• Mit Informationsblättern vom Deutschen Sparkassenverlag konnten sich die Kundinnen und Kunden über die neuen Vordrucke informieren. : © Historisches Archiv des OSV

Alles neu im Zahlungsverkehr – Teil 2

Blogserie, Teil 35.2

Ein wichtiger Schritt in Richtung eines einheitlichen Zahlungsverkehrs-systems beider deutscher Staaten war die Vergabe neuer Bankleitzahlen für die Kreditinstitute der DDR. Diese konnten ab April 1990 bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden und galten ab dem Tag der Währungsunion.* Die insgesamt 8-stellige Nummer enthielt in den ersten drei Ziffern den Bankbezirk, in welchem das Geldinstitut seinen Sitz hatte, z. B. 140 für Rostock oder 850 für Dresden. An vierter Position stand die Institutsgruppe, z. B. 5 für Sparkassen. Die letzten vier Stellen waren mit den ersten Ziffern der alten DDR-Kontonummernsystematik identisch.

Des Weiteren wurden Anfang Juni 1990 in der Vereinbarung über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs nach der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zahlreiche Festlegungen getroffen, um die innerdeutschen Zahlungsströme trotz der gegensätzlichen Systeme für die Übergangszeit bis zum 31.12.1991 überhaupt ermöglichen zu können. Grundlage der Vereinbarung war eine schrittweise Anpassung der DDR-Institute an den West-Standard mit möglichst wenig Übergangsrecht, um doppelte Umstellung zu vermeiden.**

Die wichtigsten Regelungen sahen in Kürze so aus: Alle westdeutschen Kreditinstitute sowie die Sparkassen der DDR, welche im Laufe der Übergangszeit auf die neue EDV übergeleitet worden waren, verpflichteten sich, ihre beleghaft aufkommenden Zahlungen für die ESER-Kreditinstitute in Datensätze umzuwandeln.*** Beleglose Zahlungen ließen sich dagegen mittels bestimmter Umsetzungsprogramme weiterverrechnen. Da in den ESER-Datensätzen jedoch nicht alle Informationen abgebildet werden konnten, wie z. B. Auftraggeber, Empfängername und Verwendungszweck, mussten den Empfängerbanken zusätzlich Drucklisten zur Verfügung gestellt werden.

Die Abwicklung von Zahlungsströmen von Ost nach West bzw. vom ESER-System an Kreditinstitute westdeutschen Standards konnte hingegen nur mittels Belegen und Datensätzen westdeutscher Norm erfolgen. Das führte zu einem starken Ansteigen des beleghaften Zahlungsverkehrs, da weder die ESER-Dateien noch die ESER-Belege für eine Weiterverarbeitung nach West-Standard geeignet waren.

Man kann sich vielleicht vorstellen, dass hier der Teufel im Detail steckte. Bei der Umsetzung der Vereinbarungen in die Praxis standen die Sparkassen vor erheblichen Schwierigkeiten, nicht zuletzt deshalb, weil auf sie bislang etwa 65-70 % aller Buchungsposten im Banksystem der DDR entfielen.****

Die schiere Menge an Zahlungsvorgängen nach der Währungsunion, auch hervorgerufen durch den Auftragsaufschub aufgrund des zwischen dem 1. und 8. Juli 1990 ruhenden Zahlungsverkehrs, brachte die Sparkassen an ihre Grenzen. Dazu kamen die Umgewöhnung aller Beteiligten an neue Zahlungsverkehrsabläufe, fehlerhaftes Ausfüllen der neuen Vordrucke durch die Kunden und erhebliche Postlaufzeiten.

