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Sparkassenkredite für Umsiedler

4,3 Millionen Deutsche waren es, die wegen des vom Deutschen Reich entfesselten und verlorenen Zweiten Weltkriegs ihre Heimat verließen und in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands kamen. Sie machten etwa ein Viertel der dortigen Bevölkerung aus. Vertrieben wurden die Menschen zum Beispiel wegen der Westverschiebung Polens bis an Oder und Neiße, die ein wichtiges Kriegsziel Stalins darstellte. Seine im ostdeutschen Besatzungsgebiet eingesetzte Militärverwaltung legte fest, dass die Flüchtlinge und Ausgewiesenen beschönigend Umsiedler genannt werden mussten. Jede offene Kritik an der Grenzziehung und der Vertreibung wurde von der Besatzungsmacht unterbunden. Die Umsiedler hatten sich anzupassen und in der neuen Heimat einzugliedern.

Sozialpolitische Maßnahmen sollten dazu beitragen. So bekamen nach der Bodenreform 1945 auch Geflüchtete Land entgeigneter Großgrundbesitzer und wurden zu Neubauern. Doch die Lebenssituation der Neubürger blieb schlechter als die der einheimischen Bevölkerung. Den Höhepunkt der Integrationsmaßnahmen stellte das Gesetz über die weitere Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler vom 8. September 1950 dar. Beschlossen wurde die Unterstützung von Neubauern-Umsiedlern, die Bereitstellung von Wohnraum für Umsiedler, die in volkseigenen Betrieben arbeiteten, und die Hilfe für Umsiedler-Handwerker. Des Weiteren gab es eine Ausbildungshilfe für Umsiedlerkinder und zinslose Kredite bis 1.000 Deutsche Mark (der Deutschen Notenbank) über drei Jahre zum Kauf von Einrichtungsgegenständen, etwa von Möbeln, für bedürftige Menschen.

Die Durchführung dieser Kreditaktion wurde den Sparkassen übertragen. Der Sächsische Sparkassenverband schrieb im abgebildeten Rundschreiben vom 5. Oktober 1950, dass sie als volksnahe Kreditinstitute mit einem dichten Zweigstellennetz diese Aufgabe leisten konnten. Die Sparkassen hatten monatlich über die Finanzministerien der Länder das Finanzministerium der DDR über Anzahl und Höhe der Kredite zu informieren. Die Zinsen erhielten sie jährlich von den Ländern erstattet. Bald waren die Sparkassen auch für die Kreditunterstützung der Handwerker zuständig. Nach dem Gesetz bekamen Umsiedler zur Eröffnung oder Erweiterung handwerklicher Gewerbebetriebe Kredite bis 5.000 DM über zehn Jahre. Der ermäßigte Jahreszinssatz betrug drei Prozent. Das Ziel war, beim Aufbau und Ausbau einer selbstständigen Existenz zu helfen. Finanziert werden konnten unter anderem Werkzeuge und Maschinen. Auch bei dieser Maßnahme mussten die Sparkassen den Staat über die Ausreichungen informieren. Aus den Länderhaushalten bekamen sie jährlich die Differenz zum Normalzinssatz gezahlt. Bis Ende März 1953 war es Umsiedlern möglich, Kreditanträge zu stellen.

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