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Anfang und Ende der Goldmark

Vor 150 Jahren endete der Krieg zwischen Deutschland und Frankreich formell. Im Friedensvertrag wurde unter anderem festgeschrieben, dass die besiegte Französische Republik innerhalb von drei Jahren Reparationszahlungen in Höhe von fünf Milliarden Francs zu leisten hatte. Bereits beim Schluss eines Vorfriedens am 26. Februar 1871 war dieser hohe Betrag festgelegt worden. Umgerechnet ergaben sich etwa 1,33 Milliarden Taler. Die deutschen Kriegskosten hatten die Militärs übrigens mit einer Milliarde Taler berechnet. Ein Großteil der Kriegsentschädigung wurde nicht bar, sondern mit Wechseln beglichen, die in Pfund Sterling notiert waren. Durch die Einlösung bei der Bank of England kam das Deutsche Reich an eine Menge Gold. Dieses stellte eine wichtige Grundlage für die rasche Einführung einer neuen Währung dar.

Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 übertrug die bislang von den Ländern beanspruchte Geldhoheit dem Reich. Reichsgesetze regelten fortan das Münzsystem und die Herausgabe von Papiergeld. So bestimmte am 4. Dezember des Jahres ein Gesetz die Ausprägung erster einheitlicher Reichsgoldmünzen zu 10 und 20 Mark. Eine Mark wurde in 100 Pfennige geteilt. Die Mark entsprach 1/1395 Pfund Feingold. Die Goldmünzen bestanden aus 90 % Gold und 10 % Kupfer. Ende 1871 wurden die ersten Exemplare in Preußen geprägt. Es handelte sich um Münzen zu 20 Mark, die nach staatlichen Vorgaben 7,168 Gramm Gold enthielten.

Die Goldstücke galten im ganzen Deutschen Reich als gesetzliches Zahlungsmittel. Die zumeist silbernen Münzen der Länder blieben weiter im Umlauf. Es gab damals zwei Währungen nebeneinander. Erst am 9. Juli 1873 legte ein Münzgesetz das deutsche Währungssystem eindeutig fest. Es sollte nur noch die Reichsgoldwährung geben. Eingeführt wurde goldene 5-Mark-Stücke, die nicht einmal zwei Gramm wogen.* Als Scheidemünzen gab es: Stücke zu 5, 2, 1 Mark sowie 50 und 20 Pfennig aus Silber, zu 10 und 5 Pfennig aus Nickel und zu 2 und 1 Pfennig aus Kupfer. Am 1. Januar 1876 musste überall das neue System gelten. Die meisten deutschen Länder stellten schon ein Jahr zuvor auf die Reichswährung um.

Zwar wurden Münzen aus Gold in der zweiten Hälfte der 1870er-Jahre das dominierende Zahlungsmittel. Die alten Silbertaler verschwanden aber nicht ganz von der Bildfläche. Deswegen spricht man von einer „hinkenden Goldwährung“**. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts waren die Taler offiziell im Umlauf. Für sie gab es dann Ersatz. Eine reine Goldwährung existierte im Deutschen Reich nur kurz. Bereits am Anfang des Ersten Weltkriegs wurde der Goldstandard gesetzlich faktisch abgeschafft. Die Reichsbank und die privaten Notenbanken mussten ihre Geldscheine nicht mehr in Gold einlösen. Währen des Krieges verschwanden die Goldmünzen aus dem Zahlungsverkehr. Der Staat brauchte Goldreserven, um Importe zu finanzieren. Die Bevölkerung wurde aufgerufen, in patriotischer Gesinnung ihr Edelmetall für Kriegszwecke abzuliefern.

Die Geschichte der goldenen Mark begann und endete also mit einem Krieg. Nach der Niederlage Deutschlands verlangten die Siegermächte 1919 im Versailler Vertrag Reparationen. Eine erste Forderung betrug 20 Milliarden Goldmark. Dies war nicht die offizielle Bezeichnung der deutschen Währung, die durch die seit Kriegsbeginn vermehrt betriebene Papiergeldproduktion mittlerweile schon erheblich entwertet war. Vielmehr bezog sich die Festlegung auf die goldgedeckte Mark der Vorkriegszeit. Der Wert der Währung verschlechterte sich übrigens im Verlauf der Inflation noch deutlich. So zahlte die Reichsbank beispielsweise für das abgebildete 20-Mark-Stück aus Gold Ende Juli 1923 drei Millionen Mark. Anfang Februar 1924 war ein Geldschein von einer Billion Mark eine Goldmark wert.

* Sie wurden bereits 1900 wieder außer Kurs gesetzt, weil sie so klein und unpraktisch waren.
** Sprenger, Bernd: Das Geld der Deutschen. Geldgeschichte Deutschlands von den Anfängen bis zu Gegenwart, 1995, S. 179

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