• Der städtische Schlachthof wurde 1899 auch mit Sparkassengewinnen finanziert. (Ansichtskarte Verlag Gustav Kabes in Grimma, um 1900; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Historisches Archiv des OSV

Die Überschüsse der Grimmaer Sparkasse

Offenbar war man in Grimma mächtig stolz auf den Schlachthof. Zusammen mit patriotischem Dekor der Kaiserzeit fand er auf einer Ansichtskarte Platz. 1899 wurde die Einrichtung erbaut. An der Finanzierung war die Stadtsparkasse beteiligt. Überschüsse flossen auch in andere kommunale Infrastruktur. So erhielt die Stadt zum Beispiel eine elektrische Straßenbeleuchtung. Erstmals konnte Grimma 1884 von den Gewinnen der Sparkasse profitieren. 9.000 Mark sollten für die Pflasterung von Straßen und Anlegung von Bürgersteigen verwendet werden. 12.000 Mark waren für die Zinstilgung einer für die Errichtung der Schule aufgenommenen Anleihe vorgesehen. 4.000 Mark bekam die öffentliche Armenversorgung.

Für soziale Zwecke und Infrastrukturprojekte wurde auch in manch anderen Jahren Geld ausgegeben. Die Rahmenbedingungen änderten sich jedoch nach zwei Verordnungen des sächsischen Innenministeriums vom 29. Dezember 1899 und 11. Juni 1900. So galten nur noch freiwillige kommunale Ausgaben als gemeinnützig. Gesetzlich festgelegte Gemeindeaufgaben, wie etwa die Armenfürsorge, durften nicht mehr mit den Überschüssen der Sparkassen bezahlt werden. Bei der Verwendung für das Kirchen- und Schulwesen, das ebenfalls über Steuern finanziert wurde, konnte eine Fallprüfung erfolgen. Das Ministerium machte deutlich, dass ausschließlich gemeinnützige Sparkassen, die nicht als Erwerbsunternehmen der Gemeinden fungierten, keine Einkommensteuer bezahlen mussten. Nur bei Verwendung der Überschüsse für gemeinnützige und wohltätige Zwecke galt die Steuerbefreiung weiterhin.

Was die Verwendung des Reingewinns betraf, so konnte der Staat allerdings keine positive Definition geben, was nun gemeinnützig, also für die Allgemeinheit zum Nutzen, war. Die örtlichen Aufsichtsbehörden sollten dies entscheiden. Es schien zumindest unbedenklich, Parkanlagen einzurichten beziehungsweise zu erhalten, Straßen und Plätze zu verschönern oder die öffentliche Beleuchtung und Wasserversorgung zu errichten. Es gab dennoch zahlreiche Streitfälle und manchmal konnten die Entscheidungen der Behörden nur als Willkür empfunden werden. Die für Grimma zuständige Kreishauptmannschaft in Leipzig sah beispielsweise die Finanzierung der erwähnten Straßenbeleuchtung eher als eine Aufgabe der Ortspolizei und als nicht gemeinnützig an.

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