Der Unmut der Kundschaft, besonders bei Verzögerungen von Lohn-, Gehalts- und Rentenzahlungen, war sogar Gegenstand der Presseberichterstattung. Firmeninhaber riefen die Belegschaft auf, ihre Gehaltskonten von der Sparkasse abzuziehen. Das Versandhaus Quelle schrieb an den Präsidenten des Sparkassenverbandes der DDR wegen Ausbleibens beträchtlicher Zahlungen von bestellter Ware durch DDR-Bürger. Die Liste ließe sich leicht fortführen … ***** Selbst den damaligen Bundesfinanzminister Theo Waigel erreichten Beschwerden.

Allein zwischen Juli und September 1990 waren 264 000 fehlerhafte Zahlungen aufgelaufen. Das entsprach einer Fehlerquote von 4,8 %. ****** Diese zu senken und die massenhaft ungeklärten Posten zu korrigieren, war das Anliegen zahlreicher Expertengespräche. Neben Personal-aufstockungen wurden weitere Maßnahmen ergriffen, wie z. B. das Einrichten eines eigenen Kurierdienstes für den schnellen Belegtransport oder die Integration der ostdeutschen Sparkassen in das Clearing-System, und damit in den Verbund der Datenfernübertragung der gesamten Sparkassenorganisation.

Nach und nach zeigten die Maßnahmen Wirkung. Im dritten Quartal 1991 gelang es, die langen Laufzeiten der Zahlungsvorgänge auf das bei deutschen Kreditinstituten übliche Maß zu verringern.*******

Fortsetzung am 21.06.2020

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* Die Zusammensetzung der zukünftigen Bankleitzahlen wurde zwischen der Staatsbank der DDR und der Deutschen Bundesbank vereinbart. Sie garantierte eine Konvertierung von alt in neu bzw. von neu in alt. Vgl. Schreiben des Sparkassenverbandes der DDR an die Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen des Sparkassenverbandes der DDR vom 23.04.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

** Vgl. Schreiben des Sparkassenverbandes der DDR an die Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen und die Direktoren der Sparkassen vom 15.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

*** Zur Erinnerung: Der Zahlungsverkehr in der DDR war seit 1972 zu 100 % beleglos. Ausgenommen von der Verpflichtung waren Eilüberweisungen der Bundesbank, Platzüberweisungen und Schecks.

**** Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 223

***** Vgl. Schreiben des Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Oranienburg an den Präsidenten des OSGV vom 2. Januar 1991 zum Stahlwerk Hennigsdorf sowie Schreiben des Großversandhaus Quelle an den Präsidenten des Sparkassenverbandes der DDR Rainer Voigt vom 6. August 1990 wegen nicht eingegangener Zahlungen, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 698, HAP-E 699

****** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 225

******* Jahresbericht 1990/1991. Hrsg. v. Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband, Berlin, 1992, S. 22

  • neue Vordrucke im Zahlungsverkehr

    Ab Juli 1990 mussten sich die Sparkassenkunden und auch die Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an zahlreiche neue Vordrucke im Zahlungsverkehr gewöhnen. : © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes

  • In der Anlage (Auszug) der Vereinbarung über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs nach der Währungsunion werden insegsamt 20 einzelne Regelungen aufgeführt. : © Historisches Archiv des OSV

Alles neu im Zahlungsverkehr – Teil 1

Blogserie, Teil 35.1

Die Unterschiede zwischen den Zahlungsverkehrssystemen beider deutscher Staaten hätten vermutlich nicht größer sein können. Sowohl in technisch-organisatorischer als auch in rechtlicher Hinsicht trafen hier zwei Welten aufeinander.

In der DDR wurde der Zahlungsverkehr aller Banken mit einem einzigen EDV-System namens ESER* abgewickelt. Dafür gab es in jeder Bezirkshauptstadt gemeinsame EDV-Stationen mit einheitlichen Buchungs- und Verrechnungsprogrammen. Die Verrechnung zwischen den Instituten erfolgte einzig und allein durch die Staatsbank, bei der jedes Kreditinstitut ein Konto zu führen hatte. Eine weitere Besonderheit war das Kontonummernsystem, das ebenfalls für alle Banken galt. Die sieben- bis maximal zwölfstellige Zahlenreihe vereinte Kontonummer, Bankleitzahl und Art des geführten Kontos in sich.

