• Später hatte die Sparkasse ihren Sitz im 1895 errichteten Kreishaus. Das ist das rosafarbene Gebäude. (Ansichtskarte Verlag Reinicke & Rubin in Dresden, 1911; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

Die Gründung der Ruppiner Kreissparkasse

Heute vor 175 Jahren begann die erste Sparkasse im Gebiet der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin ihre Geschäftstätigkeit. Es handelte sich um die Sparkasse des Ruppiner Kreises, die gemäß ihrer Satzung den Sitz im Neuruppiner Kreishaus hatte. Ein richtiges Landratsamt gab es damals allerdings noch nicht. Landrat Friedrich Wilhelm von Schenckendorff hielt im Haus Ludwigstraße 20 (heute August-Bebel-Straße) zwar seine Sprechstunden ab, war aber sonst auf dem Landgut in Wulkow, seinem Wohn- und Amtssitz, zu finden. Qua Satzung wirkte er als Vorsitzender des Kuratoriums, welches die Sparkasse verwaltete.

Diese eröffnete im oben genannten Gebäude in Neuruppin. Die Kassenstunden fanden jeden Tag, ausgenommen Sonn- und Feiertage, von 11:00 bis 13:00 Uhr statt. Der Rendant der Kreiskasse war zugleich der einzige Beamte der Kreissparkasse. Er hinterlegte stattliche 500 Taler als Sicherheitskaution. Nicht eine feste Vergütung, sondern eine jährliche Tantieme in Höhe von 0,5 Prozent der Einlagen sah man für ihn vor. Die Kundschaft wiederum bekam 3 1/3 Prozent Sparzinsen. Pro Taler Einlage war das ein Silbergroschen, denn 30 Silbergroschen ergaben einen Taler.

Wie bei anderen preußischen Sparkassen, so beinhaltete auch die Satzung des Neuruppiner Instituts eine soziale Zweckbestimmung. Den ärmeren Einwohnern des Ruppiner Kreises sollte Gelegenheit verschafft werden, selbst kleine Ersparnisse anzulegen und so für Notfälle oder Lebensziele vorzusorgen. Dabei war festgelegt, dass jedes Mal höchstens 50 und insgesamt maximal 300 Taler aufs Sparkassenbuch eingezahlt werden konnten. Jeder Kunde durfte nur eines besitzen. Ob das half, Vermögende fernzuhalten? Abgesegnet hatte diese Regelungen übrigens am 24. Januar 1848 König Friedrich Wilhelm IV. höchstpersönlich. Die Genehmigung der Statuten von Kreissparkassen fiel nämlich in seine Zuständigkeit.

  • © Historisches Archiv des OSV

Der Reichstaler des Alten Fritz

Diese Münze ist auf Tafel 13 unserer Wanderausstellung zur Geldgeschichte abgebildet. Es handelt sich um einen Reichstaler mit dem Porträt des preußischen Königs Friedrich II., der in seinem vorletzten Lebensjahr in Berlin geprägt wurde. Die andere Seite zeigt den preußischen Adler, typischerweise auf allerlei Kriegsgerät hockend. Dieses Geldstück war die Hauptwährungsmünze im Königreich Preußen, welche aus 12-lötigem Silber mit 75 Prozent Feingehalt bestand. Das Raugewicht betrug 22,27 Gramm und das Feingewicht 16,7 Gramm.

Eingeführt wurde sie im Jahr 1750. Der König wollte die eigene Münzprägung forcieren, um die in großen Mengen umlaufenden ausländischen Geldstücke zu ersetzen. Er hatte sowohl die Förderung von Handel und Verkehr als auch die Vermehrung seiner Einnahmen durch den Reingewinn als Münzherr im Sinn. Die Planung der Währungsreform übertrug er dem Geheimen Finanzrat und Generaldirektor sämtlicher Münzstätten in Brandenburg-Preußen, Johann Phlipp Graumann. Dieser legte den 14-Taler-Fuß fest. Aus einer kölnischen Mark von knapp 234 Gramm Feinsilber wurden also 14 Reichstaler geprägt.

