• Sparkassengründer Friedrich Wilhelm Karl von Arnim (gemalt von C. Vogel, Lithografie von Fr. Jentzen) war von 1817 bis 1830 Templiner Landrat. : © Jasper von Arnim

200 Jahre Sparkasse Uckermark

Heute vor 200 Jahren eröffnete die erste Sparkasse im Geschäftsgebiet der Sparkasse Uckermark. Es handelte sich um die Sparkasse des Templiner Kreises. Sie war aber kein kommunales Institut, sondern wurde von einem Verein wohlhabender Grundbesitzer gegründet. Auch mehrere Herren aus dem alten märkischen Adelsgeschlecht von Arnim beteiligten sich. So gehörte zum Beispiel der Templiner Landrat und spätere Berliner Polizeipräsident Friedrich Wilhelm Karl von Arnim zu den Gründervätern. Am 15. September 1821 verfassten sie eine Satzung nach dem Vorbild der Berliner Stadtsparkasse. Diese war zu der Zeit die einzige Sparkasse in der preußischen Provinz Brandenburg. Am 8. März 1822 bestätigte die königliche Regierung in Potsdam die Templiner Satzung. In deren Einleitung war der Zweck des Instituts festgeschrieben:

Um derjenigen Klasse von Einwohnern des Templiner Kreises, welche sich durch ihrer Hände Arbeit ernährt, Gelegenheit zu verschaffen, ihre Geldersparnisse, wenn solche auch höchst gering sind, mit völliger Sicherheit, zinsentragend, bei stets freistehender Verfügung darüber; sowie unter möglichst vermiedener Bekanntwerdung des Ersparten, unterbringen zu können, damit für Fälle der Noth, bei Verheirathungen, besonders im Alter, das sicherste Mittel der Selbsthülfe erlangt werde, ist unter Garantie eines Vereins mehrerer sich hiezu solidarisch verpflichteten Grundbesitzer des Templiner Kreises und unter Aufsicht dieser Grundbesitzer und des Landraths des Templiner Kreises eine an nachfolgende Bedingungen geknüpfte Sparkasse für den Templiner Kreis in Templin errichtet.

Eine Woche nach der staatlichen Genehmigung erschien im Amtsblatt ein Artikel des Kuratoriums des Sparkassenvereins. Landrat von Arnim war satzungsgemäß Vorsitzender dieses Verwaltungsorgans, das auch als Vorstand bezeichnet wurde. Man kündigte die Eröffnung für den 1. April im Templiner Landhaus an. Im Landratsbüro konnten Interessierte jederzeit die Sparkassensatzung durchlesen. Auch die Ortsobrigkeiten des Kreises erhielten Exemplare zur Information. Im Beitrag wurden Grundbesitzer ermuntert, dem Verein beizutreten. Vorgesetzte, Eltern, Vormünder und Angehörige sollten potentielle Kundinnen und Kunden über Sinn und Zweck der Sparkasse belehren. Sie ermöglichte das Vorsorgesparen. Die Mindesteinlage betrug einen Silbergroschen, der aus zwölf Pfennigen bestand. Das war kleinsparerfreundlich. In Templin kostete damals übrigens ein Pfund (468 Gramm) Roggenbrot acht Pfennige und ein Quart (1,145 Liter) Braunbier einen Silbergroschen und einen Pfennig.

Im Kreishaus am Templiner Markt hatte die Sparkasse von 09:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Nur an Sonn- und Feiertagen war geschlossen. Als Rendant wirkte Herr Bode neben seiner Tätigkeit bei der Kreiskasse. Zusammen mit dem Kuratorium verfasste er die Jahresabschlüsse. So ist überliefert, dass es nach einem Jahr bereits 160 Quittungsbücher, sprich Sparkassenbücher, gab. Das Exemplar mit der Nummer eins wies beispielsweise ein Guthaben von fünf Reichstalern, drei Silbergroschen und zehn Pfennigen auf. Wer so viel Geld auf dem Konto hatte, dass man dafür einen kur- und neumärkischen ritterschaftlichen Pfandbrief erwerben konnte, in der Regel 50 Taler, der musste sich den Ankauf durch die Sparkasse gefallen lassen. Das stand in der Satzung. So begann das Wertpapiergeschäft. Zu 33 Konten gehörten am 1. April 1823 Pfandbriefe. Am Ende des zweiten Jahres waren 240 Bücher im Umlauf. Mittlerweile besaßen 67 Personen Pfandbriefe. Die Marke von 1.000 Quittungsbüchern wurde schließlich im Geschäftsjahr 1830/31 erreicht.

Im Nachbarkreis Angermünde war ebenfalls ein Grundbesitzer-Verein für die Eröffnung einer Sparkasse zuständig, welche am 15. Oktober 1826 im Kreishaus stattfand. Sie stellte aber auf Anweisung des dortigen Landrats 1844 ihre Tätigkeit ein. Nach Aufforderung der Potsdamer Regierung beschlossen die Angermünder Kreisstände am 29. September 1855 die Einrichtung einer kommunalen Sparkasse, wie sie im Prenzlauer Kreis schon seit dem 1. Juli 1842 existierte. Am 5. Oktober 1855 verabschiedeten auch die Templiner Kreisstände eine Satzung für eine Sparkasse in Trägerschaft des Kreises. Auf diese sollte die Vereinssparkasse von 1822 übergehen. Am 10. Dezember 1855 genehmigte König Friedrich Wilhelm IV. die Sparkassensatzung. Nach einem Beschluss der Kreisstände vom 26. Juni 1857 ordnete Landrat Karl Hugo von Mettingh am 13. Juli an, dass die Garantie des Kreises Templin am 2. Januar 1858 die Haftung der Vereinsmitglieder ersetzte. Die Kundschaft konnte die Guthaben ausgezahlt bekommen oder neue Sparkassenbücher erhalten. Am 31. Dezember 1857 wurden die Bestände übergeben, darunter 410 Sparkonten mit 74.260 Talern. Da am 1. Januar 1858 auch die Angermünder Sparkasse startete, gab es fortan in der ganzen Uckermark kommunale Kreissparkassen.

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