Täglich waren in der DDR insgesamt etwa 4 Millionen Verrechnungsposten zu bewältigen, welche seit Anfang der 1970er Jahre zu 100% beleglos vollzogen wurden.** Jeder vom Kunden papierhaft eingereichte Scheck oder Überweisungsträger wurde vor Ort bei der Sparkasse sofort in einen Datensatz umgewandelt, per Fernschreiber an die zuständige EDV-Station weitergeleitet und dort verarbeitet.

Im Binnensystem der DDR funktionierte der zentral gesteuerte und effiziente bargeldlose Zahlungsverkehr ausgezeichnet. Demgegenüber stand die geradezu schillernde Vielfalt des Zahlungssystems der Bundesrepublik.*** Es gab allein sieben verschiedene Gironetze mit ihren jeweiligen Clearingstellen, also Verrechnungsstellen gegenseitiger Forderungen. Selbst in der in sich geschlossenen Sparkassenorganisation konnte von einer einheitlichen Datenverarbeitung keine Rede sein. Sämtliche Technik und Verfahren der Zahlungsverkehrsabwicklung mussten durch ausgehandelte Abkommen, Vereinbarungen, Richtlinien o. ä. geregelt werden.****

Ein weiterer großer Unterschied war die automatische Belegbearbeitung bei den westdeutschen Instituten. Im Gegensatz zur vollständigen Beleglosigkeit im ESER-System der DDR wurden hier automationsfähige Zahlungsverkehrsbelege für Lastschriften, Überweisungen und Schecks maschinell erfasst; ermöglicht durch einen einheitlichen Codierzeilenaufbau und eine einheitliche Maschinenschrift. Die Belege leitete man dann bis zum Empfängerinstitut durch.

Allen Fachleuten war schon frühzeitig klar, daß sich mit der Einführung der D-Mark am 1. Juli 1990 neue Zahlungsströme entwickeln würden und daß das bisherige Zahlungsverkehrssystem sich den bundesdeutschen Gegebenheiten anzupassen hatte.*****

Denn das Zahlungsverkehrssystem der DDR ließ sich nicht mit den Anforderungen der Marktwirtschaft vereinbaren. Durch seine Beschränkungen behinderte es den Wettbewerb und den Aufbau eines vielfältigen, individuellen Dienstleistungsangebotes der einzelnen Kreditinstitute.

Im Vorfeld der Währungsunion wurden die Fragen des Zahlungsverkehrs in den Ausschüssen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) und in den Gremien der Spitzenverbände des Kreditgewerbes – West und Ost – diskutiert. Am 12. Juni 1990 unterzeichnete dann der Präsident des Sparkassenverbandes der DDR, Rainer Voigt, die Vereinbarung über die Abwicklung des Zahlungsverkehrs nach der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Diese Vereinbarung wurde ab dem 1. Juli 1990 wirksam und regelte für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 1991 die rechtlichen und organisatorischen Belange der innerdeutschen Zahlungsverkehrsvorgänge. Neben einer Präambel, Grundsätzen und Einzelregelungen ist im Anhang eine Auflistung von 20 verschiedenen den Zahlungsverkehr betreffenden Vereinbarungen, Abkommen, Richtlinien und Absprachen enthalten.******

Fortsetzung am 16.06.2020

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* ESER = einheitliches System elektronischer Rechentechnik

** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 218

*** Hergersberg, Johannes: Bargeldloser Zahlungsverkehr mit der DDR. In: Sparkasse, Nr. 7/90, S. 300

**** Vgl. ebd.

***** Geiger, Walter/ Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 220

****** Vgl. Schreiben des Sparkassenverbandes der DDR an die Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen und die Direktoren der Sparkassen vom 15.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

