• Landkreise und Sparkassen, 1995 : © Historisches Archiv des OSV

Die Kreisreform vor 30 Jahren

Heute gibt es im Bundesland Brandenburg 14 Landkreise und vier kreisfreie Städte. Diese Gliederung wurde vor 30 Jahren eingeführt. Vorher gab es 38 Landkreise und sechs kreisfreie Städte. Die Grundlage für die Kreisgebietsreform war ein Gesetz vom Dezember 1992, das aber noch nicht die Namen der neuen Kreise festlegte. Diese sowie die Kreisstädte bestimmte der Landesgesetzgeber im Frühjahr 1993. Man erließ dazu 14 Einzelgesetze. So entstand etwa der Landkreis Uckermark aus den Kreisen Angermünde, Prenzlau und Templin sowie der bis dahin kreisfreien Stadt Schwedt/Oder. Auch Eisenhüttenstadt wurde eingekreist, in den neuen Landkreis Oder-Spree. Die vier Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam blieben kreisfrei.

Die Gebietsreform trat am 5. Dezember 1993 mit vorgezogenen Kommunalwahlen in den neuen Landkreisen in Kraft. Brandenburg war damals das erste ostdeutsche Bundesland, das die seit einer Verwaltungsreform in der DDR 1952 bestehende kleinteilige Struktur der Kreise beendete. Der neuen Gliederung der Gewährträger von 1993 folgte eine Anpassung von Sparkassen. Es kam also zu Fusionen. Üblicherweise gab es eine Sparkasse in einem Landkreis. Die Stadt Schwedt/Oder erstritt jedoch die Trägerschaft ihrer Sparkasse vor dem Brandenburgischen Verfassungsgericht. Bei einigen Sparkassen dauerten die Verschmelzungen etwas. So entstanden zum Beispiel die Sparkasse Spree-Neiße und die Sparkasse Elbe-Elster am 1. Januar 1995.

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