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Sparkassenkredite für Umsiedler

4,3 Millionen Deutsche waren es, die wegen des vom Deutschen Reich entfesselten und verlorenen Zweiten Weltkriegs ihre Heimat verließen und in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands kamen. Sie machten etwa ein Viertel der dortigen Bevölkerung aus. Vertrieben wurden die Menschen zum Beispiel wegen der Westverschiebung Polens bis an Oder und Neiße, die ein wichtiges Kriegsziel Stalins darstellte. Seine im ostdeutschen Besatzungsgebiet eingesetzte Militärverwaltung legte fest, dass die Flüchtlinge und Ausgewiesenen beschönigend Umsiedler genannt werden mussten. Jede offene Kritik an der Grenzziehung und der Vertreibung wurde von der Besatzungsmacht unterbunden. Die Umsiedler hatten sich anzupassen und in der neuen Heimat einzugliedern.

Sozialpolitische Maßnahmen sollten dazu beitragen. So bekamen nach der Bodenreform 1945 auch Geflüchtete Land entgeigneter Großgrundbesitzer und wurden zu Neubauern. Doch die Lebenssituation der Neubürger blieb schlechter als die der einheimischen Bevölkerung. Den Höhepunkt der Integrationsmaßnahmen stellte das Gesetz über die weitere Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler vom 8. September 1950 dar. Beschlossen wurde die Unterstützung von Neubauern-Umsiedlern, die Bereitstellung von Wohnraum für Umsiedler, die in volkseigenen Betrieben arbeiteten, und die Hilfe für Umsiedler-Handwerker. Des Weiteren gab es eine Ausbildungshilfe für Umsiedlerkinder und zinslose Kredite bis 1.000 Deutsche Mark (der Deutschen Notenbank) über drei Jahre zum Kauf von Einrichtungsgegenständen, etwa von Möbeln, für bedürftige Menschen.

Die Durchführung dieser Kreditaktion wurde den Sparkassen übertragen. Der Sächsische Sparkassenverband schrieb im abgebildeten Rundschreiben vom 5. Oktober 1950, dass sie als volksnahe Kreditinstitute mit einem dichten Zweigstellennetz diese Aufgabe leisten konnten. Die Sparkassen hatten monatlich über die Finanzministerien der Länder das Finanzministerium der DDR über Anzahl und Höhe der Kredite zu informieren. Die Zinsen erhielten sie jährlich von den Ländern erstattet. Bald waren die Sparkassen auch für die Kreditunterstützung der Handwerker zuständig. Nach dem Gesetz bekamen Umsiedler zur Eröffnung oder Erweiterung handwerklicher Gewerbebetriebe Kredite bis 5.000 DM über zehn Jahre. Der ermäßigte Jahreszinssatz betrug drei Prozent. Das Ziel war, beim Aufbau und Ausbau einer selbstständigen Existenz zu helfen. Finanziert werden konnten unter anderem Werkzeuge und Maschinen. Auch bei dieser Maßnahme mussten die Sparkassen den Staat über die Ausreichungen informieren. Aus den Länderhaushalten bekamen sie jährlich die Differenz zum Normalzinssatz gezahlt. Bis Ende März 1953 war es Umsiedlern möglich, Kreditanträge zu stellen.

  • Junge Eheleute bekamen ab 1972 in der DDR einen vergünstigten Sparkassenkredit. (Abb. Ausschnitt Titelblatt der Broschüre Junge Ehe, hrsg. vom Amt für Jugendfragen beim Ministerat der DDR, 1974; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Sparkassenkredite als Mittel der Bevölkerungspolitik

Vor einem halben Jahrhundert, vom 15. bis zum 19. Juni 1971, fand in Ost-Berlin der VIII. Parteitag der SED statt. Dabei verkündete Erich Honecker, neuer Erster Sekretär des Zentralkomitees der Partei, die Einheit von „Wirtschafts- und Sozialpolitik“. Das materielle und kulturelle Lebensniveau der Bevölkerung sollte erhöht, die Zufriedenheit der Menschen vermehrt werden. So wurde etwa der Wohnungsbau forciert. Zur Finanzierung des staatlichen Platten-Wohnungsbaus sollte bald auf die bei der Staatsbank der DDR liegenden freien Mittel der Sparkassen zurückgegriffen werden. Diese sammelten sich dort wegen fehlender Anlagealternativen. Den Sparkassen waren nämlich nur bestimmte Geschäfte erlaubt, die Aufgaben im System der zentralistischen Planwirtschaft reglementiert.

