• Das Reichsgesetz regelte vor 100 Jahren unter anderem die Entschädigungen für die Sparkassenkundschaft, deren Ersparnisse in der Inflation entwertet wurden. : © Historisches Archiv des OSV

  • Die alten Guthaben mussten zunächst in Goldmark umgerechnet werden. Ein hilfreiches Tabellenwerk publizierte Gerhard Vollhaber, Sparkassendirektor in Wilhelmshaven. : © Historisches Archiv des OSV

  • Auch dieses Sparbuch der Schweinitzer Kreissparkasse mit Sitz in Herzberg (Elster) in Preußen wurde aufgewertet. Die Kundin bekam 67 Reichsmark. : © Historisches Archiv des OSV

  • Das Aufwertungsgesetz bestimmte eine Aufwertung von mindestens 12,5 Prozent des Goldmarkwertes der Altgutgaben. Bei der Sparkasse im sächsischen Olbersdorf gab es das Doppelte. : © Historisches Archiv des OSV/ Depositum Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

Vor 100 Jahren – Das Aufwertungsgesetz regelte Entschädigungen

Zur staatlich verschuldeten Inflation Anfang der 1920er Jahre sind im Laufe der Zeit schon verschiedene Beiträge im Sparkassengeschichtsblog erschienen. Sie befassen sich unter anderem mit Milliarden auf dem Sparbuch oder Billionen-Scheinen. Im Herbst 1923 stoppte die rasante Geldentwertung. Im Folgejahr wurde die Reichsmark neue deutsche Währung. Kundinnen und Kunden konnten alte Mark-Guthaben bei ihrer Sparkasse anmelden, um eine Entschädigung zu erhalten. Bargeld tauschte die Reichsbank im Verhältnis 1 Billion zu 1 um.

Am 16. Juli 1925 wurde dann ein Reichsgesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen veröffentlicht. Es regelte die Aufwertung von Ansprüchen in Mark, die vom Währungsverfall betroffen waren. Voraussetzung war die Errechnung eines sogenannten Goldmark-Wertes. Man schrieb zahlreiche Umrechnungssätze fest. (Bild 2) Ab dem 20. November 1923 entsprach eine Billion Papiermark einer Goldmark.

Das Gesetz befasste sich zudem mit der Aufwertung von Sparkassenguthaben. Zunächst hieß es aber für die Sparkassen, ihre entwerteten Anlagen zum Teil wiederherzustellen. Dies betraf zum Beispiel die Hypothekenkredite. Zu den Aktiva gehörten auch viele Staatspapiere, etwa Anleihen aus der Zeit des Ersten Weltkriegs. Deren Aufwertung regelte vor 100 Jahren ein separates Gesetz. Letztlich sollten sich unter Länderaufsicht Teilungsmassen bei den Sparkassen bilden.

Die Kundschaft musste laut Aufwertungsgesetz prinzipiell mindestens 12,5 Prozent des errechneten Goldmarkwertes ihrer alten Sparguthaben erhalten. Die obersten Landesbehörden bekamen aber die Ermächtigung, von der einheitlichen Regelung abzuweichen. So konnten etwa Gewinne der Geldinstitute oder Beiträge der kommunalen Träger in die Teilungsmasse eingehen. Preußen bestimmte einen Aufwertungssatz für alle Sparkassen. In Sachsen hingegen berechnete jedes einzelne Institut eine individuelle Quote. (Bilder 3, 4) Beides war gesetzlich erlaubt.

Die Aufwertung bedeutete eine Menge Rechenarbeit für die Sparkassen. Es mussten ja sämtliche Ein- und Auszahlungen berücksichtigt werden und nicht nur der Endstand des Kontos. Außerdem erfolgten noch staatliche Verfahrensänderungen, die zu Verzögerungen führten. So zog sich der Entschädigungsprozess bis in die 1930er Jahre. Ältere und bedürftige Sparende mussten aber nicht so lange warten. Sie bekamen Abschlagszahlungen. Sicherlich trug diese freiwillige Maßnahme dazu bei, das Vertrauen in die Sparkassen zu stärken.

  • Bis 1922 behielten 1.000 Mark ihr Äußeres aus der Vorkriegszeit. Dann wurden Scheine in neuem Design gedruckt. : © Historisches Archiv des OSV

Marthas Tausend

Schon wieder ein Sparbuch. Diesmal sehen Sie das Innenleben. Ausgestellt wurde das Exemplar von der Gemeinsparkasse Zschorlau im Erzgebirge für die achtjährige Martha. Gemäß der Satzung von 1907 waren dabei 30 Pfennige Gebühr fällig. Der Kassierer Max Neubert machte dazu eine Notiz. Vergleichsweise hoch fiel die Einzahlung aus. Tausend Mark.

