• Am 3. Mai 1990 wurde die Presse zur Präsentation der neuen Produktwelt der DDR-Sparkassen eingeladen. : © Historisches Archiv des OSV, Bestand HA-102 1/1999

  • So sah das neue Angebot einer Sparkasse dann aus: Anzeige der Kreissparkasse Eilenburg in den Eilenburger Nachrichten vom 31. August 1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-102 3/1999

  • Werbeflyer von 1990; Bestand: Historisches Archiv des OSV

Deutlich mehr im Angebot

Blogserie, Teil 26

Die Produktpalette der ostdeutschen Sparkassen war vor 30 Jahren sehr begrenzt. Sie war in der DDR-Zeit immer weiter verkleinert worden. Seit 1971 gab es sogar einen einheitlichen Zinssatz für Gelder auf Sparbüchern und Spargirokonten. Es existierten nur täglich fällige Spareinlagen. Die rasche Ausweitung des Angebots war 1990 wichtig, um unter marktwirtschaftlichen Bedingungen neben anderen Kreditinstituten im Konkurrenzkampf bestehen zu können. Es bestand die Gefahr, dass Kunden abwanderten. Weil aber nicht alle vergleichbaren Produkte der bundesdeutschen Sparkassen sofort zum Zeitpunkt der Währungsunion angeboten werden konnten, schlug der DDR-Sparkassenverband den Mitgliedsinstituten in einem Rundschreiben am 26. April vor, das Angebot zunächst schwerpunktmäßig zu erweitern.*

Das bedeutete für das Passivgeschäft zum Beispiel die Einführung von Kündigungseinlagen mit verschiedenen Laufzeiten sowie der gesetzlichen Kündigungsfrist für Spareinlagen. Den Zinssatz für Spargiroeinlagen galt es zu senken. Für das Girokonto als „Fundament einer guten Verbindung“ zwischen Kunde und Sparkasse sollte es einen Dispokredit geben. Ein zusätzlichen Service stellten der eurocheque und die ec-Karte dar.** Mit dem zuständigen EDV-Dienstleister wurde die technische Umsetzung des Angebots vereinbart. Im System wurden unter anderem verschiedene Überziehungslimits oder Kontogebühren sowie differenzierte Sparbuchzinsen durch Zahlen verschlüsselt.***

Verbundpartner ergänzen das Angebot der ostdeutschen Sparkassen. So bot die Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH als zentrale Investmentgesellschaft der bundesdeutschen Sparkassenorganisation ihre Unterstützung an. Mit ihrer Hilfe sollten die Sparkassen in der DDR bald auch SparkassenFonds verkaufen können. Zunächst standen Investitionen in eine Auswahl deutscher Aktien, festverzinslicher Wertpapiere und kommerzieller Immobilien im Mittelpunkt. Werbematerial (Abbildung 3) und Verkaufsunterlagen wollte die Deka bereitstellen. Maßnahmen zur Qualifizierung, etwa zentrale Schulungsveranstaltungen für Teilnehmende aus allen Sparkassen oder Verkaufsschulungen auf regionaler Ebene, wurden vor 30 Jahren geplant.****

Auch zum Thema Bausparen bildeten sich Sparkassenbeschäftigte fort. Dank der Unterstützung der Landesbausparkassen der Bundesrepublik konnte bereits am 11. Juni 1990 die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG gegründet werden.***** Zum 1. Juli genehmigte die DDR-Regierung das Bausparen. Nur zeitweise, von 1954 bis 1970, war es vorher erlaubt und wegen der staatlichen Plan- oder besser Mangelwirtschaft nicht erfolgreich gewesen. Die LBS war das erste Verbundunternmehmen der ostdeutschen Sparkassenorganisation. Auf ihre Bedeutung ging Verbandspräsident Rainer Voigt bei einer Pressekonferenz am 21. Mai 1990 in Berlin ein.

„Die Sparkassen der DDR haben auf ihrer Verbandsversammlung beschlossen, eine eigene Bausparkasse zu gründen. Damit werden die Sparkassen auch ihrer Verantwortung gerecht, insbesondere im kommunalen Bereich, die Bautätigkeit zu unterstützen und so die Wohnverhältnisse der Bürger zu verbessern. Die von den Bürgern der DDR durch das Bausparen gesammelten Fonds werden ausschließlich im Gebiet der DDR zum Einsatz kommen. Je höher der gemeinsame Fonds ist, um so schneller kann die Zuteilung der Bauspardarlehen erfolgen.“ ******

Als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit kommunaler Anbindung hätten die Sparkassen die Aufgabe, im Rahmen der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Kommunen für ihr Gebiet für eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen zu sorgen. Auch die anderen neuen Produkte und Services der Sparkassen thematisierte Voigt. Das Angebot werde selbstverständlich weiter erweitert. Wenn man auf dem Wege sei, eine in allen Geldangelegenheiten der Menschen kompetente, zuverlässige und leistungsstarke Finanzgruppe zu werden, so liege das auch an der Unterstützung des Deutschen Sparkassenverlags.

