• © Historisches Archiv des OSV

Alarm in Eckartsberga

Bei einer Tagung habe ich kürzlich zum Thema Raubüberfälle auf ostdeutsche Sparkasse Anfang der 1990er Jahre referiert und dabei auch auf die DDR-Zeit zurückgeblickt. Viele Raubüberfälle auf Sparkassen gab es damals nicht. So sind für die 15 Jahren von 1975 bis 1989 lediglich 32 Überfälle belegt. Unter diesen gab es aber auch spektakuläre Fälle. Manchmal machten die Täter fette Beute, wie zum Beispiel vor 40 Jahren in der Kleinstadt Eckartsberga im heutigen Sachsen-Anhalt.

Am 10. Mai 1983 kamen kurz vor der Mittagspause zwei Täter auf dem Motorrad vorgefahren. Kunden befanden sich zu dieser Zeit nicht in der Zweigstelle der Kreissparkasse Naumburg. Die jungen Männer waren maskiert und mit Pistolen bewaffnet. Sie forderten das Geld aus der Kasse und aus dem Panzerschrank. Wegen der bevorstehenden Versorgung von Betrieben mit Lohngeldern war reichlich da. 293.890 Mark Beute gab es, darunter auch registrierte Scheine.

Nachdem die Verbrecher die Sparkasse verlassen hatten, versuchten die Mitarbeiterinnen unter der Nummer 110 die Volkspolizei zu alarmieren. Die ging jedoch nicht ans Telefon. Zumindest erreichten sie das Kreispolizeiamt in Naumburg. Die Telefonnummer des Abschnittsbevollmächtigten war in der Sparkassenfiliale nicht bekannt. Da er aber nur 150 Meter erntfernt wohnte, wurde zu Fuß Hilfe geholt. Die Sparkassenfrauen konnten das Nummernschild des Fluchtmopeds notieren und sich sogar das Aussehen der Täter merken, die sich auf der Flucht demaskiert hatten.

Für die Filialdirektorin, die am 10. Mai Haushaltstag hatte, und den Kreissparkassendirektor hatte der Überfall ein Nachspiel. Denn sie wurden dafür verantwortlich gemacht, dass keine vorgeschriebene Notrufanlage vorhanden war. Diese musste aber gemäß Weisung der Staatsbank der DDR bei Bargeldbeständen ab 100.000 Mark installiert sein. Zwei Wochen später bekam die Zweigstelle dann ihre Alarmanlage Made in GDR. Ob es sich dabei um das oben abgebildete Gerät handelte, ist nicht bekannt.

  • Zum Schutz vor Einbrüchen wurden für die Sparkassen der DDR die Vorschriften zur Gitterstärke für Fenster und Türen sowie notwendige Querverstrebungen ständig aktualisiert. Die Umsetzung gestaltete sich durch die Mangelwirtschaft jedes Mal als Kraftakt und erforderte von Leitern kreativen Lösungen. : © KSK Delitzsch 1990, Historisches Archiv des OSV

  • In den 1960er Jahren entstanden in den Sparkassen der DDR helle und kundenfreundliche Filialen. Doch die Freude darüber währte nicht lange. Als Täter bei einem Überfall den Schaltertresen übersprangen, entstanden neue Vorschriften zum Aufbau schützender Fronten. : © Historisches Archiv des OSV

„Nunmehr müssen auch wir mit einer zunehmenden Kriminalität […] rechnen.“*

Blogserie, Teil 33

Am 28. Mai informiert der Sparkassenverband der DDR erstmals ausführlich über notwendige „Sicherungsmaßnahmen in Sparkassen“. Künftig ist diesem Thema, so heißt es im Rundschreiben, „eine besondere Bedeutung beizumessen“. Denn: „Die westdeutschen Kreditinstitute sind in den vergangenen Jahrzehnten der stark zunehmenden Kriminalität mit breitgefächerten Sicherungsmaßnahmen erfolgreich entgegengetreten“. Zu schützen sind einerseits Mitarbeiter und Kunden, andererseits Bargeld und sonstige Werte.

