• Die Städtische Sparkasse befand sich seit 1854 im Rathaus. (Ausschnitt Ansichtskarte Verlag Karl Bürmann, vers. 1904; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

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Fürstenwalde/Spree ist ein Standort der Sparkasse Oder-Spree, die in diesem Jahr ihr 200. Jubiläum beging. Vor genau 175 Jahren wurde die Satzung der Sparkasse der Stadt an der Spree „von Landespolizeiwegen“ vom Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, August Werner von Meding, in Potsdam genehmigt. Laut Paragraf 1 eröffnete sie am 1. Januar 1848. Doch die Sparkasse der Stadt war damals längst aktiv, nämlich seit Mitte 1846. In der Sparkassenstatistik der zuständigen Regierung in Frankfurt (Oder) tauchte sie jedoch nicht auf. Erst für 1848 lag ihr ein korrigierter Jahresabschluss vor. Demnach bestanden Ende 1847 lediglich 16 und ein Jahr später 40 Sparbücher.

An die Frankfurter Behörde hatte sich die Kommune gemäß dem Reglement, die Einrichtung des Sparkassenwesens betreffend, eigentlich zu wenden, wenn sie eine Sparkasse gründen wollte. Nach dem Gesetz des Königs vom 12. Dezember 1838 wurde dort unter anderem geprüft, ob der Kommunalhaushalt in Ordnung war und die Gemeinde die Sicherheit der Einlagen gewährleisten konnte. Außerdem musste die zu errichtende Sparkasse vor allem ärmeren Menschen nützlich sein und durfte keine zu großen Geldbeträge von Vermögenden annehmen. Erst nach Prüfung der Satzung wurde diese vom Oberpräsidenten bestätigt. Danach konnte eine kommunale Sparkasse in Preußen ordnungsgemäß eröffnen. Ob der Magistrat für sein ungesetzliches Vorgehen sanktioniert wurde, ist derzeit nicht bekannt. Aufschluss würde ein Blick in die Gründungsakte geben.

  • Auszug aus dem Regulativ der Stadtsparkasse Markneukirchen, 1903 : © Historisches Archiv des OSV

Kontenobergrenzen zur Einlagenabwehr

Lange Zeit wurde den kommunalen Sparkassen vom Staat eine sozialpolitische Funktion zugemessen, die sich in Einlagenobergrenzen manifestierte. So sollten Wohlhabende ferngehalten werden. Besonders streng zeigte sich dabei das Königreich Sachsen. So wurde 1860 vom Innenministerium vorgeschrieben, dass Sparkonten von Privatkunden 500 Taler nicht übersteigen durften. Mit der Umstellung der Währung 1875 waren das 1.500 Mark. Diese Regelung galt bis 1902, also über 40 Jahre. Es gab schrittweise Erhöhungen, 1902 auf 3.000 Mark und 1912 auf 5.000 Mark. Dies erfolgte mit dem Verweis, dass sich Gehälter und Löhne verbessert hatten und auch Arbeiter mittlerweile mehr sparen konnten.

„Die Regierung will also unbedingt daran festhalten, dass die Sparkasse nur die ersten Sparpfennige aufzunehmen und zu sammeln hat. Hat der Sparer ein kleines Kapital aufgespeichert, das groß genug ist, eine andere Anlage zu benutzen, so wird es aus dem Schutz der Sparkasse entlassen und muss selbstständig seinen Weg suchen.“*

In der Realität wurden die Sparkassen nicht nur von der „Unterschicht“ zum Sparen, sondern auch von der „Mittelschicht“ zur Geldanlage genutzt. Überliefert ist, dass die Obergrenzen wohl geschickt umgangen wurden, indem Kapital auf mehrere Sparbücher verteilt wurde. So bekam etwa jedes Familienmitglied eines ausgestellt. Oder man verwendete verschiedene Namen. Personalausweise existierten noch nicht. Eine andere Möglichkeit stellte die Nutzung mehrerer Sparkassen dar. Der Weg war nicht weit. In Sachsen bestanden besonders viele eigenständige Sparkassen.

Erwähnenswert ist, dass am Anfang des 20. Jahrhunderts gerade in wirtschaftlichen Krisenjahren die Einlagen zunahmen, weil Sachsen Geld aus Banken und industriellen Anlagen abzogen und bei den Sparkassen parkten. Gleichzeitig kam es, bedingt durch den Rückgang von Einkommen in diesen Zeiten, zu einem Rückgang der normalen Spartätigkeit. Übrigens suchten damals Anleger auch im Zuge von Zusammenbrüchen von Banken in Dresden und Leipzig einen „sicheren Hafen“.

