• Auf dem 2. Verbandstag des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes stimmten Sparkassen- und Kommunalvertreter erstmals gemeinsam ab. Im Präsidium saßen von links nach rechts: Peter Krakow, Dr. Volkhard Spielhagen, Michael Czupalla und Dr. Wolfgang Hemmen. (Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Ein turbulenter Verbandstag vor 30 Jahren

Am 20. März 1990 wurde der Sparkassenverband der DDR als Vorläufer unseres Ostdeutschen Sparkassenverbandes gegründet. Aber erst am 17. September 1991 erhielten auf dem 1. Verbandstag im großen Saal des Hotels Branitz – Lausitzer Kongresszentrum in Cottbus die kommunalen Gewährträger der Sparkassen satzungsrechtlich in vollem Umfang die ihnen zustehenden Rechte und konnten die Belange des Verbandes mitentscheiden. Nur 10 Minuten dauerte diese Versammlung. Die anwesenden Vertreter von 160 der 191 Mitgliedssparkassen beschlossen einstimmig eine Änderung von § 4 Absatz 1 der Satzung vom 20. März 1990.* Damit wurden die bereits als Gäste anwesenden Landräte und Oberbürgermeister gleichberechtigte Teilnehmer beim 2. Verbandstag. An dieser anschließenden Veranstaltung nahmen 176 Vorstandsvorsitzende und 162 Verwaltungsratsvorsitzende teil.

Verschiedene Punkte standen auf der Tagesordnung. Zunächst wurde der Verbandshaushalt einstimmig bestätigt. Dann sollte die Satzung umfassend geändert werden. Damit wurde den gesellschaftlichen, politischen und strukturellen Entwicklungen seit der Verbandsgründung Rechnung getragen. Den Auftrag zur Neugestaltung der Satzung hatte Präsident Rainer Voigt auf dem außerordentlichen Verbandstag am 20. September 1990 bekommen, bei dem auch die Umbenennung in Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband (OSGV) erfolgt war. Eine Satzungskommission aus Vertretern der Gewährträger und Sparkassen hatte sich danach an die Arbeit gemacht. Auch die Regierungen der Bundesländer des Verbandsgebiets waren eingebunden. Am 26. März 1991 lag ein Entwurf vor, der in überarbeiteter Form am 15. August 1991 von den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände der Bundesländer und den Obmännern der Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände verabschiedet wurde. Die Satzung war an die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Verbandsstrukturen und Gremien der Sparkassenorganisation angepasst. Gewährträger und Sparkassen waren gleichberechtigte Mitglieder des Verbandes. Festgeschrieben war eine den föderalen Grundsätzen entsprechende Verbandsstruktur. Die Satzung garantierte über die Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände, die Regionalbeiräte, den Verbandsobmännerausschuss bis hin zum Verbandsvorstand eine demokratische Willensbildung unter der Berücksichtigung der Interessen der Sparkassen, ihrer Gewährträger sowie der Länder.**

Im Satzungsentwurf waren unter § 25 a auch Sonderregelungen enthalten, welche das Erlöschen der Mitgliedschaft der Mitglieder aus Thüringen betrafen. Die Einzelheiten des Ausscheidens sollten zwischen dem OSGV und dem für die Sparkassen Thüringens zuständigen Verband geregelt werden. Der Prozess des Austritts aus dem Fünfländerverband war in vollem Gange. Die Landesregierung in Erfurt hatte sich bereits im Frühjahr 1991 für eine Zusammenarbeit mit Hessen entschieden und der Hessische Sparkassen- und Giroverband einen Grundsatzbeschluss für einem Zweiländerverband gefasst. Die Vertreter aus Thüringen stellten beim 2. Verbandstag in Cottbus zwei Anträge. Der eine betraf die Beschränkung des Geschäftsgebiets der LBS Ost auf die anderen vier Bundesländer beim Ausscheiden Thüringens. Außerdem sollte § 25 a geändert werden, um Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung festzulegen. Die vom Vorstandsvorsitzenden der Stadt- und Kreissparkasse Erfurt und vom Verwaltungsratsvorsitzenden der Kreissparkasse Gotha erläuterten Anträge wurden nach einer Diskussion mehrheitlich vom Verbandstag abgelehnt.***

