• Endlich mehr Geld! Das dachten im Juli 1990 sicherlich nicht nur die Beschäftigten in der Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse Zeitz, heute Sparkasse Burgenlandkreis. Wenn da nicht dieser Wermutstropfen gewesen wäre ... : © Historisches Archiv des OSV

  • Inhaltlich identische und mit der Währungsunion gültige Tarifverträge wurden mit den zuständigen Gewerkschaften am 15. sowie 21. Juni 1990 abgeschlossen. Die Anhebung der Ist-Gehälter um durchschnittlich 50 Prozent lag bewusst über dem Tarifabschluss im privaten Bankgewerbe. Auf diese Weise sollte die Gleichstellung der jahrelang benachteiligten Sparkassenangestellten in der DDR gefördert werden. : © Historisches Archiv des OSV / Unterschriften retuschiert

Mehr Geld ab Juli 1990 für die Beschäftigten der DDR-Sparkassen

Blogserie, Teil 45

Im Juli 1990 wirken sich tarifvertragliche Vereinbarungen spürbar auf die Geldbeutel der Sparkassenangestellten in der DDR aus. Denn die Ist-Gehälter steigen um durchschnittlich 50, mindestens jedoch um 30 Prozent. Jede(r) Beschäftigte hat durch die Erhöhungen nicht weniger als 300 D-Mark mehr in der Tasche.

Der Sparkassenverband der DDR hatte in seiner satzungsgemäßen Funktion als Tarifpartner bereits vor der Währungsunion im Juni 1990 in weiser Voraussicht gehandelt. Auf der Arbeitgeberseite schloss er für seine Mitgliedssparkassen mit allen zuständigen Gewerkschaften entsprechende Verträge ab.* Mit Rundschreiben Nr. 2 erhalten die Sparkassendirektoren sowie die Leiter der Bezirksgeschäftsstellen am 31. Juli 1990 nun die Textfassungen der Tarifabschlüsse. Darüber hinaus informiert der Verband über die weitere Vorgehensweise: Noch gilt der Rahmenkollektivvertrag – kurz RKV – vom 1. April 1975 mit all seinen Nachträgen. Ziel sei es jetzt, „einen Manteltarifvertrag zu vereinbaren, mit welchem die Regelungen des RKV schrittweise in den Bundesangestelltentarifvertrag überführt werden sollen.“**

Neben den Gehaltserhöhungen wird mit Blick auf eine Arbeitsplatzsicherung mit den zuständigen Gewerkschaften auch ein „Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz“ ab dem 1. Juli 1990 vereinbart. Es geht darum, die „Belange der Mitarbeiter zu berücksichtigen und soziale Härten möglichst zu vermeiden“, in einer Zeit, wo sich auch die Sparkassen „anforderungsgerecht, wirtschaftlich und kostengünstig“ aufzustellen haben. Wie bedeutend solche Vereinbarungen gerade 1990 für Arbeitnehmer sind, zeigen die dramatischen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt der DDR. Ende August ist in der „Neuen Zeit“ zu lesen: „Die Arbeitslosenzahl ist von ‚Null‘ auf 341 000 gestiegen und soll jede Woche um weitere 25 000 zunehmen. Dazu kommen über eine Million Kurzarbeiter […]“***

Trotz Tarifautonomie werden insbesondere von westdeutscher Seite die ersten Abschlüsse und Vereinbarungen mit den Gewerkschaften in der DDR scharf kritisiert. Wirtschaftsminister Helmut Haussmann etwa warnt vor einer Signalwirkung der Gehaltsabschlüsse von plus 50 Prozent bei Sparkassen und 40 Prozent bei Banken für andere Bereiche. FDP-Chef Otto Graf Lambsdorff bezeichnet die bisherigen Tarifabschlüsse als „zu hoch und unrealistisch“. Bundesfinanzminister Theo Waigel fordert gar eine „rigorose Ausgabendisziplin“ von der DDR. Und SPD-Kanzlerkandidat Oskar Lafontaine nennt die schnelle Einführung der D-Mark eine für die Bundesrepublik zu teure, „eminente Fehlentscheidung“. Dies könne zu „enormen Verwerfungen in der DDR“ führen, so Lafontaine.****

Naturgemäß beurteilt die Arbeitnehmerseite die Abschlüsse etwas anders. So betont die stellvertretende DGB-Vorsitzende Dr. Ursula Engelen-Kefer im Juli 1990, dass die Gewerkschaften in der DDR mit Augenmaß verhandelt hätten und es beispielhaft sei, Qualifizierung und Kündigungsschutz vor Entlassungen zu stellen. Doch hat sie mit ihrer Einschätzung recht?

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Sommer 1990 sieht es ganz so aus. Demnach stiegen die Preise für alle Waren auf dem ostdeutschen Markt seit Einführung der D-Mark in der DDR um 30 Prozent, für Nahrungsmittel sogar um 50 Prozent. Für Dienstleistungen, wie Kino, Friseur, Reparaturen, müssen die Bürger nun bis zu 260 Prozent mehr bezahlen. Auch das Handelsblatt widmet sich der Teuerung und stellt fest: „Unter dem Strich bleibt in den meisten Branchen ein Ausgleich der höheren Belastungen durch Sozialversicherungsbeiträge und Preisauftrieb sowie eine tarifvertragliche Absicherung […] nach dem für die DDR eigens modifizierten Arbeitsförderungsgesetz.“ – Freude mit Wermutstropfen also, so könnten die ersten Gehaltserhöhungen in neuer Währung bei den Beschäftigten der DDR-Sparkassen in Erinnerung geblieben sein.*****

Fortsetzung am 17.08.2020

———————–

*Inhaltlich identische Verträge wurden am 15. und 21. Juni 1990 mit der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen der DDR (HBV/DDR), mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr in der DDR (ÖTV/DDR), mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste/DDR (GÖD/DDR) und mit der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) abgeschlossen. Bild 2 zeigt den ersten Vertragsabschluss mit der HBV, inkl. Mitzeichnung der HBV/BRD, am 15. Juni 1990. Über die Gehaltserhöhung ab 1.7. hinaus gab es weitere erkennbare Vorteile für die Beschäftigten, wie zum Beispiel ein vereinbartes Urlaubsgeld im August 1990.

