• Die zeitgenössische Karte zeigt das Geschäftsgebiet der Prenzlauer Kreissparkasse. (Abb. Ausschnitt Landkarte der preuß. Provinz Brandenburg; Druck und Verlag von C. Flemming in Glogau, 1844) : © Historisches Archiv des OSV

200 Jahre Sparkasse Uckermark – 180 Jahre Sparkasse in Prenzlau

Anlässlich des großen Jubiläums der Sparkasse Uckermark wird heute in der Hauptstelle, Georg-Dreke-Ring 62 in Prenzlau, eine Wanderausstellung zur Unternehmensgeschichte eröffnet. Diese war zunächst in der Filiale in Templin zu sehen, wo am 1. April 1822 die erste Sparkassengründung im Geschäftsgebiet erfolgte. Darüber hatten wir hier im Blog berichtet. Wer sich für die spannende Historie der Sparkasse interessiert, kann auch online eine schöne gestaltete Jubiläums-Begleitbroschüre ansehen. Sie beinhaltet auch Abbildungen des Historischen Archivs des OSV. Templin war der erste Ort mit einer Sparkasse in der Uckermark. Gewährträger des für den Kreis Templin zuständigen Geldinstituts waren zunächst die Mitglieder eines Vereins. Die erste kommunale Kreissparkasse in der Region entstand dann vor ziemlich genau 180 Jahren in Prenzlau, wo sich heute der Hauptsitz befindet. Falls Sie mehr über diese Gründung erfahren möchte, so schauen Sie doch gern einmal in unseren Jubiläumsbeitrag.

  • Gedenktafel für Julius Dörr an seinem Wohnhaus in Bad Freienwalde : © Von Riverobserver - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=32030695 (bearbeitet)

Der dichtende Sparkassenrendant

Julius Dörr kam am 23. Juni 1850 in Prenzlau auf die Welt. Ab 1. Januar 1879 war er als Rendant für die Kreissparkasse Angermünde tätig, wechselte jedoch zum 1. Februar 1881 zur Kreissparkasse Oberbarnim in Freienwalde. Ab 1913 wirkte er als Direktor dieser Sparkasse. In den Ruhestand ging er nach vierzigjähriger Dienstzeit am 31. März 1921. Dörr verstarb am 8. Juli 1930 und wurde in Bad Freienwalde begraben. Aber nicht als Sparkassenmann, sondern als Mundartdichter ist Dörr heute noch bekannt. Er verfasste Werke im Plattdeutsch der Uckermark, etwa dieses mit dem Titel „Ik reek nich rup“ (Ich reiche nicht rauf). Aus dem bäuerlichen Leben stammten viele Inhalte seiner Gedichte.

An’t Spinnrad sitt de schmuck Marie
Da schliekt sich sacht der Hans herbi
He fröggt nich lang, de Vagelbund
He püßt er midden up den Mund

Na töf, du Ströper, schellt Marie
Gliek biddst du’t af, dat segg ik di
Un nimm di’t ja nich wedder rut
Sünst is’t mit unse Fründschaft ut

Nu wes‘ man god und lat dat Grolln
Du brukst den Puß ja nich beholln
Fix giff’n mi torügg, Marie
Ik bün darüm nich bös mit di

Nu treckt Marie woll erst ne Schipp
Ach nä, se krüst de rode Lipp
un kiekt to Hansen fründlich up
Ik kann jo nich, ik reek nich rup

Da hett de Hans sich ielig bückt
Noch mänchen söten Puß sich plückt
Un schmuck Marie gaff Stück vör Stück
De Münz em ungetellt torügg

  • Sparkassengründer Friedrich Wilhelm Karl von Arnim (gemalt von C. Vogel, Lithografie von Fr. Jentzen) war von 1817 bis 1830 Templiner Landrat. : © Jasper von Arnim

