• 300 Reichsmark gab es für einen Chemnitzer Sparkassenkunden vor 75 Jahren. : © Historisches Archiv des OSV

Der Befehl 74 der Sowjetischen Militäradministration

Stempel finden sich viele in alten Sparkassenbüchern. Es sind Zeugnisse von Währungsumstellungen, der Aufwertung der Spargelder nach der Inflation 1923 und der Anmeldung von Altguthaben in der DDR, von Spartagen und Sparwochen im Dritten Reich, von verschiedensten Zinsen, Sperrvermerken, Fusionen und manchem mehr. Oft ist auch eine Stempelung zu entdecken, die auf den Befehl 74 der Sowjetischen Militäradministration (SMA/SMAD) hinweist. Aufgrund dieses Befehls wurde Geld ausgezahlt. Man konnte sich einen freigegebenen Betrag aber auch auf ein verfügbares Konto übertragen lassen. So tat es zum Beispiel ein Kunde der Stadtsparkasse Chemnitz vor genau 75 Jahren.

Was hat es mit dem Befehl auf sich? Die sowjetischen Besatzer hatten sämtliche Guthaben zum Stand 8. Mai 1945 eingefroren. Begründet wurde das mit einem Bankrott der Sparkassen, der durch das NS-Regime verursacht worden sei. Zum 15. August 1945 wurden die Sparkassen in Sachsen geschlossen und dann ohne Rechtsnachfolge neu gegründet. Am 9. März 1946 befahlen die Sowjets schließlich, dass die Kleinsparer der geschlossenen Institute eine Unterstützung erhalten sollten. Für die neuen Sparkassen ergab sich durch die Aktion die Möglichkeit, wieder mit ihren alten Kunden in direkten Kontakt zu treten und sie womöglich zu einem Neuanfang beim Sparen zu bewegen.

Wer nicht mehr als 3.000 Reichsmark (RM) Altguthaben hatte, bekam davon 300 ausgezahlt. Arbeitsunfähige erhielten beim Fehlen anderer Existenzmittel 400 RM, auch wenn sie mehr als 3.000 RM Guthaben hatten. Die Auszahlung der genehmigten Beträge sollte zu je 100 RM monatlich erfolgen. Besonders notleidenden Sparern konnte bei Vorliegen einer Bescheinigung der Abteilung für Sozialfürsorge die gesamte Summe auf einmal gegeben werden. Wenn man die 400 RM wollte, musste das Wohlfahrtsamt die Arbeitsunfähigkeit, die Mittellosigkeit und das Fehlen arbeitsfähiger Personen in der Familie nachweisen. Prinzipiell durften 400 RM gewährt werden: Männern über 65 und Frauen über 60 Jahre, Menschen mit mehr als 20 % Erwerbsbeschränkung sowie Frauen mit Kindern unter 7 Jahre, wenn sich in der Familie keine arbeitsfähige Person befand. Kriegsverbrecher und aktive Mitglieder der NSDAP bekamen nichts.

Ebenfalls keine Unterstützung erhielt ein aus der Gefangenschaft in Sibirien heimgekehrter Soldat, der sich in schlechter gesundheitlicher Verfassung befand. Ausgebombt war er, mittellos. Seine Frau war nicht in der Lage, beide über Wasser zu halten. Nur 5 RM in der Woche verdiente sie in einem kleinen landwirtschaftlichen Betrieb. Leider betrug das Guthaben des Chemnitzers bei der Sparkasse 42,52 RM zu viel. Es bestand gemäß der Richtlinien keine Möglichkeit, ihn aus sozialen Gründen zu unterstützen. Es gebe keine Ausnahmen von den Vorschriften, so bitter das im Einzelfall auch sei, ließ der Sächsische Sparkassenverband verlauten. Und dies ist nicht das einzige Schicksal, das sich im Schriftverkehr zwischen Sparkassen und Verband zur Durchführung des Befehls 74 in unserem Archiv findet …

  • Mit diesen Klischees wurde bis 1939 in sächsische Sparkassenbücher gedruckt. Deutlich zu erkennen sind die verschiedenen Wappen der Sparbuch ausstellenden Sparkasse. : © Historisches Archiv des OSV

