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Bilanzen 1990 – erstmalig auch nach westdeutschen Vorschriften

Blogserie, Teil 51

Jedes Unternehmen mit Sitz in der DDR musste 1990 mehrere Bilanzen aufstellen. Die Sparkassen waren davon nicht ausgenommen. Gesetzliche Grundlage bildeten in Verbindung mit der Währungsunion  und dem Einigungsvertrag das D-Markbilanzgesetz (DMBilG) vom 23. September 1990 einerseits und andererseits die Anordnung des Ministeriums der Finanzen vom 27. Juni 1990 über den Abschluss der Buchführung in Mark der DDR zum 30. Juni 1990.

Für die Sparkassen bedeutete das nun konkret, dass sie eine Mark-Abschlussbilanz zum 30. Juni, eine DM-Eröffnungsbilanz zum 1. Juli sowie erstmals einen Jahresabschluss für das Jahr 1990 nach bundesdeutschen Vorschriften zu erstellen hatten und entsprechend geprüft wurden.

Um das alles bewältigen zu können, wurden verbandsseitig umfangreiche Maßnahmen eingeleitet. Neben regelmäßigen Fachrundschreiben mit aktuellen Informationen entwickelten Experten aus Ost und West einen „Leitfaden zur Umstellung des Rechnungswesens der Sparkassen“, der u. a. auch eine Stellungnahme zu Details der Umstellung in Folge des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen beiden deutschen Staaten enthielt.* Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) appellierte als Dachverband darüber hinaus an die westdeutschen Regionalverbände, über die Partnersparkassen den Sparkassen der DDR bei der „Bewältigung dieser Aufgaben durch Fachleute aus dem Rechnungswesen und der Innenrevision Unterstützung angedeien zu lassen.“**

Was war zu tun? In einem ersten Schritt mussten die Sparkassen eine Inventur durchführen. Denn in die Mark-Abschlussbilanz gehörten, entsprechend der bisher in der DDR geltenden Rechtsvorschriften und unter Verwendung des bekannten Schemas für den Jahresabschluss, eine Aufstellung über sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung. So waren zum Beispiel auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Haushalten der Räte der Kreise in die Mark-Schlußbilanz aufzunehmen. Denn die Sparkassen waren in der DDR verpflichtet, monatlich planmäßige Gewinnabführungen vorzunehmen. Da dies unterschiedlich gehandhabt wurde in der Vergangenheit – manche Sparkassen hatten mehr abgeführt, als tatsächlich erwirtschaftet worden war, andere hatten noch nichts abgeführt –, sahen die Aufstellungen dementsprechend unterschiedlich aus. Auch die angefallenen Kosten im Zusammenhang mit der Währungsunion waren aufzunehmen.

Anschließend war ein neues Inventar in D-Mark aufzustellen sowie eine DM-Eröffnungsbilanz nach einem für den Jahresabschluss der westdeutschen Sparkassen vorgeschriebenen Schema. Ein Anhang zur Erläuterung der Bilanz mit einer vergleichenden Darstellung, aus der die Veränderungen der Posten aus beiden Bilanzen hervorgehen sollten, war den Unterlagen beizufügen. Gemäß Handelsgesetzbuch waren dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten. Ziel war ein nach den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage zu erhalten. Bei der Bewertung der in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden galt nach § 6 DMBilG u. a., dass vorsichtig zu bewerten sei, und nach § 7 DMBilG, dass eine Neubewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden vorzunehmen ist. Für die Überleitung von der Mark-Schlussbilanz in die DM-Eröffnungsbilanz wurden Buchungen aus der Umstellungsrechnung des DMBilG in ein „Mark-Differenzkonto“ vorgenommen. Sie ergaben im Saldo die gegen den Ausgleichsfonds Währungsumstellung eingestellte Forderung. Die Anwendung des DMBilG bedeutete in seiner letzten Konsequenz den vollständigen Bruch mit den bisherigen Gewohnheiten der Rechnungslegung in den Sparkassen der DDR.

Bis zum 31. Oktober 1990 sollten die Bilanzen in den Sparkassen aufgestellt sein, damit die Prüfungen rechtzeitig beginnen und termingerecht abgeschlossen werden konnten. Auch dafür waren im Vorfeld umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Denn die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes der DDR hatte für die anstehenden Arbeiten nicht genug Kapazitäten. Zwar konnte die Prüfung der Mark-Schlussbilanz zum 30. Juni 1990 von Mitarbeitern der früheren Staatlichen Finanzrevision, die jetzt in der Prüfungsstelle tätig waren, übernommen werden, doch mit der Prüfung der DM-Eröffnungsbilanz und des darauf aufbauenden Jahresabschlusses 1990 betraten sie Neuland.***

Und so war die Prüfungstätigkeit auf den Besprechungen der Verbände ein wichtiges Thema. Auf der 3. am 7. August 1990 konnte der Sparkassenverband der DDR bereits darüber informieren, dass die überarbeitete Prüfungsordnung im Umlaufverfahren durch den Vorläufigen Verbandsrat gebilligt worden war. Ein bedeutender Schritt. Denn sie schrieb die Unabhängigkeit sowie Eigenständigkeit der Prüfungsstelle fest und verdeutlichte gegenüber Dritten, wie zum Beispiel gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) oder den Sparkassenaufsichten, dass berufsübliche Pflichten eingehalten werden.****

Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Prüfung der Umstellungsrechnung und der DM-Eröffnungsbilanz gemäß des gemeinsam erarbeiteten Konzeptes erfolgt. Gerechnet wurde mit ca. 2.000 Prüfertagen und 30 westdeutschen Prüfern, die für zwei Monate die Kollegen der ostdeutschen Prüfungsstelle unterstützen sollten. 18 Prüfer sowie weitere Helfer standen hier zur Verfügung, um in der Praxis den westdeutschen Prüfern zur Seite zu stehen, die aufgrund ihrer Expertise die Teams jeweils leiten sollten. Als Prüfungszeitraum war der 15. Oktober bis 15. Dezember 1990 vorgesehen. Darüber hinaus bemühte sich der Dachverband gemäß der Übertragung der Rechtsvorschriften des Kreditwesengesetzes auf die DDR im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion um zwei Wirtschaftsprüfer, welche die Leitung der ostdeutschen Prüfungsstelle übernehmen konnten.***** Aufgrund der großen Anzahl an ostdeutschen Sparkassen war außerdem vorgesehen, dass auch westdeutsche Prüfungsstellenleiter im Auftrag des DDR-Verbandes und in Verbindung mit den entsandten Prüfern die Bilanzen seiner 196 Sparkassen testierten.

Auf der 4. Sitzung am 21. August 1990 wurde vom DSGV das Einverständnis des Sparkassenverbandes der DDR zum geplanten Verfahren – Zeitplan, Besetzung, Kosten – eingeholt. Die Finanzierung der bundesdeutschen Prüfer garantierten die entsendenden westdeutschen Prüfungsstellen. Die Sparkassen der DDR sollten die Kosten für die Unterkunft und einen Tagessatz von 70 DM tragen.****** Darüber hinaus konnte der Dachverband berichten, dass im Gespräch mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Testaterteilung für die Bilanzprüfungen nicht wie üblich bis zum 31. Mai 1991 erfolgen musste, sondern bis zum 31. Oktober Zeit blieb. Diese Termingestaltung sollte die Doppelbelastung für die westdeutschen Prüfer etwas abmildern und gleichzeitig sicherstellen, dass nach Abschluss der Prüfungen der westdeutschen Sparkassen ausreichend Zeit war, um die Sparkassen der DDR ordnungsgemäß zu prüfen.

Die Prüfungsstellenleiter verständigten sich am 13. und 14. September 1990 in ihrer Bonner Besprechung auf ein erstes grobes Konzept zur Verteilung der Prüfungsaufgaben. Allen Beteiligten war bewusst, dass die kommenden Monate mit außerordentlich hohen Belastungen für die Prüfungsstellen der westdeutschen Sparkassen- und Giroverbände verbunden sein werden. Denn die Prüfungen waren im Osten nicht nur erstmalig nach westdeutschen Bilanzierungsvorschriften vorzunehmen, sie waren auch wegen der neuen Bewertungsvorschriften, der Feststellung von Ausgleichsforderungen und anderem mehr umfangreicher als in der Bundesrepublik. Einigkeit bestand auch darin, dass das Verbandsprüferexamen auch für die Kollegen in der DDR unabdingbar war. Der DSGV schuf daher Kapazitäten, damit jährlich bis zu 20 Mitarbeiter zusätzlich in die Ausbildung gehen konnten. Rückblickend betont Hans-Georg Günther: „Diese solidarische Hilfe der westdeutschen Prüfungsstellen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.“

Die Prüfungen der Mark-Schlussbilanzen sowie der Überleitungsvorschriften für die Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz wurden bis auf wenige Ausnahmen in durchschnittlich drei bis vier Tagen bewältigt. Sie erfolgten auf Basis der in der DDR geltenden Vorschriften, insbesondere auf Basis der Richtlinie der Abteilung Sparkassen der Staatsbank für den Jahresabschluss der Sparkassen, ausgewiesen im Handbuch Teil 23, Tz 3.3.0, der Anweisung Nr. 16/1986 des Ministers für Finanzen und der Richtlinie des Leiters der Staatlichen Finanzrevision vom 15.10.1986 zur Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanz und der Ergebnisrechnung der Sparkassen.