Auf Bitte der Mitglieder aus Thüringen, die sich besprechen wollten, erfolgte eine viertelstündige Unterbrechung. In dieser Zeit gab es Anfragen aus dem Kreis der Verbliebenen, ob denn der Verbandstag auch ohne diese beschlussfähig sei. Das bejahte der Präsident. 285 Stimmen waren notwendig. 299 waren anwesend. Die Sitzung wurde nach 15 Minuten fortgesetzt, obwohl die Thüringer noch nicht zurück waren. Der Vorstandsvorsitzende der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, Peter Krakow, der als Verbandsobmann fungierte, brachte den Antrag ein, zwei Stellvertreter zu wählen. Mit dieser Änderung wurde die Satzung bei Nichtteilnahme der thüringischen Vertreter einstimmig angenommen.**** Nun kamen diese wieder in den Saal, um ihn auch gleich wieder zu verlassen. Da man die Mindestregeln für ihr Ausscheiden nicht angenommen hatte, wollten sie nicht an weiteren Abstimmungen teilnehmen. Mitglieder waren sie trotzdem im Sparkassen- und Giroverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Freistaat Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Erst am 1. Juli 1992 trat der Staatsvertrag zwischen Hessen und Thüringen über den gemeinsamen Verband in Kraft, womit sie den OSGV verließen.

Die nächste Abstimmung am 17. September 1991 betraf die Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung. Nach der neuen Satzung stellte die kommunale Seite stets diesen Präsidenten. Der sächsische Landkreistag schlug den Landrat des Kreises Delitzsch, Michael Czupalla, vor. Bei 13 Enthaltungen wurde er zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung und damit zum Vorsitzenden des Verbandsvorstandes gewählt. Er setzte sich ins Präsidium und übernahm die Leitung der Sitzung. Neben ihm nahm Verbandsobmann Krakow Platz. Dann erfolgte die Wahl seines Stellvertreters. Der Verbandsobmännerausschuss schlug den Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Luckenwalde, Dr. Volkhard Spielhagen, vor, welcher bei 13 Enthaltungen gewählt wurde und ins Präsidium kam.***** Die Wahl der Mitglieder des Verbandsvorstandes schloss sich an. Das waren Obmänner, Vertreter der kommunalen Gewährträger und Spitzenverbände. Dann wurde eine Pause eingelegt, derweil die konstituierende Sitzung des Vorstandes stattfand. Er beschloss einstimmig, dem Verbandstag Rainer Voigt als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, also als Geschäftsführenden Präsidenten, vorzuschlagen. Dem stimmten die Anwesenden bei zwei Enthaltungen zu. Informiert wurden sie über den Vorstandsbeschluss der Bestellung des Verbandsgeschäftsführers Hans E. Giese und des Prüfungsstellenleiters Claus Friedrich Holtman.

* Ergebnisniederschrift über den 1. Verbandstag 1991 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes am 17. September 1991 in Cottbus, S. 6; in: Historisches Archiv des OSV HAP-E 691/2010

** Jahresbericht 1990/1991 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, S. 11

*** Ergebnisniederschrift über den 2. Verbandstag 1991 des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes am 17. September 1991 in Cottbus, S. 7, 9; in: Historisches Archiv des OSV HAP-E 691/2010

**** ebd., S. 10

***** Das Foto zeigt im Präsidium sitzend von links nach rechts Peter Krakow, Dr. Volkhard Spielhagen, Michael Czupalla und Dr. Wolfgang Hemmen, den heutigen Leiter der Abteilungen Grundsatzfragen im OSV.

  • Von 1892 bis 1908 war die Sparkasse in diesem Kreishaus untergebracht. (Abb. Ausschnitt Ansichtskarte Verlag Reinicke & Rubin in Magdeburg, versendet 1899; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Eine Sparkasse für den Landkreis Cottbus

Im Südosten des Bundeslandes Brandenburg liegt das Geschäftsgebiet der Sparkasse Spree-Neiße, der gleichnamige Kreis und die kreisfreie Stadt Cottbus. Verschiedene kommunale Sparkassen wirkten hier im Laufe der Geschichte. Erste Nebenstellen richtete bereits 1824 die kommunal-landständischen Hauptsparkasse der Niederlausitz in Guben und Spremberg ein. Die Stadt Cottbus übernahm 1833 die Garantie der dortigen Sparkasse von einem Bürgerverein.