Es wird darüber informiert, dass es in der Bundesrepublik  an die Sicherungsanforderungen in Geldinstituten verbindliche Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und der Sachversicherungsgesellschaften gibt. Seit 1967 sei die Sicherung aller Haupt- und Zweigstellen westdeutscher Kreditinstitute gegen Banküberfälle vorzunehmen. Der Sparkassenverband erwartet, dass „in der DDR vergleichbare Vorschriften erlassen werden.“ Kostenintensive Investitionen sollten zwar in der Übergangszeit vermieden werden, doch jede Sparkasse müsse nun „in ihrer Verantwortung für Mitarbeiter und Kunden die erkennbaren sinnvollen und kostenmäßig vertretbaren Sicherungsmaßnahmen durchführen.“ Empfohlen wird, bei Neueinrichtungen von Kundenhallen und sonstigen Investitionen die entsprechenden Bestimmungen zu beachten, die im „Sicherheitshandbuch“ des Deutschen Sparkassenverlages festgehalten sind.*

Als das Rundschreiben erscheint, laufen die Vorbereitungen zur Währungsunion bereits auf Hochtouren. Ein Umrüsten auf den neuesten Stand der Technik nach bundesdeutschen Maßstäben ist bis zum 1. Juli 1990 illusorisch – das ist den Sparkassenleitern bewusst. Zudem hatte sich auf dem Gebiet der Sicherheit bis 1989 mit dem „Handbuch der Sparkassenarbeit, Teil 25: Sicherheit und Geldversorgung“ ein umfangreiches Regelwerk herausgebildet. Nach jedem neuen Vorfall wurde es aktualisiert. So gab es für Tresore, Außengitter an Türen und Fenstern, Schlösser, Alarmanlagen, Pkws zum Geldtransport etc. schon seit Jahren präzise Vorschriften. Doch würden die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen ausreichen, wenn die D-Mark erst einmal Einzug gehalten hatte? Immerhin könnte die harte Währung ganz andere Begehrlichkeiten wecken …

Tatsächlich zeigt sich die im Rundschreiben angekündigte „besondere Bedeutung“ von Sicherungsmaßnahmen sofort nach Einführung der D-Mark. Der erste Überfall ereignet sich bereits am 6. Juli 1990. Und auch wenn dieser zu einer „peinlichen Pleite für den Täter“** wird, entwickelt sich diese Art der Kriminalität in der Folgezeit zu einem ernstzunehmenden Problem. Das Gebiet der DDR wird zu einem wahren Paradies für professionelle Bankräuber. Weist die Statistik von 1975 bis 1989 gerade einmal 32 Raubüberfälle auf Sparkassenfilialen und etwa zehn Einbruchversuche jährlich aus, muss nun mit einer drastischen Zunahme umgegangen werden.*** Im Durchschnitt hat die Polizei pro Tag mit vier Banküberfällen bzw. Versuchen zu tun. Ein Kripomitarbeiter beschreibt es rückblickend als „total neues Phänomen“.**** Denn die Täter organisieren und bewaffnen sich, sind zunehmend gewaltbereit. Im Visier haben sie besonders kleinere, ländlich und in der Nähe der Autobahn gelegene Sparkassenstellen, die sich möglichst weit entfernt von der nächsten Polizeidienststelle befinden.*****