Probleme vielfältigster Art stellten sich bei den Prüfungen der DM-Eröffnungsbilanz heraus. Trotz Kenntnissen der Buchführung und Rechnungslegung warf die Bewertung und Auslegung von Bewertungsvorschriften bei den Kollegen der DDR-Sparkassen viele Fragen auf und zog intensiven Beratungsbedarf nach sich. Zahlreiche Einzelfälle der Bewertung konnten nur mit Hilfe westdeutscher Partnersparkassen gelöst werden. Zusätzliche Probleme brachten die Verfahren buchhalterischer Erfassung des Währungsumtausches durch die Bundesbank bzw. die Staatsbank. Differenzen durch Unzulänglichkeiten in der örtlichen Organisation mussten außerdem geklärt werden. Langwierig gestaltete sich darüber hinaus das Prüfungs- und Zuteilungsverfahren der Ausgleichsforderungen durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen als zuständiger nachgeordneter Behörde des Bundesministeriums der Finanzen. Schließlich gab es auch Schwierigkeiten für die Prüfer selbst durch sehr weite Entfernungen oder auch durch fehlende Unterkünfte vor Ort. All das führte am Ende zu erheblich verlängerten Prüfungszeiten, teilweise um bis zu 100 Prozent, und zu einem verzögerten Beginn der nachfolgenden Jahresabschlussprüfungen 1990.

Mitte 1992 waren dann die Prüfungen der DM-Eröffnungsbilanzen nicht nur abgeschlossen, sondern sie verdeutlichten auch, dass die Sparkassen als Kreditinstitutsgruppe die Hauptlast der Währungsumstellung getragen hatten.******* Für alle Sparkassen zutreffend sind seinerzeit die in einem Prüfbericht aufgezeigten Anpassungsmaßnahmen:

Mit dem Ziel, sich dem Wettbewerb zu stellen und sich zu einem leistungsfähigen, den geld- und kreditwirtschaftlichen Bedürfnissen der Bürger, der mittelständischen Wirtschaft sowie den kommunalen Institutionen verpflichteten Kreditinstitut zu entwickeln, hat die Sparkasse eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen. So sind für alle Geschäftsstellen Baumaßnahmen des Sparkassenbetriebes und Installationen vorgesehen, die bereits innerhalb eines Jahres die Sicherheit erhöhen und die Kundenbedienung erleichtern werden. Zusätzliche Beratungsplätze und -räume wurden für die Geschäftsstellen und die zentralen Kreditabteilungen geschaffen. Der Personalbestand muß entsprechend den neuen Anforderungen erhöht werden. Die Sparkasse wird […] an die zentrale Datenverarbeitung des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes angeschlossen.********

Fortsetzung am 20.09.2020

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*Der Leitfaden erschien auch als Beilage der Fachmitteilungen des DSGV und wurde vom Deutschen Sparkassenverlag in vierfacher Ausfertigung an alle DDR-Sparkassen versendet. Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreiben 20/1990 v. 28.9.1990.

**ebd.

***Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE-Pötzl-3/2004, Prüferinformation Nr. 3/1990; Rundschreiben Nr. 39 vom 17.10.1990.

****Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-Pötzl 5/2004.

*****Am 1.11.1990 übernahmen die Wirtschaftsprüfer Claus Friedrich Holtmann und Ägidius Hutter die Leitung der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes (ehem. Sparkassenverband der DDR). Sie erteilten die gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsvermerke auf der Basis der vorgenommenen Prüfungen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Prüfungsstelle bereits 20 Mitarbeiter, die in intensiven Vorbereitungen für die Prüfung der Mark-Schlussbilanz steckten, sowie eine eigenständige Organisation.

******Prüfungsgebühren wurden bereits 1990 mit Beschluss Nr. 37 vom 27.9.1990 des Vorläufigen Verbandsrates erhoben. Pro Sparkasse wurden ca. zehn Prüfungstage eingeplant, die mit Gebühren für Aufwendungen, wie etwa Reisen, Unterbringung, Spesen etc., verbunden waren. Vgl. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-Pötzl 6/2004.

*******Zitat Günter: Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 95; Holtmann, Claus Friedrich ; Breckle, Helmut: Erfolgreicher Aufbau der Prüfungsstelle, in: Betriebswirtschaftliche Blätter, 42. Jg., Nr. 10, 1993, S. 479-484; Jahresberichte des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes 1990-1993.

********Auszug aus dem Prüfbericht zur DM-Eröffnungsbilanz der Kreissparkasse Bad Doberan, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-E 962. | Zusammenfassend, so Riebell, handelt es sich bei der DM-Eröffnungsbilanz um eine „Art vorläufiger Vermögensstatus“. Das heißt, aus ihr ging nicht die Ertragskraft hervor, was wiederum für die Kreditbeurteilung von DDR-Unternehmen ein großer Nachteil war. Sparkassen hatten also nicht nur intern, sondern eben auch extern mit der  DM-Eröffnungsbilanz zu tun. Doch das wäre wieder eine neue Geschichte. Vgl. dazu: Riebell, Claus: Die DM-Eröffnungsbilanz aus der Sicht der Bilanzanalyse, Hinweise für die Kreditbeurteilung ostdeutscher Unternehmen, in: Sparkasse, 108. Jg., Nr. 8, 1991, S. 379-382.

Zwei Bilanzen – eine Ergänzung: Rainer Voigt bezeichnet in seiner Rede am 3.10.1990 beide Bilanzen als „wichtige Dokumente der deutschen Sparkassengeschichte“. Die Schlussbilanz in Mark der DDR sage aus, dass die Sparkassen „unter der Vorherrschaft der Staatsbank […] lediglich zu Sammelstellen für die Ersparnisse der Bevölkerung und zu Einrichtungen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs“ geworden waren, dass die örtliche Kreditversorgung der Selbständigen nur in einem „sehr engen, unbedeutenden Rahmen“ wahrgenommen werden konnte und dass die Entscheidungsspielräume der Sparkassen über ihre Geschäftstätigkeit durch die Planwirtschaft „auf ein Minimum beschränkt waren“. Die DM-Eröffnungsbilanz ließe jedoch erkennen, dass die Sparkassen zu den „Hoffnungsträgern“ in diesen Zeiten des Umbruchs und der vielen Ungewissheiten gehören. Sie ist „die Eintrittskarte für den Einstieg der ostdeutschen Sparkassen in die soziale Marktwirtschaft und damit in die Entwicklung zu universellen kommunalen Banken eines einheitlichen Deutschlands.“

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Erste Seminare für angehende Verwaltungsratsvorsitzende der DDR-Sparkassen

Blogserie, Teil 48

Zwischen dem 21. und 25. August 1990 finden in Berlin jeweils drei zweitägige Informationsseminare für Oberbürgermeister und Landräte der DDR statt, um sie auf die künftige Rolle als Vorsitzende der Verwaltungsräte ihrer örtlichen Sparkasse vorzubereiten. Der Präsident des Sparkassenverbandes der DDR, Rainer Voigt, verdeutlicht das Ziel der Veranstaltungen im Interview mit der Berliner Zeitung:

Wir versuchen, die aus der Struktur der früheren Bankenlandschaft – die Staatsbank war oberster Geldhüter auch in den einzelnen Regionen – entstandene Entfremdung zwischen Kommunen und Sparkassen zu überwinden […] Dabei erklären wir auch die Aufgaben der Kommunalpolitiker als Vorsitzende der Sparkassen-Verwaltungsräte, wie das im DDR-Sparkassengesetz vom 29. Juni verankert ist.*

Das Interesse der Teilnehmer ist groß. Rund 300 Oberbürgermeister und Landräte erhalten in den Seminaren einen „Überblick zur Rechtsstellung, Geschäftspolitik, Betriebswirtschaft sowie zur Einbindung der Sparkassen in die kommunale Finanzwirtschaft.“** Die überwiegende Mehrheit war gerade erst durch die Kommunalwahlen am 6. Mai 1990 neu ins Amt gekommen. Um die frisch gewählten Kommunalpolitiker bestmöglich zu unterstützen, entstehen bereits im Vorfeld Informationsbroschüren über die kommunalen Sparkassen. 12.000 Exemplare werden hergestellt. Die gezielte Verteilung an Sparkassen und Kommunalvertreter sowie die Kostenübernahme durch den DDR-Verband sind Thema der vierten Sitzung der Verbände am 21. August 1990. Zusätzlich empfiehlt Rainer Voigt den Sparkassenleitern, die Publikation „S-Wissen für Mitglieder von Verwaltungsräten“ vom Deutschen Sparkassenverlag über den Verband zu ordern und den Seminarteilnehmern im Nachgang zur Verfügung zu stellen.***