Für die Vereinheitlichung des deutschen Geldwesens war der Graumannsche Münzfuß von großer Bedeutung. Andere Länder mit Talerwährung übernahmen ihn. 1838 schlossen die Staaten des Deutschen Zollvereins den Dresdener Münzvertrag. Infolge gab zum Beispiel das Königreich Sachsen den sogenannten Konventionsfuß auf. 1763 hatte es diesen 10-Taler-Fuß eingeführt, der auf einem Vertrag zwischen Österreich und Bayern basierte. In einem Konventionstaler steckten 23,4 Gramm Silber. Zum Jahresbeginn 1841 wurde der Taler im preußischen Münzfuß alleinige sächsische Landeswährung. Mit dem Wiener Münzvertrag 1857 dehnte der unter Friedrich dem Großen eingeführte Münzfuß sein Umlaufgebiet sogar auf Süddeutschland und Österreich aus. Und noch bis 1907 waren so hergestellte Taler gesetzliche Zahlungsmittel im Deutschen Reich.

  • Spareinlagen am Jahreschluss in Talern : © Historisches Archiv des OSV

  • Spareinlagen am Jahresschluss in Talern : © Historisches Archiv des OSV

Sparkassenrun in der Revolutionszeit

Die Unterlagen der Aufsichtsbehörden sind eine wertvolle Quelle, wenn man sich mit der älteren Sparkassengeschichte beschäftigt. So sind zum Beispiel im Landesarchiv Sachsen-Anhalt in Magdeburg Akten des Oberpräsidenten der Provinz Sachsen vorhanden, in denen die jährlichen Geschäftsdaten sämtlicher Sparkassen des Landesteils des Königreichs Preußen für die Mitte des 19. Jahrhunderts stehen. Das war für die Geldinstitute eine schwierige Zeit. Revolutionäre Ereignisse wirkten sich damals auf die Einlagenentwicklung aus. Ins Auge fällt, dass unter den 15 Sparkassen in den hier abgebildeten zwei Diagrammen eine besonders hart getroffen wurde. Die Hintergründe habe ich im Rahmen einer Auftragsarbeit erforscht. Wichtige Informationen fanden sich im Merseburger Standort des Landesarchis sowie im Geheimen Preußischen Staatsarchiv in Berlin. Auch die Publikation von Karl Pallas zur Geschichte Herzbergs aus dem Jahr 1901 war sehr nützlich. Dieses Werk steht in der Berliner Staatsbibliothek.

Tatsächliche hatte der massive Rückgang der Spareinlagen in Herzberg verschiedene Ursachen. Kunden dieser seinerzeit einlagenstärksten Sparkasse im Regierungsbezirk Merseburg befürchteten nach den Straßenkämpfen am 18. März 1848 in Berlin, dass der König die Gelder der Kreissparkasse beschlagnahmen werde, um seine Truppen zu bezahlen. Auch in Herzberg kam es übrigens zu revolutionären Unruhen. Ende März wurde etwa auf Beschluss einer Volksversammlung dem Bürgermeister Biltz der Schlüssel zu seiner Amtsstube abgenommen. Seine Wohnung besetzte die Schützengilde, um ein angebliches Entwenden von Akten zu verhindern. Unter dem Druck der Verhältnisse und mit Genehmigung der städtischen Behörden entließ Landrat Gustav von Kleist den Bürgermeister. Somit musste auch dessen Stelle im Kuratorium (Verwaltungsrat) der Schweinitzer Kreissparkasse neu besetzt werden.

Für mehr Aufregung sorgten allerdings die Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung der Sparkasse. Gerüchte kursierten. Der Rendant, Kaufmann Emil Rudolf Hoyer, erledige seine Arbeit nicht ordentlich. Noch mehr Zweifel an der Sicherheit der Spareinlagen kamen auf. Der Landrat entdeckte bei einer Revision Nachlässigkeiten und informierte die Aufsichtsbehörde in Merseburg, den Kreistag und am 15. April 1848 die Öffentlichkeit durch das Kreisblatt. Beschuldigt wurde Hoyer, die ihm gezahlten Zinsen für Kredite häufig verspätet zur Kasse gebracht und gebucht zu haben. Er musste seinen Posten aufgeben. Eine sachliche Information über diese Pflichtverletzungen hielt von Kleist für angebracht, damit die Kundschaft nicht noch mehr in Aufregung geriet.

