• Statut der Sparkasse vom 1. November 1822 in der Akte C 48 Ih, Nr. 254, Bd. 1 im Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Standort Merseburg : © Landesarchiv Sachsen-Anhalt

Die Gründung der Stadtsparkasse in Naumburg

Vor genau 200 Jahren gründete die Stadt Naumburg (Saale) eine Sparkasse. Es handelte sich nicht nur um die erste Gründung im Geschäftsgebiet der Sparkasse Burgenlandkreis. Es war sogar die erste kommunale Sparkasse im heutigen Sachsen-Anhalt. In Halle (Saale) gab es bereits seit 1819 eine Vereinssparkasse. In Naumburg garantierte die Kämmereikasse die Sicherheit der Einlagen. So steht es in der Satzung vom 1. November 1822. Als Geschäftsraum diente am Anfang die Kämmerei im Rathaus. Die Bestände der Sparkasse wurden dort gesondert aufbewahrt. Der Kämmerer Johann Samuel Thränhardt wirkte als Rendant. Die Kassenverwaltung und die Rechnungsführung erfolgten für die Sparkasse unentgeltlich. Geöffnet war zunächst immer mittwochs und samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr.

Die Satzung sah vor, dass alle Einwohner der Stadt Gelegenheit erhielten, ihre kleinen Ersparnisse sicher und zinsbar unterzubringen, um sich so Rücklagen für Notfälle, Lebensziele oder das Alter zu bilden. Die Mindesteinlage war ein halber Taler. Bis zu 100 Taler konnten auf einmal eingezahlt werden. Die Sparzinsen waren gestaffelt. Je höher das Guthaben, desto niedriger der Zins. Dass es dem Magistrat unter Bürgermeister Johann Franz Rasch darum ging, insbesondere ärmere Einwohner zum Vorsorgen zu ermuntern, machte er mehrfach in der Presse deutlich. Er rief beispielsweise am 28. Mai 1823 Dienstherrschaften, Arbeitsherren und Handwerksmeister dazu auf, ihre Dienstboten, Arbeiter, Gesellen und Gehilfen über die Vorteile der Sparkasse zu informieren. Auch in der Bekanntmachung zum ersten Jahresabschluss vom 1. Februar 1824 wurden sie aufgefordert, ihre Beschäftigten zum Sparen zu bewegen, sodass sich der Zweck der Gründung mehr und mehr erfüllte.

Die erste Geschäftsübersicht zum 15. Januar 1824 listete insgesamt 117 Einlagenbücher. Die Kunden hatten 1823 zwischen einem und 1.150 Taler eingezahlt. Tatsächlich mangelte es, wie vom Magistrat angesprochen, an Konten mit geringen Beträgen. Die Guthaben betrugen insgesamt mit Zinsen exakt 6.199 Taler, 10 Silbergroschen und 8 3/4 Pfennige. Erwirtschaftet wurden diese auf unterschiedliche Weise. Ein Verein wohlhabender und angesehener Bürger hatte sich satzungsgemäß verpflichtet, bei der Sparkasse eingehende Gelder kurzfristig zu übernehmen und ihr Zinsen zu zahlen. Größere Beträge, die längerfristig angelegt werden konnten, investierte das Institut in sichere Staats-, Provinzial- und Kommunalpapiere oder verlieh sie gegen hypothekarische Sicherheit an Privatpersonen.

Geregelt war auch, dass nach Abzug der Ausgaben verbleibende Überschüsse in einem Reservefonds zur Deckung eventueller Verluste gesammelt wurden. Nach gemeinsamem Beschluss des Magistrats, der Stadtverordnetenversammlung und der Sparkassenverwaltung durfte aus ihm Geld für wohltätige und gemeinnützige Zwecke der Stadt Naumburg entnommen werden. Als erste Förderung ist 1834 ein Zuschuss von 415 Talern, 26 Silbergroschen und 3 Pfennigen für die Othmarsschule belegt. 1860 wurde die alte Sparkasse schließlich aufgelöst. Es verblieben 3.036 Taler und 15 Silbergroschen im Fonds, die man unter anderem zum Neubau eines Turms der Moritzkirche beizusteuern gedachte. Eine neue Sparkasse, auf die auch Guthaben der 1823 gegründeten übergingen, existierte bereits seit dem 1. August 1839. Sie wirkte gemäß den Grundsätzen des preußischen Sparkassenrahmengesetzes vom 12. Dezember 1838. Für sie haftete die gesamte Kommune und nicht nur die Kämmerei.

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