Beiden Präsidenten, dem des Sparkassenverbandes der DDR und dem des DSGV, ist eine gute Beziehung der Sparkassen zu ihren kommunalen Trägern überaus wichtig. Daher treten sie persönlich auf den Informationsveranstaltungen mit interessanten Beiträgen auf, aus denen wichtige Aspekte an dieser Stelle näher vorgestellt werden:

Rainer Voigt analysiert in seiner Rede die unterschiedliche Ausgangslage der 196 Mitgliedssparkassen, die vor dem „Sprung in die Marktwirtschaft“ stehen. Damit dieser gelinge, müsse die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden, denn „Eigenkapital und Zinsspannen“, Produktangebot und Vergütung der Beschäftigten waren bisher viel zu gering. Positiv hervorzuheben sei jedoch die flächendeckende Präsenz der DDR-Sparkassen „als einzige bodenständige Kreditinstitutsorganisation mit rd. 3.000 Geschäftsstellen“ und einem Marktanteil von fast 80 Prozent bei Privat- sowie etwa 50 Prozent bei Firmenkunden. Voigt ist überzeugt, dass dies gute Voraussetzungen sind, um „die Sparkassen wieder zu Hausbanken der Kommunen zu machen“ und sie in den Dienst eines kommunalen Auftrags zu stellen. Die Rahmenbedingungen liegen mit dem Sparkassengesetz nun vor, dass die Volkskammer am 29.6.1990 verabschiedet habe, sowie mit der danach erlassenen Anordnung und dem Musterstatut. Den Städten und Kreisen werde als Gewährträger der Sparkassen ein größeres Mitspracherecht bei der Bestimmung ihrer Geschäftspolitik eingeräumt. Voigt betont:

In dem Maße, wie sich in Zukunft das Miteinander von Sparkasse und Kommune gestaltet, gestaltet sich auch der Erfolg in der kommunalen Arbeit in gegenseitigem Interesse und natürlich auch zum gegenseitigen Nutzen.

In diesem Zusammenhang, hält er es für wichtig, die Stellung der Sparkassen im Interesse der Verbraucher zu stärken. Die dezentrale Struktur helfe außerdem, alle geschäftlichen Aktivitäten auf die Förderung der örtlichen Wirtschaftskraft zu konzentrieren. Allein im Monat Juli gewährten die DDR-Sparkassen klein- und mittelständischen Betrieben Kredite in Höhe von 300 Millionen DM. Das unterscheide die Sparkassen ganz erheblich von den Großbanken, die sich mit Kreditvergaben „an unsere Wirtschaft oftmals schwer tun“.

Durch Auftragsvergaben, Steuerzahlungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen setzen die Sparkassen in den Regionen auch selbst positive wirtschaftliche Impulse. In diesem Sinne sind sie dem Gemeinwohl nicht nur verpflichtet, sondern fördern es aktiv. Trotzdem, so führt Voigt weiter aus, müssen sich Sparkassen auch als Wirtschaftsunternehmen gegenüber der Konkurrenz behaupten. Dies bedeute, dass nur die „Erwirtschaftung von Gewinn“ die „Überlebensfähigkeit“ sichere. Umfangreiche Investitionen seien jetzt notwendig, um entsprechende Voraussetzungen nach westlichem Standard zu schaffen. Denn in den letzten 20 Jahren mussten die Sparkassen 12 Milliarden Mark Gewinne an den zentralen Staatshaushalt abführen, ohne dass Gelder für dringendste Erfordernisse wieder zurückgeflossen wären. Hier gäbe es jetzt Nachholbedarf, den die Gewährträger im eigenen Interesse unterstützen sollten.

Kurzfristig müssten jetzt zudem Vorstände durch die Verwaltungsräte bestellt werden. „Gute Leute“ mit „westlichem Qualifikationsniveau“ würden dringend vor Ort gebaucht. Die Idee eines „gemischten Doppels“ und Vergütungsfragen behandelt Voigt in seiner Rede ebenso wie die Aufgaben eines künftigen überregionalen Fünf-Länder-Verbandes, zu dem sich der Sparkassenverband der DDR entwickeln soll und in dem „Landräte und Oberbürgermeister […] entsprechend ihrer Verantwortung ihre Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte“ in den einzelnen Gremien wahrnehmen können.****

Helmut Geiger, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), unterstützt mit seinem Beitrag „Sparkassen im Wettbewerb“ Voigts Ausführungen. Er hebt die zwei wesentlichen Aufgaben kommunaler Sparkassen hervor: Einerseits die umfassende Versorgung der Bevölkerung mit allen gewünschten Bankdienstleistungen im Sinne eines Allfinanzgeschäfts, andererseits die Förderung eines intensiven Wettbewerbs und der damit verbundenen Verhinderung von „unerwünschten Konzentrationstendenzen in der Kreditwirtschaft“. Die dezentrale Struktur der Sparkassenorganisation gewährleiste hohe Flexibilität und große Anpassungsfähigkeit an spezifische Kundenbedürfnisse. Beides gereiche den Trägern zum Vorteil.

Gleichzeitig macht Geiger wie Voigt darauf aufmerksam, dass erst angemessene Gewinne eine Aufgabenerfüllung im örtlichen Interesse möglich machen. Dabei stehe jedoch nicht, wie bei Großbanken, etwa eine Gewinnmaximierung im Mittelpunkt. Um der überregionalen und internationalen Konkurrenz trotzdem standhalten zu können, zeichne sich die Sparkassenorganisation mit ihren Verbundpartnern durch ein starkes geschlossenes Auftreten nach außen hin aus. An die zukünftigen Verwaltungsratsvorsitzenden appelliert Geiger:

Die nächsten Monate und Jahre werden entscheidend sein, welche Marktstellung die Sparkassen im Wettbewerb mit westlichen Anbietern erreichen werden. Es muß dafür gewaltig investiert werden. Ermuntern und fördern Sie die Investitionsvorhaben in Ihren Sparkassen […] In gemeinsamer zäher und nachhaltiger Arbeit können wir […] die Wiedergeburt des DDR-Sparkassenwesens im freien Wettbewerb schaffen […] Ihnen kommt dabei eine wichtige Schlüsselfunktion zu.*****

Fortsetzung am 01.09.2020

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*Wilke, Olaf: Eigenheim-Kreditfrage ist offen. BZ-Interview mit Rainer Voigt, Präsident des DDR-Sparkassenverbandes, in: Berliner Zeitung, 46. Jg., 196. Ausg., 23.8.1990, S. 12 | Eingeladen zu den Seminaren hatte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der auch die nicht unerheblichen Kosten für Unterbringung, Verpflegung Mieten etc. übernahm. Vgl. Vorlage für die Verbandsvorsteherkonferenz am 28./29. Mai 1990 in Berlin; Bestand: Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum Bonn.

**Kurzinformation über die Seminare mit den Oberbürgermeistern und Landräten, Schreiben Rainer Voigts an die Direktoren der Stadt- und Kreissparkassen sowie die Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen des Sparkassenverbandes, Berlin, 24.8.90, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-19/2004; Vgl. auch den Beitrag „DDR-Infoseminar für Verwaltungsratsmitglieder, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 64, 21.8.1990, S. 3.

***ebd. | In Auswertung der Landräteseminare erfolgen weitere Festlegungen zu Materialien, die durch den DDR-Verband zur Verfügung gestellt werden sollen bzw. noch zu erarbeiten sind. Dazu gehören u. a. die Gesetzgebung zum Sparkassenwesen, Mustergeschäftsanweisungen und Orientierungshilfen zu Vorstandsangelegenheiten. Vgl. dazu auch Protokoll der Dienstberatung am 28.8.1990, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-19/2004 | Wie umfassend die Aufgaben der Verwaltungsräte sind, geht aus den Sparkassengesetzen der Länder hervor. Vgl. zum Beispiel Brandenburgisches Sparkassengesetz, Abschnitt 2, § 7ff.

****Voigt, Rainer: Ansprache zum Seminar mit den Verwaltungsräten – August 1990, Entwurf mit zahlr. Korrekturen, ohne Datum, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-19/2004.

*****Geiger, Helmut: Sparkassen im Wettbewerb, Seminar für Landräte und Oberbürgermeister der DDR über die Arbeit kommunaler Sparkassen am 20. August 1990 in Berlin, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-76/2004 | Kurzfristigen Investitionsbedarf sieht Geiger in vier Aufgabenbereichen: Personal, Bausubstanz, technische Infrastruktur sowie Aus- und Weiterbildung. Die Hauptaussagen seiner Rede erschienen gleichzeitig am 21.8.1990 als Beitrag in der Deutschen Sparkassenzeitung.