Der abgesetzte Rendant ließ sich den Umgang mit seiner Person nicht gefallen, zumal er auch seine Kaution nicht wiederbekam. Um die „Volksgunst“ habe er dann „gebuhlt“ und sich für unschuldig erklärt, die Sparkasse öffentlich diskreditiert und letztlich sogar ein eigenes Geldinstitut gegründet, zu dem Kunden auch wechselten. Dies berichtete der Landrat der Regierung in Merseburg. Hoyer soll sogar die ihm übergebenen Sparkassenbücher der Kreissparkasse zur Auszahlung vorgelegt haben. Weil diese die geforderten Gelder nicht in bar vorrätig hatte, habe er die Abtretung der besten Hypothekenkredite verlangt.

Innerhalb eines halben Jahres wurden allein bis September 1848 rund 200.000 Taler Einlagen gekündigt. Ab 30 Talern galt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Ab 15 Talern war es ein Monat. Geringere Beträge bekam man satzungsgemäß sofort. Sofern es die Kassenverhältnisse zuließen. Die Kreissparkasse hatte fast ausschließlich in Hypothekenkredite investiert und verfügte über keine nennenswerten Wertpapierbestände, die sie verpfänden konnte. Der Staat nahm ihre Hypothekendokumente 1848 leider nicht als Sicherheitsleistung an und gewährte keine Vorschüsse als Hilfe. In der Not mussten Kredite gekündigt werden, um Geld zur Auszahlung der Sparer zu beschaffen. Außerdem versuchte man die Kunden 1849 durch eine Erhöhung der Sparzinsen zu halten. Um bei künftigen Notfällen besser gerüstet zu sein, legte ein Satzungsnachtrag am 15. Januar 1850 den Aufbau eines Reservefonds von 20.000 Talern in Wertpapieren fest.

  • Magdeburger Ladenpreise für ein Kilogramm Kartoffeln (ab Juli für neue Ernte) 1922 in Mark : © Historisches Archiv des OSV

Preisanstieg bei der Preußenknolle

Die Preise steigen, nun auch kriegsbedingt. In die Zukunft kann der Historiker nicht schauen, sondern lediglich auf Vergangenes zurückblicken. Da gab es auch nicht gerade rosige Zeiten. Nach dem Ersten Weltkrieg führte die steigende Staatsverschuldung zu einer enormen Geldschöpfung und zu massiven Preiserhöhungen im Deutschen Reich.

Ein Kilogramm Kartoffeln kostete in Preußen, zu dem weite Teile des heutigen OSV-Gebiets gehörten, im Jahresdurchschnitt 1921 noch 1,55 und im Folgejahr bereits 8,79 Mark. Wer zu seinen Pellkartoffeln auch noch Butter wollte, zahlte 1922 durchschnittlich 175,48 Mark für 250 Gramm. Im Vorjahr waren es 14,23 Mark gewesen. Diese Angaben finden sich im Statistischen Jahrbuch für den Freistaat Preußen.

Informationen zur monatlichen Teuerung bietet hingegen das Statistische Jahrbuch des Deutschen Reichs, etwa für Magdeburg. Das war die Hauptstadt der preußischen Provinz Sachsen. Hier betrug der Ladenpreis für das Kilo Kartoffeln 1922 im März 4,00 und im Dezember 16,35 Mark. Das halbe Pfund Butter machte im März 24,48 und im Dezember 732,75 Mark. Noch gravierendere Preissteigerungen sollte es im Folgejahr geben.

  • Das preußische Sparkassenreglement von 1838 widmete sich auch den Kontengrenzen. Es hatte lange Gültigkeit. : © Historisches Archiv des OSV

