• Seite eines Sparkassen-Buchs der Gemeindesparkasse Sehma im Erzgebirge : © Historisches Archiv des OSV

100 Jahre Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Form der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Vor 100 Jahren wurde sie im Deutschen Reich eingeführt. Am 29. März 1920 beschloss die verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung Gesetze zur Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer, welche nach Zustimmung des Reichsrats verkündet wurden. Zinsen waren steuerbare Kapitalerträge.* Steuerpflichtig war der Gläubiger des Kapitalertrags, etwa der Sparer. Konkret wurde zu Gunsten des Reichs eine Steuer von zehn Prozent erhoben. Dies betraf Erträge ab dem 31. März 1920. Geregelt war zum Beispiel für dieses sächsische Sparbuch, dass nach Ablauf des Geschäftsjahrs die Sparkasse zehn Prozent der an den Kunden zu entrichtenden Zinsen an das Finanzamt abführte. Dies wurde natürlich ordentlich im Sparkassenbuch quittiert.

* Vgl. Kapitalertragsteuergesetz vom 29. März 1920, § 2 I.1., in: Reichsgesetzblatt Nr. 54 1920, S. 345

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