29.6.1990
Verabschiedung des Sparkassengesetzes der DDR durch die Volkskammer mit den wesentlichen Regelungen zur kommunalen Bindung, Vorstandsverfassung und Verwaltungsrat, Verbundregelung, Sparkassenaufsicht
- Hintergrund: Ermöglichung der Integration des ostdeutschen in das bundesdeutsche Sparkassenwesen
- Herausforderung für die ostdeutschen Sparkassen: Behauptung im marktwirtschaftlichen Wettbewerb
- tritt am 1.7.1990 in Kraft
- gilt nach der Wiedervereinigung zunächst als einheitliches Landesrecht weiter, wird ab 1994 durch Ländergesetze abgelöst