* Braedt, Felix: Das Sparkassenwesen im Königreich Sachsen, 1912, S. 17

  • Hugo von Knebel Doeberitz war Referent für das Sparkassenwesen im Ministerium des Innern des Königreichs Preußen. (Abb. in Volkswirtschaftliche Zeitschrift Die Sparkasse - Organ des Deutschen Sparkassen-Verbandes, Nr. 609, 15.7.1907; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Hugo von Knebel Doeberitz – Ein Freund des Sparkassenwesens

Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range eines Rates erster Klasse – dieser Titel wurde vor 110 Jahren dem Referenten für das Sparkassenwesen im preußischen Innenministerium verliehen. Geehrt wurde Hugo von Knebel Doeberitz bei seiner Verabschiedung aus dem Staatsdienst. Seit 1891 war der Beamte im Ministerium tätig gewesen. Während seiner Amtszeit machte er sich um das Sparkassenwesen verdient. 1907 veröffentlichte er sogar eine viel beachtete Abhandlung* zum Sparkassenrecht, in deren Vorwort Folgendes zu lesen ist:

„Mein Werk will allen Freunden und Förderern des Sparkassenwesens ein Ratgeber sein, insbesondere allen, denen die Sorge für die öffentlichen Sparkassen obliegt, sei es bei berufsmäßiger Verwaltung, sei es bei Beaufsichtigung des Betriebes seitens der Organe der Garantieverbände oder der staatlichen Aufsichtsbehörden.“

Über 2.700 Sparkassen existierten damals im Deutschen Reich*, davon mehr als die Hälfte in Preußen. Der Deutsche Sparkassenverband bedankte sich für das friedliche und gedeihliche Zusammenwirken bei Knebel Doeberitz in seiner Zeitschrift „Die Sparkasse“. Vor allem dem „warmen Interesse“ des Ministerialbeamten sei es zu verdanken gewesen, dass der Sparkassenorganisation das Interesse und die Gunst der preußischen Staatsregierung in wachsendem Maße zuteil wurden. Man verabschiedete sich von ihm mit dem Satz: „Er war der Unsere!“

*   Das Werk ist Teil des historischen Buchbestandes der Bibliothek des OSV im Archiv in Potsdam.
** ohne Braunschweig

  • Tabelle Sparkassen Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) Innenministerium 1845

    Das preußische Innenministerium kontrollierte zum Beispiel die Geschäftsergebnisse der Sparkassen im Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) von 1845. : © Historisches Archiv des OSV

  • Sparkassenreglement Preusse 1838

    Das preußische Sparkassenreglement vom 12. Dezember 1838 regelte die Staatsaufsicht über die Sparkassen. : © Historisches Archiv des OSV

Die Staatsaufsicht über die Sparkassen in Brandenburg

Bereits 1838 ist im Königreich Preußen ein umfangreiches, fortschrittliches Rahmengesetz für Sparkassen erlassen worden. Es förderte die Gründung kommunaler Institute und hatte sogar für das Sparkassenrecht anderer deutscher Länder Vorbildwirkung. Kernland Preußens war Brandenburg. Auch die hier ansässigen Kassen mussten sich an das Reglement halten. Es ließ ihnen gewisse Freiheiten, gab ihnen aber auch strenge Regeln vor.

Der preußische Staat beaufsichtigte das Wirken der Geldinstitute. Er wollte sich von einem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb überzeugen. So konnten die Regierungsbehörden in den brandenburgischen Bezirken Potsdam und Frankfurt (Oder) außerordentliche Kassenrevisionen vornehmen, um eventuelle Missstände aufzudecken. Ihre Aufgabe war es auch, die von den Sparkassen abgelieferten Jahresabschlüsse zu bearbeiten. Die gesammelten Nachweisungen erhielt dann die oberste Aufsichtsbehörde, der preußische Innenminister, zur Kontrolle.

Und wer beaufsichtigt heute die Sparkassen? Preußen gibt es längst nicht mehr. Auch die DDR ist Geschichte. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands liegt auch die Aufsicht in Ostdeutschland wieder bei den Ländern. In Brandenburg ist nun das Finanzministerium in Potsdam zuständig. Seine Befugnisse sind durch ein Landesgesetz (§ 31) geregelt.