• Am 8. März 1990 wurde der Sparkassenverband im Sparkassenstatut rechtlich verankert. : © Historisches Archiv des OSV

Rechtliche Weichenstellungen

Blogserie, Teil 17

Am 6. März 1990 beschloss die Volkskammer der DDR (Parlament) einstimmig die Änderung des Gesetzes über die Staatsbank. Das stellte einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem freien Bankenmarkt im Osten dar. Die Staatsbank sollte nicht mehr von der Regierung abhängig sein. Die Tätigkeit als Emissionsbank, als Kredit- und Verrechnungszentrum wurde festgeschrieben. Die Erhaltung der Stabilität der Währung stand im Mittelpunkt. Bisherige Aufgaben konnten Geschäftsbanken übertragen werden. Die Aufsicht über die Tätigkeit der Geschäftsbanken und Sparkassen wurde von der Staatsbank wahrgenommen.*

Am 9. März verkündete der Vorsitzende des Staatsrates die Regelungen. Bereits am Tag zuvor hatte der Ministerrat der DDR (Regierung) Änderungen des Statuts der DDR-Sparkassen bekanntgegeben. Die Sparkassen sollten zwar ihre Aufgaben nicht mehr in Durchführung der Beschlüsse der SED erfüllen, galten aber weiterhin als volkseigene Kreditinstitute.** Die Aufsichtsfunktion der Staatsbank und ihres Präsidenten wurde festgelegt. Auch § 12 des Einheitsstatuts von 1975 erhielt eine neue Fassung.

Aufgaben des Sparkassenverbandes der DDR

  • Die Sparkassen sind Mitglied des Sparkassenverbandes. Die Aufgaben des Verbandes sind in der Satzung des Sparkassenverbandes geregelt.
  • Der Verband ist in den Bezirken durch Bezirksgeschäftsstellen vertreten. Ihnen obliegt die Durchführung der Verbandsarbeit in den Bezirken.“

Am 20. März 1990 sollten diese Neuerungen gültig werden. An diesem Tag fand die Gründungsversammlung des Sparkassenverbandes der DDR statt, welche ursprünglich für den 15. März avisiert war.*** Auch der Ort war ein anderer. Nicht ins Haus der Ministerien in Ost-Berlin, sondern ins Tagungszentrum des Ministeriums für Nationale Verteidigung in Strausberg wurden die Direktoren und Direktorinnen der 196 Sparkassen eingeladen, um die Verbandssatzung zu beschließen. Über den Ablauf des Tages wird natürlich hier im Blog am 20. März 2020 berichtet werden.

Fortsetzung am 12.03.2020

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* Vgl. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Staatsbank der deutschen Demokratischen Republik vom 6. März 1990, § 5, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 16, 12.03.1990, S. 125; Bestand: Historisches Archiv des OSV

** Vgl. Bekanntmachung über die Änderung des Statuts der Sparkassen der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. März 1990, § 1, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 19, 23.03.1990, S. 174; Bestand: Historisches Archiv des OSV

*** Vgl. Zeitlicher Ablaufplan zur Vorbereitung der Bildung des Sparkassenverbandes vom 23.01.1990, in: Historisches Archiv des OSV Akte HA 69/2004, Bd. 1

  • Siegelmarke der Sparkasse mit Stadtwappen zum 100. Jubiläum : © Historisches Archiv des OSV

Von der Anfängen der Sparkasse in Zeitz

Zeitz ist Hauptsitz der Sparkasse Burgenlandkreis. Die Stadt ist nach Naumburg und Weißenfels, wo bereits 1823 und 1825 Sparkassen gegründet wurden, der drittälteste Standort im Geschäftsgebiet des Instituts. Vor genau 190 Jahren, am Morgen des 22. Juli 1828, kam der erste Kunde zur Spar- und Leihkasse in Zeitz. Er brachte 25 preußische Taler mit und ließ sich ein Einlagebuch ausstellen.

Dieses Sparkassenbuch war mit dem Stadtwappen versehen und unter anderem vom Bürgermeister signiert. Es hatte eine Nummer, die mit der in den Büchern der Sparkasse übereinstimmte. Die Namen der Kundinnen und Kunden fanden sich damals üblicherweise nur in den Unterlagen des Geldinstituts. Wenn man es jedoch ausdrücklich wünschte, konnte der Stadtkämmerer, der die Kassenführung übernahm, eine Personalisierung vornehmen und eine Auszahlungsbeschränkung eintragen.

So steht es im, von der Regierung genehmigten, Statut der Stadtsparkasse geschrieben. Diese Geschäftsbedingungen lagen zur Information jedem Sparbuch bei. Man wurde aufgefordert, das bares Geld werte Dokument sorgfältig aufzubewahren. Im Normalfall zahlte die Sparkasse nämlich ohne Legitimationsprüfung aus. Es musste unbedingt darauf geachtet werden, dass das Buch nicht in falsche Hände geriet. Ein Verlust war sofort anzuzeigen, um schnell Vorkehrungen gegen Missbrauch treffen zu können.

Auch über Gebühren informierte die Satzung. Umgelegt wurden die Anschaffungskosten der Einlagebücher in Höhe von zwei Silbergroschen und sechs Pfennigen pro Stück. Die Verzinsung der Einlagen hing interessanterweise von der Höhe ab. Je mehr Geld auf dem Konto war, desto geringer fiel der Zinsfuß aus. Der Höchstbetrag der Guthaben war übrigens mit 100 Talern festgesetzt. Das Vermögen der Kundschaft musste durch das der Kämmereikasse gedeckt werden. Deswegen gab es eine strikte Obergrenze.

Wozu die Sparkasse den Einwohnern von Zeitz und den in der Stadt tätigen Dienstboten nützlich sein konnte, war schriftlich festgehalten. Erspartes konnte zum Beispiel für die Heirat und die Erziehung der Kinder gebraucht werden. Auch an das wirtschaftliche Fortkommen war gedacht. Die Stadt wollte den Gewerbefleiß fördern. Ein Sparkassenguthaben konnte etwa als Startkapital beim Selbstständigmachen dienen. Kredit bekam man bei der mit der Sparkasse verbundenen Pfand-Leihkasse. Die Stadtsparkasse selbst verlieh Geld an die Bürger nur gegen hypothekarische Sicherheit.