Der DSV war damals unter anderem mit der Herstellung eines Produkthandbuchs für die Mitarbeiter der Sparkassen der DDR befasst, dass Anfang Juni als Vorabdruck in den Versand gehen sollte. Es beinhaltete zum Beispiel Argumente für die Kundenberatung. Auch die notwendigen Vordrucke, etwa zu Spareinlagen mit Anlagedauer, vereinbarter Kündigungsfrist, Festgeld oder Ratensparverträgen konnten dann bestellt werden.******* Des Weiteren wurden Millionen Prospekte und Flugblätter zur Abgabe an die Bevölkerung produziert, welche über das umfangreichere Angebot informierten. Nicht zu vergessen die Werbeartikel. So sollten etwa 1 Million Kugelschreiber, 100.000 Aschenbecher und 20.000 Zahlteller in den Osten geliefert werden.********

Fortsetzung am 03.05.2020

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* Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel, Rundschreiben Nr. 2, 26.04.1990, S. 2; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

** Vgl. DDR-Produktprospekt, S. 2; Anlage 2 zum Rundschreiben Nr. 3 des Sparkassenverbandes der DDR, undatiert; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

*** Vgl. Sparkassenverband der DDR: Vorgesehene Erweiterungen der derzeitigen EDV-Projekte, 07.05.1990, S. 2 und 4; Anlage 2 zum Rundschreiben Nr. 3 des Sparkassenverbandes der DDR, undatiert; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

**** Vgl. Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH – Geschäftsführung an DDR-Sparkassenverband – Präsident Rainer Voigt, betr. Zusammenarbeit der DDR-Sparkassen mit DekaDespa, 24.04.1990, S. 2; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

***** Vgl. Geiger, Walter/ Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart, 1998, S. 272 ff.

****** Vgl. Pressegespräch am 21.5.90, S. 6 f.; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-102 1/1999

******* Vgl. Sparkassenverband der DDR – Verbandsdirektor Frank Axel: Rundschreiben Nr. 6, undatiert, S. 3; Bestand: Historisches Archiv des OSV – Rundschreibenbestand

******** Vgl. handschr. Notiz für Geschäftsstellenleiter am 22. Mai; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-102 4/1999

  • © Historisches Archiv des OSV

Die erste Verbandssatzung

Blogserie, Teil 25

Am 25. April 1990 wird im Gesetzblatt der DDR die „Satzung des Sparkassenverbandes der DDR“ veröffentlicht. Sie war ein Monat zuvor auf der Gründungsversammlung nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen worden. Eine intensive Erarbeitungsphase ging diesem einvernehmlichen Ergebnis voraus.

Ein genauerer Blick auf das Werk lohnt sich, denn es bildet in einer besonderen Übergangszeit die verbindliche Basis* für ein produktives Wirken der ostdeutschen Sparkassenorganisation. Gleichzeitig steht die Satzung für zukünftiges, selbstbestimmtes Handeln. Interessant, wenn auch nicht ohne Schwierigkeiten, ist ohne Zweifel die Mischung aus bisher bekannten Strukturen und neuen Elementen in Anlehnung an die westdeutsche Sparkassenorganisation. Nicht zuletzt stellt diese Satzung einen Meilenstein dar, der im Rückblick zeigt, wie intensiv die Zeiten des Auf- und Umbruchs nach dem 9. November 1989 waren:

Wenn man sich der Abläufe zur Vorbereitung und Gründung des Sparkassenverbandes der DDR im Nachhinein erinnert, erscheint es fast unglaublich, daß man von den ersten Vorstellungen an, in weniger als drei Monaten einen Verband mit seiner Satzung etablieren konnte.**

Die Satzung selbst ist in sieben thematische Abschnitte mit insgesamt 13 Paragrafen gegliedert. Sie beginnt mit der rechtlichen Stellung und dem Verbandssitz in Abschnitt I, zeigt Aufgaben, Befugnisse und Organisation in II und III auf, befasst sich schließlich mit der Leitung und Vertretung in IV sowie mit Einrichtungen in V und endet mit den Kapiteln Revision und Finanzen in VI bzw. VII.

Einige wesentliche Regelungen sollen näher betrachtet werden:

So definiert § 1 Absatz 1 den Verband als „juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, der Hauptstadt der DDR“. Absatz 2 konkretisiert ihn als „Zusammenschluß der Sparkassen der DDR, die entsprechend dem Statut der Sparkassen Einrichtungen der Räte der Stadtkreise bzw. Landkreise sowie des Magistrats von Berlin sind“.

