• Scheck der Girokasse Schönau, 1917 : © Historisches Archiv des OSV

Ein schöner Schönauer Scheck

Ab 1909 wurde innerhalb der deutschen Sparkassenorganisation zuerst in Sachsen der bargeldlose Zahlungsverkehr in Form des Giroverkehrs eingeführt. Dieser lag hier aber, im Unterschied zu anderen Ländern im Deutschen Reich, zunächst nicht in der Zuständigkeit der Sparkassen. Den Zahlungsverkehr, neben Giro- auch Scheckverkehr, wickelten sogenannte Girokassen ab. Diese wurden gewöhnlich von den Sparkassenbeamten in den Sparkassenräumen getrennt mitverwaltet.

So war auch die 1888 im heutigen Chemnitzer Ortsteil Schönau gegründete Gemeindesparkasse nicht selbst für den Zahlungsverkehr zuständig. 1917 fand die Gründung einer Girokasse statt, die dem Giroverband Sächsischer Gemeinden beitrat. Die Verrechnungszentrale des Verbandes befand sich in der Landeshauptstadt Dresden. Lediglich für den örtlichen Zahlungsverkehr in Schönau war hingegen der abgebildete Scheck gedacht. Er ist einer der Ältesten in unserem Archivbestand.

  • Werbung mit Glücksschweinen in der Kreissparkasse in Eisleben 1993 : © Historisches Archiv des OSV

  • Lernspiel für Sparkassenmitarbeiter - Seite aus dem Booklet mit Kassette von 1992 : © Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH

  • Ergebnisse der Monatsauslosungen 1993: teilnehmende Lose und Gewinnsummen : © Historisches Archiv des OSV

Die Anfänge des PS-Lotterie-Sparens 1993

Am 12. Juni 1992 beschloss der Ausschuss Sparkassengeschäfte des damaligen Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes (OSGV) die Einführung des PS-Sparens im Verbandsgebiet. In den Ländern der alten Bundesrepublik stellte es bereits eine beliebte Anlageform dar. Nach Vorbereitungsarbeiten sollte das Produkt mit dem neuen Namen PS-Lotterie-Sparen ab Anfang 1993 in den vier Mitgliedsländern angeboten werden. Die Bezeichnung leitete sich logischerweise nicht vom „PrämienSparen“, sondern von „Per Spardauerauftrag“, dem Hauptvertriebsweg, ab.

Aus steuerrechtlichen Gründen wurde nicht der Verband in Berlin Veranstalter der Sparkassenlotterie, sondern ein Verein in Potsdam. Die Lotteriesteuer verteilte sich demnach auf die Mitgliedsländer. Am 22. Oktober 1992 fand die Gründung des Ostdeutschen Sparkassen-Lotterie-Vereins e.V. statt. Gründungsmitglieder waren Thomas Thalacker, Frank Axel, Guido Rick, Frank-Jürgen Becker, Dieter Jansen, Helgard Machutta, Dr. Jürgen Allerkamp, Detlef Hesse und Reinhard Lippstreu. Der Verein hatte seinen Sitz zunächst in der Nansenstraße 25. Die Lotteriegenehmigung erfolgte am 18. Dezember des Jahres.

Beim Deutschen Sparkassenverlag gab man eine Einführungskampagne in Auftrag. Das Marketingkonzept des Verbandes ging bereits am 19. Oktober 1992 in den Versand. Eine gute Ausgangs- und Marktsituation wurde konstatiert. Es war davon auszugehen, dass sich das Produkt wegen der attraktiven Gewinne zum Selbstläufer entwickelte. Die Lose kosteten zehn Deutsche Mark und sollten im Dauerauftragsverfahren angeboten werden. Acht DM wurden, zunächst unverzinst, gespart und zwei DM flossen in das Lotterieverfahren. Vom Gewinnfonds wurde vor der Ausschüttung noch Geld für Zweckerträge, Steuern und Kosten abgezogen. Im Rahmen der Monatsauslosungen lockten Spitzenpreise bis 10.000 DM. In der Jahresauslosung gab es sogar 25.000 DM zu gewinnen.