Am 22. August 1990 informiert Helmut Geiger außerdem die Presse über die gerade stattfindenden Informationsseminare in Berlin. Er unterstreicht die enge, seit 200 Jahren bestehende Verbindung der Sparkassen zu ihren kommunalen Trägern und geht auf drei wesentliche Vorteile für diese ein. Dazu gehört die gute Kenntnis des Geschäftsgebietes, die mit ortsnahen und zügigen Entscheidungen einhergeht; außerdem das Verwenden von Sparkapital als Kreditpotential für den kommunalen Raum, was bedeutet, Gelder fließen nicht „an andere Plätze ab“. Nicht zuletzt stellen die Sparkassen bedeutende Arbeitgeber in der Region dar, die vielerorts als einzige Unternehmen Ausbildungsplätze für Bankkaufleute anbieten.

Ergänzt werden Geigers Ausführungen durch den Minister für Regionale und Kommunale Angelegenheiten der DDR, Manfred Preiß. Sein Beitrag auf der Pressekonferenz rückt die neuen Herausforderungen für die Kommunen in den Mittelpunkt, die nun bezüglich der notwendigen Finanzmittel für „Beschaffung und Verwendung selbst Sorge zu tragen“ haben. Er stellt das Drei-Säulen-Modell des bundesdeutschen Bankensystems vor und betont, dass die Sparkassen „die Gewinnerzielung nicht als vorrangiges Entscheidungskriterium für ihre Geschäftstätigkeit ansehen, sondern sich vordergründig dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen. Sie können dadurch deutlich über private Initiativen hinausgehen und die kommunale Entwicklung in einer völlig anderen Qualität unterstützen, als das bei privaten Kreditunternehmen der Fall sein kann.“ Erklärtes Ziel des Ministers ist der Aufbau einer starken kommunalen Selbstverwaltung mit einer leistungsfähigen örtlichen Sparkasse als „Hausbank“ an ihrer Seite. Vgl. dazu Rede Helmut Geigers auf der Pressekonferenz am 22.8.1990 in Berlin, Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-Günther 10/2004 sowie Rede von Manfred Preiß ebd., Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-75/2004.

  • Der DSGV empfahl u. a. den Aufbau eines Betriebsvergleiches für die Sparkassen der DDR. Dieser hatte sich bei den bundesdeutschen Sparkassen seit 1949 als leistungsfähiges Kontrollsystem für die Betriebsführung bewährt. Denn die Gegenüberstellung von Bilanz- und Erfolgsgrößen sowie von weiteren Kennzahlen ermöglicht das frühzeitige Erkennen betrieblicher Schwachstellen und damit ein effektives Gegensteuern. : © Historisches Archiv des OSV

  • Der DDR-Verband berichtete am 7. August 1990 von der Umgestaltung und feierlichen öffentlichen Einweihung der Hauptstelle in Dessau. Tatkräftige Unterstützung, u. a. mit 400.000 DM, leistete die Partnersparkasse Hildesheim. Die gelungene Neugestaltung nach westdeutschem Vorbild sollte als Muster für die übrigen DDR-Sparkassen dienen. Beide Verbände waren sich einig: Verbesserungen des Erscheinungsbildes sollten so schnell wie möglich erfolgen. : © Historisches Archiv des OSV

Sommer 1990 – Verbände stellen die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft der ostdeutschen Sparkassen

Blogserie, Teil 47

Das partnerschaftliche Verhältnis, das es zwischen ost- und westdeutschen Sparkassen gab, existierte auch auf Verbandsebene. Was im Januar 1990 ohne Wissen der Staatsbank heimlich begann, hatte sich ein halbes Jahr später zu einem regelmäßigen, vertrauensvollen Austausch entwickelt. Zwischen dem 19. Juni und dem 21. August 1990 trafen sich die Leitungen des Sparkassenverbandes der DDR und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) insgesamt vier Mal zu Besprechungen in Berlin.*

Themen gab es viele. Sei es die Währungsumstellung mit all ihren Begleiterscheinungen, wie den technischen Erfassungsproblemen, den umfangreichen Nacharbeiten und den weiteren geschäftspolitischen Maßnahmen, die anstehende DM-Eröffnungsbilanz, die Ausbildung von Revisoren sowie die Vorbereitung von Seminaren für Führungskräfte und Verwaltungsräte, oder seien es die Kooperationsabkommen mit Verbundpartnern, wie den öffentlichen Versicherern und der Deutschen Girozentrale (DGZ), und die sich aus rechtlichen Rahmenbedingungen ergebenden Aufgabenstellungen, wie aus den Regelungen des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion bezüglich der Wohnungsbaukredite oder aus dem sogenannten „Mißbrauch-Gesetz“ bezüglich der Feststellung rechtswidriger Handlungen im Zusammenhang  mit der D-Mark-Einführung – all diese Dinge und weitere offene Fragen wurden gemeinsam beraten und gelöst.

Die Zusammenarbeit auf Verbandsebene wurde gestärkt durch die Veränderung der Rolle des Sparkassenverbandes der DDR. Kurz nach der Währungsunion stand die „Mitgliedschaft des DDR-Verbandes beim DSGV“ auf der Agenda. In einem ersten Schritt räumte der Dachverband dem Newcomer einen ständigen Gastsitz in allen richtungsweisenden Ausschüssen des DSGV ein.** Ziel war die ordentliche Mitgliedschaft, welche am 13. Dezember 1990 auf der Mitgliederversammlung des DSGV beschlossen wurde. Die Sparkassenzeitung berichtete bereits am 28. September über einen entsprechenden Antrag der Vorstände und Direktoren der ostdeutschen Sparkassen: „Damit werde […] der historischen Entwicklung Rechnung getragen und die in der Geschichte der deutschen Sparkassen bewährte Organisationsstruktur wiederhergestellt.“***

Mit der Mitgliedschaft war „automatisch eine Teilnahme […] am überregionalen Ausgleich verbunden“, also ein Anschluss der ostdeutschen Sparkassen an den Einlagensicherungsfonds der bundesdeutschen Sparkassen. Damit wurden Ende des Jahres schließlich die nachdrücklichen Forderungen der Deutschen Bundesbank und des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen erfüllt, die seit dem Sommer 1990 im Raum standen.****

Last but not least stand am 21. August 1990 ein Thema auf der Tagesordnung, das hohe Wellen in der Öffentlichkeit schlug: Kredite für den Wohnungsbau. Einerseits waren Mehrfamilienhäuser zu betrachten, wo der Staat durch Subventionen Mieterhöhungen vermeiden wollte, jedoch gleichzeitig eine Sanierung beauftragte, um den Verfall zu stoppen. Die Sparkassen hatten die Verpflichtung zur Finanzierung von angeordneten Baumaßnahmen, ohne dass vorher von staatlicher Seite ein Einverständnis der Eigentümer eingeholt worden wäre. Auf diese Weise entstanden Kreditforderungen, die von den Hausbesitzern nicht akzeptiert wurden. Dem Verband kam die Aufgabe zu, in Absprache mit den zuständigen Ministerien eine Lösung für seine Mitgliedssparkassen zu finden.

Andererseits stand die Finanzierung von Eigenheimen als Besprechungsthema an. Durch die Kündigung der Kredite und die marktgerechte Anhebung der Zinssätze waren Kunden so verärgert worden, dass sie Initiativen gründeten, um die Sparkassen zu verklagen. Zur Abwendung eines nachhaltigen Imageschadens für die DDR-Sparkassen und zur Lösung des Problems im Interesse der Kunden beschlossen DDR- und Dachverband ein umfassendes Maßnahmenpaket. So sollte der DSGV die Angelegenheit direkt mit dem Bundesfinanzministerium besprechen. Die Basisdaten für das Gespräch mit den zugrundeliegenden Verordnungen, Kreditvertragsvordrucken und den Statistiken der betroffenen Kredite würde der DDR-Verband liefern. Zusätzlich stellte sich Rainer Voigt als Präsident des Sparkassenverbandes der DDR zwei Tage nach der Besprechung mit dem Dachverband den Fragen der Presse. Dem Vorwurf des „unsozialen Handelns“ trotz rechtlicher Grundlage durch den Staatsvertrag vom 18. Mai 1990, Anlage III, Kapitel 1, Punkt 4, setzte er entgegen:

Die Sparkassen streben entschieden eine sozial verträgliche Lösung des Problems an. Die Frage ist, wer bezahlt künftig die bisher gewährten Kreditsubventionen? Die Sparkassen können keine Subventionspolitik des Staates betreiben. Manche Sparkasse würde das auch gar nicht überleben.