Die Aufgaben und Befugnisse des Verbandes fasst Abschnitt II, § 2 zusammen. Sie waren im Vorfeld durchaus umstritten, denn einige Sparkassenleiter wollten weniger „Zentralismus“. Grundlegend ist – und das gilt bis heute – dass der Verband als „Interessenvertreter der Sparkassen“ auftritt sowie die Sparkassenarbeit „durch Beratung, Information, Unterstützung sowie Organisierung von Betriebsvergleichen und Erfahrungsaustausch“ fördert. Darüber hinaus ist er berechtigt, „verbindliche Regelungen zu treffen, soweit diese für die Lösung der Aufgaben einheitlich notwendig sind“, und Gemeinschaftsunternehmen einzurichten, „die der Förderung der Sparkassen dienen“. Auch Verträge und Vereinbarungen kann der Sparkassenverband für alle verbindlich abschießen.

Zwei Aufgaben werden in § 2 genannt, die in Zusammenhang mit Abschnitt V „Einrichtungen des Verbandes“, § 9 stehen. Denn die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Verantwortung für die Prüfung der Mitgliedssparkassen legen den Grundstein für den Aufbau einer Prüfungsstelle und der Ostdeutschen Sparkassenakademie im Rahmen der Verbandsarbeit.

Eine wichtige Befugnis für alle Sparkassenbeschäftigten ist in § 2 Absatz 9 aufgeführt. Sie besagt, dass der Verband als Tarifpartner für seine Mitgliedssparkassen gegenüber der zuständigen Gewerkschaft fungiert. Dies bedeutet nichts weniger als ein weiterer Schritt in Richtung Loslösung von der Staatsbank und den planwirtschaftlichen Lohnvorgaben. Die Satzung ermöglicht den Verantwortlichen die schnelle und selbständige Aufnahme von Verhandlungen über dringend erforderliche Erhöhungen der Ist-Gehälter.***

Abschnitt III legt die Organisation auf Republik- und Bezirksebene fest. Der Verbandstag, welcher der Mitgliederversammlung westdeutscher Sparkassenverbände entspricht, gilt als höchstes Organ auf Republikebene. In § 4 werden seine weitreichenden Zuständigkeiten näher erläutert. Er „berät und beschließt über die Grundfragen der Sparkassenarbeit“ sowie über alle Angelegenheiten, die der Verbandsrat vorlegt. Darüber hinaus wählt er den Präsidenten und seine beiden Stellvertreter, kann über deren Abwahl und sogar über „die Auflösung des Verbandes mit einer Mehrheit von drei Viertel der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten“ Beschlüsse fassen.

Auf Bezirksebene arbeiten Mitgliederversammlung und Beirat, die sich insbesondere mit regionalspezifischen Fragen auseinandersetzen. Je Bezirk gibt es eine Bezirksgeschäftsstelle mit einem Direktor. „Der Präsident ist gegenüber den Direktoren der Bezirksgeschäftsstellen weisungsberechtigt“, so die Festlegung in Abschnitt IV, § 8, Absatz 2. Diese Struktur orientiert sich im Wesentlichen am bisherigen Aufbau des Sparkassenwesens in der DDR. Das heißt, die ehemalige Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR wird zur Hauptgeschäftsstelle und die Bezirksstellen der Staatsbank der DDR werden zu Bezirksgeschäftsstellen. Beide Einheiten zusammen ergeben laut Abschnitt V, § 10 die Geschäftsstelle des Verbandes, die vom Präsidenten geleitet wird.

Noch gibt es keine Länderstruktur, ist das alte Statut der Sparkassen der DDR gültig, stehen die ersten freien Kommunalwahlen aus und so fort, sodass ein Kompromiss zwischen „Alt“ und „Neu“ in der ersten Satzung die einzige Möglichkeit ist, um in dieser Übergangszeit arbeitsfähig zu sein. Doch die Dynamik, mit der sich die damaligen Verhältnisse von Monat zu Monat ändern, führt schließlich dazu, dass diese Fassung nicht lange Bestand hat. Als Zeitzeuge stellt Hans-Georg Günther Jahre später fest:

[…] die politischen Entwicklungen zur Einheit Deutschlands verliefen weitaus schneller, als allgemein erwartet werden konnte.****

Insbesondere die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Einigungsvertrag wirken sich ab Herbst 1990 erheblich auf den  Sparkassenverband und seine Satzung aus. Es beginnt der Kampf um die Existenz …

Fortsetzung am 26.04.2020

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*“Über die Satzung äußern sich die Gesellschafter, also die Eigentümer, verbindlich zu ihren Vorstellungen, wie sie sich die Verfassung ihrer Gesellschaft vorstellen und in deren Rahmen sie selbst innerhalb der Gesellschaft handeln wollen bzw. wie sie wünschen, dass andere Organe […] handeln sollen. Aufgaben, Struktur, Arbeitsweise etc. ihrer Gesellschaft werden also durch sie geprägt.“; Mändle, Eduard: Satzung, in Gabler-Wirtschaftslexikon online, https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/satzung-46124.

**Hans-Georg Günther in seinem Entwurf zum Buch über die Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995; gleichzeitig schreibt er, dass der Prozess „ohne die ständige intensive Hilfe des DSGV vor Ort“ weitaus schwieriger gewesen wäre; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA-Günther 1/2004.