Allein in Brandenburg werden bis Jahresende 40 Raubüberfälle auf Sparkassen, Banken und Poststellen registriert. Zwei Millionen D-Mark erbeuten die Täter.****** Insgesamt weist die Statistik für Ostdeutschland 184 Raubüberfälle auf Sparkassen im 2. Halbjahr 1990 aus. Dringender Handlungsbedarf zeichnet sich ab, verbunden mit Kosten in Millionenhöhe. Es fehlen insbesondere optische Raumüberwachungs- sowie Überfall- bzw. Gefahrenmeldeanlagen.******* Auch Sicherheitsverglasung für die Kassenschalter muss nachgerüstet werden. Die DDR-Sparkassen können sich die Investitionen in die technische Ausstattung und in Gebäude dank des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion leisten. Denn Verhandlungen im Vorfeld sichern den Geldinstituten eine „gute betriebswirtschaftliche Ausgangsposition“ und ab dem 1. Juli 1990 ausreichend Eigenkapital für ihre ambitionierten und dringend notwendigen Vorhaben.********

So wird zum Schutz der Beschäftigten und Kunden vielerorts bereits im Herbst mit dem Einbau moderner Sicherungstechnik begonnen. Ziel ist es, „in kürzester Frist“ den Sicherheitsstandard der Bundesrepublik zu erreichen, betont ein Sprecher des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes – ehem. Sparkassenverband der DDR – gegenüber der Presse im November 1990.*********

Fortsetzung am 10.06.2020

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*Rundschreiben an alle Bezirksgeschäftsstellen und Sparkassen der DDR, 28.5.1990, Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreiben 1990.

**Die mit einem pistolenähnlichen Gegenstand bedrohte Kassiererin packt dem Bankräuber geistesgegenwärtig 2.000 Mark der DDR ein. Der etwa 35-jährige Täter glaubt D-Mark in der Tasche zu haben und flüchtet zu Fuß. Anderthalb Stunden später ist seine Beute wertlos. Denn die Geldinstitute schließen die Annahmestellen für DDR-Geld. Quelle: Neue Zeit, Jg. 46, Ausg. 157, 9.7.1990, S. 6.

***Vgl. Wysocki, Josef ; Günther, Hans-Georg: Geschichte der Sparkassen in der DDR 1945 bis 1990, Stuttgart 1996, S. 429; Bildinformationen ebd. S. 428. | Die bundesdeutsche Fachwelt kommt in den 1980er Jahren zu dem Ergebnis: „In der DDR ist es gelungen, die Gewaltkriminalität in Grenzen zu halten. Dabei spielt u. a. das staatliche Waffenmonopol eine beträchtliche Rolle. Bewaffneter Bankraub und Geiselnahme kommen nicht vor.“ Vgl. Voigt, Dieter (Hg.): Die Gesellschaft der DDR, Untersuchungen zu ausgewählten Bereichen, Berlin 1984. S. 80. | Zum Vergleich: Die Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA weist 1990 folgende Zahlen für die Bundesrepublik Deutschland aus: insgesamt 2077 Diebstähle und 18 Raubüberfälle, davon 3 Versuche, auf Banken, Sparkassen, Poststellen und dgl. Damit ist die Zahl der Diebstähle gegenüber 1989, mit insgesamt 2194, leicht rückläufig. Das BKA verzeichnet bei Diebstählen zudem einen sehr hohen Versuchsanteil und eine Häufung in Gemeinden bis 20.000 Einwohner.

****Behling, Klaus: Bankraub in Serie, S. 203, in: Der Lustmörder aus dem Erzgebirge. Wahre Gewaltverbrechen aus Ostdeutschland 1989-2019. Berlin 2020. – Unser Buchtipp!

*****„Da werden massenhaft kleine Sparkassen überfallen und ausgeraubt, zum Beispiel eine südlich Berlins nahe einer Autobahn. Eine halbe Million DM weg. Die Bankräuber entkamen mit schnellen Westautos über die Autobahn mühelos […] Müssen wir erst Bürgerwehrmilizen aufbauen und bewaffnen, um die Schrecknisse hemmungslos freigesetzter krimineller Energie zu bannen?“, stellt ein Leser der „Neuen Zeit“ im November 1990 empört fest und fragt: „Wo ist unsere Polizei geblieben?“, Quelle: Neue Zeit, Jg. 46, Ausg. 269, 17.11.1990, S. 22.

