8.3.1990

Beschluss des Ministerrats der DDR (Regierung) zur Gründung eines selbstständigen Sparkassenverbandes

  • Änderung des Statuts der Sparkassen der DDR, Bekanntmachung am 8.3.1990:
  • § 12 (1) „Die Sparkassen sind Mitglieder des Sparkassenverbandes. Die Aufgaben des Verbandes sind in der Satzung des Sparkassenverbandes geregelt.“
  • § 12 (2) „Der Verband ist in den Bezirken durch Bezirksgeschäftsstellen vertreten. Ihnen obliegt die Durchführung der Verbandsarbeit in den Bezirken.“
  • nach Bildung der Länder werden aus den bisherigen Bezirksgeschäftsstellen Landesgeschäftsstellen des Verbandes, die ihren Sitz in den jeweiligen Landeshauptstädten haben (Schwerin, Magdeburg, Dresden, Potsdam, Erfurt) und ab Mai 2000 aufgelöst werden