• Viele Einlagen und wenig Kredite - so sah es vor 30 Jahren nicht nur bei der drittgrößten Sparkasse der DDR, der Stadtsparkasse Dresden, aus. : © Historisches Archiv des OSV/ Bestand HAP - E 642/2010

Aufbau des Kreditgeschäfts

Blogserie, Teil 42

Der Umfang des Kreditgeschäfts der DDR-Sparkassen war vor 30 Jahren verhältnismäßig gering, was an der jahrzehntelangen Aufgabenverteilung im sozialistischen Bankensystem und der Planwirtschaft lag.* Der Marktanteil der Sparkassen betrug zur Währungsunion bei den Spareinlagen knapp 81 Prozent, bei den Krediten jedoch nur 4,2 Prozent. In erster Linie waren Kredite für den privaten Wohnungsbau, aber auch Konsumentenkredite, etwa Darlehn für junge Eheleute, und geringfügig gewerbliche Kredite im Bestand.

Zum Kundenstamm im Bereich Firmenkredit gehörten vor allem kleinere private Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Sie waren ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen und beim Wachstum des Kreditgeschäfts.** Bereits durch das ERP-Programm konnten die Sparkassen in diesem Segment Fuß fassen und zum Beispiel Existenzgründer unterstützen. Die Kreditausweitung in der zweiten Jahreshälfte 1990 beruhte sogar fast vollständig auf der Nachfrage der mittelständischen Wirtschaft. Das Volumen der Unternehmenskredite hat sich in dieser Zeit mehr als versechsfacht.***

Für den Aufbau des Kreditgeschäfts waren das Sparkassengesetz vom 29. Juni 1990, das die örtliche Kreditversorgung als Aufgabe hervorhob, und die Sparkassenanordnung vom 26. Juli maßgebend. Sie ermöglichten eine universelle Betätigung. So waren Körperschaftskredite, gesicherte Personalkredite und Blankokredite erlaubt. Die Produktpalette wurde angepasst. Zum Beispiel konnten Privatkunden Dispositionskredite und frei verfügbare Anschaffungskredite bekommen, wobei die Bonität der Schuldner zu beachten war.**** Zum Realkredit war festgelegt:

„Darlehen können gegen Grundpfandrechte und Schiffshypotheken gewährt werden. Die Beleihung darf die ersten drei Fünftel des Wertes des Grundstücks, Schiffs- oder Schiffsbauwerks nicht übersteigen. Der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstückes darf den durch sorgfältige Ermittlung festgestellten Verkehrswert nicht übersteigen. Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften des Beleihungsobjekts und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen dieses Grundstück bei ordnungsgemäßer Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann. Im übrigen sind die nach Anhörung des Sparkassenverbandes von der obersten Sparkassenaufsichtsbehörde zu erlassenden Beleihungsgrundsätze anzuwenden.“ *****

Die rechtlichen Voraussetzungen waren gegeben. Allerdings mangelte es an fachlichem Wissen und praktischen Erfahrungen. Unter anderen mussten die verschiedenen persönlichen und sachlichen Kreditrisiken, die Bonität des Kreditnehmers, die Verhältnismäßigkeit des Kredits zur Ertragskraft des Beleihungsobjektes richtig eingeschätzt werden.****** Auch im Firmenkundengeschäft gab es viele Unsicherheitsfaktoren, welche die Beurteilung der Bonität des Kunden und des wirtschaftlichen Erfolgs der Finanzierung erschwerten. Andererseits mochte einer auf Vertrauen basierenden Finanzierung eines örtlichen Unternehmens in der Gründungsphase eine langfristige Partnerschaft folgen. Wenn aber Kreditbetrüger auf unkundige DDR-Sparkässler trafen, so konnte auch großer Schaden entstehen.******* Es bestand ein enormer Nachholbedarf zur Qualifizierung des Personals. Schulungen zum gewerblichen Kreditgeschäft wurden von den westdeutschen Sparkassenakademien angeboten. Dringend notwendiges Know-how brachten auch die Kollegen aus den Partnersparkassen und die neuen Vorstände mit.

Fortsetzung am 20.07.2020

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* Der Schwerpunkt der Kredite lag beim privaten Wohnungsbau. Maßgebend war aber auch in diesem Bereich nicht die Finanzkraft der Darlehnssuchenden, sondern die Verfügbarkeit von Baukapazitäten. Den Großteil bekam der Massenwohnungsbau vom SED-Staat zugewiesen. Ein geringer Teil des Wohnungsbauvolumens wurde privaten Bauvorhaben zugestanden. Materialmangel war ein großes Problem.

** Vgl. Jahresbericht 1990/91 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, S. 17

*** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 317

**** Deswegen nahm zum 2. Juli 1990 die SCHUFA – Ostdeutsche Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH, an der der DDR-Sparkassenverband beteiligt war, die Arbeit auf.

***** Anordnung über den Betrieb und die Geschäfte der Sparkassen (Sparkassenanordnung) vom 26. Juli 1990, § 14, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 56, 30.08.1990, S. 1276

****** Zu dargestellten Problematik verfasste Bernd Großmann vom DSGV für die Verbandsleitung des DDR-Sparkassenverbandes ein aufschlussreiches Gutachten und mahnte insbesondere angesichts der fehlenden Kreditpraxis zur Zurückhaltung. Vgl. Bernd Großmann: Anlagenpolitik, 09.07.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA – 76/2004

******* Vgl. Geiger/ Günther, 1998, S. 215