• Präsident Rainer Voigt thematisierte in seiner Rede unter anderem den Beitrag der Sparkassen zur wirtschaftlichen Entwicklung in Ostdeutschland. : © Foto Hesse GmbH/ Historisches Archiv des OSV

Ein außerordentlicher Verbandstag

Blogserie, Teil 52

176 Direktorinnen und Direktoren folgten der Einladung des Präsidenten des Sparkassenverbandes der DDR vom 3. September 1990 und kamen vor 30 Jahren ins Hotel Inter-Continental in der Budapester Straße im Westteil Berlins. Weil in Anbetracht des Vereinigungsprozesses eine Änderung der Satzung notwendig war, fand dort ein außerordentlicher Verbandstag statt.* Am 14. September hatte der Vorläufige Verbandsrat eine wichtige Vorlage für die Versammlung ausgearbeitet, welche dann als Beschluss Nr. 8/1990 realisiert wurde. Sie betraf auch eine Namensänderung.

„1. Der Sparkassenverband der DDR erhält folgende Bezeichnung: Sparkassen- und Giroverband für die Sparkassen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband).

2. Der Präsident des Verbandes wird beauftragt, die Satzung des Sparkassenverbandes entsprechend den politischen und strukturellen Veränderungen zu überarbeiten und dem Verbandstag zur Beschlussfassung vorzulegen.“**

Die Entscheidung der Umbenennung erfolgte einstimmig durch die Mitglieder des Verbandstages, zu denen auch die Direktoren der 14 Bezirksgeschäftsstellen des Sparkassenverbandes der DDR gehörten. Die DDR und die 1952 geschaffenen Bezirke sollte es bald nicht mehr geben. Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990, den die Volkskammer und der Deutsche Bundestag am 20. September ratifizierten, sah vor, dass die DDR der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober beitrat und zugleich fünf neue Bundesländer entstanden.*** Die Zuständigkeit des Sparkassenverbandes für die Länder wurde in der neuen Bezeichnung verankert. Die Sparkassen sprachen sich beim Verbandstag auch für ein künftiges Zusammenbleiben in einem Mehrländerverband aus.****

Die Satzungsfragen waren aber nicht das einzige Thema. Beschluss Nr. 7 betraf den Beitritt zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Die Vorlage, welche Rainer Voigt den Auftrag erteilte, die ordentliche Mitgliedschaft im DSGV mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 zu beantragen, hatte der Vorläufige Verbandsrat ebenfalls am 14. September abgesegnet. Noch am 20. September bat Voigt den DSGV-Präsidenten um die wohlwollende Unterstützung des Antrages und drückte seine Hoffnung auf die einhellige Zustimmung der Mitgliedsverbände aus.***** Die Aufnahme sollte dann auf der Mitgliederversammlung am 13. Dezember erfolgen. Damit wurde eine historische Organisationsstruktur wiederhergestellt. Bereits 100 Jahre zuvor war festgelegt worden, dass die regionalen Sparkassenverbände in Deutschland einem Dachverband angehörten.

Die Deutsche Einheit stellte natürlich ein wichtiges Thema in den Reden der beiden Präsidenten dar. Rainer Voigt erklärte, „es komme nunmehr für die Sparkassen darauf an, die Mitwirkung am wirtschaftlichen Gesundungsprozess vor Ort engagiert wahrzunehmen. In Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags seien die Sparkassen verpflichtet, als zuverlässige Partner ihrer Kunden und insbesondere des Mittelstandes wirtschaftliches Wachstum und sozialen Wohlstand zu fördern“.****** Dr. h.c. Helmut Geiger versicherte, „dass nunmehr im vereinten Deutschland die Sparkassen und ihre Verbundpartner in der Sparkassen-Finanzgruppe als größte und fächendeckende Institution unter den Kreditanstalten in Deutschland ihre gesamte Leistungskraft in den Dienst des wirtschaftlichen Erblühens ihrer Geschäftsgebiete stellen werden“.*******