Er informierte darüber, dass Gespräche mit Bau- und Finanzministerium der DDR und der BRD, „aber auch über beide deutschen Sparkassenverbände“, noch laufen, um die Frage der Ausgestaltung des Staatsvertrages in diesem wichtigen Punkt für die Kunden, deren Eigenheimbau-Kreditbestand bei den Sparkassen insgesamt acht Milliarden Mark ausmachte, eindeutig und für alle Seiten zufriedenstellend zu klären.  Ergebnisse, so hoffte Voigt, seien in etwa zwei bis drei Wochen zu erwarten.*****

Fortsetzung am 25.08.2020

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*Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-75/2004, Bd. 1.

**Das betraf die Ausschüsse: Geschäftsführerkonferenz, AK Leiter der Sparkassenakademien, Prüfungsstellenleiter, Zentraler Werbeausschuss (ZWA), Mitgliederversammlung sowie, „sofern DDR-Themen behandelt“ wurden, Vorstand und Sparkassenausschuss. Vgl. Vermerk zur 2. Besprechung mit der Verbandsleitung des DDR-Sparkassenverbandes am 4. Juli 1990 in Berlin, Top 4, Bonn, 11.7.1990. Bestand: ebd.

***Der Beschluss zum Antrag auf die ordentliche Mitgliedschaft beim DSGV erfolgte am 14. September 1990 durch den Vorläufigen Verbandsrat. Der außerordentliche Verbandstag am 20. September 1990 stimmte dem zu und beauftragte den Präsidenten des DDR-Verbandes mit der Umsetzung. Die Sparkassenzeitung berichtete am 28. September 1990 umfassend auf den Seiten 1 und 2 im Artikel „Ostdeutscher Sparkassenverband beantragt DSGV-Mitgliedschaft. Sparkassen bereiten Allfinanzangebot vor – Neuer Name“ von dieser historischen Sitzung, auf der u. a. auch die Umbenennung des DDR-Verbandes in „Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband“ erfolgte.

****Vgl. Vermerk zur 4. Besprechung mit der Leitung des DDR-Verbandes am 21. August 1990 in Berlin, Top II.1, Bonn, 27.8.1990. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-75/2004, Bd. 1 | Der Vorläufige Verbandsrat des DDR-Verbandes beschloss außerdem bereits am 14. September 1990 die Bildung eines eigenen Einlagensicherungsfonds nebst Satzung für den „Sparkassenstützungsfonds des OSGV“ (Beschluss Nr. 32). Die Umsetzung in die Praxis erfolgte zeitnah. Vgl. dazu auch: Geiger, Walter ; Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 104f; Historisches Archiv des OSV, HA-69/2004.

*****Vgl. Vermerk zur 4. Besprechung mit der Leitung des DDR-Verbandes am 21. August 1990 in Berlin, Top II.12, Bonn, 27.8.1990. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-75/2004, Bd. 1; Wilke, Olaf: Eigenheim-Kreditfrage ist offen. BZ-Interview mit Rainer Voigt, Präsident des DDR-Sparkassenverbandes, in: Berliner Zeitung, 46. Jg., 196. Ausg., 23.8.1990, S. 12 | Der Wohnungsbaukredit gehörte seinerzeit zu den bedeutendsten Kreditarten der DDR-Sparkassen. Im Rahmen der Aufgabenabgrenzung der Kreditinstitute der DDR konzentrierte sich das Kreditgeschäft der Sparkassen vor allem darauf sowie auf Investitionskredite für Handwerk und Gewerbe. Er machte 85 Prozent des gesamten Kreditbestandes aus bzw. 19 Milliarden Mark. 1989 führten die Sparkassen über eine Million Kreditkonten für den Wohnungsbau. Vgl. dazu auch: Geiger, Walter ; Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 209ff sowie ebd. S. 146ff Ausführungen zur endgültigen Klärung der Zinsanhebungen gem. Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 und einer gleichzeitigen Abschaffung subventionierter Zinsen – einem durchaus komplizierten Rechtsvorgang, wie sich im Laufe intensiver Gespräche und mit Prüfung durch das Bundesfinanzministerium herausstellte. Im Ergebnis entstand das sogenannte Zinsanpassungsgesetz, das erst ein Jahr später am 1. Juli 1991 in Kraft trat.

  • Endlich mehr Geld! Das dachten im Juli 1990 sicherlich nicht nur die Beschäftigten in der Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse Zeitz, heute Sparkasse Burgenlandkreis. Wenn da nicht dieser Wermutstropfen gewesen wäre ... : © Historisches Archiv des OSV

  • Inhaltlich identische und mit der Währungsunion gültige Tarifverträge wurden mit den zuständigen Gewerkschaften am 15. sowie 21. Juni 1990 abgeschlossen. Die Anhebung der Ist-Gehälter um durchschnittlich 50 Prozent lag bewusst über dem Tarifabschluss im privaten Bankgewerbe. Auf diese Weise sollte die Gleichstellung der jahrelang benachteiligten Sparkassenangestellten in der DDR gefördert werden. : © Historisches Archiv des OSV / Unterschriften retuschiert

Mehr Geld ab Juli 1990 für die Beschäftigten der DDR-Sparkassen

Blogserie, Teil 45

Im Juli 1990 wirken sich tarifvertragliche Vereinbarungen spürbar auf die Geldbeutel der Sparkassenangestellten in der DDR aus. Denn die Ist-Gehälter steigen um durchschnittlich 50, mindestens jedoch um 30 Prozent. Jede(r) Beschäftigte hat durch die Erhöhungen nicht weniger als 300 D-Mark mehr in der Tasche.

Der Sparkassenverband der DDR hatte in seiner satzungsgemäßen Funktion als Tarifpartner bereits vor der Währungsunion im Juni 1990 in weiser Voraussicht gehandelt. Auf der Arbeitgeberseite schloss er für seine Mitgliedssparkassen mit allen zuständigen Gewerkschaften entsprechende Verträge ab.* Mit Rundschreiben Nr. 2 erhalten die Sparkassendirektoren sowie die Leiter der Bezirksgeschäftsstellen am 31. Juli 1990 nun die Textfassungen der Tarifabschlüsse. Darüber hinaus informiert der Verband über die weitere Vorgehensweise: Noch gilt der Rahmenkollektivvertrag – kurz RKV – vom 1. April 1975 mit all seinen Nachträgen. Ziel sei es jetzt, „einen Manteltarifvertrag zu vereinbaren, mit welchem die Regelungen des RKV schrittweise in den Bundesangestelltentarifvertrag überführt werden sollen.“**

Neben den Gehaltserhöhungen wird mit Blick auf eine Arbeitsplatzsicherung mit den zuständigen Gewerkschaften auch ein „Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz“ ab dem 1. Juli 1990 vereinbart. Es geht darum, die „Belange der Mitarbeiter zu berücksichtigen und soziale Härten möglichst zu vermeiden“, in einer Zeit, wo sich auch die Sparkassen „anforderungsgerecht, wirtschaftlich und kostengünstig“ aufzustellen haben. Wie bedeutend solche Vereinbarungen gerade 1990 für Arbeitnehmer sind, zeigen die dramatischen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt der DDR. Ende August ist in der „Neuen Zeit“ zu lesen: „Die Arbeitslosenzahl ist von ‚Null‘ auf 341 000 gestiegen und soll jede Woche um weitere 25 000 zunehmen. Dazu kommen über eine Million Kurzarbeiter […]“***

Trotz Tarifautonomie werden insbesondere von westdeutscher Seite die ersten Abschlüsse und Vereinbarungen mit den Gewerkschaften in der DDR scharf kritisiert. Wirtschaftsminister Helmut Haussmann etwa warnt vor einer Signalwirkung der Gehaltsabschlüsse von plus 50 Prozent bei Sparkassen und 40 Prozent bei Banken für andere Bereiche. FDP-Chef Otto Graf Lambsdorff bezeichnet die bisherigen Tarifabschlüsse als „zu hoch und unrealistisch“. Bundesfinanzminister Theo Waigel fordert gar eine „rigorose Ausgabendisziplin“ von der DDR. Und SPD-Kanzlerkandidat Oskar Lafontaine nennt die schnelle Einführung der D-Mark eine für die Bundesrepublik zu teure, „eminente Fehlentscheidung“. Dies könne zu „enormen Verwerfungen in der DDR“ führen, so Lafontaine.****

Naturgemäß beurteilt die Arbeitnehmerseite die Abschlüsse etwas anders. So betont die stellvertretende DGB-Vorsitzende Dr. Ursula Engelen-Kefer im Juli 1990, dass die Gewerkschaften in der DDR mit Augenmaß verhandelt hätten und es beispielhaft sei, Qualifizierung und Kündigungsschutz vor Entlassungen zu stellen. Doch hat sie mit ihrer Einschätzung recht?