Als sozialpolitische Maßnahme in Durchführung der auf dem Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des neuen Fünfjahresplanes verordnete der Ministerrat der DDR am 10. Mai 1972, dass die Sparkassen Eheleuten unter bestimmten Bedingungen zinslose Darlehen gewährten. Mindestens ein Ehepartner musste Student, Arbeiter, Angestellter, Angehöriger der Streit- und Sicherheitskräfte, Genossenschaftsbauer, Mitglied einer gärtnerischen Produktionsgenossenschaft oder Produktionsgenossenschaft werktätiger Fischer sein. Man durfte nicht älter als 26 Jahre sein und zusammen ein maximales Bruttomonatseinkommen von 1.400 Mark haben.

Die Kredite konnten zum einen für die Finanzierung von Wohnungsbaugenossenschaftsanteilen, für den Kauf eines Fertighauses, den Bau beziehungsweise die Erweiterung eines Eigenheims, zum anderen zur Finanzierung von Wohnungsausstattungen gewährt werden. Dazu zählten etwa Möbel, hauswirtschaftliche und haushalttechnische Gegenstände, Rundfunk- und Fernsehgeräte und Haushaltswäsche. Krediterlasse gab es bei der Geburt von Kindern in der Ehe. Mit dem 3. Kind waren beide Kredite über jeweils 5.000 Mark getilgt. 1972 erfolgten durch die Sparkassen der DDR 29.594 Ausreichungen über 146,1 Mio. und 3.643 Erlasse über 3,7 Mio. Mark. Der Beweggrund zur Einführung der Darlehn war die demografische Entwicklung. Mit finanziellen Anreizen wollte man die Geburtenrate steigern. Am 25. April 1986 wurde eine Anhebung der Altersgrenze auf 30 Jahre und des Kreditrahmens auf 7.000 Mark verordnet. Die Einkommensgrenze fiel weg. Krediterlasse gab es nun auch für vor der Ehe geborene Kinder. Auch andere Erleichterungen kurbelten das Geschäft an. Im Effekt erfolgten in dem Jahr 111.631 Ausreichungen über 1,155 Mrd. und 150.896 Erlasse über 191,4 Mio. Mark.

  • Viele Einlagen und wenig Kredite - so sah es vor 30 Jahren nicht nur bei der drittgrößten Sparkasse der DDR, der Stadtsparkasse Dresden, aus. : © Historisches Archiv des OSV/ Bestand HAP - E 642/2010

Aufbau des Kreditgeschäfts

Blogserie, Teil 42

Der Umfang des Kreditgeschäfts der DDR-Sparkassen war vor 30 Jahren verhältnismäßig gering, was an der jahrzehntelangen Aufgabenverteilung im sozialistischen Bankensystem und der Planwirtschaft lag.* Der Marktanteil der Sparkassen betrug zur Währungsunion bei den Spareinlagen knapp 81 Prozent, bei den Krediten jedoch nur 4,2 Prozent. In erster Linie waren Kredite für den privaten Wohnungsbau, aber auch Konsumentenkredite, etwa Darlehn für junge Eheleute, und geringfügig gewerbliche Kredite im Bestand.