Sächsische Sparkassen-Signets im historischen Wandel (anhand von Klischees für Sparkassenbücher)

Ein Klischee? Klare Sache – das ist eine Vorstellung, der etwas „Schablonenhaftes“ oder Vorgefasstes anhaftet. Im Sachwörterbuch der Literatur von Gero von Wilpert findet man zu Klischee: „Vorgeprägte Wendungen, abgegriffene und durch allzu häufigen Gebrauch verschlissene Bilder, Ausdrucksweisen, Rede- und Denkschemata, die ohne individuelle Überzeugung einfach unbedacht übernommen werden.“

Wenn es nun aber um Drucktechnik geht, sollte man in der Etymologie noch einen Schritt zurückgehen. Das französische Wort cliché bedeutet wörtlich ins Deutsche übertragen Abklatsch und nähert sich damit auch schon eher der Bedeutung des Wortes in der Drucktechnik und mithin der gleichnamigen Bezeichnung für Druckformen für das Hochdruckverfahren. Da erscheint „Abklatsch“ schon wieder treffend, im wörtlichen Sinne.

Während meines Praktikums im Archiv des Ostdeutschen Sparkassenverbands hatte ich die Aufgabe, ca. 90 Klischees und ungefähr 20 Stempel zu verzeichnen. Nach dem ersten Sichten des vorhandenen Materials wurde deutlich, dass es sich in der überwiegenden Mehrheit um Klischees sächsischer Provenienz handelte, aus unterschiedlichen Jahren. Die zeitliche Veränderung war sowohl anhand der verwendeten Schriftart als auch anhand der verwendeten Signets deutlich. Dementsprechend gibt es einen Satz in Fraktur mit Stadtwappen sächsischer Gemeinden, dann einen weiteren Satz, der in Antiqua gesetzt und mit einem sächsischen Wappen  mit den gekreuzten Kurschwertern als Bildmarke versehen ist, wie man sie auch aus der Porzellan-Manufaktur Meißen kennt. Der letzte Satz schließlich, der deutlich am wenigsten benutzt wirkt, trägt das auch heute verwendete Wappen des Landes Sachsen.

Anhand von Verbands-Rundschreiben aus den 30er- und 40er-Jahren des 20. Jahrhunderts und derselben dort verwendeten Signets, lassen sich die Klischees, die für Sparkassenbücher verwendet wurden, ziemlich genau zeitlich einordnen. Für die Datierung sind weiterhin die genaue Bezeichnung des Geldinstituts auf dem Klischee und die Gesetzgebung dieser Zeit zu beachten. Die älteste unter den verzeichneten Gruppen von Druckformen (unter Berücksichtigung der genannten Faktoren) enthält Stadtwappen, die noch in Fraktur gesetzt sind. Die Verwendung ist anhand von Sparkassenbüchern bis zum Jahr 1939 belegt, inklusive einer Übergangszeit, die wahrscheinlich bis 1944 andauerte.

Der zeitlich folgende Satz war nur für eine kurze Zeit im Einsatz und steht im direkten Zusammenhang mit einer Anordnung des Reichswirtschaftsministers, welche die Fusion der sächsischen Sparkassen und der Girokassen zum 31.12.1943 veranlasste. Dementsprechend verweisen die Bezeichnungen (Spar- und Girokasse …) zusammen mit der Schriftart in diesem Satz darauf, dass dieser nur danach verwendet wurde. Nach dem Kriegsende 1945 wurden die Sparkassen in der Sowjetischen Besatzungszone geschlossen und kurz darauf neu gegründet.

Damit ging die Neuorganisation in einem Sächsischen Sparkassenverband einher. Er hatte allerdings nur eine kurze Lebensdauer. Der Ministerrat der DDR beschloss seine Auflösung zum 30.11.1952. Vorausgegangen war eine Verwaltungsreform nach dem „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952“, die die Abschaffung der Länder und die Neugliederung in Bezirke und Kreise bedeutete.

Es war sehr interessant, anhand von (ein paar) Druckformen für sächsische Sparkassenbücher, die geschichtlichen Entwicklungen dieser Zeit nachzuvollziehen.

Annett Gilbert-Raatz, M. A. (ehemalige Praktikantin im Historischen Archiv)