• Das sog. Berufsbeamtengesetz nutzten die Nationalsozialisten, um zum Beispiel nach § 4 Beamte aus politischen Gründen zu entlassen. (Anzeige im Sächsischen Verwaltungsblatt, 29.9.1933, S. 657; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Wie das NS-Regime sächsische Bürgermeister aus dem Amt entfernte

Es gab nicht nur gute Zeiten in der bald 200-jährigen Sparkassengeschichte unseres Verbandsgebietes. So wurden im „Dritten Reich“ Verwaltungsorgane und Personal der Sparkassen politisch „gleichgeschalt“ und die Institute in das NS-Wirtschaftssystem integriert. Üblicherweise führten im Freistaat Sachsen die Bürgermeister den Vorsitz im Verwaltungsrat der örtlichen Sparkasse. Im März 1933 besetzten die Nationalsozialisten die Rathäuser und „beurlaubten“ ihnen nicht genehme Gemeindeoberhäupter.

Das sogenannte Berufsbeamtengesetzes vom 7. April 1933 schuf dann die rechtliche Grundlage, um auch Bürgermeister zu entlassen oder in den Ruhestand zu versetzen. Es war das erste Gesetz im NS-Staat, das ganz offen Sonderrecht gegen rassisch und politisch unerwünschte Menschen durchsetzte und verfassungsmäßige Rechte von Beamten annullierte. Gemäß § 2, 4 und 6 wurden in Sachsen zahlreiche Bürgermeister entfernt. § 3, der „Arierparagraf“, fand offenbar keine Anwendung.*

„Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“, sollten nach § 4 entlassen werden. Dies war eine dehnbare Auslegungsform, mit der das Regime verschiedenste Gesinnungen bestrafte. Wer sich aus nationalsozialistischer Sicht verwerflich betätigt hatte, konnte aus dem Amt entfernt werden. Auf das Gesetz folgten zahlreiche Erklärungen und Ergänzungen, die noch verschärfend wirkten.

Bald mussten Verdächtige Fragebögen ausfüllen und mit Nachweisen beim zuständigen Ministerium zur Prüfung einreichen. Auf Vorschlag des sächsischen Innenministeriums verfügte Reichsstatthalter Martin Mutschmann die Entlassungen. Sie wurden im Sächsischen Verwaltungsblatt veröffentlicht. Aber welche Bürgermeister fielen allein 1933 dem § 4 zum Opfer und wurden aus dem Gemeindedienst entfernt? Dazu habe ich Ihnen eine Liste erstellt. Wer wissen möchte, wen die anderen beiden Paragrafen betrafen, kann sich gern an den Autor wenden.

Altenberg (im Erzgebirge): Max Just
Aue: Max Ziegler
Bergen (im Vogtland): Rudolph Härtel
Bräunsdorf (Amtshauptmannschaft Chemnitz): Paul Grimm
Brünlos (im Erzgebirge): Curt Paul Kalbskopf
Cainsdorf (bei Zwickau):  Emil Albin Müller
Colmnitz (Amtshauptmannschaft Freiberg): Oswin Arnold
Cossebaude: Carl Strehle
Cröbern (Amtshauptmannschaft Leipzig): Max Jäger
Crimmitschau: Dr. Friedrich Buchwald
Cunersdorf (Amtshauptmannschaft Annaberg): Ewald Pönitz
Cunnersdorf (bei Dresden): Otto Emil Berger
Dorfstadt (im Vogtland): Julius Arthur Müller
Dresden: Dr. Wilhelm Külz
Eibenberg: Franz Morgenstern
Euba (Amtshauptmannschaft Chemnitz): Alfred Schröder
Eythra (bei Leipzig): Albert Wachler
Freital: Gustav Klimpel
Gelenau (im Erzgebirge): Eugen Richard Möckel
Gittersee: Alfred Willy Obenaus
Gornau: Fritz Hugo Geithner
Groitzsch: Erich Brendel
Großenhain: Carl Oskar Augustin
Großolbersdorf: Max Siegfried Neef
Großpösna (bei Leipzig): Kurt Saalberg
Gundorf (Amtshauptmannschaft Leipzig): Hermann Arthur Ludwig
Hartenstein (bei Zwickau): Max Richard Strobel
Hartmannsdorf (bei Chemnitz): Paul Hofmann
Hirschfelde (Amtshauptmannschaft Zittau): Eduard Heinrich Nagel
Hörnitz (bei Zittau): Karl Bruno Zimmermann
Hohndorf (Amtshauptmannschaft Flöha): Bruno Clauß
Kleinnaundorf (Amtshauptmannschaft Dresden): Otto Paul Ihle
Kleinolbersdorf (Amtshauptmannschaft Chemnitz): Johannes Ebert
Kößern (Amtshauptmannschaft Grimma): Otto Ulbricht
Krebs (Amtshauptmannschaft Pirna): Karl Reppchen
Kriebethal (Amtshauptmannschaft Döbeln): Max Otto Prötzsch
Langenhessen (Amtshauptmannschaft Zwickau): Theodor Möbius
Lauterbach (bei Marienberg): Martin Floß
Leukersdorf (Amtshauptmannschaft Chemnitz): Max Schmiedel
Lugau: Johannes Martin Hoffmann
Mittelfrohna: Reinhardt Schneider
Mittweida: Dr. Carl Aribert Huth
Nerchau: Alfred Ackermann
Netzschkau: Franz Hunger
Nünchritz (Amtshauptmannschaft Großenhain): Walter Gustav Zill
Obercrinitz (Amtshauptmannschaft Zwickau): Bruno Ebert
Oberfrohna: Walter Andrae
Oberneuschönberg (Amtshauptmannschaft Sayda): Otto Naumann
Oberseiffenbach (Bezirk Sayda): Max Alfred Franz
Oberullersdorf (Amtshauptmannschaft Zittau): Gustav Zeißig
Oberweischlitz: Johannes Max Berger
Radeberg: Dr. Erich Weise
Radeburg: Richard Hartwig
Reumtengrün (Amtshauptmannschaft Auerbach): Albin Heinrich
Riesa: Curt Hans
Robschütz (Amtshauptmannschaft Meißen)
Rothenkirchen (Amtshauptmannschaft Auerbach): Max Taubert
Rothental (im Erzgebirge): Max Ebert
Sankt Michaelis (Amtshauptmannschaft Freiberg): Paul Schultze
Schöna (Amtshauptmannschaft Pirna): Albin Emil Grützner
Seehausen (bei Leipzig): Johannes Ernst Fischer
Steinbach (im Erzgebirge): Eugen Frey
Struppen: Hermann Herbert Gläßer
Trebsen (Amtshauptmannschaft Grimma): Paul Emil Unger
Ursprung (Bezirk Stollberg): Ernst Albin Müller
Vielau (Amtshauptmannschaft Zwickau): Arno Hugo Fuchs
Wachau (Bezirk Leipzig): Hermann Arthur Kretschmar
Weesenstein: Arthur Kurt Reppchen
Weißig (bei Freital): Johannes Wohlfarth
Weißig (Bezirk Dresden): Max Willy Müller
Wilschdorf: Otto Hänel
Wittgensdorf: Arthur Müller
Wolkenburg (Amtshauptmannschaft Rochlitz): Erich Hennicker
Zittau: Dr. Oswald Koltzenburg
Zug (Amtshauptmannschaft Freiberg): Rudolf Jentzsch