Zum Kundenstamm im Bereich Firmenkredit gehörten vor allem kleinere private Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Sie waren ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen und beim Wachstum des Kreditgeschäfts.** Bereits durch das ERP-Programm konnten die Sparkassen in diesem Segment Fuß fassen und zum Beispiel Existenzgründer unterstützen. Die Kreditausweitung in der zweiten Jahreshälfte 1990 beruhte sogar fast vollständig auf der Nachfrage der mittelständischen Wirtschaft. Das Volumen der Unternehmenskredite hat sich in dieser Zeit mehr als versechsfacht.***

Für den Aufbau des Kreditgeschäfts waren das Sparkassengesetz vom 29. Juni 1990, das die örtliche Kreditversorgung als Aufgabe hervorhob, und die Sparkassenanordnung vom 26. Juli maßgebend. Sie ermöglichten eine universelle Betätigung. So waren Körperschaftskredite, gesicherte Personalkredite und Blankokredite erlaubt. Die Produktpalette wurde angepasst. Zum Beispiel konnten Privatkunden Dispositionskredite und frei verfügbare Anschaffungskredite bekommen, wobei die Bonität der Schuldner zu beachten war.**** Zum Realkredit war festgelegt:

„Darlehen können gegen Grundpfandrechte und Schiffshypotheken gewährt werden. Die Beleihung darf die ersten drei Fünftel des Wertes des Grundstücks, Schiffs- oder Schiffsbauwerks nicht übersteigen. Der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstückes darf den durch sorgfältige Ermittlung festgestellten Verkehrswert nicht übersteigen. Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften des Beleihungsobjekts und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen dieses Grundstück bei ordnungsgemäßer Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann. Im übrigen sind die nach Anhörung des Sparkassenverbandes von der obersten Sparkassenaufsichtsbehörde zu erlassenden Beleihungsgrundsätze anzuwenden.“ *****

Die rechtlichen Voraussetzungen waren gegeben. Allerdings mangelte es an fachlichem Wissen und praktischen Erfahrungen. Unter anderen mussten die verschiedenen persönlichen und sachlichen Kreditrisiken, die Bonität des Kreditnehmers, die Verhältnismäßigkeit des Kredits zur Ertragskraft des Beleihungsobjektes richtig eingeschätzt werden.****** Auch im Firmenkundengeschäft gab es viele Unsicherheitsfaktoren, welche die Beurteilung der Bonität des Kunden und des wirtschaftlichen Erfolgs der Finanzierung erschwerten. Andererseits mochte einer auf Vertrauen basierenden Finanzierung eines örtlichen Unternehmens in der Gründungsphase eine langfristige Partnerschaft folgen. Wenn aber Kreditbetrüger auf unkundige DDR-Sparkässler trafen, so konnte auch großer Schaden entstehen.******* Es bestand ein enormer Nachholbedarf zur Qualifizierung des Personals. Schulungen zum gewerblichen Kreditgeschäft wurden von den westdeutschen Sparkassenakademien angeboten. Dringend notwendiges Know-how brachten auch die Kollegen aus den Partnersparkassen und die neuen Vorstände mit.

Fortsetzung am 20.07.2020

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* Der Schwerpunkt der Kredite lag beim privaten Wohnungsbau. Maßgebend war aber auch in diesem Bereich nicht die Finanzkraft der Darlehnssuchenden, sondern die Verfügbarkeit von Baukapazitäten. Den Großteil bekam der Massenwohnungsbau vom SED-Staat zugewiesen. Ein geringer Teil des Wohnungsbauvolumens wurde privaten Bauvorhaben zugestanden. Materialmangel war ein großes Problem.

** Vgl. Jahresbericht 1990/91 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, S. 17

*** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 317

**** Deswegen nahm zum 2. Juli 1990 die SCHUFA – Ostdeutsche Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH, an der der DDR-Sparkassenverband beteiligt war, die Arbeit auf.

***** Anordnung über den Betrieb und die Geschäfte der Sparkassen (Sparkassenanordnung) vom 26. Juli 1990, § 14, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 56, 30.08.1990, S. 1276

****** Zu dargestellten Problematik verfasste Bernd Großmann vom DSGV für die Verbandsleitung des DDR-Sparkassenverbandes ein aufschlussreiches Gutachten und mahnte insbesondere angesichts der fehlenden Kreditpraxis zur Zurückhaltung. Vgl. Bernd Großmann: Anlagenpolitik, 09.07.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA – 76/2004

