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Neues Jahr, neues Statut

Zum neuen Jahr bekamen die DDR-Sparkassen vor einem halben Jahrhundert ein neues Statut. Das im Herbst von der Regierung beschlossene Werk trat am 1. Januar 1976 in Kraft. Das Geschäft der „volkseigenen Kreditinstitute“ war weiterhin stark reglementiert. Darlehen an die örtliche Wirtschaft tauchten in der Satzung gar nicht auf. Bürger bekamen etwa Geld zur Finanzierung von Konsumgütern, wenn sie denn gerade verfügbar waren. Sparkassen ermöglichten den privaten Eigenheimbau und auch Modernisierungen im Wohnungsbestand, sofern es nicht an Baumaterialien mangelte. Mit dem Kredit für junge Eheleute unterstützten sie die staatliche Sozialpolitik.

Enorme Darlehen gewährten die Geldinstitute dem SED-Staat. Das neue Statut verpflichtete die Sparkassen nämlich, ihre zeitweilig freien Mittel bei der Staatsbank der DDR anzulegen. Allein die größte Sparkasse im Lande, die in Ostberlin, hatte damals ein Guthaben von über 2,3 Milliarden Mark. Durch ihre Einlagen finanzierten die Sparkassen den volkseigenen Wohnungsbau mit. Bis 1970 war das übrigens eine ihnen direkt zugewiesene Aufgabe im sozialistischen Bankensystem gewesen. Sie wurde dann der Investitions- und Handelsbank übertragen, die jedoch bereits 1974 in der Staatsbank aufging.

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