* In den Sächsischen Verwaltungsblättern fanden sich keine Anzeigen bzgl. der Bürgermeister. Dies ergab eine Auftragsrecherche des Autors zur sächsischen Sparkassengeschichte im Nationalsozialismus im Jahr 2012.

Kommentare

  1.  

    Prof. Dr. Kurt Reinschke  17:02

    Betrifft Max Ziegler aus Aue.
    In der veröffentlichten amtl. Tabelle aller Bürgermeister der Stadt Aue erscheint Max Ziegler ledlich für die Zeit von Mai bis Juni 1945 als Auer OB.

    Lt. dieser Tabelle sei bis 1934 der alte OB Arthur Hoffmann im Amt gewesen (seit 1913!), und auf Hoffmann sei sogleich der NSDAP-Reichstagsabgeordnete Franz Pillmayer als Auer OB gefolgt.
    (Auch das scheint nicht zustimmen. Nach meiner Aktenkenntnis war ein Herr Frenzel in den Jahren 1934/35 im Amt.)

    Über nähere Angaben zu Max Ziegler in der Umbruchzeit 1933
    wäre ich ihnen sehr dankbar.

    •  

      Thomas Einert  19:22

      Wir bedanken uns für Ihre Nachfrage. Das Sächsische Verwaltungsblatt Nr. 64 vom 1.8.1933 belegt auf Seite 525 die vollzogene Entlassung von „Bürgermeister Max Ziegler in Aue (Sa.)“ nach § 4. Bei sämtlichen entlassenen „Bürgermeistern“ ist immer die Bezeichnung Bürgermeister, Erster Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister abgedruckt. Wäre Ziegler 1933 Auer OB gewesen, wäre dies sicherlich so verzeichnet worden, nehme ich an.

  2.  

    Erik Brendel  8:49

    Hallo,

    gibt es zu Erich Brendel Dokumente oder Ähnliches, die Ihnen da vorliege? Wäre interessant von offizieller Seite etwas zu erfahren. Kenne immer nur die Geschichten aus der Familie dazu.

    VG

    •  

      Thomas Einert  9:06

      Hallo, ich sende Ihnen gern die Veröffentlichung der Entlassung vom 4.8.1933 nach § 4 im Sächsischen Verwaltungsblatt per Mail zu. Viele Grüße Thomas Einert

  3.  

    Müller-Bogen  18:59

    Hallo,
    Ich habe eine Frage bzg. des entlassenen Bürgermeisters Dr. Erich Weise aus Radeberg. Können Sie mir evtl. mehr zur Entlassung mitteilen oder gibt es von der Person evtl. noch mehr Quellenmaterial oder gar ein Foto von Ihm. Ich wäre Ihnen sehr verbunden.
    Mit freundlichen Grüßen

    •  

      Thomas Einert  14:15

      Hallo, eine qualifizierte Antwort erfolgt in der Woche nach Pfingsten, nach meinem Urlaub.
      Viele Grüße derweil und schöne Feiertage!
      Thomas Einert

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