200 Jahre Sparkasse Uckermark

Heute vor 200 Jahren eröffnete die erste Sparkasse im Geschäftsgebiet der Sparkasse Uckermark. Es handelte sich um die Sparkasse des Templiner Kreises. Sie war aber kein kommunales Institut, sondern wurde von einem Verein wohlhabender Grundbesitzer gegründet. Auch mehrere Herren aus dem alten märkischen Adelsgeschlecht von Arnim beteiligten sich. So gehörte zum Beispiel der Templiner Landrat und spätere Berliner Polizeipräsident Friedrich Wilhelm Karl von Arnim zu den Gründervätern. Am 15. September 1821 verfassten sie eine Satzung nach dem Vorbild der Berliner Stadtsparkasse. Diese war zu der Zeit die einzige Sparkasse in der preußischen Provinz Brandenburg. Am 8. März 1822 bestätigte die königliche Regierung in Potsdam die Templiner Satzung. In deren Einleitung war der Zweck des Instituts festgeschrieben:

Um derjenigen Klasse von Einwohnern des Templiner Kreises, welche sich durch ihrer Hände Arbeit ernährt, Gelegenheit zu verschaffen, ihre Geldersparnisse, wenn solche auch höchst gering sind, mit völliger Sicherheit, zinsentragend, bei stets freistehender Verfügung darüber; sowie unter möglichst vermiedener Bekanntwerdung des Ersparten, unterbringen zu können, damit für Fälle der Noth, bei Verheirathungen, besonders im Alter, das sicherste Mittel der Selbsthülfe erlangt werde, ist unter Garantie eines Vereins mehrerer sich hiezu solidarisch verpflichteten Grundbesitzer des Templiner Kreises und unter Aufsicht dieser Grundbesitzer und des Landraths des Templiner Kreises eine an nachfolgende Bedingungen geknüpfte Sparkasse für den Templiner Kreis in Templin errichtet.

Eine Woche nach der staatlichen Genehmigung erschien im Amtsblatt ein Artikel des Kuratoriums des Sparkassenvereins. Landrat von Arnim war satzungsgemäß Vorsitzender dieses Verwaltungsorgans, das auch als Vorstand bezeichnet wurde. Man kündigte die Eröffnung für den 1. April im Templiner Landhaus an. Im Landratsbüro konnten Interessierte jederzeit die Sparkassensatzung durchlesen. Auch die Ortsobrigkeiten des Kreises erhielten Exemplare zur Information. Im Beitrag wurden Grundbesitzer ermuntert, dem Verein beizutreten. Vorgesetzte, Eltern, Vormünder und Angehörige sollten potentielle Kundinnen und Kunden über Sinn und Zweck der Sparkasse belehren. Sie ermöglichte das Vorsorgesparen. Die Mindesteinlage betrug einen Silbergroschen, der aus zwölf Pfennigen bestand. Das war kleinsparerfreundlich. In Templin kostete damals übrigens ein Pfund (468 Gramm) Roggenbrot acht Pfennige und ein Quart (1,145 Liter) Braunbier einen Silbergroschen und einen Pfennig.

Im Kreishaus am Templiner Markt hatte die Sparkasse von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Nur an Sonn- und Feiertagen war geschlossen. Als Rendant wirkte Herr Bode neben seiner Tätigkeit bei der Kreiskasse. Zusammen mit dem Kuratorium verfasste er die Jahresabschlüsse. So ist überliefert, dass es nach einem Jahr bereits 160 Quittungsbücher, sprich Sparkassenbücher, gab. Das Exemplar mit der Nummer eins wies beispielsweise ein Guthaben von fünf Reichstalern, drei Silbergroschen und zehn Pfennigen auf. Wer so viel Geld auf dem Konto hatte, dass man dafür einen kur- und neumärkischen ritterschaftlichen Pfandbrief erwerben konnte, in der Regel 50 Taler, der musste sich den Ankauf durch die Sparkasse gefallen lassen. Das stand in der Satzung. So begann das Wertpapiergeschäft. Zu 33 Konten gehörten am 1. April 1823 Pfandbriefe. Am Ende des zweiten Jahres waren 240 Bücher im Umlauf. Mittlerweile besaßen 67 Personen Pfandbriefe. Die Marke von 1.000 Quittungsbüchern wurde schließlich im Geschäftsjahr 1830/31 erreicht.

