• ROB-Ausweis

    Das ist die Vorderseite der ROB-Ausweis-Klappkarte. Innen befanden sich das Foto, die Unterschrift und weitere Angaben. : © Historisches Archiv des OSV

  • ROB-Vordruck

    Ein ausgestellter Reisekreditbrief aus dem Jahr 1945 über 2000 Reichsmark. : © Historisches Archiv des OSV

  • ROB-Werbung

    Die Werbemaßnahmen für den ROB begannen gleich 1920, nach dem Beschluss der Einführung. Sie waren sehr erfolgreich. Der Reisekreditbrief wurde gut von den Kunden angenommen. : © Historisches Archiv des OSV

Ein ROB für unterwegs

Vor 100 Jahren zu verreisen, bedeutete in aller Regel viel Bargeld bei sich zu haben. Das konnte man jedoch verlieren, es konnte einem gestohlen werden oder unerwartete Ausgaben konnten es schmälern. Wie auch immer – ohne Bargeld stand man vor Schwierigkeiten.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr der Sparkassen (wie Schecks oder Überweisungen) steckte zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch in den Kinderschuhen. Die meisten Leute verließen sich lieber auf das Klimpern der Münzen und Knistern der Geldscheine in ihren Taschen.

Bis es 1920 auf dem Gebiet der Reisezahlungsmittel im Sparkassengeschäft zu einer Innovation kam: Unter der Bezeichnung ROB (Reise ohne Bargeld) wurde ein Reisekreditbrief eingeführt.

Inhaber von Spar- und Girokonten – mit entsprechendem Guthaben – und natürlich nur auf Antrag, waren dafür berechtigt. Man erhielt ein Quittungsheft mit meistens zehn ROB-Vordrucken und einen ROB-Ausweis, in dem ein Foto und eine Unterschrift die Identität des Kontoinhabers bestätigten. Da die ROB-Vordrucke wie Wertpapiere zu behandeln waren, mussten hohe Sicherungsvorschriften eingehalten werden.

Mit einem dieser Vordrucke und dem Ausweis konnte man sich dann in jeder am ROB-Verkehr teilnehmenden Spar- oder Girokasse einen bestimmten Betrag auszahlen lassen. Die Gesamtkreditbriefsumme war auf 5000 Mark (später Reichsmark) begrenzt.

Aber nicht nur bei den Instituten der Sparkassenorganisation war eine Bargeld-Abholung möglich, auch Gemeindeverwaltungen wichtiger Kur- und Badeorte nahmen am ROB-Verkehr teil.

Weitere Vorteile für die Kunden waren die Verzinsung der Kreditbriefsumme bis zum Tag der  Auszahlung und der Schutz vor Verlust von Bargeld oder unberechtigter Abhebung.

Apropos unberechtigte Abhebungen: „Skimming“ und „Phishing“ lauten heute die Gefahren im bargeldlosen, elektronischen Zahlungsverkehr. Dennoch – das Bezahlen auf Reisen ist um ein Vielfaches einfacher, schneller und bequemer geworden. Mit einer kleinen Plastikkarte oder dem Smartphone kann man quasi weltweit sein Urlaubsbudget verprassen.

In diesem Sinne wünschen Ihnen eine schöne Ferienzeit

Britta Weschke, Thomas Einert & Claudia Wöhnl

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