Im Mittelpunkt aller eingesetzten Werbemittel stand ein Glücksschwein, weil das Motiv des westdeutschen PS-Sparens im Osten nicht so gut ankam. „Spielend Sparen und Gewinnen“ lautete der erste Werbeslogan. Die zentrale Werbekampagne des OSGV sah für die letzten Wochen des Jahres 1992 den Druck von farbigen Anzeigen in verschiedensten Printmedien vor. Sie sollten die Spannung bei potentiellen Kunden steigern. Den Sparkassen gab er Tipps für Maßnahmen, etwa die Informationszeilen auf Kontoauszügen für die Produktbewerbung zu nutzen. Alle Geschäftsstellen erhielten kostenlose Aufkleber für Türen und Fenster. Weitere Materialien waren direkt beim Verlag zu bestellen. (Bild 1) Die Sparkassen bekamen von ihrem Verband Unterstützung, um eine erfolgreiche Pressearbeit zu leisten und die Mitarbeiter für das neue Produkt zu begeistern. Die besten Verkäufer wollte der OSGV übrigens 1993 mit einer Wochenendreise belohnen. Auch die Beschäftigten der Sparkassen konnten das Produkt nutzen, was die Identifikation stärkte.

Am 30. November 1992 schickte man sogar ein neues sogenanntes Verkaufsförderungsinstrument, eine Hörspielkassette mit Produktinformationen, an die Sparkassen. Sie diente zum Lernen und Motivieren. Bereits bei der Marketingtagung am 6. November war die Kassette den Marketing- und Werbeleitern vorgestellt worden. Der Preis betrug 20 DM. Zu jedem Exemplar gab es ein Booklet mit einem Quizbogen. (Bild 2) Wer fleißig lernte, sollte seine Antworten bis spätestens Mai 1993 einsenden. Die Sparkassenmitarbeiter konnten gewinnen: Wochenendreisen nach Monte Carlo mit Besuch des weltberühmten Spielcasinos, Walkmans für den bequemen Hörgenuss zu Hause und unterwegs sowie Bürotassen mit Schweinchenmotiv.

Ab Montag, dem 4. Januar 1993, boten Sparkassen PS-Lose an. Am 20. Januar wurden die Termine für die Auslosungen an die Mitgliedssparkassen versendet. Die erste Monatsauslosung in Potsdam gab es am 15. Februar. 109 Sparkassen hatten bis zum 5. Februar 88.953 Lose beim Verband in der Hans-Beimler-Straße 90 in Berlin gemeldet. Diese wurden EDV-mäßig erfasst. Alle Losnummern bekamen Speichernummern. Diese wurden aus einer Lostrommel gezogen. Insgesamt loste man 2.757 Gewinne in Höhe von 104.960 DM aus. Die Ziehungsliste bekamen die Sparkassen am Folgetag zugeschickt. Innerhalb von 10 Tagen waren die ausgelosten Gewinne durch Aushänge in den Kassenräumen bekanntzumachen.

Nach der nächsten Auslosung empfahl der Verein am 23. März, die Gewinne werbewirksam herauszustellen, um den Losabsatz zu fördern. Als Anregung konnte eine Pressemeldung der Kreissparkasse Torgau in den Eilenburger Nachrichten dienen. Dort wurde die Rentnerin Erna Döring aus Oelzschau als stolze Gewinnerin präsentiert. Nach der Aprilauslosung wurden Pressemeldungen der Kreissparkasse Sebnitz und der Sparkasse Pasewalk präsentiert. Von der Sparkassenmitarbeiterin Karin Warmbier bekam ein junger Polzower den symbolischen Scheck überreicht. Die Auszahlung erfolgte üblicherweise durch Gutschrift auf das Konto.