Im Nachbarkreis Angermünde war ebenfalls ein Grundbesitzer-Verein für die Eröffnung einer Sparkasse zuständig, welche am 15. Oktober 1826 im Kreishaus stattfand. Sie stellte aber auf Anweisung des dortigen Landrats 1844 ihre Tätigkeit ein. Nach Aufforderung der Potsdamer Regierung beschlossen die Angermünder Kreisstände am 29. September 1855 die Einrichtung einer kommunalen Sparkasse, wie sie im Prenzlauer Kreis schon seit dem 1. Juli 1842 existierte. Am 5. Oktober 1855 verabschiedeten auch die Templiner Kreisstände eine Satzung für eine Sparkasse in Trägerschaft des Kreises. Auf diese sollte die Vereinssparkasse von 1822 übergehen. Am 10. Dezember 1855 genehmigte König Friedrich Wilhelm IV. die Sparkassensatzung. Nach einem Beschluss der Kreisstände vom 26. Juni 1857 ordnete Landrat Karl Hugo von Mettingh am 13. Juli an, dass die Garantie des Kreises Templin am 2. Januar 1858 die Haftung der Vereinsmitglieder ersetzte. Die Kundschaft konnte die Guthaben ausgezahlt bekommen oder neue Sparkassenbücher erhalten. Am 31. Dezember 1857 wurden die Bestände übergeben, darunter 410 Sparkonten mit 74.260 Talern. Da am 1. Januar 1858 auch die Angermünder Sparkasse startete, gab es fortan in der ganzen Uckermark kommunale Kreissparkassen.

  • Gründungsdaten der Kreissparkasse Börde - Die Aufsichtsbehörde in Magdeburg sammelte nicht nur Geschäftsdaten der Sparkassen in der Region. (Ausschnitt Nachweisung über den Zustand der Sparkassen im Regierungsbezirk Magdeburg für 1847/ Landesarchiv Sachsen-Anhalt C I I a Nr. 2690 Band 2)

Sparkassenjubiläen 2022

Im Jahr 2022 stehen erneut zwei runde Sparkassengeburtstage an. Die Sparkasse Uckermark und die Sparkasse Oder-Spree werden 200 Jahre alt. Ein Verein von Grundbesitzern gründete eine Sparkasse für den Kreis Templin, welche am 1. April 1822 im Kreishaus eröffnete. In Frankfurt (Oder) nahm hingegen am 1. Oktober 1822 eine kommunale Stadtsparkasse die Geschäftstätigkeit auf. Am 1. Februar 1847 wiederum startete die Stadtsparkasse Seelow. Das war vor 175 Jahren die erste Gründung im Geschäftsgebiet der Sparkasse Märkisch-Oderland. Wenn Sie mehr zur Geschichte der Sparkasse erfahren möchten, so schauen Sie doch gern in deren Chronik, die hier online verfügbar ist.

Den drei großen Jubiläen werden wir einzelne Blogs widmen. Es gibt aber noch andere Sparkassengründungen, die erwähnenswert sind. Bereits am 7. Januar 1847 öffnete beispielsweise die Sparkasse in Döbeln. Im Jahr 1847 sind in Sachsen auch Sparkassen in Orten entstanden, in denen nun Zweigstellen bestehen, zum Beispiel am 4. Januar in Waldheim. Auch im heutigen Sachsen-Anhalt mehrte sich die Zahl der Sparkassen. Hauptsitz der Kreissparkasse Börde ist Oschersleben, wo Anfang 1847 eine Stadtsparkasse startete. In Sangerhausen wurde zeitgleich ebenfalls eine städtische Sparkasse gegründet. Auch in Köthen entstand in dem Jahr eine Sparkasse. In Brandenburg eröffneten Sparkassen in Müncheberg und Forst.