***Erste Tarifabschlüsse mit spürbaren Lohnerhöhungen erfolgen bereits im Juni 1990; Geiger, Walter ; Günther, Hans Georg: Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart 1998, S. 194.

****Ebd., S. 66.

  • Geschäftige Arbeitsatmosphäre - der vorläufige Verbandsrat diskutierte und beschloss in der Zeit seines Bestehens von April 1990 bis September 1991 zahlreiche Vorhaben. 15 delegierte Sparkassendirektorinnen und -direktoren aus allen Bezirken der DDR und der Stadt Berlin unter Vorsitz des Verbandspräsidenten Rainer Voigt arbeiteten auf zentraler Ebene an der Umgestaltung des Sparkassenwesens in Ostdeutschland. : © Historisches Archiv des OSV

  • Hier im Alexanderhaus nahe der Weltzeituhr begann der vorläufige Verbandsrat mit seiner Arbeit. : © Historisches Archiv der Berliner Sparkasse

Der vorläufige Verbandsrat nimmt seine Arbeit auf

Blogserie, Teil 23

Heute vor 30 Jahren tagten 15 Sparkassendirektorinnen und -direktoren aus der ganzen Republik* sowie der frisch ins Amt gewählte Präsident des Sparkassenverbandes der DDR, Rainer Voigt, und sein Stellvertreter, Hans-Georg Günther, im Sitzungssaal der Sparkasse der Stadt Berlin am Alexanderplatz. Punkt 1 der Tagesordnung – die Konstituierung des vorläufigen Verbandsrates durch alle Anwesenden – war schnell erledigt. Wie auch die Wahl von Rainer Voigt zum Vorsitzenden des soeben gebildeten Gremiums. Somit konnte das zweitwichtigste Organ des noch jungen Sparkassenverbandes mit seiner Arbeit beginnen.**

Insgesamt zehn Beschluss-Vorlagen wollten an diesem Tag beraten und bestätigt werden. Als Erstes wurde einstimmig der vorgeschlagene Stellenplan für die Verbandsgeschäftsstelle bestätigt. Dies war für den zukünftigen Aufbau und die Arbeitsfähigkeit des Verbandes von enormer Bedeutung. Die weiteren Beschlüsse waren thematisch breit gefächert. Sie reichten vom Beitritt aller DDR-Sparkassen zum Eurocheque-Verfahren über die Bildung von Versicherungsunternehmen bis hin zur Anschaffung von PKWs für den Verband und alle Bezirksgeschäftsstellen.

Zuletzt wurde unter Top 4 der Tagesordnung festgelegt, dass schnellstmöglich nach dem Tag der Währungsunion die neue Produktpalette für die Kunden zur Verfügung stehen sollte, und dass „alle Möglichkeiten zur Werbung neuer Geschäftskunden genutzt werden bzw. verhindert wird, daß bisherige Kunden der Sparkasse verloren gehen.“***

Fortan traf sich das Gremium mindestens einmal monatlich. 76 Beschlüsse**** wurden in den eineinhalb Jahren seines Bestehens gefasst. Erst nachdem die neue Verbandsversammlung am 17. September 1991 die Satzungsänderung verabschiedete und den Verbandsvorstand wählte, war der vorläufige Verbandsrat Geschichte.

Fortsetzung am 19.04.2020

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*Auf der Gründungsversammlung des Sparkassenverbandes der DDR am 20. März 1990, welche zugleich den ersten Verbandstag (das höchste Gremium) darstellte, wurde die Zusammensetzung des vorläufigen Verbandsrates festgelegt. Aus jedem Bezirk der DDR und der Stadt Berlin sollte eine Sparkassendirektorin bzw. ein -direktor in den Verbandsrat delegiert werden. Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 423/2010.

**Ursprünglich sollten dem Verbandsrat, lt. Satzung vom 20. März 1990, neben den Direktorinnen und Direktoren noch je Bezirk ein Vertreter der für die Sparkassen verantwortlichen Stadt- bzw. Kreisräte und ein Vertreter des Städte- und Gemeindetages der DDR angehören. Aber die sich überschlagenden Ereignisse hinsichtlich der politischen Veränderungen in jenen Monaten, wie zum Beispiel die Bildung von Ländern oder das Gesetz über die Selbstverwaltung der Kommunen, ließen die satzungsmäßigen Vorschriften unwirksam werden. Um dennoch ein handlungsfähiges Gremium zu haben, beschloss der Verbandstag einen vorläufigen Verbandsrat einzusetzen. Vgl.: Geiger, Walter/Günther, Hans-Georg: Die Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, Stuttgart 1998, S. 83f.

***Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 715/2010.

****Bestand: Historisches Archiv des OSV, HAP-E 632/2010, Bd. 2.

  • Der Präsident des Sparkassenverbandes der DDR, Rainer Voigt, wird zu seiner Wahl beglückwünscht. : © Fotograf: Klaus-Peter Matte

Endlich wieder ein Sparkassenverband!

