• Scheck der Girokasse Schönau, 1917 : © Historisches Archiv des OSV

Ein schöner Schönauer Scheck

Ab 1909 wurde innerhalb der deutschen Sparkassenorganisation zuerst in Sachsen der bargeldlose Zahlungsverkehr in Form des Giroverkehrs eingeführt. Dieser lag hier aber, im Unterschied zu anderen Ländern im Deutschen Reich, zunächst nicht in der Zuständigkeit der Sparkassen. Den Zahlungsverkehr, neben Giro- auch Scheckverkehr, wickelten sogenannte Girokassen ab. Diese wurden gewöhnlich von den Sparkassenbeamten in den Sparkassenräumen getrennt mitverwaltet.

So war auch die 1888 im heutigen Chemnitzer Ortsteil Schönau gegründete Gemeindesparkasse nicht selbst für den Zahlungsverkehr zuständig. 1917 fand die Gründung einer Girokasse statt, die dem Giroverband Sächsischer Gemeinden beitrat. Die Verrechnungszentrale des Verbandes befand sich in der Landeshauptstadt Dresden. Lediglich für den örtlichen Zahlungsverkehr in Schönau war hingegen der abgebildete Scheck gedacht. Er ist einer der Ältesten in unserem Archivbestand.

  • Fritz Hetzer veröffentlichte im Februar 1912 einen Wegweiser für die Einführung des Giroverkehrs in Preußen und stellte darin zum Beispiel die pommerschen Überweisungspostkarten vor. : © Historisches Archiv des OSV

Vor 110 Jahren: Die Einführung des Giroverkehrs in Pommern

Die Aufnahme des bargeldlosen Zahlungsverkehrs durch Überweisungen war ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung der Sparkassen zu modernen Universalinstituten. Anfang 1909 wurde der Giroverkehr zuerst im Königreich Sachsen durch die Mitglieder des Giroverbandes Sächsischer Gemeinden ermöglicht. Große Verdienste erwarb sich bei der Einführung der Nossener Bürgermeister und sächsische Verbandspräsident Dr. Johann Christian Eberle. Er wirkte auch überregional und warb für die Ausweitung des Gironetzes. Mit seiner Hilfe übernahm etwa der Stettiner Stadtrat Fritz Hetzer die Aufgabe der Einführung in der preußischen Provinz Pommern. Dort entstand der zweite deutsche Giroverband.

Den Sparkassen im Königreich Preußen erlaubte ein Erlass am 20. April 1909 den Scheck- und Giroverkehr für Kontokorrentguthaben unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Zweckverbandsgesetz vom 19. Juli 1911 ermöglichte es den Kommunen, Zweckverbände als Körperschaften öffentlichen Rechts zu bilden, um wie in Sachsen einen Kommunalverband zur Abwicklung des Giroverkehrs einzurichten. Bei einer ordentlichen Generalversammlung des Pommerschen Sparkassenverbandes beschlossen 56 Sparkassen am 24. November 1911 einstimmig die Gründung eines Giroverbandes. Die Initiative zur Gründung des Giroverbandes der kommunalen Verbände der Provinz Pommern ergriffen dann die Städte Greifswald, Jarmen, Stettin und Stolp.

Gründung und Satzung wurden vom zuständigen Bezirksausschuss in Stettin am 17. Januar 1912 genehmigt. Grundlage war das erwähnte preußische Zweckverbandsgesetz. Nicht die Stadt- und Kreissparkassen, denen der Ortsgiroverkehr erlaubt war, durften demnach Mitgliedsanträge stellen, sondern nur die Kommunalverbände. Die Verwaltung des Zweckverbandes wurde satzungsgemäß in Stettin geführt, wo am 20. Februar 1912 die Gründungssitzung des Verbandsausschusses stattfand.* Anwesend waren vor 110 Jahren als Abgeordnete der vier Ur-Mitglieder Ratsherr Fleischmann für Greifswald, Bürgermeister Hausmann für Jarmen, Stadtrat Dr. Hetzer für Stettin und Stadtrat Baar für Stolp. Hetzer war Verhandlungsleiter. Der Verbandsausschuss wählte die Vorstandsmitglieder, darunter Hetzer, den Rendanten Bartelt aus Anklam sowie den Landrat von Wedemeyer aus dem Kreis Franzburg. Der Vorstand bestimmte Fritz Hetzer zum Verbandsvorsteher und fasste danach die ersten Beschlüsse.

So wurde Hetzer ermächtigt, mit der Stadtsparkasse Stettin einen Vertrag zur Einrichtung der Girozentrale abzuschließen. Die Sparkasse sollte die Kassenführung des Verbandes übernehmen. Für den Aufwand bekam sie 2.000 Mark im Jahr. Die Nutzung der Räume kostete nichts. Möglichst zum 1. März 1912 sollte der Ferngiroverkehr aufgenommen werden. Auf Kosten des Verbandes waren die Überweisungspostkarten anzuschaffen. Der Vorstand beschloss unter anderem die Aufnahme neuer Mitglieder in den Giroverband. Die Kommunalverbände Anklam, Belgard, Falkenburg und Stargard traten bei. Als am 11. April 1912 die zweite Sitzung des Verbandsausschusses und des Vorstands stattfand, konnte der Verbandsvorsteher berichten, dass bereits der erste Kooperationsvertrag abgeschlossen war, mit dem Giroverband Sächsischer Gemeinden.

* So berichtete es die Zeitschrift Sparkasse am 15. März 1912. Seltsamerweise datiert der erste Geschäftsbericht des Verbandes, der am 1. Juni 1913 in der Sparkasse abgedruckt wurde, die Gründung auf den 20. April 1912. Dieses Datum findet sich nun in zahlreichen Veröffentlichungen zur Sparkassengeschichte.