Deutlich jünger sind Gründungen durch Fusionen. So entstanden vor 30 Jahren drei Mitgliedssparkassen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. Seit dem 1. Januar 1992 firmieren die Sparkasse Vorpommern, die Müritz-Sparkasse und die Sparkasse Altmark West mit diesen Namen. Seit dem 1. Januar 2012, also schon zehn Jahre, gibt es die Erzgebirgssparkasse. Wer wissen möchte, wieweit die Wurzeln dieser Fusionssparkassen oder anderer Sparkassen im OSV zurückreichen, kann im Sparkassengeschichtsblog Informationen finden. Bereits am 19. und 26. Februar, 12. März und 5. April 2018 wurden alle wichtigen Gründungsdaten veröffentlicht. Über das Blogarchiv gelangen Sie zu den Beiträgen.

  • Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 73, 21.09.1990, S. 9 : © Historisches Archiv des OSV

Vorstände gesucht

Blogserie, Teil 46

Ab dem 17. August 1990 wurden sie in der Deutschen Sparkassenzeitung veröffentlicht, die Anzeigen, mit denen die DDR-Sparkassen geeignetes Personal zur Besetzung der Vorstandspositionen suchten.* Meist war ein Zwei-Personen-Vorstand vorgesehen. Die Vorstandsverfassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderte mindestens zwei Vorstände je Sparkasse, um das Vier-Augen-Prinzip zu gewährleisten.** Hunderte Leitungsstellen waren damals zu besetzen. Dies stellte eine gigantische Aufgabe dar, welche für die ostdeutschen Sparkassen auch eine existenzielle Bedeutung hatte. „Wenn es nämlich nicht gelingt, gute Führungskräfte zu identifizieren und zu bestellen, dann ist der Verlust der Marktführerschaft in allen Marktsegmenten vorgezeichnet.“ *** Zuständig für die Bestellungen waren gemäß DDR-Sparkassengesetz die Verwaltungsräte der Sparkassen, die erst gebildet werden mussten. Da aber feststand, wer die Verwaltungsratsvorsitzenden sein sollten, nämlich die Landräte oder Oberbürgermeister, konnten bereits Stellen von ihnen ausgeschrieben werden. Das Wissen nicht nur zur Wahl der Verwaltungsräte und zur Bestellung der Vorstände bekamen sie bei Informationsseminaren vermittelt, die vom 21. bis zum 25. August 1990 in Berlin stattfanden.

„In den Seminaren bestand übereinstimmend die Auffassung, man solle in den – wohl meist zweiköpfigen – Vorständen der Sparkassen möglichst ‚gemischte Doppel‘ bilden, um die Orts- und Mentalitätskenntnisse von DDR-Führungskräften mit dem bankfachlichen Know-how bundesdeutscher Sparkassen- und Bankmanager zu verbinden.“****

Als einer der Dozenten brachte der Präsident des Sparkassenverbandes der DDR, Rainer Voigt, den Kommunalpolitikern die Überlegungen zur Bestellung gemischter Vorstände nahe. Auch die Direktorinnen und Direktoren der Sparkassen konnten unter bestimmten Bedingungen mit Zustimmung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen eine Leitungsfunktion wahrnehmen. Gemäß KWG mussten Vorstände fachlich geeignet und persönlich zuverlässig sein. Daneben gab es für die Kandidaten aus der DDR eine weitere Voraussetzung. „Sie müssen von ihrer Persönlichkeitsstruktur geeignet sein, ein geschäftspolitisch autonomes, dem Wettbewerb ausgesetztes Institut zu leiten und ihren Mitarbeitern in Dienstauffassung, Einstellung und äußeren Verhaltensweisen Vorbild sein.“***** In der DDR hatten die Direktoren gemäß § 10 (3) des Einheitsstatuts von 1975 auch für die politische Linientreue der Belegschaft zu sorgen. Eine Rolle spielte demnach bei der Einbeziehung in die Vorstände auch ihr früheres Führungsverhalten.******