  • Dieser Taschenkartenleser gehört nun dank der Schenkung eines Kollegen zur Sammlung des Archivs. Er zeigte zu D-Mark-Zeiten an, wie hoch das Guthaben noch auf dem Chip der Geldkarte war, wenn man diesen aufgeladen hatte und damit bezahlte. Die Geldkarte mit multifunktionalem Chip kam 1996 auf den Markt : © Historisches Archiv des OSV

  • Taschenkartenleser als Schlüsselanhänger oder praktische Kartenhülle - der Deutsche Sparkassen Verlag bot ein vielfältiges Sortiment an. Im Sommer 1998 gab es für die Sparkassen eine Verkaufssonderaktion ab 100 Stück.

Wir lieben Geschenke …

Es ist immer wieder ein Vergnügen, wenn plötzlich Kollegen in der Tür stehen und sagen: „Ich habe da was gefunden. Wäre das vielleicht etwas fürs Archiv?“ Und weil wir nach so vielen Jahren unsere Bestände ganz gut kennen, leuchten die Augen natürlich, wenn Objekte und Unterlagen zu uns gelangen, die unsere Sammlung komplettieren und damit aus sparkassenhistorischer Sicht wertvoller machen.

Vor einigen Wochen kam just auf diese Weise eine Kartenhülle zu uns, die dem Kunden vor 20 Jahren half, Guthaben auf dem Chip der Geldkarte zu erkennen – vorausgesetzt, man hatte ihn vorher aufgeladen. Dieser sogenannte Taschenkartenleser wurde vom Deutschen Sparkassen Verlag produziert und konnte von den Sparkassen ab 100 Stück in großen Mengen eingekauft und an die Kunden verteilt werden. Er funktionierte auf Batteriebasis und zeigte bis zu drei Lade- und Entladevorgänge an sowie 15 Umsätze mit Datum und Uhrzeit. Der Verlag taufte ihn liebevoll „Chip Jack“ und brachte verschiedene Designs der Hülle auf den Markt.

„Chip Jack“ ergänzte damals eine neue Geldkarte, die es im wahrsten Sinne des Wortes „in sich hatte“. Was uns heute nicht mehr bedeutsam erscheint, gehörte vor 20 Jahren zu einer vielversprechenden technischen Innovation. Die Pilotprojekte zur Chiptechnologie waren so erfolgreich, dass 1996 erstmalig bundesweit 14,1 Millionen Karten mit einem multifunktionalen Chip ausgegeben wurden. Die Nachfrage war so groß, dass 1997 die Produktion weiter gesteigert wurde auf 18,5 Millionen Karten.

Die neue Geldkarte mit Chip bot neben den Basisanwendungen „elektronische Geldbörse“, „Electronic Cash offline“ zahlreiche Möglichkeiten für Zusatzanwendungen. Die Idee war, die Vielzahl an Karten in den Taschen der Verbraucher zu minimieren. Die Kunden, so die Marktforschung, forderten gerade diese Mehrfunktionalität.

Dank der auf dem Chip gespeicherten Zusatzanwendungen war die „intelligente Plastikkarte“ in der Lage, fortan mehrere Funktionen zu übernehmen und damit die Kundenwünsche zu erfüllen. Zu den ersten Zusatzanwendungen gehörten die Integration der Call-Card-Funktion einer privaten Telefongesellschaft, eine regionale CityCard-Funktion, der Einsatz für den papierlosen Fahrscheinkauf im öffentlichen Personennahverkehr und der Einsatz am Parkautomaten. Denkbar war außerdem die Verwendung als Pass, als Personalausweis, als Sozialversicherungs- und als Eintrittskarte in Bibliotheken, Theater oder Museen sowie als Kreditkarte. Die Technik und vor allem die absehbare Weiterentwicklung auf den Feldern Speicherkapazität, Sicherheit und Prozessorleistung machte die neue Chipkarte zum Vielkönner.