Blogserie, Teil 19

1952 waren die Länder und die regionalen Sparkassenverbände in der DDR abgeschafft worden. Erst vor 30 Jahren konnten die ostdeutschen Sparkassen sich aus der Abhängigkeit von der Staatsbank lösen und eine unabhängige Interessenvertretung ins Leben rufen. Am 20. März 1990 fand die Gründungsversammlung des Sparkassenverbandes der DDR statt. Eingeladen waren die 196 Direktoren und Direktorinnen* der Sparkassen ins Tagungszentrum des Ministeriums für Nationale Verteidigung im Norden Strausbergs bei Berlin. Auch der für die Sparkassenaufsicht zuständige Präsident der Staatsbank, Horst Kaminsky, war anwesend. Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Dr. h. c. Helmut Geiger, der die Gründung des Sparkassenverbandes im Osten Deutschlands tatkräftig unterstützte, war Ehrengast.

Die Einladungskarte sowie ein Begleitschreiben, dem die Tagesordnung, die Satzung und Beschlussentwürfe beilagen, hatten der Direktor Heinz Oswald von der Stadtsparkasse Frankfurt (Oder) und die Direktorin Eva Borchert von der Kreissparkasse Wernigerode im Namen des Vorbereitungskomitees versendet. Damit auch niemand zu spät kam, gab es Hinweise zur Anreise, etwa mit der S-Bahn.** Zehn Minuten vor Beginn der Veranstaltung um 10:00 Uhr sollten bitte die Plätze eingenommen sein. Der Direktor der Sparkasse der Stadt Berlin, Siegfried Zausch, war Versammlungsleiter. Ihm konnten möglichst vorher Wortmeldungen und Änderungsvorschläge zu den verschickten Dokumenten übergeben werden.

Bei der Veranstaltung waren sämtliche Sparkassen vertreten, von A bis Z. Direktor der Kreissparkasse Altenburg im Bezirk Leipzig war zum Beispiel Direktor Günter Hiller. Die Stadt- und Kreissparkasse Zwickau im Bezirk Karl-Marx-Stadt leitete Ekkehard Behr.*** Er wurde vertreten. Die bilanzmäßig größte Sparkasse im heutigen Gebiet des OSV war die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig. Hier war Gerhard Krüger Direktor. Die kleinste Sparkasse war die Kreissparkasse Röbel/Müritz. Der Direktor hieß Heinz Berner. Auch Rainer Voigt, der Leiter der Abteilung Sparkassen der Staatsbank, hatte als Sparkassendirektor gewirkt, bis 1987 bei der Kreissparkasse Angermünde in der Uckermark.

Nachdem die Tagesordnung bestätigt worden war, referierte Voigt zum Sparkassenwesen in der DDR und ging auch auf die systembedingten Missstände ein, welche die Versammelten aus dem Arbeitsalltag kannten. Aber es galt, nicht zurückzublicken, sondern nach vorn zu schauen. Die Sparkassen standen bekanntlich am Beginn einer geschäftspolitischen Neuorientierung, dem Übergang von der Planwirtschaft zur freien Marktwirtschaft. Schwierige Aufgaben waren rasch zu bewältigen. Veränderungswille war gefragt. Die ostdeutschen Sparkassen hatten Vorteile im nun beginnenden harten Wettbewerb. Kundennähe und Kundenvertrauen seien hier beispielhaft genannt.**** Ein Nachteil war die technische Rückständigkeit. Aber bald sollte es solidarische Hilfe des DSGV, der westdeutschen Regionalverbände und Sparkassen geben, wofür Voigt im Namen der Sparkassenvertreter dankte.

Es galt, die traditionell enge Bindung an die Kommunen wiederherzustellen und Verwaltungsräte einzusetzen. Den rechtlichen Rahmen sollte ein neues Sparkassenstatut bilden, das der Verband im Auftrag der Mitgliedsinstitute erarbeiten wollte. Dabei waren die Rechtsverhältnisse der Sparkassen in der Bundesrepublik zu beachten. Nicht nur diese Aufgabe wurde dem Verband vor 30 Jahren übertragen. Die grundlegende Bedeutung eines Verbandes machte Rainer Voigt in seiner Rede klar. Um die Interessen aller Sparkassen gemeinsam durchzusetzen und sich gegenüber der Konkurrenz der privaten Banken zu behaupten, wurde er gebraucht. Ein einheitliches Auftreten der ostdeutschen Sparkassen war wichtig.