„In jedem Einzelfall wird zu prüfen sein, ob die derzeitigen Sparkassenleiter, 71 Frauen und 125 Männer, die nötigen Voraussetzungen, die für die (Mit-)Leitung einer marktwirtschaftlich und universell ausgerichteten Sparkasse im Wettbewerb mit privaten und genossenschaftlichen Banken zu erfüllen sind, mitbringen. Pauschallösungen verbieten sich hier, zumal auch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in jedem Einzelfall die Geschäftsleiterqualifikation gemäß § 33 Abs. 2 Kreditwesengesetz überprüfen wird.“ *******

Für den Übergang in die Marktwirtschaft war die Bestellung der gemischten Vorstände, die bei vielen Instituten verwirklicht werden konnte, von großer Bedeutung. So erinnerte sich auch der ehemalige Verbandspräsident 30 Jahre später.******** Regionale Marktkenntnis und marktwirtschaftliche Erfahrung wurden in der Geschäftsleitung kombiniert. Die Besetzung dauerte jedoch einige Zeit. So wies der Jahresbericht des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes für 1990/1991 nicht nur für die Kreissparkasse Angermünde (Abbildung) Ende 1991 erst einen einzigen Vorstand auf. Die Suche nach Führungskräften aus den alten Bundesländern war nicht ganz einfach. Das lag etwa an der Lage und Größe ostdeutscher Sparkassen. Und natürlich war auch die Besoldung mit ausschlaggebend, die im Osten niedriger ausfiel als im Westen. Deswegen erhielten Vorstände aus Westdeutschland Zuschüsse, damit sie nicht schlechter gestellt waren als bei den Herkunftssparkassen.*********

Fortsetzung am 21.08.2020

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* Als erstes Institut warb die Kreissparkasse Dippoldiswalde.

** Auch Stellvertreter für den Fall der Verhinderung mussten gefunden werden. Ihre Zahl war nach DDR-Sparkassengesetz geringer als die der Vorstandsmitglieder.

*** Ashauer, Günther: Personalpolitische Weichenstellungen in den ostdeutschen Sparkassen: Vorstandsbestellung, in: Sparkasse, 11/1990, S. 493

**** Künftig „gemischtes Doppel“ in DDR-Sparkassenvorständen, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 67, 31.08.1190, S. 2

***** Ashauer, S. 492

****** Diese Thematik wird nur kurz abgehandelt bei: Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 180

******* Ashauer, Günther: Aufbruchstimmung, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 67, 31.08.1990, S. 1

******** Vgl. Müller, Peter: Das Unmögliche möglich gemacht, in: https://www.sparkassenzeitung.de/politik/sparkassengeschichte-das-unmoegliche-moeglich-gemacht, 09.02.2020

********* Vgl. Geiger/ Günther, S. 186 ff.

  • Die zeitgenössische Karte zeigt das Geschäftsgebiet der Prenzlauer Kreissparkasse. (Abb. Ausschnitt Landkarte der preuß. Provinz Brandenburg; Druck und Verlag von C. Flemming in Glogau, 1844) : © Historisches Archiv des OSV

175 Jahre Sparkasse in Prenzlau

Heute ist es soweit. Die Sparkasse Uckermark kann auf 175 Jahre Sparkassengeschichte in Prenzlau zurückblicken. Am 1. Juli 1842 um 11:00 Uhr öffnete in der Stadt erstmals eine Kreissparkasse. Dabei handelte es sich nach Templin 1822 und Angermünde 1826* um die dritte Sparkassengründung im heutigen Geschäftsgebiet. Es war aber die erste kommunale Sparkasse. Die Einrichtung des Geldinstituts hatten die Kreisstände beschlossen. Das waren Vertreter der Rittergutsbesitzer, der Städte sowie der bäuerlichen Grundbesitzer des Kreises.

