29.6.1990

Verabschiedung des Sparkassengesetzes der DDR durch die Volkskammer mit den wesentlichen Regelungen zur kommunalen Bindung, Vorstandsverfassung und Verwaltungsrat, Verbundregelung, Sparkassenaufsicht

  • Hintergrund: Ermöglichung der Integration des ostdeutschen in das bundesdeutsche Sparkassenwesen
  • Herausforderung für die ostdeutschen Sparkassen: Behauptung im marktwirtschaftlichen Wettbewerb
  • tritt am 1.7.1990 in Kraft
  • gilt nach der Wiedervereinigung zunächst als einheitliches Landesrecht weiter, wird ab 1994 durch Ländergesetze abgelöst