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Sommer 1990 sieht es ganz so aus. Demnach stiegen die Preise für alle Waren auf dem ostdeutschen Markt seit Einführung der D-Mark in der DDR um 30 Prozent, für Nahrungsmittel sogar um 50 Prozent. Für Dienstleistungen, wie Kino, Friseur, Reparaturen, müssen die Bürger nun bis zu 260 Prozent mehr bezahlen. Auch das Handelsblatt widmet sich der Teuerung und stellt fest: „Unter dem Strich bleibt in den meisten Branchen ein Ausgleich der höheren Belastungen durch Sozialversicherungsbeiträge und Preisauftrieb sowie eine tarifvertragliche Absicherung […] nach dem für die DDR eigens modifizierten Arbeitsförderungsgesetz.“ – Freude mit Wermutstropfen also, so könnten die ersten Gehaltserhöhungen in neuer Währung bei den Beschäftigten der DDR-Sparkassen in Erinnerung geblieben sein.*****

Fortsetzung am 17.08.2020

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*Inhaltlich identische Verträge wurden am 15. und 21. Juni 1990 mit der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen der DDR (HBV/DDR), mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr in der DDR (ÖTV/DDR), mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste/DDR (GÖD/DDR) und mit der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) abgeschlossen. Bild 2 zeigt den ersten Vertragsabschluss mit der HBV, inkl. Mitzeichnung der HBV/BRD, am 15. Juni 1990. Über die Gehaltserhöhung ab 1.7. hinaus gab es weitere erkennbare Vorteile für die Beschäftigten, wie zum Beispiel ein vereinbartes Urlaubsgeld im August 1990.

**Ausschlaggebend für die Entscheidung, sich zukünftig dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den darin geregelten Arbeitsbedingungen anzunähern, war die Tatsache, dass Sparkassen lt. Gesetz öffentlich-rechtlicher Natur sind und in der Regel einem kommunalen Arbeitgeberverband angehören. Der westdeutsche Sparkassendachverband empfahl den DDR-Kollegen bereits im Mai 1990 die Einbindung der Sparkassen in den Kommunalbereich. Das bedeutete letztendlich die Verabschiedung von Tarifverträgen für das private und öffentliche Bankgewerbe, die auch für die Sparkassen hätten übernommen werden können. In der Folgezeit führte diese Entscheidung zu einem internen Zuständigkeitsstreit zwischen HBV und ÖTV auf der Ebene des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und sorgte letztendlich auch für Unmut bei den gewerkschaftlich unterschiedlich organisierten Beschäftigten der ostdeutschen Sparkassen. 1991 mündete der Interessenkampf sogar in Warnstreiks bei den Sparkassen. Dazu aufgerufen hatte die HBV, die „bis spätestens 1992 in Banken und Sparkassen das Gehaltsniveau westdeutscher Banken“ forderte. Bestand: Historisches Archiv des OSV, Sparkassenverband der DDR, Abt. Bildung, Personal, Sozialaufgaben: Zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, Berlin, 10.06.1990, Akte HA-Bober, Tarifverhandlung 1990; Presseerklärung des Verbandes vom 21.12.1990, Akte ebd.; div. Protestschreiben von ostdeutschen Sparkassen-Angestellten an den Verband im Januar 1009, Akte ebd.; Aufruf zum Warstreik! Es geht um mehr Geld! HBV, [1991], Akte ebd.;  Arbeitsniederlegung bei Potsdamer Sparkassen, in: Berliner Zeitung, 47. Jg., 102. Ausg., 3.5.1991, S. 16. Streit um Ost-Sparkassenangestellte, in: Neue Zeit, 47. Jg., 110. Ausg., 14.5.1991, S. 1.

***Im Januar 1991 werden schließlich mit den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes (ÖTV und DAG) Ergebnisse erzielt, die den Weg einer „schrittweisen Übertragung der bei den westdeutschen Sparkassen geltenden“ manteltariflichen Regelungen des BAT – seit dem 1.10.2005 TVöD – ebnen. Damit „beginnt für die DDR-Sparkassen tatsächlich eine neue Ära des Tarifrechts“, so Werner Terpitz in der Sparkassenzeitung vom 24. Juni 1990. Wesentliche Teile des BAT werden übernommen sowie die Vergütungsstruktur, einschließlich der Tätigkeitsmerkmale für Sparkassen, ab dem 1. Juli 1991 eingeführt. Darauf aufbauend wird ein Anspruch auf 60 v. H. der westdeutschen Bezüge definiert. Dass es noch Jahre dauern würde, bis eine hundertprozentige Angleichung der Ost- an die West-Gehälter erfolgt, hätte seinerzeit wohl niemand für möglich gehalten. Erst 2008 wird – nun schon auf TVöD-Basis – die Anpassung in den Entgeltgruppen 1-9 vorgenommen; zwei Jahre länger müssen höher eingruppierte Angestellte der EG 10-15 warten. Schneller, und damit erfreulicher für die ostdeutschen Beschäftigen im Sparkassenbereich, wird die 40-Stunden-Woche umgesetzt. Sie gilt ab dem 1. Februar 1992. Auch die Urlaubsregelungen der westdeutschen Sparkassen werden im Osten bereits ab dem 1. Januar 1991 vollständig übernommen. Bestand: Historisches Archiv des OSV, Vermerk zum „Abschluß der Tarifverhandlungen über Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer und Auszubildenden der ostdeutschen Sparkassen“, Bonn, 29. Januar 1991, Akte HA-Bober, Tarifverhandlung 1991 sowie Übersicht von Dr. Manuela Bober zu Tarifentwicklungen, Stand Juli 2020.

****Quellen: Berliner Zeitung, 46. Jg., 141. Ausg., 20.6.1990, S. 2; Neue Zeit, 46. Jg., 175. Ausg., 30.7.1990, S. 2; Neues Deutschland, 45. Jg., 175. Ausg., 30.7.1990, S. 3.

*****Quellen: Neues Deutschland, 45. Jg., 171. Ausg., 25.7.1990, S. 3. Zitat in: Neues Deutschland, 45. Jg., 177. Ausg., 1.8.1990, S. 6; Preisanstieg seit dem 1.7.1990: Berliner Zeitung, 46. Jg., 184. Ausg., 9.8.1990, S. 12; Neue Zeit, 46. Jg., 185. Ausg., 10.8.1990, S. 16.

  • © Historisches Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbandes | Bild Helmut Geiger, 1980er Jahre, Quelle: Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum Bonn

Die Mühen der Ebenen beginnen mit verlässlichen Partnern an der Seite

Blogserie, Teil 43

1990. In regelmäßigen Abständen wendet sich der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes persönlich an die Leiter der Sparkassen in der DDR. Was Helmut Geiger seit einem guten halben Jahr seinen ostdeutschen Kolleginnen und Kollegen mitteilt, hat Gewicht. Hilfsangebote, aufmunternde, aber auch mahnende Worte werden aufmerksam gelesen und zur Kenntnis genommen. Durch den engen Austausch mit dem Sparkassenverband der DDR weiß Geiger, welche Probleme in der jeweils aktuellen Situation gerade gelöst werden müssen.

Seit der ersten Kontaktaufnahme mit den Direktorinnen und Direktoren der DDR-Sparkassen, am 5. Januar 1990, hat sich in dem Land, das bald Geschichte sein wird, in kürzester Zeit fast alles verändert. Und auch die ostdeutsche Sparkassenorganisation hat sich im Eiltempo weiterentwickelt. Mit Unterstützung der westdeutschen Sparkassenfamilie gelang nicht nur die Abkopplung von der Staatsbank, sondern auch die Gründung eines eigenen Verbandes. Außerdem wurde ein Sparkassengesetz verabschiedet, das den Weg in die Marktwirtschaft ermöglicht, und mit der Währungsunion ein riesiger Berg Arbeit gewuppt. Alles in allem eine Halbjahresbilanz, die sich sehen lassen kann.