„Oh, soviel Geld!“ Der kleine Wilhelm war fassungslos, als Karin Warmbier von der Sparkasse die Nachricht überbrachte, daß auf den Sohn einer Bauersfamilie aus Polzow beim Lotteriesparen der Hauptgewinn von 10 000 Mark gefallen war. Der Schüler der 2. Klasse in der Grundschule Zerrenthin konnte sich darunter zunächst gar nichts vorstellen, das kleine Sparschwein als Zusatzgeschenk war weitaus wichtiger. Freude und Sprachlosigkeit herrschte auch bei den Eltern. Die Mutter hatte erst vor einem Monat die ersten Lose für ihre Kinder gespielt. Wie Karin Warmbier informierte, wurden inzwischen rund 3 100 Lose verkauft. Wilhelm überlegte eine Weile. „Da kann ich mir ja gleich zwei Mountain Bikes kaufen“, meinte er. So ein Fahrrad sei sein sehnlichster Wunsch.

Nicht nur beim Verein in Potsdam fanden Auslosungen statt. So wurde eine erste öffentliche Ziehung im Rahmen des 125. Jubiläums der Kreissparkasse Hohenstein-Ernstthal am 8. September 1993 ab 20:00 Uhr in der Gaststätte „Grünes Tal“ in Gersdorf durchgeführt. Am 9. Dezember des Jahres organisierte dann die Kreissparkasse Staßfurt die abendliche Auslosung im Staßfurter Salzlandtheater. Zu diesem Zeitpunkt war der Lotterie-Verein bereits umgezogen. Mit der Landesgeschäftsstelle des Verbandes lautete seine neue Adresse in der brandenburgischen Landeshauptstadt Jägerallee 15. Bei der dortigen Jahresauslosung am 15. Dezember gab es sogar Gewinne von fast 911.000 DM. Die Monatsgewinne in 1993 betrugen insgesamt knapp 3,2 Millionen DM. (Bild 3)

Am 29. November informierte der Lotterie-Verein über die möglichen Empfänger und Verwendungszwecke des örtlichen Zweckertrags. Acht Pfennige pro Los bekam er für überörtliche Aufgaben. Das waren 214.000 DM. Zwölf Pfennige, also 321.000 DM, waren der Verwendung durch die Sparkassen vorbehalten. Die Verteilung dieses Zweckertrags erfolgte nach Beschluss der Mitgliederversammlung des Lotterie-Vereins und mit Zustimmung der zuständigen Innenministerien auf Grundlage des Losaufkommens der Länder. Die verschiedensten Möglichkeiten für die Ausschüttung wurden den Sparkassen vorgestellt. Gefördert werden konnten laut Rundschreiben zum Beispiel: Kindergärten, Jugendgruppen und -verbände, Kinderschutzbund, Lebenshilfe, Versehrtengemeinschaften, Sportvereine, Naturschutz- und Tierschutzbund, Wohlfahrtsverbände, Heilsarmee, Frauenhäuser, Alkoholikerberatungsstellen, Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge, Technisches Hilfswerk, Feuerwehr, Museen, Kirchen und Schulen.

  • 300 Reichsmark gab es für einen Chemnitzer Sparkassenkunden vor 75 Jahren. : © Historisches Archiv des OSV

Der Befehl 74 der Sowjetischen Militäradministration

Stempel finden sich viele in alten Sparkassenbüchern. Es sind Zeugnisse von Währungsumstellungen, der Aufwertung der Spargelder nach der Inflation 1923 und der Anmeldung von Altguthaben in der DDR, von Spartagen und Sparwochen im Dritten Reich, von verschiedensten Zinsen, Sperrvermerken, Fusionen und manchem mehr. Oft ist auch eine Stempelung zu entdecken, die auf den Befehl 74 der Sowjetischen Militäradministration (SMA/SMAD) hinweist. Aufgrund dieses Befehls wurde Geld ausgezahlt. Man konnte sich einen freigegebenen Betrag aber auch auf ein verfügbares Konto übertragen lassen. So tat es zum Beispiel ein Kunde der Stadtsparkasse Chemnitz vor genau 75 Jahren.