Die erste Kreissparkasse nahm vor 150 Jahren ihre Geschäftstätigkeit auf. Am 16. Januar 1867 kam Frau Marie Amalie Krause vom Brunschwig-Rittergut und brachte 50 Taler zum sogenannten Ständehaus in der Sandower Straße in Cottbus. Sie war die erste Kundin und bekam das Sparbuch Nummer Eins ausgestellt. Als „Rendant“ kümmerte sich der Kreissteuer-Einnehmer Herr Kuhne um alle „Kassen-, Secretariats- und Registraturgeschäfte“. Für seine Tätigkeit erhielt er im ersten Jahr ein Gehalt von 50 Talern und als Tantieme ein Prozent der Spareinlagen.

Eigene Geschäftsräume hatte die Sparkasse im Ständehaus nicht. Man teilte sich ein Zimmer mit der Kreis- und Kreis-Kommunalkasse, der Krankenkasse sowie der Kreis-Feuer-Sozietätskasse. Da die Dokumente und Geldbestände der Sparkasse gesondert untergebracht sein mussten, standen jedoch noch ein Raum für die Akten und einer mit dem Geldschrank zur Verfügung. Und dieser füllte sich. In den ersten beiden Wochen wurden 27 Konten angelegt. Die erste Gemeinde wurde am 7. März 1867 Kundin: Schorbus, heute Ortsteil von Drebkau, mit neun Talern. Auch Vereine, Stiftungen und Innungen legten sich ein Konto zu.

Sogar die Cottbus-Schwielochsee-Eisenbahngesellschaft, die die erste Eisenbahn der Lausitz (Güterverkehr mit Pferdebahn) betrieb, zahlte ein. Zum Jahresschluss bestanden dann 86 Sparbücher und Gesamteinlagen von 4.428 Talern, 3 Silbergroschen und 5 Pfennigen. 4.000 Taler waren mittlerweile in Obligationen des Kreises angelegt. In den ersten Jahren wurde vor allem in diese Wertpapiere investiert und so zum Beispiel der Eisenbahnbau finanziert. Die Verdichtung des Streckennetzes war wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Cottbus wurde ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt.

  • © Historisches Archiv des OSV

  • Grabplatte Fredehelm Cottbus Klosterkirche

    In der Cottbusser Klosterkirche steht die Grabplatte des Ritters und seiner Frau. Fredehelm, der am 15. Dezember 1307 verstarb, führte den Krebs als Wappenzeichen. : © Foto Klaus Gärtner, Klosterkirchengemeinde Cottbus

Im Zeichen des Krebses

Es gab Zeiten, da waren die Sparbücher der Sparkassen noch nicht einheitlich gestaltet. Die Geldinstitute in Trägerschaft von Gemeinden, Städten und Landkreisen gaben ihren Kundinnen und Kunden Bücher in diversen Ausführungen. Sie waren unterschiedlich groß und verschieden farbig. So grenzte man sich voneinander ab. Oft war nicht nur der genaue Name der Sparkasse, sondern auch das Wappen des kommunalen Trägers auf den Einbanddeckel gedruckt. Das Stadtwappen von Cottbus in der Niederlausitz ziert der Krebs, den sogar zwei Sparkassen als schmückendes Element verwendeten.

Der Krebs gilt als ein religiöses Symbol. Er ist ein Sinnbild für Wiedergeburt beziehungsweise Wiederauferstehung. Dies wird darauf zurückgeführt, dass sich die Tiere immer wieder häuten, weil ihr Chitinpanzer nicht mit ihnen wächst. Andererseits assoziiert man den Panzer auch mit Schutz. Die Scheren zeigen Wehrhaftigkeit. Nicht ohne Grund trug wohl vor über 700 Jahren der Cottbusser Ritter Fredehelm den Krebs als Zeichen. Durch ihn soll die Stadt im 14. Jahrhundert zu ihrem Wappentier gekommen sein.

Auch die Sparkasse gehört schon lange zu Cottbus. Eröffnet wurde sie 1829. Vier Jahre später übernahm die Kommune die Garantie des Geldinstituts. Damit war die erste Stadtsparkasse der brandenburgischen Niederlausitz entstanden. Eine Sparkasse für den Landkreis wurde schließlich 1867 gegründet. Beide Einrichtungen existierten lange Zeit nebeneinander. Ab 1954 gab es dann die Stadt- und Kreissparkasse Cottbus. Heute hat in der Stadt mit dem Krebs im Wappen die Sparkasse Spree-Neiße ihren Sitz.