„Der Sparkassenverband ist ein Spitzenverband der Sparkassen, der ihre Interessen vertritt, sich für die Lösung ihrer Probleme engagiert und der über die notwendigen demokratischen Organe verfügt, die die echte Interessenvertretung auch sichern. Der Sparkassenverband ist kein Verband, der administrativ nach stalinistischem Strickmuster Dinge durchsetzen will, die die Selbstständigkeit der kommunal eingebundenen Sparkassen beeinträchtigen.“

Auch die Beschlussvorlagen thematisierte Voigt, zum Beispiel die Einführung des bundesdeutschen Sparkassenlogos, welches in der Öffentlichkeit für soliden und vorbildlichen Service stehe. Um hinsichtlich der anderen Wettbewerber keinen Boden zu verlieren, sollte eine Bausparkasse als erste gemeinschaftliche Einrichtung der ostdeutschen Sparkassen gegründet werden und ihre Produkte schnell auf den Markt bringen. Auch die anderen marktwirtschaftlich erforderlichen Dienstleistungen, etwa Kredite für den Mittelstand, sprach er an. Das Kreditgeschäft sah Voigt als Hauptgeschäft der Sparkassen. Die Rede schloss mit folgenden aufmunterndem Worten:

„Uns allen steht ein riesiger Berg an Arbeit bevor, den wir mit gemeinsamer Kraft bewältigen müssen und können. Ich wünsche uns dafür Erfolg, Tatkraft, eine gute Gesundheit und eine Portion Glück.“

Erinnert hatte er eingangs an die ersten demokratischen Parlamentswahlen in der DDR zwei Tage zuvor. Auch am 20. März standen freie und geheime Wahlen an. Eine Wahlkommission wurde zusammengestellt. Die Auszählung der Stimmergebnisse erfolgte öffentlich. Es gab Raum für Diskussionen. Als mögliche Verbandspräsidenten wurden von Sparkassenvertretern Rainer Voigt und Helmut Weiß, Direktor der Stadtsparkasse Magdeburg, vorgeschlagen. Für den ersten Kandidaten entschieden sich 183 Stimmberechtigte. Auch sein Stellvertreter, Hans-Georg Günther, wurde mit überwältigender Mehrheit gewählt.*****

Die grundlegende Verbandssatzung, die bereits basisdemokratisch mit den Direktoren und Direktorinnen der Sparkassen abgestimmt war, wurde nach kurzer Besprechung mit allen 196 Stimmen angenommen. Die Gründungsversammlung widmete sich, wie erwähnt, mehreren wichtigen Beschlussvorlagen. So wurde der Präsident beauftragt, sich um die Bildung der satzungsmäßigen Verbandsorgane zu kümmern. Und weil ein Verband letztlich auch finanziert werden muss, wurden Umlagen beschlossen.

Fortsetzung am 01.04.2020

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* Laut Wysocki, Josef/ Günther, Hans-Georg: Geschichte der Sparkassen in der DDR 1945 bis 1995, 1995, S. 245 waren immerhin 38 % der Direktoren weiblich.

** Vgl. Schreiben des Vorbereitungskomitees zur Gründung des Sparkassenverbandes der DDR an die Sparkassendirektoren zur Ergänzung der Einladung und zum organisatorischen Ablauf; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 69/2004 Bd. 1

*** Vgl. Anwesenheitsliste der Sparkassendirektoren zum Gründungsverbandstag 20.3.90; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 69/2004 Bd. 1

**** Vgl. Rede zum Verbandstag, S. 4; Bestand: Historisches Archiv des OSV, HA 69/2004 Bd. 1

***** Vgl. Geiger, Walter/Günther, Hans-Georg: Die Neugestaltung des ostdeutschen Sparkassenwesens 1990 bis 1995, 1998, S. 65

  • Koffergroß und sieben Kilogramm schwer war das „erste Handy des OSV“. : © oebl.de / Stephan Hessberger

Telefonieren in den Westen? Nicht so einfach vor 30 Jahren …

Blogserie, Teil 18

Die Vorbereitungen zur Verbandsgründung laufen in der Abteilung Sparkassen der Staatsbank der DDR auf Hochtouren. Es gibt gemeinsame Besprechungen und einen regen Briefverkehr mit den Bonner Kollegen. Doch wenn es darum geht, schnell und persönlich etwas abzustimmen, dann muss telefoniert werden.

Genau hier liegt aber das Problem. Denn vor 30 Jahren konnte kaum jemand in der DDR einfach so zum Hörer greifen und in den Westen telefonieren.* Treffend heißt es in einer Dokumentation des MDR dazu: „Der Versuch von Deutschland nach Deutschland zu telefonieren, ist wie eine Odyssee – nur ohne Schiff.“  Anschaulich wird es, wenn man sich die Verbindungsmöglichkeiten zwischen Ost- und Westdeutschland in der Wendezeit zahlenmäßig vor Augen führt:

Die Situation im Spätherbst 1989 […] verschärfte sich zusehends von Tag zu Tag […] Für zehntausende gleichzeitige Kommunikationsbedürfnisse standen lediglich 1.461 Leitungen zur Verfügung, und zwar:

von der DDR in die Bundesrepublik   111
von der Bundesrepublik in die DDR   690
von der DDR nach West-Berlin   95
Von West-Berlin in die DDR      565

Damit konnte der Bedarf nach innerdeutschen Telekommunikationsleistungen nicht im Entferntesten abgedeckt werden.**

Vor diesem Hintergrund wird eine sehr pragmatische Lösung mit der Westberliner Sparkasse vereinbart. Bei der nächstgelegenen Filiale erhalten die Kollegen aus Ostberlin eine Möglichkeit, um mit dem Dachverband der westdeutschen Sparkassenorganisation, dem DSGV, telefonischen Kontakt aufzunehmen. Natürlich müssen dafür die Wege über die Grenze in Kauf genommen werden. Um jedoch Dinge auf der Arbeitsebene unkompliziert zwischen den festgesetzten „großen Koordinationsgesprächen“ abzuklären, ist diese Variante besser, als gar keine Telefonate führen zu können.