Geiger und Voigt saßen nebeneinander auf dem Podium, flankiert vom Vorsitzenden des Vorläufigen Verbandsrates und dem Stellvertreter des DDR-Sparkassenverbandspräsidenten. Die vakante Stelle des zweiten Stellvertreters wurde nun besetzt. Die Wahl fiel mit überwältigender Mehrheit auf den Geschäftsführer des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes, Heinrich Zumkley. Er hatte sich am 14. September beim Verbandsrat vorgestellt, der übereinstimmend empfahl, ihn als Kandidaten vorzuschlagen.******* Ein weiterer Programmpunkt war die Verabschiedung einer Erklärung an die Regierungen in Ost und West bezüglich vormals vom SED-Staat bezuschusster, also zinsloser beziehungsweise niedrig verzinster, Kredite. Die Sparkassen konnten diese Subventionen nicht leisten. Die Anpassung der Zinsen an die Marktverhältnisse war damals ein schwieriges Unterfangen.*********

Aber nicht nur Vertreter der Sparkassen und Verbände, sondern auch aus der Kommunalpolitik nahmen am Verbandstag teil. Ostdeutsche Landräte und Oberbürgermeister waren als Gäste geladen. Mit ihnen erörterten Geiger, Voigt und weitere Repräsentanten des DDR-Verbandes im Anschluss das Vorgehen zur Einbindung der kommunalen Gewährträger in den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV). So sollten etwa die Präsidenten der Landkreistage sowie Städte- und Gemeindetage Vertreter für eine Satzungsdiskussion benennen. Schnellstmöglich sollten diese zusammen mit Vertretern der Sparkassen einen Ausschuss bilden, um eine neue Verbandssatzung zu erarbeiten.********** Im Frühjahr des Folgejahres lag als Ergebnis ein Entwurf vor, der von den Regierungen vier ostdeutscher Bundesländer mitgetragen wurde. Auf dem 2. Verbandstag in Cottbus am 17. September 1991 gaben die Vorsitzenden der Verwaltungsräte und die Sparkassenvorstände aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt ihrem Verband schließlich eine neue Satzung.

Fortsetzung am 21.09.2020

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* Danach erwartete die Teilnehmenden die erste marktpolitische Tagung des Verbandes. Vgl. Sparkassenverband der DDR – der Präsident an die Damen und Herren Direktoren der Sparkassen und Direktoren der Geschäftsstellen: Einladung zum Außerordentlichen Verbandstag und zur 1. Marktpolitischen Tagung des Verbandes, 03.09.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE – Pötzl 6/2004

** Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Beschluss Nr. 31/90 – Satzungsfragen, 14.09.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE – Pötzl 6/2004

*** Auch Berlin wurde wiedervereinigt. Die 23 Stadtbezirke bildeten das Land Berlin. Die beiden Sparkassen in der Stadt wurden noch 1990 auf die Landesbank Berlin – Girozentrale überführt. Sie war als Sparkassenverband für Berlin zuständig. Vgl. Landesbank Berlin – Girozentrale: Jahrespressekonferenz am 24.04.1991, Berichterstatter Hubertus Moser – Vorsitzender des Vorstandes, S. 1; Bestand: Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

**** Vgl. Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband: Jahresbericht 1990/1991, S. 8

***** Vgl. Sparkassenverband der DDR – der Präsident an den Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V., Herrn Dr. h.c. Helmut Geiger, 20.09.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP – E 718 (Bd. 1)

****** zitiert im Artikel Ostdeutscher Sparkassenverband beantragt DSGV-Mitgliedschaft, in: Deutsche Sparkassenzeitung, Nr. 75, 28.09.1990, S. 2

******* ebd.

******** Vgl. Sparkassenverband der DDR – Vorläufiger Verbandsrat: Protokoll der Beratung des Vorläufigen Verbandsrates des Sparkassenverbandes am 14. September 1990, 18.09.1990, S. 1; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAE – Pötzl 6/2004

********** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans-Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 146 ff.

*********** Vgl. Vermerk Rainer Voigts über ein Gespräch mit den zum außerordentlichen Verbandstag anwesenden Oberbürgermeistern und Landräten am 20.09.1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP – E 718 (Bd. 1)