• Unverkennbar: Leuchtendes Sparkassenrot, in der Fachwelt "HKS 13" genannt. : © Bildausschnitt: photothek.net, Thomas Trutschel und Thomas Imo, 2015

Der BGH hat entschieden: Der Rotton HKS 13 bleibt eingetragene Farbmarke für die Sparkassen-Finanzgruppe | Kurze Chronik eines langjährigen Rechtsstreits

Leuchtendes Rot gehört zur Sparkasse, wie sattes Blau zur Deutschen Bank oder intensives Gelb zur Commerzbank. 1972 eingeführt, hat es sich inzwischen als Hausfarbe der Sparkassen etabliert. Studien belegen: 97 % der Deutschen kennen Sparkassen, die die beliebtesten Geldinstitute zum Führen von Gehalts- und Girokonten sind.* Mehr als die Hälfte der Verbraucher können ihnen die so typische Signalfarbe zuordnen. Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), unterstreicht: „Das Sparkassen-Rot gibt den Verbrauchern Orientierung im Markt. Das ist wichtig, denn das Geschäftsmodell der Sparkassen unterscheidet sich wesentlich von dem der Privatbanken.“

„Rot“ also gleich Sparkasse? Ganz so einfach war es in den letzten Jahren nicht, wie der lang anhaltende Rechtsstreit zwischen Sparkassenorganisation und der spanischen Bankengruppe Santander zeigt. Beide nutzen in ihrem Außenauftritt kaum voneinander unterscheidbare Rottöne: HKS 13 und HKS 14. Beide wollten auch davon nicht abrücken, sodass Santander die Löschung der 2007 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrierten Sparkassen-Farbmarke beantragte. Der BGH, das höchste deutsche Zivilgericht, entschied nun endgültig in der Streitsache. „Die rote Farbmarke der Sparkassen [ist] nicht im Markenregister zu löschen“, teilte die Pressestelle des Bundesgerichtshofs in ihrer Information Nr. 129/2016 mit.

Ob nun Ruhe einkehrt, bleibt abzuwarten. Denn natürlich will Santander das Urteil prüfen und schauen, ob man dagegen vorgehen kann. Auch bleibt abzuwarten, welche Folgen das für die Gruppe haben wird. Santander also zukünftig ganz in Grün, Schwarz oder Orange? Alles möglich. Aber auch die Sparkassen bleiben am Thema dran. Vier Verletzungsverfahren wurden vom DSGV angestrengt mit dem Ziel, „dass das Santander-Rot so weit wie möglich vom Markt verschwindet.“

Manch einen mag dieser Kampfgeist befremden. Doch schaut man genauer hin, wird schnell klar, dass es für Unternehmen heutzutage selbstverständlich, unter Umständen sogar existentiell, ist, sich eigene Marken schützen zu lassen und Nachahmern entgegenzutreten. Nach § 3 Abs. 1 MarkenG (Markengesetz) „können alle Zeichen, insbesondere Wörter, einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen […], sowie sonstige Aufmachungen, einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen, geschützt werden.“ Sie müssen allerdings geeignet sein, „Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Das Sparkassenrot trägt definitiv zu solch einer Unterscheidung bei. Oder was meinen Sie?

*aktuelle Befragungsergebnisse, Quellen: Stern und VuMA, lt. Statista 2016

Kurze Chronik eines langjährigen Rechtsstreits

1972 Der Rotton HKS 13 wird auf Vorschlag des renommierten Designers Otl Aicher Hausfarbe der deutschen Sparkassenorganisation

7.2.2002 Anmeldung des Farbtons „Rot (HKS 13)“ als Marke durch den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), den Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

11.7.2007 Registrierung der abstrakten Farbmarke „Rot (HKS 13)“ als verkehrsdurchgesetztes Zeichen für die Dienstleistungen „Finanzwesen, nämlich Retail-Banking (Bankdienstleistungen für Privatkunden)“ beim DPMA, Markeninhaber: DSGV

15.1.2008 Antrag der Oberbank AG auf Löschung der Sparkassen-Farbmarke, Begründung: Farbe hat infolge ihrer Nutzung keine Unterscheidungskraft erworben; Der DSGV tritt dem Antrag entgegen

16.6.2009 Entscheidung DPMA: Zurückweisung des Antrags, da Sparkassenrot infolge der Benutzung Unterscheidungskraft erworben hat; Belege des DSGV: u. a. Verbraucherbefragung vom 24.1.2006