Geiger schreibt am 20. Juli 1990 anerkennend: „Wir waren sehr beeindruckt, mit welcher Ausdauer Ihre Mitarbeiter den starken Kundenandrang trotz der monatelangen Überbeanspruchung bewältigen.“ Er bekräftigt die westdeutsche Unterstützung bei der „gewaltigen Aufgabe der Umstellung auf einen marktwirtschaftlichen Bankenwettbewerb mit einer neuen Währung.“ Leider müsse man nun aber auch damit rechnen, „daß alle westdeutschen Banken ihre Marktanstrengungen noch weiter verstärken und dabei gezielt die derzeitige Überlastung der Sparkassen ausnutzen werden.“*

Bereits am 12. Juni bereitet Geiger in seinem Brief die Leiter der DDR-Sparkassen auf den harten Konkurrenzkampf mit den „großen westdeutschen Bankkonzernen“ vor. Diesem könne man nur gemeinsam begegnen. Daher mahnt er zur Geschlossenheit und Solidarität, rät von Alleingängen ab: „Zersplittern Sie sich, werden schon auf mittlere Sicht die konkurrierenden Banken die Gewinner sein.“ In diesem Zusammenhang verdeutlicht Geiger den Kollegen in der DDR, dass die westdeutschen Partnerinstitute „hohe Kosten und Personalbelastungen auf sich nehmen, ohne selbst wirtschaftliche Vorteile erwarten zu können.“**

Um die im Schreiben angesprochenen Hilfsleistungen längerfristig sicherzustellen und auf diese Weise zu EINER Sparkassenorganisation zusammenzuwachsen, beschließt die Außerordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes am 18. Juni 1990 in Frankfurt für die Haushaltsjahre 1990 und 1991 jeweils eine Sonderumlage in Höhe zweistelliger Millionenbeträge. Aus diesen Mitteln sollen nach der Währungsunion u. a. bis zu fünf fachlich versierte Mitarbeiter bundesdeutscher Sparkassen im Rahmen des „Personalentsendungsprogramms“ für jede der 196 DDR-Sparkassen finanziert werden.***

So ist die westdeutsche Unterstützung materiell abgesichert, um die Übergangszeit in die Marktwirtschaft gemeinsam anzugehen. Anknüpfend an diesen, für die Organisation historisch bedeutsamen, einstimmig gefassten Beschluss, kann Geiger am 20. Juni abermals auf das inzwischen bewährte Modell der Partnersparkassen verweisen. Er spricht fünf Punkte an, deren Ausgestaltung geschäftspolitisch relevant ist:

1.      Umgang mit Privatkunden

Die Sparkassen sollten hier rasch die neuen Anlagemöglichkeiten kommunizieren und konkrete Angebote unterbreiten – und zwar vor dem Abwerben durch westdeutsche Banken.****

2.       Betreuung der Firmenkunden

Im Mittelpunkt stehen die Kreditvergabe in der „schwierigen wirtschaftlichen Übergangsphase“ und die bessere Betreuung. Es könne nicht sein, so Geiger bereits am 12. Juni, „daß insbesondere Gewerbetreibende verärgert sind“, weil sie sich täglich zur Abwicklung ihres Geldverkehrs in langen Schlangen wiederfinden. Die Rentabilität der Sparkasse, so Geiger weiter, könne man nach dem 1. Juli nur sichern, „wenn Gewerbetreibende und die Sparer mit den größeren Einlagen in ausreichender Zahl gehalten werden können.“

3.      Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

Ziel ist die Wahrnehmung der Sparkassen als leistungsfähige und heimatverbundene Universalkreditinstitute durch eine veränderte optische Präsenz. DDR-spezifisches Informationsmaterial sollte bei Bedarf erarbeitet werden.

4.      Analyse der räumlichen Situation

Im Vordergrund steht für Geiger die verbesserte Platzsituation, um Kunden optimal beraten zu können. Auch sei es wichtig, sich enger mit den Kommunalverwaltungen abzustimmen. Denn es sei nicht hinnehmbar, „daß die interessanten Plätze von den DDR-Kommunen überwiegend westdeutschen Banken angeboten werden.“*****

5.      Neue Produktangebote

Wichtig sei nun, die Mitarbeiter so schnell wie möglich zu schulen. Das bedeutet, der Bedarf muss für das zweite Halbjahr 1990 ermittelt werden und eine enge Abstimmung mit den westdeutschen Sparkassenakademien erfolgen.******

Geiger ist sich sicher: „Die nächsten Monate werden darüber entscheiden, wie sich die Marktanteile im Finanzmarkt der DDR künftig verteilen werden.“ Daher appelliert er eindringlich: „Trotz Ihrer derzeitigen Überlastung [durch die Arbeiten mit der Währungsumstellung, d. A.] muß deshalb alles getan werden, um ein Abwandern Ihrer Kunden zu verhindern […] Gehen Sie deshalb auf Ihre Partnersparkassen zu und besprechen Sie mit ihnen die Maßnahmen, die notwendig sind, um die nächsten schwierigen Monate erfolgreich meistern zu können.“

Fortsetzung am 27.07.2020

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*Geiger, Helmut: Schreiben an die Direktorinnen und Direktoren der Sparkassen in der DDR, Bonn, 20.07.1990, Bestand: Historisches Archiv des OSV, Konvolut Horst-Dieter Hoffmann, D/13061/AUG.

**Geiger, Helmut: Schreiben an die Direktorinnen und Direktoren der Sparkassen in der DDR, Bonn, 12.06.1990, Bestand: Historisches Archiv des OSV, Konvolut Horst-Dieter Hoffmann, D/13061/AUG.

***Ergebnisniederschrift über die Außerordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes am 18. Juni 1990 in Frankfurt. Bestand: Sparkassenhistorisches Dokumentationszentrum Bonn, DSGV-Archiv Sign I. B/11/18 | Großsparkassen, die Ost-Berlin, Dresden, Leipzig und Chemnitz betreuen, können bis zu 15 Mitarbeiter im Rahmen des Personalentsendungsprogramms zur Verfügung stellen.

****Dass sich DM-Geldanlagen 1990 lohnen, unterstreicht auch Bundesbankpräsident Karl Otto Pöhl in einem Zeitungsinterview: „Wir erleben zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland bei den Kapitalmarktzinsen einen historischen Hochstand. Auch der Sparer in der DDR kann diese hohen Zinsen nutzen […] Die zu wählende Form des Sparens richtet sich natürlich auch nach dem individuellen Zweck: Soll für ein Auto oder für ein Haus oder für eine zusätzliche Absicherung im Alter gespart werden? In jedem Fall lohnt es sich zu sparen.“ Quelle: Sparen lohnt sich. In: Neue Zeit. 46. Jg. 142. Ausg., 21.6.1990, S. 6.

*****Ein Besuchsbericht aus Meiningen in Thüringen verdeutlicht exemplarisch, wie prekär die räumliche Situation vieler Sparkassen ist: „Die Sparkasse ist z. Z. in dem historischen Gebäude der Staatsbank in einer ungünstigen geschäftlichen Lage mit ebenso ungünstiger Parksituation untergebracht. In dem großen Gebäude erreicht man die völlig unzureichenden Sparkassenräume nur über einen Flur, in dem vorgelagert z. Z. moderne Räume für die Deutsche Bank eingerichtet werden. In dem Gebäude befindet sich neben der Bundesbankfiliale ein weiteres Kreditinstitut.“ Bestand: Historisches Archiv des OSV, Großmann, Bernd: Besuchsbericht Sparkasse Meiningen, 25.7.1990, Akte HA-76/2004.

******Diese Themen spielten auch schon in den drei Tagen vor Geigers Schreiben, an denen sich die Leiter der DDR-Sparkassen zu einem Erfahrungsaustausch trafen, eine große Rolle. Eine Reihe von Sparkassen präsentierte zum Punkt drei sogar schon „prägnante Beispiele“. Der Sparkassenverband der DDR traf in Auswertung des Erfahrungsaustauschs umfangreiche Festlegungen, um die Sparkassen optimal beraten und unterstützen zu können. Hilfreich dabei waren, neben den regelmäßigen Treffen mit Vertretern des Dachverbandes, einige Grundsatzpapiere von Bernd Großmann. Er war bis zum 31. Juli 1990 ständiger Vertreter des DSGV beim DDR-Verband und analysierte dort die aktuelle Situation. Seine Erkenntnisse nutzte Großmann für Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. So zum Beispiel zu einer möglichen Anlagenpolitik der DDR-Sparkassen, um wirtschaftlich ausgewogen zu agieren, oder auch zur Aktivierung der Verbandsarbeit, um den erkennbaren „vielschichtigen Beratungs- und Betreuungsbedarf“ abdecken sowie eine „Zunahme der geschäftlichen Betätigung der Sparkassen im Markt“ unterstützen zu können. Bestand: Historisches Archiv des OSV, Sparkassenverband der DDR: Erfahrungsaustausch mit den Direktoren der Sparkassen in Leipzig und Berlin, 17.-19.7.1990, Einladung und Festlegungen in Auswertung der Beratung. Akte HA-75/2004 sowie div. weitere Dokumente Akte HA-76/2004.

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Zum Titel: Sie werden es bemerkt haben: Es handelt sich um einen Teil viel zitierter Brechtzeilen: „Die Mühen der Gebirge liegen hinter uns / Vor uns liegen die Mühen der Ebenen.“ Doch das Gedicht „Wahrnehmung“ aus dem Jahr 1949 hat mehr zu bieten, als diese zwei Zeilen … Wenn Sie Lust auf „mehr“ haben und Poesie sowieso lieben, dann sei an dieser Stelle sehr empfohlen: Lyrik der DDR, zusammengestellt von Uwe Berger und Günther Deicke, Berlin, Aufbau-Verl., 1974. Auf Seite 37 finden Sie das Gedicht in Gänze!