******Quelle: Überfall-Billanz, in: Berliner Zeitung, Jg. 46, Ausg. 297, 20.12.1990, S. 21.

*******Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-75/2004. | Im Januar 1991 bilanziert die „Neue Zeit“: „Der ‚wilde Osten‘ zieht immer noch massenhaft Straftäter an. Dabei schlugen bisher die Banküberfälle alle Rekorde. Seit der Währungsunion am 1. Juli 1990 bis kurz vor Weihnachten wurden knapp 150 Überfälle gezählt. Allein nach der Wiedervereinigung ereigneten sich im Oktober 32 und im November 54 Banküberfälle. Durchschnittlich erbeuteten die Täter 44 000 Mark, wie das Gemeinsame Landeskriminalamt (GLKA) für die neuen Bundesländer feststellte […] Viele Täterspuren führen in die alten Bundesländer oder ins Ausland […]“; Quelle: Neue Zeit, Jg. 47, Ausg. 2, 3.1.1991, S. 5.

******** Vgl. Schnellinformationen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Nr. 60, Bonn, 31. Mai 1990, S. 2; Bestand: Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum Bonn.

*********1991 wird durchschnittlich noch immer jede siebte ostdeutsche Sparkasse überfallen, im Westen ist es im Vergleich dazu nur jede 54. Filiale. Quelle: Neue Zeit, Jg. 48, Ausg. 14, 17.1.1992, S. 8. | Doch modernisierte Geschäftsstellen mit hohen Sicherheitsstandards mindern das Überfallrisiko, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende der Mittelbrandenburgischen Sparkasse Potsdam 1994. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung einer schnelleren Bearbeitung von Bauanträgen. Quelle: Neue Zeit, Jg. 50, Ausg. 13, 17.1.1994, S. 19. | Bis 1995 sinkt schließlich „die Zahl der Überfälle kontinuierlich auf ein Drittel der im 2. Halbjahr 1990 und im Jahre 1991 stattgefundenen Überfälle.“ Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 358.

  • Bekanntmachung Zwickau 1866

    Die Regierungsbehörden wiesen die Kundschaft 1866 auf die Sicherheit der Sparkassen hin. (Abb. aus: Müller, Gottwald: Handbuch für die sächsischen Sparkassen, 1908, S. 142; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

  • Kronprinz Sachsen Koeniggraetz

    Kronprinz Albert von Sachsen vor der Schlacht bei Königgrätz (Stahlstich von A. Beck, 1866) : © Historisches Archiv des OSV

„Die Preußen kommen!“

… hieß es vor 150 Jahren in Sachsen. Nach einer Kriegserklärung rückten ab dem 16. Juni 1866 preußische Truppen im Königreich ein. Das Land wurde besetzt. Die sächsische Armee hatte sich nach Böhmen zurückgezogen. Zusammen mit österreichischen Truppen sollte sie dann am 3. Juli den Preußen in der entscheidenden Schlacht bei Königgrätz gegenübertreten. Der Hintergrund des Krieges war die Rivalität zwischen Berlin und Wien. Und die Sachsen hatte wieder einmal das Pech, auf der Verliererseite zu stehen.

Wie bei allen Kriegen, so kam es auch 1866 zu Angstabhebungen. Kunden befürchtete, dass das Ersparte bei der Sparkasse nicht sicher sei. Überliefert ist zum Beispiel, dass Bauern ihre Sparbücher „plünderten“ und die Taler vergruben. Der Staat mahnte zu Besonnenheit. Eine Bekanntmachung der südwestsächsischen Kreisverwaltung ist uns im Nachdruck überliefert. Sie hob die Sicherheit der Einlagen hervor.

