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Seit 30 Jahren ein Vier-Länder-Verband

Seit 30 Jahren ist unser Sparkassenverband für vier ostdeutsche Bundesländer zuständig. Zum 1. Juli 1992 traten die Thüringer Verbandsmitglieder aus dem damaligen Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV) aus und dem neuen Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen bei. Erfurt wurde neben Frankfurt am Main Verbandssitz. Grundlage war ein Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern, welcher vor drei Jahrzehnten in Kraft trat. Bereits mit der Paraphierung des Vertrages am 10. März 1992 hatte der Hessische Verband in Abstimmung mit dem OSGV die Bertreuung der 35 thüringischen Sparkassen offiziell übernommen. Die erste Verbandsversammlung beschloss am 27. August 1992 die Satzung des Zwei-Länder-Verbandes.

In der Festschrift 125 Jahre Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen von 2018 steht, dass nach den Erfahrungen der DDR Vorbehalte gegen zentralistische Strukturen die Sparkassen und Träger Thüringens bewogen hätten, sich eine Alternative zum OSGV zu suchen. Deutlich machten sie ihren Austrittswillen beim Verbandstag in Cottbus am 17. September 1991, bei dem für unseren Verband eine den föderalen Grundsätzen entsprechende Struktur beschlossen wurde. Die neue Satzung garantierte über die Arbeitsgemeinschaften der Sparkassenvorstände, die Regionalbeiräte, den Verbandsobmännerausschuss bis hin zum Verbandsvorstand eine demokratische Willensbildung unter Berücksichtigung der Interessen der Sparkassen, Gewährträger und Länder. Beim OSGV verblieben letztlich 146 Sparkassen und ihre Gewährträger aus den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Am 17. Dezember 1992 unterzeichneten die vier Ministerpräsidenten einen Staatsvertrag über den Vier-Länder-Verband.

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