1.7.1991

Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie über Ausgleichsleistungen an Kreditnehmer (Zinsanpassungsgesetz)

  • Anpassung der Kreditverträge der DDR, die bis zum 30.6.1990 gewährt worden waren, an Marktbedingungen