Beschwerde der Oberbank beim Gerichtshof (Dritte Kammer): Ziel ist Aufhebung der Entscheidung des DPMA und Löschung der eingetragenen Farbmarke; Der DSGV beantragt die Zurückweisung der Beschwerde und legt eine weitere, im Juni 2011 durchgeführte Verbraucherbefragung vor

19.10.2009 Antrag der Banco Santander und der Santander Consumer Bank auf Löschung der Farbmarke, Basis: aufgeführte Gründe der Oberbank 2008, demoskopische Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen; Der DSGV tritt den Löschungsanträgen entgegen

24.4.2012 Verbindung beider Verfahren, Entscheidung DPMA: Zurückweisung der Löschungsanträge, Basis: dieselben Gründe wie 2009

Beschwerde der Banco Santander und der Santander Consumer Bank; Der DSGV beantragt Zurückweisung der Beschwerde

19.3.2013 Beschluss des Bundespatentgerichts: Aussetzung des Verfahrens und Vorabentscheidungsersuchen beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

14.5.2013 Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs: Verbindung der vorliegenden Rechtssachen zu einem gemeinsamen schriftlichen und mündlichen Verfahren

19.6.2014 Urteil des EuGH: Bestätigung der grundsätzlichen Möglichkeit des Schutzes einer konturlosen Farbe als Marke

8.7.2015 Beschluss des Bundespatentgerichts (BPatG): Bestätigung des Löschungsantrags der spanischen Banco Santander S.A. und ihrer deutschen Tochter, der Santander Consumer Bank AG, Begründung: Die Sparkassen-Farbmarke hat sich weder zum Zeitpunkt der Anmeldung im Jahr 2002 noch der Entscheidung über den Löschungsantrag im Jahr 2015 im Verkehr im Sinne von § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt; Der DSGV legt Revision ein

21.7.2016 Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH): Die beim Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Farbmarke „Rot (HKS 13)“ muss nicht gelöscht werden; Begründung: Breite Durchsetzung des Sparkassenrots im Markt.

  • Spardose Luebben rot

    © Historisches Archiv des OSV

PAINT IT RED

Heute möchte ich Ihnen wieder einmal eine außergewöhnliche Spardose aus unserem Bestand vorstellen. Die Herstellerfirma ist nicht bekannt. Auf diesem Exemplar findet sich kein Hinweis, etwa eine Prägung. Ziemlich verrostet ist die alte Heimspardose. Besonders ist sie, weil der Mensch, in dessen Händen sie sich einst befand, die Dose mit einem Anstrich versehen hat. Nicht gerade professionell. Aber, wie passend, in rot. Sparkassenrot?

Ein bedeutendes Institut war es, das diese Heimsparkassen an ihre Kundinnen und Kunden ausgab. Das zu Hause angesammelte Geld, Münzen und Scheine, wurde bei der Ständischen Hauptsparkasse der Niederlausitz eingezahlt. Diese Flächensparkasse wirkte in mehreren Landkreisen, von 1824 bis 1945. Der Hauptsitz war in Lübben im Spreewald.

Heute ist hier die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam vor Ort – die OSV-Mitgliedssparkasse mit dem größten Geschäftsgebiet. Sie ist im Zuge einer Fusion entstanden, wird am 1. Juli 2016 ein Vierteljahrhundert alt. Und ihre Wurzeln reichen in der Niederlausitz sogar über 190 Jahre in die Geschichte zurück.

  • Die Kolleginnen aus der Sparkasse Uecker-Randow (Pasewalk) suchten gemeinsam nach dem richtigen Punkt über dem Sparkassen-S. : © Historisches Archiv des OSV

  • Das sind sie. Die vier Punkte zum Thema "Sparkassenrot". Können Sie HKS 13 erkennen? Falls nicht, hier die Auflösung von links nach rechts: HKS 12, HKS 13, HKS 14 und HKS 15. : © Historisches Archiv des OSV

  • Zum 32. Vertriebsring kam auch wieder ein prominenter Gast. Diesmal: Joachim Llambi. Er referierte nicht nur zum Thema "Mut zur Kritik. Mit klaren Worten überzeugen", sondern hielt auch für uns den Punkt hoch. : © Historisches Archiv des OSV

  • Auch Winni, das Maskottchen der PS-Lotterie, hielt bei über 30 Grad tapfer durch und machte bei unserer Aktion mit. : © Historisches Archiv des OSV

  • Souverän punktete auch der Kollege aus der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien (Zittau). : © Historisches Archiv des OSV

Punktlandung

Da lagen sie. Vier rote Punkte für das Sparkassen-S. Doch nur einer passte farblich. Aber welcher? Das fragten wir unsere Kolleginnen und Kollegen  aus den Mitgliedssparkassen, die gestern zum 32. Vertriebsring des OSV nach Potsdam kamen.

