Sparkassengeschichte in Neuruppin
Zum wiederholten Mal bin ich nach Neuruppin gereist, um den neuen Auszubildenden und dualen Studierenden der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin die Geschichte ihres Unternehmens etwas näherzubringen. Seit mittlerweile zehn Jahren ist die Weitergabe von Wissen an den Nachwuchs dieser Sparkasse eine interessante Aufgabe. Im Gepäck hatte ich gestern unter anderem eine bunte Bilderpräsentation und einige Objekte aus unserem Archivbestand. Präsentiert beziehungsweise vorgelesen wurden auch historische Dokumente. So etwa das Vorwort der Satzung der Ruppiner Kreissparkasse. Das war 1848 die erste Sparkasse vor Ort. Ihre Zweckbestimmung lautete:
„Um den ärmeren Einwohnern des Kreises, insbesondere der dienenden Klasse Gelegenheit zu verschaffen, ihre Geldersparnisse, wenn solche auch höchst gering sind, mit völliger Sicherheit, Zinsen tragend, bei stets freistehender Verfügung darüber, und unter möglichst vermiedener Bekanntwerdung des Ersparten, unterzubringen und sich so ein Kapital zu sammeln, welches bei Verheirathungen, bei Etablirung eines Geschäfts, oder im Alter und in Fällen der Noth eine eine erwünschte Hülfe gewährt, ist unter der Garantie der Kreisstände und unter spezieller Aufsicht des Landraths und eines aus Mitgliedern der Stände gewählten Curatorii eine Sparkasse für den hiesigen Kreis unter nachstehenden Bedingungen errichtet.“*
Natürlich wurde dieser Bandwurmsatz in moderne Sprache übersetzt und den Teilnehmenden erklärt. So sprach man früher zum Beispiel Dienstmädchen als potentielle Kundinnen an. Sie hatten Kost und Logis im Haus der Dienstherrschaft und konnten etwas sparen. Die Heirat war ein klassisches Sparziel. Das gemeinsame Heim musste ja ausgestattet sein. Aber nicht nur für Lebensziele, wie das Selbstständigmachen mit einer Firma, brauchte man Geld. Für das Alter sowie Notfälle konnten die Menschen vorsorgen. Das ist immer noch aktuell. Vom Bankgeheimnis ist zu lesen. Wichtig war zudem der Hinweis auf die kommunale Anbindung. Auch heute ist der Landrat Vorsitzender des Verwaltungsrats.
* Der komplette Text des Statuts ist beim Brandenburgischen Landeshauptarchiv als Digitalisat zu finden.