Was hat es mit dem Befehl auf sich? Die sowjetischen Besatzer hatten sämtliche Guthaben zum Stand 8. Mai 1945 eingefroren. Begründet wurde das mit einem Bankrott der Sparkassen, der durch das NS-Regime verursacht worden sei. Zum 15. August 1945 wurden die Sparkassen in Sachsen geschlossen und dann ohne Rechtsnachfolge neu gegründet. Am 9. März 1946 befahlen die Sowjets schließlich, dass die Kleinsparer der geschlossenen Institute eine Unterstützung erhalten sollten. Für die neuen Sparkassen ergab sich durch die Aktion die Möglichkeit, wieder mit ihren alten Kunden in direkten Kontakt zu treten und sie womöglich zu einem Neuanfang beim Sparen zu bewegen.

Wer nicht mehr als 3.000 Reichsmark (RM) Altguthaben hatte, bekam davon 300 ausgezahlt. Arbeitsunfähige erhielten beim Fehlen anderer Existenzmittel 400 RM, auch wenn sie mehr als 3.000 RM Guthaben hatten. Die Auszahlung der genehmigten Beträge sollte zu je 100 RM monatlich erfolgen. Besonders notleidenden Sparern konnte bei Vorliegen einer Bescheinigung der Abteilung für Sozialfürsorge die gesamte Summe auf einmal gegeben werden. Wenn man die 400 RM wollte, musste das Wohlfahrtsamt die Arbeitsunfähigkeit, die Mittellosigkeit und das Fehlen arbeitsfähiger Personen in der Familie nachweisen. Prinzipiell durften 400 RM gewährt werden: Männern über 65 und Frauen über 60 Jahre, Menschen mit mehr als 20 % Erwerbsbeschränkung sowie Frauen mit Kindern unter 7 Jahre, wenn sich in der Familie keine arbeitsfähige Person befand. Kriegsverbrecher und aktive Mitglieder der NSDAP bekamen nichts.

Ebenfalls keine Unterstützung erhielt ein aus der Gefangenschaft in Sibirien heimgekehrter Soldat, der sich in schlechter gesundheitlicher Verfassung befand. Ausgebombt war er, mittellos. Seine Frau war nicht in der Lage, beide über Wasser zu halten. Nur 5 RM in der Woche verdiente sie in einem kleinen landwirtschaftlichen Betrieb. Leider betrug das Guthaben des Chemnitzers bei der Sparkasse 42,52 RM zu viel. Es bestand gemäß der Richtlinien keine Möglichkeit, ihn aus sozialen Gründen zu unterstützen. Es gebe keine Ausnahmen von den Vorschriften, so bitter das im Einzelfall auch sei, ließ der Sächsische Sparkassenverband verlauten. Und dies ist nicht das einzige Schicksal, das sich im Schriftverkehr zwischen Sparkassen und Verband zur Durchführung des Befehls 74 in unserem Archiv findet …

  • © Historisches Archiv des OSV

Das Reichsnotopfer

Vor 100 Jahren bekam ein Unternehmer aus dem heutigen Limbach-Oberfrohna eine Postkarte von seiner Sparkasse. Ihm wurde mitgeteilt, dass er eine Bescheinigung über das von ihm geleistete Reichsnotopfer abholen könne. Das war eine höchst umstrittene Vermögensabgabe, die der in Finanznot befindliche deutsche Staat nach dem Ersten Weltkrieg von natürlichen und juristischen Personen haben wollte. Damals wurde das gesamt Steuer- und Finanzwesen grundlegend reformiert und unter anderem die Kapitalertragsteuer eingeführt. Das Gesetz über das Reichsnotopfer vom 31. Dezember 1919 bezog sich auf das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen abzüglich der Schulden. Es umfasste etwa Kapital-, Grund- und Betriebsvermögen.