Zum 3. Mal waren wir als Historisches Archiv mit einem eigenen Stand dabei. Diesmal mit einer Aktion zur Marke Sparkasse und dem „Sparkassenrot“. Zur Auswahl standen : HKS 12-15. Alles sehr ähnliche Rottöne. Und alle mit Geschichte. Wie bereits im Blog berichtet.

Aktuell war die Aktion allemal. Wurde doch gerade erst ein Urteil des Bundespatentgerichts gesprochen, das sich um den Schutz des „Sparkassenrots“ dreht. Denn sowohl die Sparkassenorganisation als auch die Santander Bank nutzen einen Rotton für ihren Markenauftritt: HKS 13 bzw. HKS 14. Die Unterschiede zwischen diesen beiden sind marginal. Nur eine Nuance dunkler ist HKS 14. Auch die Filialen beider Geldinstitute sehen sich zum Verwechseln ähnlich? Zufall oder Absicht?

Darüber ins Gespräch zu kommen und die Farbe als bedeutendes Markenelement noch einmal in den Mittelpunkt zu rücken, war unser Ziel. Zugleich sollten Gute-Laune-S-Bilder entstehen. Und was denken Sie? Haben die Kollegen IHR ROT erkannt? Aber klar doch. Und nicht zuletzt, machten sie bei der Punktewahl auch noch eine gute Figur …

  • „Das Wiedererkennen der Sparkasse durch jeden Menschen an jedem Ort ist von Vorteil für alle – Sparkassen und Kunden.“(1) : © Bildausschnitt: photothek.net, Thomas Trutschel und Thomas Imo

  • München 2007: Logo und Schriftzug der Stadtsparkasse in leuchtendem Gelb : © Historisches Archiv des OSV

Das Rot

HKS 12, 13 oder 14? Sie wissen, welcher dieser Rottöne zur Sparkasse gehört? Super. Aber wissen Sie auch seit wann und warum?

Um das beantworten zu können, müssen wir wieder einige Jahrzehnte zurückgehen. Genauer: Bis zum Beginn der Entwicklung des einheitlichen Erscheinungsbildes für die Sparkassenorganisation Anfang der 1970er-Jahre durch Otl Aicher. Der stellte bereits im September 1969 im Konzeptentwurf klar: „die farbe rot war eigentlich in der werbung der sparkasse schon aufgetreten. sie wurde als dynamische farbe anerkannt und deshalb für die sparkasse als sehr geeignet angesehen […]“.(2)

Mit der Einführung des roten „Einheitssparkassenbuchs“ 1937 hatte sich ein kräftiges Dunkelrot im Laufe der Zeit mehr und mehr durchgesetzt. Man sprach auch von Bordeaux- oder Purpurrot. Daneben gab es allerdings noch verschiedene andere Rottöne. Wie auch immer, die Entwicklung des roten Sparkassenbuchs gilt als erster Versuch des Deutschen Sparkassenverlages, Produkten ein einheitliches und einprägsames Design mit hohem Wiedererkennungswert zu geben. So erhielt die Gestaltung schon frühzeitig den gleichen Stellenwert wie die Anpassung an den technischen Fortschritt. Denn eigentlich war das Einheitssparkassenbuch als Standardisierung notwendig geworden, um eine optimale maschinelle Verarbeitung gewährleisten zu können.

HKS 13

1971 hob Otl Aicher in seiner Präsentation vor dem Deutschen Sparkassenverlag und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband hervor: „die traditionsfarbe der sparkassen, bisher hauptsächlich etabliert im sparkassenbuch, nämlich ein rot, wollten wir im grundsatz erhalten“.(3) Sein Ziel sah er also nicht darin, eine andere Hausfarbe für die Sparkassen zu kreieren. Vielmehr sollte der Rotton so gewählt werden, dass eine dynamische, frische und jugendliche Wirkung entstand.