Zum Vergleich: Im benachbarten Aue kostete damals beispielsweise ein Kinderkleid 80 Mark, ein Pfund Weizengrieß 6,50 und ein Pfund Apfelmus 5,50 Mark. Ein Pfund Kernseife machte elf Mark. Wegen der fortschreitenden Inflation hatte die Währung leider nur noch einen Teil ihres Vorkriegswertes. Durch die Hyperinflation 1923 wurde sie vollkommen ruiniert.

Die Sparkassenkundschaft konnte jedoch auf eine Entschädigung hoffen. Sparbücher waren zur Aufwertung anzumelden. In Marthas Fall geschah das vor genau 100 Jahren. 1.000 „Papiermark“ entsprachen am 4. Januar 1922 lediglich 25,20 „Goldmark“. Die Kundin bekam letztlich 7,70 Reichsmark gutgeschrieben. Dies lag daran, dass die Sparkasse nur einen Teil ihrer durch die Inflation entwerteten Geldanlagen wiederherstellen konnte.

  • Nach der Inflation wurden Sparkassenguthaben in Mark entsprechend rechtlicher Vorschriften aufgewertet. : © Historisches Archiv des OSV

Wie aus 25.000 Mark schließlich 60 Reichspfennige wurden

Ein weiteres Sparbuch aus unserem Archivbestand, das seinen Weg in die Sonderausstellung des Deutschen Historischen Museums gefunden hat, möchte ich Ihnen heute vorstellen. Es stammt aus Schwarzenberg im Erzgebirge und verdeutlicht die Wirkungen der Inflation Anfang der 1920er-Jahre. Der Inhaber dieses Buches hatte durch seine Einzahlungen im Jahr der Hyperinflation ganze 25.000 Mark auf dem Konto. Dies waren aber in der neuen Währung lediglich 0,000.000.025 Reichsmark. Eine Billion Mark entsprachen einer Reichsmark.

Inflationsgeschädigte Sparer konnten jedoch auf eine Entschädigung hoffen. Am 1. November 1924 meldete der Kunde sein Sparkassenbuch zur Aufwertung an. Eine Verordnung des Freistaats Sachsen hatte zuvor die Sparkassen zu Anmeldestellen für Aufwertungsansprüche bestimmt. Zunächst sollten gemäß einem Reichsgesetz von 1925 ihre Aktiva, etwa Hypothekenkredite, aufgewertet werden. Erst danach konnte ein Treuhänder unter Aufsicht der obersten Landesbehörde die Einlagenhöhe festlegen. Das Aufwertungsgesetz sah bezüglich der Sparkassenguthaben vor, dass mindestens 12,5 % ihres Goldmarkwertes erstattet werden sollte.

Dieser Mindestsatz findet sich auch 1926 in der ersten sächsischen Ausführungsverordnung zum Gesetz. Anders als zum Beispiel in Preußen, gab es hier aber keinen einheitlichen Aufwertungssatz für alle Sparkassen. Festgelegt wurde, das jedes Institut soweit möglich seine Aktiven wiederherstellte. Die in Goldmark umgerechneten Markeinlagen wurden dann mit dem realen Sparkassenbesitz, der vorhandenen Teilungsmasse, ins Verhältnis gesetzt. So ergab sich ein individueller Aufwertungssatz. Dieser betrug etwa bei der Stadtsparkasse Schwarzenberg 25,7 %.

Zur Guthabenumrechung wurde in Sachsen 1926 ein vom Direktor der Sparkasse Wilhelmshaven entwickeltes System erlaubt.* Demnach waren 10.000 Papiermark am 2. März 1923 genau 1,95 Goldmark. 15.000 Papiermark entsprachen am 3. Juli 1923 wegen der fortschreitenden Inflation nur noch 0,40 Goldmark. Die Sparkasse addierte und trug 2,35 Goldmark ein. Unter Berücksichtigung des oben genannten Aufwertungssatzes erhielt der Kunde am Schluß ganze 60 Reichspfennige.

* Das einfachste Verfahren zur Errechnung des Goldwertes der Spareinlagen nebst Errechnungsmuster und Umrechnungstabellen. Ein Hilfsbuch für Sparkassen von G. Vollhaber, Sparkassendirektor, 3. Auflage, Wilhelmshaven, 1926 (Bestand Historisches Archiv des OSV)