17.9.1991

1. und 2. Verbandstag in Cottbus

  • 1. Verbandstag: Änderung des § 4 der Satzung vom 20.3.1990
  • Gewährträger werden neben den Sparkassen gleichberechtigte Verbandsmitglieder
  • 2. Verbandstag: Verabschiedung der neuen Verbandssatzung

Die Satzung schreibt eine den föderalen Grundsätzen entsprechende Struktur des Verbandes fest. Sie garantiert über die Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände, die Regionalbeiräte, den Verbandsobmännerausschuss bis hin zum Verbandsvorstand eine demokratische Willensbildung unter der Berücksichtigung der Interessen der Sparkassen, ihrer Gewährträger sowie der Länder. Die Satzung wird an die in der BRD üblichen Verbandsstrukturen und Gremien der Sparkassenorganisation angepasst, Gewährträger und Sparkassen werden zu gleichberechtigten Mitgliedern des Verbandes. [Weitere Satzungsänderungen z. B. nach Ausscheiden der thüringischen Mitglieder (23.11.1994, Mitgliederversammlung) und durch notwendige Anpassungen an Gebietsreformen in den einzelnen Ländern (29.11.1995, Mitgliederversammlung)]

  • Wahl der neuen Organe
  • Wahl des Vorstandes und der Verbandsleitung
  • Vorsitzender der Verbandsversammlung: Michael Czupalla (LR Kr. Delitzsch)
  • Geschäftsführender Präsident: Rainer Voigt
  • Geschäftsführer: Hans E. Giese
  • Leiter der Prüfungsstelle: Claus Friedrich Holtmann