**Ausschlaggebend für die Entscheidung, sich zukünftig dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und den darin geregelten Arbeitsbedingungen anzunähern, war die Tatsache, dass Sparkassen lt. Gesetz öffentlich-rechtlicher Natur sind und in der Regel einem kommunalen Arbeitgeberverband angehören. Der westdeutsche Sparkassendachverband empfahl den DDR-Kollegen bereits im Mai 1990 die Einbindung der Sparkassen in den Kommunalbereich. Das bedeutete letztendlich die Verabschiedung von Tarifverträgen für das private und öffentliche Bankgewerbe, die auch für die Sparkassen hätten übernommen werden können. In der Folgezeit führte diese Entscheidung zu einem internen Zuständigkeitsstreit zwischen HBV und ÖTV auf der Ebene des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und sorgte letztendlich auch für Unmut bei den gewerkschaftlich unterschiedlich organisierten Beschäftigten der ostdeutschen Sparkassen. 1991 mündete der Interessenkampf sogar in Warnstreiks bei den Sparkassen. Dazu aufgerufen hatte die HBV, die „bis spätestens 1992 in Banken und Sparkassen das Gehaltsniveau westdeutscher Banken“ forderte. Bestand: Historisches Archiv des OSV, Sparkassenverband der DDR, Abt. Bildung, Personal, Sozialaufgaben: Zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, Berlin, 10.06.1990, Akte HA-Bober, Tarifverhandlung 1990; Presseerklärung des Verbandes vom 21.12.1990, Akte ebd.; div. Protestschreiben von ostdeutschen Sparkassen-Angestellten an den Verband im Januar 1009, Akte ebd.; Aufruf zum Warstreik! Es geht um mehr Geld! HBV, [1991], Akte ebd.;  Arbeitsniederlegung bei Potsdamer Sparkassen, in: Berliner Zeitung, 47. Jg., 102. Ausg., 3.5.1991, S. 16. Streit um Ost-Sparkassenangestellte, in: Neue Zeit, 47. Jg., 110. Ausg., 14.5.1991, S. 1.

***Im Januar 1991 werden schließlich mit den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes (ÖTV und DAG) Ergebnisse erzielt, die den Weg einer „schrittweisen Übertragung der bei den westdeutschen Sparkassen geltenden“ manteltariflichen Regelungen des BAT – seit dem 1.10.2005 TVöD – ebnen. Damit „beginnt für die DDR-Sparkassen tatsächlich eine neue Ära des Tarifrechts“, so Werner Terpitz in der Sparkassenzeitung vom 24. Juni 1990. Wesentliche Teile des BAT werden übernommen sowie die Vergütungsstruktur, einschließlich der Tätigkeitsmerkmale für Sparkassen, ab dem 1. Juli 1991 eingeführt. Darauf aufbauend wird ein Anspruch auf 60 v. H. der westdeutschen Bezüge definiert. Dass es noch Jahre dauern würde, bis eine hundertprozentige Angleichung der Ost- an die West-Gehälter erfolgt, hätte seinerzeit wohl niemand für möglich gehalten. Erst 2008 wird – nun schon auf TVöD-Basis – die Anpassung in den Entgeltgruppen 1-9 vorgenommen; zwei Jahre länger müssen höher eingruppierte Angestellte der EG 10-15 warten. Schneller, und damit erfreulicher für die ostdeutschen Beschäftigen im Sparkassenbereich, wird die 40-Stunden-Woche umgesetzt. Sie gilt ab dem 1. Februar 1992. Auch die Urlaubsregelungen der westdeutschen Sparkassen werden im Osten bereits ab dem 1. Januar 1991 vollständig übernommen. Bestand: Historisches Archiv des OSV, Vermerk zum „Abschluß der Tarifverhandlungen über Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer und Auszubildenden der ostdeutschen Sparkassen“, Bonn, 29. Januar 1991, Akte HA-Bober, Tarifverhandlung 1991 sowie Übersicht von Dr. Manuela Bober zu Tarifentwicklungen, Stand Juli 2020.

****Quellen: Berliner Zeitung, 46. Jg., 141. Ausg., 20.6.1990, S. 2; Neue Zeit, 46. Jg., 175. Ausg., 30.7.1990, S. 2; Neues Deutschland, 45. Jg., 175. Ausg., 30.7.1990, S. 3.

*****Quellen: Neues Deutschland, 45. Jg., 171. Ausg., 25.7.1990, S. 3. Zitat in: Neues Deutschland, 45. Jg., 177. Ausg., 1.8.1990, S. 6; Preisanstieg seit dem 1.7.1990: Berliner Zeitung, 46. Jg., 184. Ausg., 9.8.1990, S. 12; Neue Zeit, 46. Jg., 185. Ausg., 10.8.1990, S. 16.