• Nicht nur bei der Schweinitzer Kreissparkasse gab es in der Inflationszeit mehr Sichteinlagen als Spareinlagen. (Abb. Siegel der Sparkasse) : © Historisches Archiv des OSV

Giro- und Spareinlagen in der Inflationszeit

Durch einen Erlass erlaubte der preußische Innenminister am 15. April 1921 den Oberpräsidenten der Provinzen des Freistaats, eine Erweiterung des Geschäftsbereichs der Sparkassen zuzulassen. Danach konnte zum Beispiel die Höchstgrenze für die Einlagen im Depositen- und Kontokorrentverkehr entfallen. Diese durften seit dem 10. August 1917 nur 25 Prozent des Gesamtbetrags der vorhandenen Einlagen auf Sparkassenbüchern betragen. Als den preußischen Sparkassen am 20. April 1909 erstmals der Giroverkehr für Kontokorrentguthaben erlaubt wurde, waren es sogar nur zehn Prozent.

Während der Inflation Anfang der 1920er Jahre nahm die Bedeutung der Girokonten bei der Sparkassen stark zu. Damals wollte die Kundschaft ihr Geld wegen der Furcht vor fortschreitender Entwertung gern täglich verfügbar halten. Traditionelles Sparen mit dem Sparkassenbuch hatte keinen Sinn. Wer den Wert des Ersparten retten wollte, erwarb Sachgüter, Devisen oder Wertpapiere. Die Sparkassen profitierten vom Wertpapierkommissionsgeschäft, das ihnen durch den Ministerialerlass erleichtert wurde. Langfristige Hypothekenkredite als Anlage der Sparguthaben waren nicht mehr gefragt. Bedeutung erlangten kurzfristige Kredite, etwa Vorschüsse an Giro- und Kontokorrentkunden.

Am Beispiel der ältesten kommunalen Kreissparkasse im Verbandsgebiet lässt sich das Verhältnis der lang- und kurzfristigen Einlagen verdeutlichen. Betrugen bei der Sparkasse des Schweinitzer Kreises 1921 die Sparguthaben 49,9 Millionen Mark und die Guthaben auf Giro- und Kontokorrentkonten 13,2 Millionen Mark, so waren es ein Jahr später 66,2 beziehungsweise 204,8 Millionen Mark. Nach der Hyperinflation lagen Ende 1923 auf den Sparbüchern mehr als 250 Billionen Mark. Die Giro- und Kontokorrenteinlagen betrugen hingegen fast 173 Billiarden Mark.

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