sparkassen der DDR unterstanden bis 1972 dem Ministerium der Finanzen der DDR, danach der Staatsbank der DDR. Von beiden Institutionen verwahren wir einen erheblichen Teil an Akten und Sammlungsgut. Damit gelangte das Plakat in unser Archiv.

Das Museum musste daraufhin alle Plakate zurückrufen und vernichten. Außerdem wurden die verantwortlichen Mitarbeiter mit einem Verweis bestraft. Eine materielle Strafe kam noch hinzu, nachdem der Finanzminister Siegfried Böhm einen Brief an den Gesundheitsminister Max Sefrin schrieb und dies forderte. Der Gesundheitsminister bemängelte in seinem Antwortschreiben an Böhm zusätzlich, dass die „propagandistischen Einrichtungen der DDR die politisch-negativen Auslegungsmöglichkeiten des Plakates erkennen hätten müssen“. Zudem kündigte er an, „die politische Arbeit des Deutschen Hygiene-Museums einer kritischen Prüfung zu unterziehen“.*

*Quelle: Historisches Archiv des OSV, HA-49/2004a

  • © Historisches Archiv des OSV

Alarm in Eckartsberga

Bei einer Tagung habe ich kürzlich zum Thema Raubüberfälle auf ostdeutsche Sparkasse Anfang der 1990er Jahre referiert und dabei auch auf die DDR-Zeit zurückgeblickt. Viele Raubüberfälle auf Sparkassen gab es damals nicht. So sind für die 15 Jahren von 1975 bis 1989 lediglich 32 Überfälle belegt. Unter diesen gab es aber auch spektakuläre Fälle. Manchmal machten die Täter fette Beute, wie zum Beispiel vor 40 Jahren in der Kleinstadt Eckartsberga im heutigen Sachsen-Anhalt.

Am 10. Mai 1983 kamen kurz vor der Mittagspause zwei Täter auf dem Motorrad vorgefahren. Kunden befanden sich zu dieser Zeit nicht in der Zweigstelle der Kreissparkasse Naumburg. Die jungen Männer waren maskiert und mit Pistolen bewaffnet. Sie forderten das Geld aus der Kasse und aus dem Panzerschrank. Wegen der bevorstehenden Versorgung von Betrieben mit Lohngeldern war reichlich da. 293.890 Mark Beute gab es, darunter auch registrierte Scheine.

Nachdem die Verbrecher die Sparkasse verlassen hatten, versuchten die Mitarbeiterinnen unter der Nummer 110 die Volkspolizei zu alarmieren. Die ging jedoch nicht ans Telefon. Zumindest erreichten sie das Kreispolizeiamt in Naumburg. Die Telefonnummer des Abschnittsbevollmächtigten war in der Sparkassenfiliale nicht bekannt. Da er aber nur 150 Meter erntfernt wohnte, wurde zu Fuß Hilfe geholt. Die Sparkassenfrauen konnten das Nummernschild des Fluchtmopeds notieren und sich sogar das Aussehen der Täter merken, die sich auf der Flucht demaskiert hatten.

Für die Filialdirektorin, die am 10. Mai Haushaltstag hatte, und den Kreissparkassendirektor hatte der Überfall ein Nachspiel. Denn sie wurden dafür verantwortlich gemacht, dass keine vorgeschriebene Notrufanlage vorhanden war. Diese musste aber gemäß Weisung der Staatsbank der DDR bei Bargeldbeständen ab 100.000 Mark installiert sein. Zwei Wochen später bekam die Zweigstelle dann ihre Alarmanlage Made in GDR. Ob es sich dabei um das oben abgebildete Gerät handelte, ist nicht bekannt.

  • Plakat zur Tagung : © Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald

Werbung in eigener Sache

Nächste Woche findet in Greifswald eine interdisziplinäre Fachtagung zum Thema Bankraub statt, die vom Alfried Krupp Wissenschaftskolleg organisiert wird. Das Programm bietet von Donnerstag bis Samstag zahlreiche interessante Vorträge. Ich bin gerade dabei, meinen Beitrag vorzubereiten. Er wird sich einer Umbruchzeit widmen. Raubüberfälle auf Sparkassen waren in der DDR selten. Es lohnt sich jedoch, auf einige spektakuläre Einzelfälle einzugehen und anhand dieser das Thema Sicherheitseinrichtungen zu thematisieren. Die waren nämlich bis zur und auch nach der Währungsunion 1990 mangelhaft. Da hieß es, rasch aufzurüsten, etwa mit Panzerglas und Überwachungskameras.

Eine Welle von Raubüberfällen brach mit der Einführung der Deutschen Mark über die im Sparkassenverband der DDR/ Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband organisierten Institute herein. Zum Teil machten die Täter enorme Beute. Nicht nur auf die Zahl der Verbrechen, sondern auch auf besondere Einzelfälle werde ich am 6. Mai 2023 eingehen. So gab es beispielsweise bei einem Überfall auf die Meyenburger Geschäftsstelle der damaligen Kreissparkasse Pritzwalk den ersten Toten zu beklagen. Wenn Sie mehr erfahren wollen, so kommen Sie gern vorbei. Es gibt nicht nur Interessantes zu hören. Eine ansprechende Bilderpräsentation bringe ich mit nach Greifswald, um das Referat noch unterhaltsamer zu gestalten.