Der grundsätzliche Freibetrag belief sich übrigens auf 5.000 Mark pro Person, bei Ehegatten auf 10.000 Mark. Die Abgabe betrug bis zu einem Vermögen von 50.000 Mark 10 % und steigerte sich bis auf 65 % bei mehrfachen Millionären. Wie viel der Möbelfabrikant Ernst Bachmann berappen musste, wissen wir nicht. Überliefert ist jedoch, dass die Abwicklung des Reichsnotopfers den Sparkassen jede Menge Arbeit bescherte. Sie nahmen Beträge für die Finanzämter an, welche sogar mit Kriegsanleihen an Zahlung statt geleistet werden konnten. Durch die Herausgabe dieser Papiere hatte sich das Deutsche Reich im Krieg enorm bei den Bürgern verschuldet. Wenn die Sparkassen sie als Reichsnotopfer annahmen und weiterleiteten, bekamen sie eine geringe Vergütung.

  • Sparbuch der Stadtsparkasse Karl-Marx-Stadt/ Chemnitz - In Millionen Sparkassenbüchern musste vor 30 Jahren händisch die Umstellung auf DM vermerkt werden. : © Historisches Archiv des OSV

„DDR-Sparkassen bewältigen gewaltiges Arbeitspensum“

Blogserie, Teil 44

Unter dieser Überschrift veröffentlichte die Deutsche Sparkassenzeitung auf Seite 1 eine Leistungsbilanz der ostdeutschen Sparkassen für die ersten vier Wochen seit der Währungsunion.* Die zugrunde liegende Pressemeldung des Sparkassenverbandes der DDR datiert auf den 27. Juli 1990. Sie enthält interessante Fakten zur Leistung der Sparkassen vor 30 Jahren. Demnach betrug der Arbeitsumfang damals fast das Fünffache der Vorjahre.** Für die Beschäftigten gab es seit Monaten kein normales Wochenende mehr. Oft musste täglich 12 Stunden gearbeitet werden. Hervorgehoben wurde, dass dies vor allem Frauen betraf, die in der Mehrzahl Kinder im Alter bis 6 Jahren und im schulpflichtigen Alter hatten.

Nach der ersten Juliwoche war die Ausnahmesituation noch nicht vorbei. Durch über 4 Millionen Vorgänge wurden 10 Milliarden Deutsche Mark von den Sparkassen ausgezahlt. Der Bargeldbestand in der DDR, der wegen des alleinigen Umtauschs auf Konten praktisch nicht mehr vorhanden war, wurde so wiederhergestellt. Die Meldung erwähnt, dass seit dem 9. Juli mehr als 5 Millionen Kunden fast 17 Millionen Umstellungsbelege und ihre ersten neuen Kontoauszüge abgeholt hatten. 4 Millionen Kunden ließen sich die umgestellten DM-Beträge in ihre Sparkassenbücher eintragen, um frei über das Geld verfügen und weiter sparen zu können.***

Per Rundschreiben waren die 196 Sparkassen von ihrem Verband rechtzeitig über die notwendige Kennzeichnung informiert worden. Die Staatsbank der DDR gab vor, die nächste freie Zeile unter dem letzten Eintrag durch einen Doppelstrich zu entwerten. In die folgende Zeile musste in den Spalten Datum, Rückzahlung und Einzahlung ein spezieller Stempel**** angebracht werden. In die Spalte Guthaben war der neue Saldo laut Umrechnungsabrechnung in Deutsche Mark einzutragen. Dass bei dem abgebildeten Sparbuch Spalten bereits mit DM bezeichnet sind, soll Sie, liebe Leserinnen und Leser, nicht irritieren. Gedruckt wurde es, als die Währung im Osten noch Deutsche Mark der Deutschen Notenbank hieß.