Es dauert nicht lange, bis das Westberliner Festnetz „praktisch überlastet“ ist. Denn diese Idee haben natürlich nicht nur die Mitarbeiter der Abteilung Sparkassen. So spricht es sich schnell herum, dass man von Westberlin aus in die alten Bundesländer telefonieren kann. Damit die Arbeitsprozesse nicht ins Stocken geraten, muss also dringend eine andere Lösung her.***

In dieser Situation stehen die Partner aus Bonn einem Mobilfunkkauf für die Kollegen im Osten aufgeschlossen gegenüber. Am 12. März 1990 erreicht ein Fax der DGZ Berlin mit wichtigen Detailinformationen über ein „Tragbares Mobiltelefon Siemens C2 für den DDR-Sparkassenverband“ die Verbandsleitung des DSGV in Bonn.****

Aus dem Schreiben geht hervor, dass so ein Gerät bereits von Botschaften, Ministerien, Parteien und der Industrie verwendet wird. Internationale Nachrichtenagenturen setzen „dieses Mobiltelefon in Ostberlin“ ein, denn – so das Ergebnis der „Erkundigungen am Sonnabend“ – es hat eine „Reichweite in Berlin: ganz Berlin, im Westen bis Potsdam“.

Deutlich wird das große Engagement für die Kollegen in der DDR. Der finanzielle Aufwand ist damals enorm und heutzutage kaum mehr vorstellbar: „Die Einmalkosten […] betragen für das Mobiltelefon 6.300 DM und für das Nachladegerät 260 DM (zuzüglich 14 % MwSt), die laufenden Kosten 120 DM je Monat für die Grundgebührenkarte und 0,23 DM je Gebühreneinheit (8 Sek., nach 18:00 Uhr sowie den ganzen Sonnabend u. Sonntag: 20 Sek.).“

Trotz der erheblichen Kosten, die bereits das Mobiltelefon verursacht, wird auch an ein Faxgerät gedacht. Dieses lässt sich einfach an das tragbare Gerät anschließen, sodass ein modernes Arbeiten von unterwegs möglich ist. Die Begründung lässt keine Zweifel an der Zweckmäßigkeit dieser teuren Anschaffung zu. Denn: „damit ließen sich die erheblichen Kommunikationsprobleme zwischen dem DDR-Sparkassenverband in Ostberlin und dem DSGV in Bonn […] vermutlich auf einen Schlag lösen.“

Das Mobiltelefon wird tatsächlich für die DDR-Kollegen angeschafft. Als es nach der Installation endlich funktioniert, ist die Freude groß. Der DSGV kann wieder angerufen werden, sodass sich die Kommunikation, „gerade in dieser wichtigen Zeit, sehr stark verbesserte“. Doch überlastete Festnetze stellten nur vorübergehend kein Problem mehr dar. Der Tipp zur C-Netz-Nutzung spricht sich schnell herum.***** Innerhalb weniger Wochen ist auch die Kapazität des Mobilfunknetzes überschritten. Zu groß ist der Bedarf an Telefonaten in den Westen. Wer dennoch eine freie Leitung ergattert, für den gilt nach wie vor: „Fasse dich kurz!“******

Fortsetzung am 20.03.2020

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*Aus der eigenen Familiengeschichte kenne ich Berichte über lange Wartezeiten auf eine handvermittelte Westverbindung. Meine Großeltern hatten zwar ein Telefon, meldeten aber, um zum Beispiel Eltern oder Geschwistern im Ruhrgebiet zum Geburtstag zu gratulieren, das Gespräch um 5 Uhr morgens an, um auch tatsächlich noch am selben Tag eine Verbindung zu bekommen. Trotz der frühen Anmeldung konnte es sein, dass das Telefonat erst um Mitternacht zustande kam. „Lediglich die Anschlussteilnehmer in Ost-Berlin und einigen grenznahen Ortsnetzen im Bezirk Potsdam konnten direkt nach West-Berlin und in die Bundesrepublik telefonieren.“ Vgl. dazu: Kowalczuk, Sascha-Ilko ; Polzin, Arno: Fasse Dich kurz!, der grenzüberschreitende Telefonverkehr der Opposition in den 1980er Jahren und das Ministerium für Staatssicherheit, Vandenhoeck & Ruprecht, 2014, S. 14.