  • Eines von vielen Dokumenten aus unserem Aktenbestand, in dem die Überführung von Sparguthaben Geflüchteter in den Staatshaushalt der DDR ersichtlich ist. : © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

„Republikflüchtlinge“ und ihr Vermögen

Als Studentin des Studiengangs „Archiv“ an der Fachhochschule Potsdam absolvierte ich mein Praxissemester beim Historischen Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes vom 1. August 2022 bis zum 16. Dezember 2022. Im Zuge der Erschließung von Akten, bin ich auf ein interessantes Kapitel der deutschen Geschichte gestoßen, welches ich hier gerne für Sie kurz zusammenfassen möchte.

Im Zeitraum nach der Gründung der DDR im Herbst 1949 bis zum Bau der Mauer im Sommer 1961 flüchteten rund 3 Millionen Menschen aus der DDR. Nach dem Bau der Mauer sank die Zahl zwar drastisch, aber trotzdem gelang auch in der Zeit bis zur Wiedervereinigung Menschen die Flucht. [1] In der DDR wurden Bürger, die über die Grenze nach Westdeutschland fliehen wollten bzw. geflohen waren, „Republikflüchtlinge“ genannt. [2] Scheiterte die Flucht, mussten die „Republikflüchtlinge“ mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. [3] Sowohl bei einer erfolgreichen Flucht als auch einem erfolglosen Fluchtversuch verwirkten die Menschen ihren Anspruch auf ihr Vermögen und sonstiges Eigentum in der DDR.

Doch was geschah mit dem Vermögen der Geflüchteten? Die Regierung der DDR ließ sämtliche Vermögenswerte der Flüchtlinge beschlagnahmen. Das waren zum Beispiel Grundstücke, Unternehmen, aber auch Bankguthaben. Diese Beschlagnahmung kam einer entschädigungslosen Enteignung gleich. Später wurde das Vermögen unter die „treuhänderische Verwaltung“ des Staates [4], oder auch staatliche Verwaltung genannt [5], gestellt. Das heißt, der Staat hat die Vermögenswerte im Namen der Eigentümer verwaltet. 1968 wurde die Verwalterverordnung erlassen, aufgrund dessen der Staat seit 1969 durch eine rechtsgeschäftliche Veräußerung auf das Vermögen zugegriffen hat. [6] Doch nicht nur Grundstücke und Bankguthaben wurden beschlagnahmt, auch Bankschließfächer, die „Republikflüchtlingen“ gehörten, wurden 1962 im Rahmen der „Aktion Licht“ geöffnet und die Wertgegenstände und Unterlagen entnommen. Die Wertgegenstände wurden über den staatlichen Kunsthandel der DDR verkauft und ihre Herkunft von der Stasi akribisch verschleiert, weshalb es schwierig ist, ihre Provenienz zu identifizieren. [7]

Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das „Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen“ (Vermögensgesetz) erlassen. Dieses Gesetz regelt die Rückübertragung der Vermögenswerte bzw. die Entschädigung der Eigentümer. Zur Durchführung dieses Gesetzes wurden Landesbehörden eingerichtet, bei denen man einen Antrag stellen konnte. [8] Anträge auf Rückübertragung oder Entschädigung für Vermögensverluste nach dem Vermögensgesetz konnten grundsätzlich bis zum 31. Dezember 1992, für bewegliches Vermögen bis zum 30. Juni 1993 gestellt werden. [9] Da die Fristen bereits abgelaufen sind, ist eine Geltendmachung eines Anspruchs zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Weiterhin führt das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) jedoch Aufgebotsverfahren durch, die der Ermittlung unbekannter oder unauffindbarer Eigentümer von Vermögenswerten dienen. [10]

Elena Williams, Praktikantin beim Historischen Archiv des OSV

Quellen:

[1] Halbrock, Christian; Jabs, Cornelia; Kowalczuk, Ilko-Sascha: Republikflucht, Bekämpfung der, in: Das Bundesarchiv (Hrsg.): MfS-Lexikon, online verfügbar: URL: https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/mfs-lexikon/detail/republikflucht-bekaempfung-der/ [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache: Republikflüchtling, der, online verfügbar: URL: https://www.dwds.de/wb/Republikflüchtling [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[3] Bundesstiftung Aufarbeitung: Informationen zur Geschichte von Flucht, Fluchthilfe und Freikauf, online verfügbar: URL: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/recherche/dossiers/flucht-fluchthilfe-und-freikauf/geschichte#:~:text=Mit%20dem%20verschärften%20Passgesetz%20von,DDR%20werden%20verfolgt%20und%20bestraft. [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[4] Bundesverfassungsgericht: Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999, online verfügbar: URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/11/fs19991123_1bvf000194.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[5] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Staatliche Verwaltung, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/EigentuemersucheundAufgebotsverfahren/StaatlicheVerwaltung/start.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[6] Bundesverfassungsgericht: Urteil des Ersten Senats vom 23. November 1999, online verfügbar: URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1999/11/fs19991123_1bvf000194.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[7] Habermalz, Christiane: Wissenschaftler untersuchen DDR-Kunstraubsystem, in: Deutschlandfunk Kultur, 07.05.2019, online verfügbar: URL: https://www.deutschlandfunkkultur.de/forschungsprojekt-zur-aktion-licht-wissenschaftler-100.html [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[8] Bundesministeriums der Justiz: Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, online verfügbar: URL: https://www.gesetze-im-internet.de/vermg/BJNR211590990.html#BJNR211590990BJNG002306301 [letzter Zugriff am 14.12.2022].

[9] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Fristen, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/Vermoegensrecht/Fristen/inhalt.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].

[10] Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Eigentümersuche und Aufgebotsverfahren, online verfügbar: URL: https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/EigentuemersucheundAufgebotsverfahren/start.html [letzter Zugriff am 15.12.2022].