Wichtig war die rasche Eintragung vielen Menschen auch wegen der neuen Möglichkeit des Freizügigkeitsverkehrs mit den bundesdeutschen Sparkassen ab dem 9. Juli 1990.***** So konnten Sparkassenkunden sich maximal 2.000 DM innerhalb von 30 Tagen bei einer Sparkasse in der Bundesrepublik vom Sparbuch auszahlen lassen. Auch Einzahlungen waren möglich. Die zentrale Verrechnung erfolgte über die Stadtsparkasse Magdeburg. Zur Information der westdeutschen Institute hatte der DDR-Verband ein Merkblatt übersandt. Sie wurden unter anderem mit den unterschiedlichen Ausführungen der Sparkassenbücher bekannt gemacht.****** Von den „Notsparbüchern“ im Faltblattformat ist bereits berichtet worden. Daneben kursierten gleich drei Versionen mit rotem Pappeinband und DDR-Sparkassenlogo. Eingestanzt war in Goldschrift Deutsches Sparkassenbuch, Sparkassenbuch oder Sparbuch.

Fortsetzung am 31.07.2020

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* Vgl. DDR-Sparkassen bewältigen gewaltiges Arbeitspensum, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 60, 07.08.1990, S. 1

** Vgl. Presseinformation der Sparkassenverbandes der DDR: Fakten zur Arbeit der Sparkassen in den ersten 4 Wochen nach der Währungsumstellung, 27.07.1990, S. 2; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 102 4/1999

*** Vgl. ebd., S. 1

**** Die Stempel bestellte der Verband bei der Firma Schmorrde in Löbau, welche diese direkt an die Sparkassen liefern sollte. Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Horst Oberländer an die Direktoren der Sparkassen und Bezirksgeschäftsstellen, 21.06.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

***** Die Sparkassenbücher der westdeutschen Sparkassen waren hingegen vorerst nicht zum Freizügigkeitsverkehr im Osten zugelassen. Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel: Rundschreiben Nr. 10, 04.07.1990, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

****** Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband – Herrn Lux betr. Freizügiger Sparverkehr DDR/BRD, 19.06.1990, Anlage 1 – Merkblatt, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV, Rundschreibenbestand

  • Motive von Werbepostkarten der LBS Sachsen, 1930er-Jahre : © Historisches Archiv des OSV

Vom Beginn des Bausparens in Chemnitz

Genau vor 90 Jahren nahm die Landesbausparkasse Sachsen ihre Tätigkeit auf. Dass sie in Form eines Zweckverbandes gegründet werden konnte, ist vor allem dem Engagement des sächsischen Verbandspräsidenten Dr. Johann Christian Eberle zu verdanken. Er wirkte nicht nur durch die Verbreitung des Giroverkehrs als Sparkassenreformer. Auch das Bauspargeschäft ergänzte die Tätigkeit der Sparkassen in ihrem Geschäftsgebiet. Durch das vertragliche, gemeinsame Sparen sollten der Neubau, der Kauf, der Umbau sowie die Entschuldung von Wohngebäuden gefördert werden. Das war in der Zeit der Weltwirtschaftskrise, die sich im Industrieland Sachsen besonders schädlich auswirkte, nicht ganz einfach.

Dies berichtete etwa die Stadtsparkasse Chemnitz im Geschäftsbericht für 1930. So wurden lediglich von 7 Bausparern 14 Bausparverträge mit einer Gesamtvertragssumme von 100.000 Reichsmark abgeschlossen. Doch es gab Schützenhilfe. Um die örtliche Wohnungsbautätigkeit zu stärken, schlossen damals Gemeinden Verträge aus Mitteln ihrer Sparkassen ab. Diese Vorratsverträge wurden nach der Zuteilung an private Bausparer übergeleitet. Die Stadt Chemnitz schloss 300 Verträge über insgesamt 1,5 Mio. Reichsmark ab. Bei der ersten Baugeldzuteilung am 14. Dezember 1930 sollten dann zwei Verträge über 20.000 Reichsmark zugeteilt werden und der örtlichen Wohnungswirtschaft zugutekommen.