Nur ein Bruchteil der Einlagen der Kundinnen und Kunden (ca. 2 %) lag damals als barer Kassenbestand in den Sparkassen selbst, natürlich gut verschlossen. Der Großteil war sicher angelegt, vor allem in Hypotheken. Daneben spielten Staats- und andere Wertpapiere eine Rolle. Und es gab durch Pfänder und Bürgen gesicherte Kredite. Für eventuelle Verluste waren Reservefonds vorhanden. Außerdem hafteten die Träger für die Sicherheit der Guthaben. Wenn tatsächlich viele Menschen in Panik gerieten und an ihr Erspartes wollten, das Bare bei den Sparkassen knapp wurde, konnten Wertpapiere „flüssig gemacht“, also verkauft oder beliehen werden.

Der Krieg dauerte allerdings nicht lange. Er endete am 23. August 1866 mit einem Friedensvertrag zugunsten Preußens. Sächsische Sparkassen verzeichneten aber weiterhin Auszahlungsüberschüsse. Warum? Es gab eine Missernte. Weil ein enger Zusammenhang zwischen dem Wohlergehen der Landwirtschaft und den Sparkassen bestand, wirkte sich auch dieses Ereignis auf die Einlagenentwicklung aus.

  • Collage Bauern Landkarte Rostock

    Mecklenburgische Bauersleute in Tracht (Collage auf Grundlage einer Lithografie von Albert Kretschmer, um 1890) : © Historisches Archiv des OSV

Ist denn das Sparguthaben sicher?

Im Jahr 1894 war es, als ein alter Bauer zur Rostocker Sparkasse in der Schwaanschen Straße Nummer 1 ging. Bei diesem drittgrößten mecklenburgischen Institut befand sich sein Sparguthaben. Auf dem Sparbuch lagen mittlerweile über 2.000 Mark. Das war eine Menge Geld. Er hatte den Betrag gekündigt und kam nun, um ihn sich auszahlen zu lassen.

Als es soweit war und das Geld vor ihm lag, ließ er es jedoch ruhig liegen und versank in tiefen Gedanken. Der Sparkassenmitarbeiter wartete und wartete. Schließlich fragte er seinen Kunden, ob er denn das Vermögen nicht einstecken wolle. Doch der alte Bauer verneinte und sprach mit einem zufriedenen Lächeln: „Ne, nu behollen Sei’t man wetter hier. Ick wull blot seihn, ob Sei’s noch harren!“ Dann verließ er die Sparkasse.*

Ob der Bauer wohl wusste, wie die Sparkasse sein Geld und das der restlichen Kundschaft sicher angelegt hatte? Es lag ja immer nur ein bestimmter Bestand griffbereit in der Kasse. Vor allem in Hypotheken investierte das Institut damals. Dabei gab es etwa zwei Drittel städtischen und ein Drittel ländlichen Grundkredit. Wie geschäftstüchtig 120 Jahre später die vor Ort ansässige OstseeSparkasse Rostock war und Kredite vergab, können Sie hier nachlesen.

* Geschichte frei nach einer Meldung im Finanzblatt Die Sparkasse von 1894

  • ROB-Ausweis

    Das ist die Vorderseite der ROB-Ausweis-Klappkarte. Innen befanden sich das Foto, die Unterschrift und weitere Angaben. : © Historisches Archiv des OSV

  • ROB-Vordruck

    Ein ausgestellter Reisekreditbrief aus dem Jahr 1945 über 2000 Reichsmark. : © Historisches Archiv des OSV

  • ROB-Werbung

    Die Werbemaßnahmen für den ROB begannen gleich 1920, nach dem Beschluss der Einführung. Sie waren sehr erfolgreich. Der Reisekreditbrief wurde gut von den Kunden angenommen. : © Historisches Archiv des OSV

Ein ROB für unterwegs

Vor 100 Jahren zu verreisen, bedeutete in aller Regel viel Bargeld bei sich zu haben. Das konnte man jedoch verlieren, es konnte einem gestohlen werden oder unerwartete Ausgaben konnten es schmälern. Wie auch immer – ohne Bargeld stand man vor Schwierigkeiten.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr der Sparkassen (wie Schecks oder Überweisungen) steckte zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch in den Kinderschuhen. Die meisten Leute verließen sich lieber auf das Klimpern der Münzen und Knistern der Geldscheine in ihren Taschen.