******* Vgl. Geiger/ Günther, 1998, S. 215

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Mit Brief und Siegel

Die Geldanlage in Hypothekenkrediten spielte für die Sparkassen im Königreich Sachsen eine bedeutende Rolle. Sie betrugen zum Beispiel 1895 fast 600 Millionen Mark. Das waren drei Viertel der Kapitalanlagen. Aufgrund ihrer Verbreitung waren die kommunalen Sparkassen Kreditsuchenden damals übrigens besser zugänglich als die meist nur in den Groß- und Mittelstädten ansässigen anderen Grundkreditanstalten. Und es gab Darlehn auch in verhältnismäßig kleineren Beträgen. 2.000 Mark erhielten etwa zwei Damen im besagten Jahr von der Sparkasse in Leipzig-Reudnitz. Sie war für die Parochie Schönefeld zuständig. Dort lag auch Neuschönefeld und daselbst das verpfändete Grundstück.

Darüber wurde ein Hypothekenbrief ausgestellt, in den unter anderem Schulden und Zinssatz geschrieben wurden. Außerdem vermerkte das zuständige Leipziger Amtsgericht 200 Mark als Höchstbetrag für eventuell entstehende Kosten und für Stempelabgaben. Es bestätigte damit die ordnungsgemäßen Eintragungen im örtlichen Grund- und Hypothekenbuch. Die dort hinterlegte Schuld- und Pfandverschreibung der Kreditnehmerinnen lag dem Brief als Abschrift bei. In ihr finden sich detailliertere Inhalte des Vertragsverhältnisses mit der Sparkasse, die den Geldbetrag „baar dargeliehen“ hatte. Geregelt waren zum Beispiel die Folgen eines Zahlungsrückstandes zum festgelegten Zinstermin.

  • Von ihrer Gründung 1838 bis zum Jahr 1926 war die Sparkasse im Rathaus (links) untergebracht. Ab 1903 war das Geschäftslokal im Erdgeschoß. (Abb. Ansichtskarte Verlag Emil Degenkolb Nf. in Dresden, um 1910; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Von den Anfängen der Sparkasse in Pirna

Vor 180 Jahren war es soweit. In Pirna nahm eine kommunale Spar- und Leihkasse die Geschäftstätigkeit auf. Sie eröffnete in einem Zimmer im ersten Stock des Rathauses. Die notwendige Einrichtung, zum Beispiel Zähltische oder Kerzenleuchter, stellte der erste Kassierer des Instituts zunächst leihweise zur Verfügung. Die Stadtverwaltung hatte Sparbücher, Geschäftsbücher, Schreibpapier, Federkiele, ein Lineal und sogar einen Wandkalender besorgt. Der Tresor war eine am Boden festgeschraubte eiserne Kiste, die mit drei Schlössern versehen war.

Mit solch einer einfachen Ausstattung begann das Geschäft am 5. Januar 1838. Und auch die Öffnungszeiten waren am Anfang beschränkt. Ins Kassenlokal konnten die Kundinnen und Kunden immer freitags von 15:00 bis 17:00 Uhr kommen. Insgesamt 36 Taler wurden am ersten Tag eingezahlt und neun Sparkassenbücher ausgestellt. Gespart wurden übrigens nur Münzen, denn Papiergeld nahm die Sparkasse aus Sicherheitsgründen nicht an. Zuständig für das Tagesgeschäft waren der Stadtkassierer Eduard August Göpel und der Kaufmann Karl Friedrich Schmidt als sein Buchführer. Als Entlohnung bekamen sie eine Tantieme.

Die Einlagen wurden satzungsgemäß der Leihkasse zur Verfügung gestellt, andernfalls auf sichere Hypotheken ausgeliehen. Pfandgegenstände konnten etwa Staatspapiere, Juwelen, Uhren, Gold- und Silbergeschirr, aber auch Kupfer, Messing und Zinn sowie Seiden-, Leinen- oder Baumwollstoffe beziehungsweise Kleidungsstücke sein. Platz finden sollten die Pfänder in einem Regal, das der Kassierer mitgebracht hatte. Damit die Gegenstände nicht verstaubten, wurden an diesem noch Türen angebracht.