Historische Kontenobergrenzen

Nicht nur in Sachsen, sondern auch in Preußen achtete der Staat lange Zeit darauf, dass die Kundinnen und Kunden der Sparkassen nicht zu viel Geld auf dem Sparbuch liegen hatten. Das hatte damals nichts mit einer miserablen Zinslage zu tun, die den kommunalen Geldinstituten wirtschaftliche Probleme bereitete. Vielmehr war ein wichtiger Grund für die Begrenzungen, wohlhabende Anleger möglichst fernzuhalten. Sparkassen hatten eine sozialpolitische Aufgabe und waren vor allem für wenig vermögende Menschen gedacht, damit diese sich Rücklagen bildeten. Deswegen sollten die Untergrenzen, ab denen Einlagen angenommen wurden, möglichst niedrig sein. So stand es im Sparkassenreglement vom 12. Dezember 1838, dem preußischen Rahmengesetz für das Sparkassenwesen. Die Satzungen, in denen von Ort zu Ort unterschiedliche Beträge festgeschrieben waren, wurden bei den Sparkassengründungen von den Aufsichtsbehörden kontrolliert. Auch Nachträge und Neufassungen waren einzureichen. Öfters gab es Einwände gegen die von den Kreisen und Gemeinden verfassten Entwürfe und die Obergrenzen musste nach unten korrigiert werden. So hatte zum Beispiel noch 81 Jahre später die Gemeinde Falkenberg/Elster auf Anweisung des Oberpräsidenten in Magdeburg das Limit von 25.000 auf 15.000 Mark herabzusetzen, ehe sie ihre Sparkasse eröffnen durfte.

  • Historisches Archiv des OSV : © In der Notverordnung vom 6. Oktober 1931 wurde die rechtliche Selbstständigkeit der Sparkassen gefordert.

Wie die Sparkassen Körperschaften öffentlichen Rechts wurden

Heute sind die kommunalen Sparkassen rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Vor genau 90 Jahre ordnete Reichspräsident Paul von Hindenburg in einer seiner Notverordnungen an, dass die Sparkassen eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommen sollten. In Kapitel I des fünften Teils der Verordnung „zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“ wurden zunächst die Landesregierungen ermächtigt und verpflichtet, dies ihrerseits durch Verordnungen umzusetzen. Mit ihrer rechtlichen Selbstständigkeit sollten die Geldinstitute ein separates Vermögen erhalten. Probleme klammer Träger konnten sich so nicht auf das Sparkassenvermögen auswirken. Der Fall Glashütte war nicht lang her. Die kommunale Gewährträgerhaftung blieb erhalten. Neu war, dass den Vorständen der Sparkassen künftig auch Mitglieder angehörten, die nicht den Verwaltungen entstammten.

Diverse Anlagevorschriften gab es angesichts der Bankenkrise und der prekären Lage der Gemeinden. Kredite an Kommunen durften 25 Prozent der Einlagen nicht übersteigen. Inbegriffen war der Erwerb von kommunalen Anleihen, Bürgschaften und Wechselverpflichtungen. Des Weiteren konnten die Sparkassen nur 40 Prozent der Einlagen in Hypotheken anlegen. Jedem Kreditnehmer war höchstens ein Prozent der Einlagen als Personalkredit zu gewähren, wenn dessen Kredite 20.000 Reichsmark überstiegen. Zur Liquiditätssicherung galt es, 30 Prozent der Spareinlagen und 50 Prozent der sonstigen Einlagen in flüssigen Werten anzulegen. 10 Prozent der Spareinlagen und 20 Prozent der anderen Einlagen sollten als Liquiditätsreserve bei der zuständigen Girozentrale gehalten werden. Neben diesen ganzen Vorschriften gab es noch etwas Positives im Bereich Markenschutz. Die Bezeichnung „Sparkasse“ war fortan den öffentlichen Sparkassen vorbehalten. Jahrelang hatte es diesbezüglich Auseinandersetzungen mit genossenschaftlichen Kreditinstituten gegeben.

Umgesetzt wurde die Verordnung Hindenburgs zum Beispiel am 20. Juli 1932 durch eine Verordnung der letzten demokratischen Regierung des Freistaats Preußen. Mit dem Inkrafttreten einer Mustersatzung, die von den Trägern bis zum 30. September 1932 anzunehmen war, erhielten die preußischen Sparkassen „Rechtsfähigkeit und die Eigenschaft von Körperschaften öffentlichen Rechts“. Damit ging das Sparkassenvermögen einschließlich der Schulden auf die mit Rechtsfähigkeit ausgestattete kommunale Sparkasse über. Auch die anderen Vorgaben vom 6. Oktober 1931 wurden umgesetzt. Mit der neuen Satzung war auch ein neuer Vorstand zu bilden. Ihm sollte mindestens ein „Angehöriger des Gewährverbandes“ angehören, welchen der Bürgermeister beziehungsweise Landrat als Mitglied bestellte. Auch heute noch gehören sachkundige Bürger den Verwaltungsräten der Sparkassen an.