Zwei Rottöne eines 1968 eingeführten Farbstandards kamen dafür in Frage und wurden näher untersucht: HKS 12 und HKS 13. Ein Vergleich verdeutlichte die Vorteile von HKS 13. Zu diesen zählten die einfache und preiswerte Herstellung, da es sich um eine Grundfarbe handelte; außerdem die sehr gute Lichtechtheit sowie die Eignung für Spritzlackierungen. Auch das Vorhandensein im Farbkatalog der Druckfarbenfabriken war ein Vorzug. Nicht zu unterschätzen war die Möglichkeit, im Vierfarbdruck durch das Übereinanderlegen der Farben Gelb und Rot im Vollton HKS 13 herstellen zu können. Das hellere Rot HKS 12 war hingegen in der Herstellung teurer, da es sich um eine Mischfarbe handelte. Zudem erreichte dieser Rotton nur eine geringere Lichtechtheit und war daher für die Außenwerbung und für Displays eher ungeeignet. Auch Spritz- und Nitrolackierungen oder eine Cellophanierung waren in HKS 12 nicht möglich. So stand das Ergebnis schnell fest: HKS 13 wurde 1972 zur Hausfarbe der Sparkassenorganisation und blieb es bis heute.(4)

Ein frisches Rot bis heute

Nur wenige Sparkassen schlossen sich dem Rotkonzept erst Jahre später an. Zu diesen gehörten zum Beispiel die Frankfurter Sparkasse, die sich noch vor wenigen Jahren in Blau-Gelb präsentierte, oder die Nassauische Sparkasse, die sich erst vor Kurzem von Blau-Orange verabschiedete. Vielleicht erinnern Sie sich auch noch an ein leuchtendes Gelb in München?

Dass die Wahl von HKS 13 richtig und wichtig war, fasste auch das Grundlagenwerk zu den „Gestaltungsregeln für das einheitliche Erscheinungsbild“ in 2. Auflage 1989 noch einmal zusammen. Es verwies darauf, dass die Sparkassen auch nur mit einer einzigen Farbe und damit mit der allergrößten Reduktion, an Ausstrahlung gewinnen können. Dem Rotton wurde auch über 15 Jahren nach seiner Einführung „Jugend und Dynamik“ bescheinigt. Die weite Verbreitung im Alltag, beispielsweise als Malfarbe oder selbstklebende Farbfolie, sowie die Sonderstellung unter den Farben wurden noch einmal betont. Auch die Signalwirkung der Farbe und die Alleinstellung unter den Kreditinstituten wurden herausgestellt. Ein roter Streifen mit einem Sparkassen-S reichte in der Außenwerbung bereits 92 von 100 Menschen, um die Sparkasse zu erkennen.

HKS 14

Und was hat es nun mit HKS 14 auf sich? Nun, dieser Farbton erlangte seine Popularität durch den jahrelangen Streit um die Verwendung und den Schutz der Farbe Rot als Marke im Kreditgewerbe. Es stritten und streiten noch immer: die Sparkassenorganisation und die spanische Banco Santander. Diese hatte sich in den 1980er-Jahren den Ton HKS 14 als Hausfarbe gewählt. Im Ergebnis sahen sich die Filialen von Sparkassen in HKS 13 und Santander in HKS 14 nun farblich zum Verwechseln ähnlich. Im Jahr 2007 ließ der Deutsche Sparkassen- und Giroverband seine Hausfarbe, das Sparkassenrot, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke registrieren. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bestätigte 2014, „dass ein Unternehmen sich eine konturlose Farbe grundsätzlich als Marke schützen lassen kann“. Nun dürfen wir gespannt sein, wie es weitergeht und wie das Bundespatentgericht in der „Rot-Angelegenheit“ entscheiden wird …

Nachweise:
(1) Woran man uns erkennt. Hrsg. Deutscher Sparkassen- und Giroverband. Konzeption Otl Aicher. DSGV, [1988-1989], S. 3, HfG-Archiv Ulm, „Nachlaß Otl Aicher“ AiBr 455
(2) Aicher, Otl: „vorlage der konzeption am 12.9.1969″ [beim Deutschen Sparkassenverlag], HfG-Archiv Ulm, „Nachlaß Otl Aicher“ AiAz 1297_11, Bl. 2
(3) Aicher, Otl: Präsentationtext „das visuelle erscheinungsbild der deutschen sparkassen“ [1971], HfG-Archiv Ulm, „Nachlaß Otl Aicher“ AiAz 1297_7, Bl. 4
(4) Aicher, Otl: Vermerk „Betr.: Hausfarbe HKS 13 oder HKS 12?“ vom 28.1.1971, HfG-Archiv Ulm, „Nachlaß Otl Aicher“ AiAz 1296_16