  • Mit dem Beschluss der Hauptversammlung endete ein mehrmonatiger Entscheidungsprozess in der bundesdeutschen Sparkassenorganisation. Ein Jahr später war er jedoch hinfällig. : © Historisches Archiv des OSV

  • © Historisches Archiv des OSV

(k)eine einheitliche Zentralbank der ostdeutschen Sparkassen

Blogserie, Teil 36

Wozu brauchten die DDR-Sparkassen eine Zentralbank? Nun, den Sparkassen als regional tätigen Universalkreditinstituten war es aufgrund ihrer Größe vor 30 Jahren nicht möglich, der Kundschaft alle Bankprodukte und Serviceleistungen selbst zu konkurrenzfähigen Bedingungen anzubieten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, war eine Delegierung bestimmter Leistungen und Aufgaben innerhalb des Verbundsystems auf ein überregionales Zentralinstitut notwendig.* Der Sparkassenverband der DDR wollte unbedingt eine einheitliche Zentralbank für alle Mitglieder. Bei seiner ersten Sitzung am 17. April 1990 beschloss der Vorläufige Verbandsrat gemäß Verbandssatzung die Gründung eines Spitzeninstituts der DDR-Sparkassen als ihre Gemeinschaftseinrichtung.**

Man bat den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) um Unterstützung bei dem Vorhaben. Der Präsidialausschuss und die Verbandsvorsteherkonferenz des DSGV sprachen sich dafür aus, dass der Deutschen Girozentrale – Deutschen Kommunalbank (DGZ) diese Rolle zukommen sollte. Die zentralbankmäßige Betreuung von Sparkassen gehörte aber damals nicht zu ihrem Aufgabenspektrum als Institut auf Bundesebene. Der Verwaltungsrat der DGZ beschloss, dass man zunächst die Liquiditätshalterfunktion und stufenweise weitere Aufgaben übernehmen werde. Das Angebot nahm der Verbandsrat am 14. Juni an. Ihm war klar, dass die Betreuung am Anfang nicht umfassend sein konnte. Daher wurde der vorübergehenden Hilfe durch die westdeutschen Partnersparkassen und deren Landesbanken/Girozentralen zugestimmt.*** Dabei sollte es aber ein einheitliches Vorgehen geben.

„Alle Verbandsmitglieder waren sich darin einig, dass die Sparkassenorganisation der DDR den Wettbewerb mit den westdeutschen Bankkonzernen nur dann erfolgreich meistern kann, wenn sie geschlossen und einheitlich auftritt und nicht ihre Kräfte zersplittert. Aus diesem Grund sind Teillösungen, die nur einzelnen Sparkassen Vorteile verschaffen, abzulehnen. Die Verbandsmitglieder äußerten ihr Befremden darüber, daß auch Verbundeinrichtungen der westdeutschen Sparkassenorganisation versuchen, dieses einheitliche Vorgehen zu stören und einzelne Sparkassen bzw. einzelne Gebiete aus den beschlossenen Konzepten herauszulösen. Das betrifft insbesondere die Datenverarbeitung sowie die Spitzeninstitutslösung. Diese Meinungen werden übereinstimmend vertreten. Unter diesem Aspekt wurde dem vorliegenden Beschluß zur Übertragung der Aufgaben des Spitzeninstituts auf die DGZ einstimmig zugestimmt. Es kam die Erwartung zum Ausdruck, daß die westdeutsche Sparkassenorganisation schnellstmöglich Maßnahmen einleitet und keinen weiteren Zeitverlust zuläßt, um die einheitlich angestrebte Lösung durchsetzen zu helfen. Eine Zersplitterung unserer Kräfte wird sich aus Sicht der Verbandsratsmitglieder auch nachteilig auf die Wettbewerbsinitiativen der gesamten Sparkassenorganisation in Ost und West auswirken.“ ****

Am Vortag hatten sich die Leiter der westdeutschen Girozentralen dafür ausgesprochen, keine einheitliche Sparkassenzentralbank in der DDR aufzubauen, sondern deren Funktionen analog dem regionalen Betreuungskonzept des DSGV selbst auszuüben. Die außerordentliche Hauptversammlung der Deutschen Girozentrale stimmte jedoch am 18. Juni 1990 einer Vorlage des Hessischen Sparkassenverbandes zu. Demnach sollte die DGZ zunächst ab 2. Juli die Liquiditätshalterfunktion und mittelfristig sämtliche Zentralbankfunktionen, wie sie eine westdeutsche Landesbank/Girozentrale für die Sparkassen ihres Zuständigkeitsgebiets wahrnahm, übernehmen. Dazu gehörte auch die Geschäftsbankfunktion im arbeitsteiligen Verbund mit den Sparkassen. Die Gesellschafter der DGZ, also auch die Landesbanken/Girozentralen, verpflichteten sich, „keine auf Dauer angelegten, diesen Beschluß berührenden wettbewerblichen Aktivitäten auf dem Gebiet der heutigen DDR zu entwickeln“. *****

Mit der Entscheidung der Versammlung „wurde ein entscheidender Durchbruch in der Entwicklung einheitlicher Verbundstrukturen für die DDR-Sparkassen neben der LBS erzielt“, schrieb Verbandspräsident Rainer Voigt am 20. Juni.****** Gleichzeitig informierte er die Sparkassen über eine Absprache mit der Deutschen Bundesbank. Aus währungspolitischen Gründen sollten sie ihre flüssigen Mittel vorübergehend weiter, aber marktgemäß verzinst, bei der Staatsbank halten. Am Folgetag kündigte er eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen der DGZ und den ostdeutschen Sparkassen an. (Bild 1) Am 2. August stimmte der Vorläufige Verbandsrat dem finalen Entwurf für den Kooperationsvertrag zu, den die Sparkassen mit ihrer neuen Zentralbank abschließen konnten.******* In einem Rundschreiben empfahl der Vizepräsident des Verbandes, umgehend zu unterzeichnen und wies eindringlich darauf hin, dass nur die Einbindung aller Sparkassen kostengünstige Leistungen sichern könne. „Verbundeinrichtungen können immer nur dann für alle vorteilhaft arbeiten, wenn sie mit dem vollen Volumen aller Sparkassen arbeiten können.“ ********

Nach dem Ende des Gentlemen’s Agreement hinsichtlich der Einlagen der Sparkassen bei der Staatsbank nahm die Deutsche Girozentrale zum 8. Oktober 1990 die volle Liquiditätshalterfunktion wahr.********* 90 % der Tages- und die Termingelder wurden übergeleitet. Unter anderem konnten die Mitgliedssparkassen Wertpapiere erwerben, welche für sie im Depot A verwahrt und verwaltet wurden. (Bild 2) Einen weiteren Service stellte die Refinanzierung von Kommunalkrediten dar. Für die ERP-Kredite war die DGZ bereits zuständig. Am 30. November 1990 beschloss ihr Verwaltungsrat einen Stufenplan, der zur Jahresmitte 1992 die volle Angebotspalette vorsah. So begann sie zum Beispiel als zentrale Verrechnungsstelle im Zahlungsverkehr zu fungieren und vollzog den täglichen Kontenausgleich ostdeutscher Sparkassen. Zwar schlossen fast alle Mitgliedssparkassen Kooperationsverträge ab. Da jedoch einige der mit der Wiedervereinigung für das Sparkassenwesen zuständigen Bundesländer andere Pläne hatten, scheiterte das Projekt der einheitlichen Sparkassenzentralbank bereits 1991. Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt gingen getrennte Wege.*********

Fortsetzung am 25.06.2020

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* Vgl. Sparkassenverband der DDR: Informationspapier – Zentralbank für die ostdeutschen Sparkassen, Februar 1991; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 82/2004

** Vgl. Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Beschluß Nr. 9/90 – Spitzeninstitut der Sparkassen der DDR, 17.04.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 2/2017 1

*** Vgl. Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Beschluß Nr. 22/1990 – Zentralinstitut für die Sparkassen der DDR, 14.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 2/2017 1

**** Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Protokoll der Beratung am 14.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA Pötzl 6/2004

***** Beschluß der a.o. Hauptversammlung der DGZ am 18.6.1990 (Abschrift); Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 82/2004

****** Sparkassenverband der DDR – Der Präsident, an die Direktoren der Stadt- und Kreissparkassen und Bezirksgeschäftsstellen, betr. Anlage der freien Mittel, 20.06.1990, S. 3; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

******* Vgl. Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Beschluß Nr. 29/90 – Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen dem Sparkassenverband der DDR und der Deutschen Girozentrale – Deutschen Kommunalbank, 02.08.1990; Bestand: Historiches Archiv des OSV, HA Pötzl 6/2004

******** Sparkassenverband der DDR – Der Vizepräsident, an alle Direktoren der Stadt- und Kreissparkassen und Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen, 07.08.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 82/2004

********* Vgl. Sparkassenverband der DDR – Der Vizepräsident, Rundschreiben Nr. 9/1990, betr. Übernahme der Liquiditätshalterfunktion durch die Deutsche Girozentrale – Deutsche Kommunalbank – Berlin/Frankfurt, 18.09.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

********** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 264 ff.