Scheitern, so hieß es 1997 in der Juliausgabe der „Betriebswirtschaftlichen Blätter“, konnte das Projekt nur an der fehlenden flächendeckenden Infrastruktur. Sie wurde als Voraussetzung für die Akzeptanz und letztendlich für die Durchsetzungskraft und den Erfolg der Chiptechnologie auf der Geldkarte definiert.

Wenn auch Sie etwas für uns haben, dann rufen Sie uns gern an. Wir freuen uns über jedes interessante Objekt, das den Weg zu uns findet.

  • ROB-Ausweis

    Das ist die Vorderseite der ROB-Ausweis-Klappkarte. Innen befanden sich das Foto, die Unterschrift und weitere Angaben. : © Historisches Archiv des OSV

  • ROB-Vordruck

    Ein ausgestellter Reisekreditbrief aus dem Jahr 1945 über 2000 Reichsmark. : © Historisches Archiv des OSV

  • ROB-Werbung

    Die Werbemaßnahmen für den ROB begannen gleich 1920, nach dem Beschluss der Einführung. Sie waren sehr erfolgreich. Der Reisekreditbrief wurde gut von den Kunden angenommen. : © Historisches Archiv des OSV

Ein ROB für unterwegs

Vor 100 Jahren zu verreisen, bedeutete in aller Regel viel Bargeld bei sich zu haben. Das konnte man jedoch verlieren, es konnte einem gestohlen werden oder unerwartete Ausgaben konnten es schmälern. Wie auch immer – ohne Bargeld stand man vor Schwierigkeiten.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr der Sparkassen (wie Schecks oder Überweisungen) steckte zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch in den Kinderschuhen. Die meisten Leute verließen sich lieber auf das Klimpern der Münzen und Knistern der Geldscheine in ihren Taschen.

Bis es 1920 auf dem Gebiet der Reisezahlungsmittel im Sparkassengeschäft zu einer Innovation kam: Unter der Bezeichnung ROB (Reise ohne Bargeld) wurde ein Reisekreditbrief eingeführt.

Inhaber von Spar- und Girokonten – mit entsprechendem Guthaben – und natürlich nur auf Antrag, waren dafür berechtigt. Man erhielt ein Quittungsheft mit meistens zehn ROB-Vordrucken und einen ROB-Ausweis, in dem ein Foto und eine Unterschrift die Identität des Kontoinhabers bestätigten. Da die ROB-Vordrucke wie Wertpapiere zu behandeln waren, mussten hohe Sicherungsvorschriften eingehalten werden.

Mit einem dieser Vordrucke und dem Ausweis konnte man sich dann in jeder am ROB-Verkehr teilnehmenden Spar- oder Girokasse einen bestimmten Betrag auszahlen lassen. Die Gesamtkreditbriefsumme war auf 5000 Mark (später Reichsmark) begrenzt.

Aber nicht nur bei den Instituten der Sparkassenorganisation war eine Bargeld-Abholung möglich, auch Gemeindeverwaltungen wichtiger Kur- und Badeorte nahmen am ROB-Verkehr teil.

Weitere Vorteile für die Kunden waren die Verzinsung der Kreditbriefsumme bis zum Tag der  Auszahlung und der Schutz vor Verlust von Bargeld oder unberechtigter Abhebung.

Apropos unberechtigte Abhebungen: „Skimming“ und „Phishing“ lauten heute die Gefahren im bargeldlosen, elektronischen Zahlungsverkehr. Dennoch – das Bezahlen auf Reisen ist um ein Vielfaches einfacher, schneller und bequemer geworden. Mit einer kleinen Plastikkarte oder dem Smartphone kann man quasi weltweit sein Urlaubsbudget verprassen.

In diesem Sinne wünschen Ihnen eine schöne Ferienzeit

Britta Weschke, Thomas Einert & Claudia Wöhnl