Und so finden sich auf der Satzung der Kreissparkasse vom 29. Oktober 1841 zum Beispiel die Unterschriften des Prenzlauer Bürgermeisters Wilhelm Grabow und des Besitzers von Gut Woddow bei Brüssow, Oskar von Arnim. Selbstverständlich unterzeichnete der amtierende Landrat, Carl von Stülpnagel-Dargitz. Er wurde Vorsitzender des Kuratoriums der Sparkasse. Zu dessen Mitgliedern wählte der Kreistag Grabow, von Arnim sowie jeweils einen Stellvertreter. Der einzige Angestellte der Sparkasse war Heinrich Schultze. Auch er wurde von den Kreisständen gewählt und eine Kaution für ihn festgesetzt. Schultze hinterlegte sechs Prämienscheine der Preußischen Seehandlung (Staatsbank) als Sicherheit.

174 Taler und sechs Pfennige betrugen die Kosten der notwendigen Anschaffungen, um den Geschäftsbetrieb im Kreishaus aufnehmen zu können. Dazu gehörte der Kauf eines Tresors, in den unter anderem die oben bezeichneten Gutscheine und die Hypothekenunterlagen der Sparkasse gelangten. Unter gemeinschaftlichem Verschluss des Landrats, eines weiteren Kuratoriumsmitglieds sowie des Kassenführers Schultze wurden die Bestände aufbewahrt. „Letzter behält nur soviel baares Geld, als nach der zu machenden Erfahrung zu dem täglichen Geschäftsverkehr erforderlich ist, in Händen.“**

Monatlich revidierte das Kuratorium die Kasse. Außerordentliche Prüfungen konnte die Kreisversammlung jederzeit anordnen. Kontrolle war wichtig, versprach man doch der Kundschaft die völlige Sicherheit ihrer Einlagen, für die der Kreis haftete. Im ersten Geschäftsjahr zahlten 377 Kunden insgesamt 10.466 Taler, 24 Silbergroschen und 4 Pfennige ein. Ein Jahr später gab es bereits 561 und 1845 schließlich 741 Sparbücher. Das Wachstum im Einlagengeschäft wurde von der Kassenverwaltung als „Zeichen des vermehrten Vertrauens zu dieser, die Wohlfahrt des Kreises bezweckenden, Einrichtung“*** erachtet.

Angelegt werden konnte das Geld „auf Hypotheken, welche depositalmäßige Sicherheit gewähren, auf inländische, gesetzlich als pupillarisch sicher anerkannte Staatspapiere, und auf alle Arten inländischer Pfandbriefe“**. Das Kreditgeschäft stand im Mittelpunkt. 8.100 Taler betrugen die Hypothekendarlehn nach einem Jahr. Weitere 2.435 Taler lagen am 30. Juni 1843 beim Bankier Alexander Itzig in Prenzlau. Er hatte sich im Dienste der guten Sache bereit erklärt, Gelder der Sparkasse vorübergehend zu übernehmen, bis deren anderweitige Anlage erfolgen konnte. Somit war die Kreissparkasse flüssig und machte keine Zinsverluste.

* Vereine gründeten für die Bewohner der Kreise Templin und Angermünde 1822 bzw. 1826 Sparkassen. Die Angermünder Sparkasse wurde 1844 aufgelöst. Anfang 1858 erfolgte die Neugründung als kommunales Institut. Gleichzeitig ging die Templiner Sparkasse in kommunale Trägerschaft über.
** Statut der Sparkasse des Prenzlauer Kreises vom 29.10.1841, am 16.2.1942 vom Prinzen von Preußen bestätigt und am 17.3.1842 vom Oberpräsidenten des Regierungsbezirks Potsdam beglaubigt (Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Signatur 8 Strasburg Nr. 1263)
*** Übersicht der Sparkasse des Prenzlauer Kreises über das Geschäftsjahr vom 1.7.1844 bis 30.6.1845, 1.7.1845 (Brandenburgisches Landeshauptarchiv, Signatur 8 Strasburg Nr. 1263)