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Verbandsprüfer gesucht I

Mit dieser in den Verbandsmitteilungen veröffentlichten Stellenanzeige suchte der regionale Sparkassen- und Giroverband in Magdeburg vor genau 90 Jahren Verstärkung. Der Verband hatte sage und schreibe 310 Mitglieder, vor allem Stadtgemeinden und Kreise. 1929 fanden insgesamt 326 Revisionen statt. Im Folgejahr sollten es sogar 446 sein. Nicht nur Sparkassen, sondern auch andere Kassen, Verwaltungen und Betriebe der kommunalen Mitglieder wurden gemäß der Verbandssatzung geprüft. Dazu zählten etwa Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke oder Krankenhäuser. Auf Wunsch von Sparkassenvorständen erfolgten 1930 sogar einige Prüfungen von Privatfirmen. Dies halft, ihre Kreditwürdigkeit richtig zu beurteilen.

Das Aufgabenspektrum eines Verbandsprüfers war umfangreich. Bei Sparkassen und Kommunalbanken fanden unvermutete Revisionen statt. Prüfungen von Jahresabschlüssen konnten zum Beispiel auch zentral in Magdeburg stattfinden, wenn die notwendigen Unterlagen dort eingesendet wurden. Wegen ihrer „Billigkeit und Bequemlichkeit“ nutzten die Verbandsmitglieder diese Möglichkeit gern. Ein besonderes Thema war damals die Prüfung der Aufwertungsbilanzen der Sparkassen, die eine Erstattung eines Teils der in der Inflation verlorenen Kundenguthaben ermöglichten. Die Prüfungsstelle hatte aber noch mehr zu bieten. So wurden die Sparkassen unter anderem bei der betrieblichen Rationalisierung und der Einführung moderner Technik beraten.

  • Tabelle Sparkassen Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) Innenministerium 1845

    Das preußische Innenministerium kontrollierte zum Beispiel die Geschäftsergebnisse der Sparkassen im Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) von 1845. : © Historisches Archiv des OSV

  • Sparkassenreglement Preusse 1838

    Das preußische Sparkassenreglement vom 12. Dezember 1838 regelte die Staatsaufsicht über die Sparkassen. : © Historisches Archiv des OSV

Die Staatsaufsicht über die Sparkassen in Brandenburg

Bereits 1838 ist im Königreich Preußen ein umfangreiches, fortschrittliches Rahmengesetz für Sparkassen erlassen worden. Es förderte die Gründung kommunaler Institute und hatte sogar für das Sparkassenrecht anderer deutscher Länder Vorbildwirkung. Kernland Preußens war Brandenburg. Auch die hier ansässigen Kassen mussten sich an das Reglement halten. Es ließ ihnen gewisse Freiheiten, gab ihnen aber auch strenge Regeln vor.

Der preußische Staat beaufsichtigte das Wirken der Geldinstitute. Er wollte sich von einem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb überzeugen. So konnten die Regierungsbehörden in den brandenburgischen Bezirken Potsdam und Frankfurt (Oder) außerordentliche Kassenrevisionen vornehmen, um eventuelle Missstände aufzudecken. Ihre Aufgabe war es auch, die von den Sparkassen abgelieferten Jahresabschlüsse zu bearbeiten. Die gesammelten Nachweisungen erhielt dann die oberste Aufsichtsbehörde, der preußische Innenminister, zur Kontrolle.

Und wer beaufsichtigt heute die Sparkassen? Preußen gibt es längst nicht mehr. Auch die DDR ist Geschichte. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands liegt auch die Aufsicht in Ostdeutschland wieder bei den Ländern. In Brandenburg ist nun das Finanzministerium in Potsdam zuständig. Seine Befugnisse sind durch ein Landesgesetz (§ 31) geregelt.

  • Schon bald wurden Revisoren hauptamtlich angestellt. (grafisch bearbeitete Stellenanzeige aus dem Fachblatt des Deutschen Spakassenverbandes, "Sparkasse"; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

  • Musterformular Teltower Kreissparkasse

    Solche Unterlagen waren zu prüfen. (Musterformular für preußische Sparkassen, aus: Hannemann, Adolf: Die Sparkasse des Kreises Teltow und ihre Einrichtung, 1893; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

  • Diese 20 Mark konnte ein brandenburgischer Verbandsrevisor 1896 für die Ausarbeitung von zwei Prüfungsberichten erhalten. : © Historisches Archiv des OSV

Die ersten Verbandsprüfer

Sachsen und Brandenburg sind die Länder im Geschäftsgebiet des OSV, in denen Verbandsrevisionen bereits im 19. Jahrhundert stattfanden. 1892 war es, als der 1886 gegründete Schlesische Sparkassenverband beschloss, seinen Mitgliedskassen, u. a. denen in der heute sächsischen Oberlausitz, die Möglichkeit einer freiwilligen Prüfung anzubieten. Einer der ersten Revisoren war Rechnungsrat Jonas aus Görlitz.

1892 begann auch der Brandenburgische Sparkassenverband, der 1884 am selben Tag wie der Deutsche Sparkassenverband errichtet worden war, mit Prüfungen. Erste Revisoren waren z. B. Kämmereikassenrendant Püschel und Kämmereikassenbuchhalter Hartwig aus Frankfurt an der Oder, Sparkassenrendant Richter aus Brandenburg an der Havel und Stadthauptkassenrendant Deichmann aus Potsdam.

Beiden Regionalverbänden war übrigens der Hannoversche Sparkassenverband von 1887 Vorbild. Er sah seine erste Hauptaufgabe in der Revision und ging diese schon 1888 an. Auch hier erfolgte zunächst keine obligatorische Prüfung. Erster Revisor war der Sparkassenbuchhalter Stackelbeck aus Osnabrück.