14.5.2019

Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“

  • Urteil des BGH: Kreditinstitute dürfen Prämiensparverträge nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen
  • im Jahr darauf folgen Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen zu Zinsanpassungsklauseln in Sparverträgen „S-Prämiensparen flexibel“