845 Taler lieh Sparkasse der Leihkasse im ersten Jahr. Gefragt waren aber vielmehr Hypothekenkredite der Sparkasse. Am 26. Januar 1838 erhielt der Pirnaer Schuhmachermeister Johann Gabriel Seydler das erste Darlehn über 200 Taler. Sicherheit boten sein Haus, seine Schuhbank und die Bürgschaft seiner Ehefrau. Der erste auswärtige Kunde war der Gutsbesitzer Friedrich August Sterl aus Großcotta mit 450 Talern. Am Ende des ersten Geschäftsjahres hatte die Sparkasse bereits zwei Drittel der Einlagen (2.058 Taler und 16 Groschen) gegen Hypotheken ausgeliehen.

Der bescheidene Reingewinn betrug übrigens 5 Taler, 18 Groschen und 11 Pfennige. Mit den der Stadt zufallenden Überschüssen wurde erst einmal ein Reservefonds aufgebaut. Durch  Beschlüsse des Stadtrats und der Stadtverordneten wuchs er immer weiter an. Erst 24 Jahre nach der Gründung der Spar- und Leihkasse sollte die Trägerin mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden Geld für gemeinnützige Zwecke nutzen.

  • Der Landrat Christian Friedrich August Sommer war vor 180 Jahren Vorsitzender des Kuratoriums der Sparkasse. An ihn konnte man sich mit Kreditwünschen wenden. [Abb. in: Sparkasse des Schweinitzer Kreises (Hrsg.): 100 Jahre Kreissparkasse Herzberg, 1937, S. 12; Bestand: Historisches Archiv des OSV]

  • Siegelmarken dienten schon im 19. Jahrhundert zum Verschließen von Briefen. : © Historisches Archiv des OSV

Von der Gründung einer Sparkasse in Herzberg (Elster)

Vor 180 Jahren war es soweit. Im Hause des Kaufmanns Carl Gottlieb Caspar in der Kirchstraße 2 in Herzberg an der Elster nahm eine Kreissparkasse die Geschäftstätigkeit auf. Dieses Geldinstitut des Schweinitzer Kreises war anfangs immer dienstags und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Am Dienstag, den 1. August 1837, betreute Caspar als Kassenführer seine ersten Kundinnen und Kunden. Das Sparkassenbuch mit der Nummer 1 stellte er über runde 12 Taler für Fräulein Marie Sommer aus. Das war die Tochter des Landrats Christian Friedrich August Sommer. Sein Sohn Hermann erhielt Nummer 2. Noch zwei weitere Sparbücher wurden am 1. August ausgestellt, für Caroline Raak und Juliane Schneider.

Landrat Sommer war Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse, den man damals Kuratorium nannte. Sommer selbst hatte am 8. Juli 1837 die Eröffnung im Kreisblatt angekündigt und zugleich darauf  aufmerksam gemacht, dass die Einlagen gegen ausreichende Sicherheiten an Einwohner und Kommunen des Kreises ausgeliehen werden konnten. Schriftliche und mündliche Kreditanträge wollte der Landrat persönlich entgegennehmen.

Gemäß § 13 der Satzung der Sparkasse des Schweinitzer Kreises waren Pfanddarlehn und Hypothekenkredite im Angebot. In staatliche/kommunale Papiere sollte nur vorübergehend investiert werden, wenn sich gerade keine Kreditnehmer fanden. Nach der Sparkassengründung warb Landrat Sommer im Kreisblatt wiederholt dafür, sich mit Darlehnswünschen an ihn zu wenden. Den ersten Hypothekenkredit bekam am 7. September 1837 der Herzberger Seilermeister August Schenke.

Nur wenige Meter vom einstigen Geschäftslokal der Kreissparkasse entfernt ist heute die Sparkasse Elbe-Elster vor Ort. Torgauer Straße 68 lautet die Adresse. Auch bei diesem Institut gibt es durch Grundpfandrechte gesicherte und Kommunalkredite. Natürlich ist die Produktpallette 2017 viel umfangreicher als 1837. Und auch die Öffnungszeiten haben sich im Laufe der Zeit den Bedürfnissen der Kundschaft entsprechend verändert.