Bis es 1920 auf dem Gebiet der Reisezahlungsmittel im Sparkassengeschäft zu einer Innovation kam: Unter der Bezeichnung ROB (Reise ohne Bargeld) wurde ein Reisekreditbrief eingeführt.

Inhaber von Spar- und Girokonten – mit entsprechendem Guthaben – und natürlich nur auf Antrag, waren dafür berechtigt. Man erhielt ein Quittungsheft mit meistens zehn ROB-Vordrucken und einen ROB-Ausweis, in dem ein Foto und eine Unterschrift die Identität des Kontoinhabers bestätigten. Da die ROB-Vordrucke wie Wertpapiere zu behandeln waren, mussten hohe Sicherungsvorschriften eingehalten werden.

Mit einem dieser Vordrucke und dem Ausweis konnte man sich dann in jeder am ROB-Verkehr teilnehmenden Spar- oder Girokasse einen bestimmten Betrag auszahlen lassen. Die Gesamtkreditbriefsumme war auf 5000 Mark (später Reichsmark) begrenzt.

Aber nicht nur bei den Instituten der Sparkassenorganisation war eine Bargeld-Abholung möglich, auch Gemeindeverwaltungen wichtiger Kur- und Badeorte nahmen am ROB-Verkehr teil.

Weitere Vorteile für die Kunden waren die Verzinsung der Kreditbriefsumme bis zum Tag der  Auszahlung und der Schutz vor Verlust von Bargeld oder unberechtigter Abhebung.

Apropos unberechtigte Abhebungen: „Skimming“ und „Phishing“ lauten heute die Gefahren im bargeldlosen, elektronischen Zahlungsverkehr. Dennoch – das Bezahlen auf Reisen ist um ein Vielfaches einfacher, schneller und bequemer geworden. Mit einer kleinen Plastikkarte oder dem Smartphone kann man quasi weltweit sein Urlaubsbudget verprassen.

In diesem Sinne wünschen Ihnen eine schöne Ferienzeit

Britta Weschke, Thomas Einert & Claudia Wöhnl

  • Sparbuch mit Kontrollmarke von 1913

    © Historisches Archiv des OSV

Eine besondere Marke – Die Kontrollmarke

Hier sehen wir ein weiteres, altes und besonderes Sparkassenbuch aus unserem Archivbestand. Es wurde 1913 zusammen mit einer Kontrollmarke ausgegeben. Diese Marken dienten als Mittel der Sicherung gegen unbefugte Abhebungen. Legitimationsprüfungen mussten damals nicht unbedingt stattfinden. Außerdem gab es zu der Zeit noch keine allgemeinen Personalausweise für alle Menschen. Den Sparkassen war es gesetzlich gestattet, bei Vorlage des Buches Auszahlungen vorzunehmen. Wenn also ein Sparkassenbuch entwendet wurde und der rechtmäßige Inhaber es nicht gleich bemerkte und meldete, konnte der Dieb versuchen, sich Geld zu holen.

Um dies zu verhindern, gaben Sparkassen Kontrollmarken aus. Diese bestanden zum Beispiel aus dem Leichtmetall Aluminium. Sie waren zweckmäßigerweise mit der gleichen Nummer wie das Sparbuch gekennzeichnet, das einen entsprechenden Stempel bekam. Fortan durften Rückzahlungen nur bei gleichzeitiger Vorlage des Buches und der Marke erfolgen. Die Kunden wurden darauf hingewiesen, beide Objekte getrennt voneinander aufzubewahren. Die Kontrollmarken, die mit einem Loch versehen waren, konnten zum Beispiel bequem am Schlüsselring befestigt oder in der Geldbörse untergebracht werden.