• Gliederung der DDR nach der neuen Verwaltungsstruktur 1952 (Ausschnitt Karte des VEB Deutscher Zentralverlag Berlin; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Die Verwaltungsreform 1952

Vor 70 Jahren erließ das SED-Regime das „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik“. Dieses diente dazu, die föderative Stuktur abzuschaffen und einen zentralistischen Einheitsstaat zu erschaffen. „Das noch vom kaiserlichen Deutschland stammende System der administrativen Gliederung in Länder mit eigenen Landesregierungen sowie in große Kreise gewährleistet nicht die Lösung der neuen Aufgaben unseres Staates.“ Die in der Verfassung vom 7. Oktober 1949 verankerten Länder wurden faktisch, aber nicht formal abgeschafft. Die Länder mussten in ihren Gebieten eine neue Kreiseinteilung vornehmen und mehrere Kreise in einem Bezirk zusammenfassen. In den drei brandenburgischen Bezirken vermehrte sich die Zahl der Kreise zum Beispiel von 23 auf 41. Gesetzlich regelte die DDR-Regierung etwa den Übergang der Aufgaben der Landesregierungen auf die Organe der neuen Bezirke. Die Ministerpräsidenten hatten die Auflösung der Einrichtungen der Länder und die Schaffung der Bezirksbehörden zu gewährleisten.

Insgesamt entstanden im Gebiet der fünf Länder 14 Bezirke mit zusammen 217 Kreisen. Grenzverschiebungen gab es, wie Sie auf der abgebildeten Karte erkennen können. So gehörte beispielsweise der Westen des Bezirks Cottbus vormals zu Sachsen-Anhalt und der Süden zu Sachsen. Der Bezirk Cottbus zählte zu den wenigen Beispielen einer Bezirksgründung nach wirtschaftlichen Aspekten. Er war das Entwicklungszentrum der Kohle- und Energieindustrie. Mehr zum Thema können Sie hier lesen. Die Neugliederung hatte große Auswirkungen auf die Sparkassenorganisation in der DDR. Das Finanzministerium ordnete am 14. Oktober 1952 die Einrichtung von Kreissparkassen in den neuen Kreisen an. Es bestanden dann sage und schreibe 200 Sparkassen, darunter 175 Kreis-, 19 Stadt- und Kreis- sowie 6 Stadtsparkassen. Ihre Länderverbände und deren Zentralstelle wurden auf Geheiß des Ministerrats zum 30. November 1952 aufgelöst und die Aufgaben dem Finanzministerium übertragen, welchem Hauptreferate in den Bezirken untergeordnet waren.

  • Karte Fuerstenberger Werder

    Die Karte aus dem Jahr 1947 zeigt Fürstenberg an der Havel noch in Mecklenburg. Die Grenze zu Brandenburg sollte sich 1950 ändern. (Abb. Ausschnitt Ravensteins Bürokarte von Berlin und Brandenburg, Verlag Richard Schwarz in Berlin, 1947; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Sparkassentausch an der Landesgrenze

Fürstenberg an der Havel ist eine Stadt im Norden Brandenburgs. Das war aber noch nicht immer so. Für Jahrhunderte gehörte sie nämlich zu Mecklenburg. In der frühen DDR ist Fürstenberg aber brandenburgisch geworden, weil Landesgrenzen „bereinigt“ wurden. Im Zuge einer Kreisreform ging dies vonstatten. Wirtschafts-, bevölkerungspolitische sowie verkehrstechnische Gründe gab ein Gesetz vom 28. Juni 1950 als Gründe für neue Ländergrenzen an.

So kamen die Stadt und die restlichen Gemeinden des Fürstenberger Werders, den Sie auf der Karte erkennen können, zum Landkreis Templin. Damit wechselte eine Sparkassenfiliale den Besitzer. Die Fürstenberger Nebenstelle der Kreis- und Stadtsparkasse Neustrelitz wurde in Gesamtrechtsnachfolge auf die Templiner Kreissparkasse überführt. 65 Jahre später ist in Fürstenberg an der Havel die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam vor Ort.

Es gab allerdings auch einen Gebietsausgleich. An einer anderen Stelle der Landesgrenze bekam Mecklenburg 1950 wieder „Zuwachs“. Die Kreissparkasse Ueckermünde konnte damals eine Zweigstelle der Kreis- und Stadtsparkasse Prenzlau in der Gemeinde Zerrenthin und die selbstständige Stadtsparkasse in Strasburg übernehmen. Heute liegen diese beiden Orte im Geschäftsgebiet der Sparkasse Uecker-Randow im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.