**Baudis, Werner ; Kahle, Wolf  (u.a.): Kommunikationsnotstand in der DDR, in: Grenzenlose Lei(s)tung – Die deutsche Einheit und der Einsatz der Telekom beim „Aufbau Ost“. Hrsg. von Klaus Kinkel, Deutsche Verlags-Anstalt, 2014, S. 108; Derselbe Aufsatz enthält übrigens auch die Anzahl der nicht realisierten privaten Telefonanträge, die Ende 1989 bei 1,3 Mio. lag. Berücksichtigen muss man dabei, dass viele Bürger wegen der langen Wartezeiten – immerhin wartete man länger als auf ein Auto – erst gar keinen Antrag gestellt hatten.

***Hier berichtet – sowie auch im weiteren Textverlauf, inkl. Bildunterschrift – nach den Erinnerungen von Rainer Voigt und Frank Axel zu Telefonverbindungen zwischen ost- und westdeutscher Sparkassenorganisation. Bestand: Historisches Archiv des OSV, ZZI Rainer Voigt, 15.05.2012; ZZI Frank Axel, 08.08.2014.

****Fax der DGZ Berlin an den DSGV, Verbandsleitung in Bonn, Berlin, 12. März 1990, 11:03 Uhr, Bestand: Sparkassenhistorisches Archiv des DSGV, I. K/55a.

*****„Das C-Netz war in der Wendezeit aufgrund der großen Funkzellen (15 bis 20 Kilometer) gerade im ehemaligen grenznahen Bereich, insbesondere in Berlin, sehr beliebt.“ Das analoge, zellular strukturierte C-Netz wurde im Jahr 2000 abgeschaltet. Vgl. 20 Jahre digitaler Mobilfunk sowie Vom Koffertelefon zum Minigerät, in: KOMM, 2009, Heft 12.

******In den ersten Jahren nach der Wende wurden über 30 Mrd. DM in das veraltete, mit „musealen Einrichtungen“(**S. 107) ausgestattete Netz der DDR investiert. Es bot sich die Chance, alles neu aufzubauen. So entstand in den 1990er Jahren das modernste Telefonnetz Europas. Aus dem mit Rücksicht auf Wartende kreierte Hinweis aus den 1930er Jahren: „Fasse dich kurz!“, der in der DDR für Telefonzellen und im Telefonbuch weiterhin Anwendung fand, wurde das bundesrepublikanische und für uns heute selbstverständliche: „Ruf doch mal an!“.

  • Am 8. März 1990 wurde der Sparkassenverband im Sparkassenstatut rechtlich verankert. : © Historisches Archiv des OSV

Rechtliche Weichenstellungen

Blogserie, Teil 17

Am 6. März 1990 beschloss die Volkskammer der DDR (Parlament) einstimmig die Änderung des Gesetzes über die Staatsbank. Das stellte einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem freien Bankenmarkt im Osten dar. Die Staatsbank sollte nicht mehr von der Regierung abhängig sein. Die Tätigkeit als Emissionsbank, als Kredit- und Verrechnungszentrum wurde festgeschrieben. Die Erhaltung der Stabilität der Währung stand im Mittelpunkt. Bisherige Aufgaben konnten Geschäftsbanken übertragen werden. Die Aufsicht über die Tätigkeit der Geschäftsbanken und Sparkassen wurde von der Staatsbank wahrgenommen.*

Am 9. März verkündete der Vorsitzende des Staatsrates die Regelungen. Bereits am Tag zuvor hatte der Ministerrat der DDR (Regierung) Änderungen des Statuts der DDR-Sparkassen bekanntgegeben. Die Sparkassen sollten zwar ihre Aufgaben nicht mehr in Durchführung der Beschlüsse der SED erfüllen, galten aber weiterhin als volkseigene Kreditinstitute.** Die Aufsichtsfunktion der Staatsbank und ihres Präsidenten wurde festgelegt. Auch § 12 des Einheitsstatuts von 1975 erhielt eine neue Fassung.

Aufgaben des Sparkassenverbandes der DDR

  • Die Sparkassen sind Mitglied des Sparkassenverbandes. Die Aufgaben des Verbandes sind in der Satzung des Sparkassenverbandes geregelt.
  • Der Verband ist in den Bezirken durch Bezirksgeschäftsstellen vertreten. Ihnen obliegt die Durchführung der Verbandsarbeit in den Bezirken.“

Am 20. März 1990 sollten diese Neuerungen gültig werden. An diesem Tag fand die Gründungsversammlung des Sparkassenverbandes der DDR statt, welche ursprünglich für den 15. März avisiert war.*** Auch der Ort war ein anderer. Nicht ins Haus der Ministerien in Ost-Berlin, sondern ins Tagungszentrum des Ministeriums für Nationale Verteidigung in Strausberg wurden die Direktoren und Direktorinnen der 196 Sparkassen eingeladen, um die Verbandssatzung zu beschließen. Über den Ablauf des Tages wird natürlich hier im Blog am 20. März 2020 berichtet werden.

Fortsetzung am 12.03.2020

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* Vgl. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Staatsbank der deutschen Demokratischen Republik vom 6. März 1990, § 5, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 16, 12.03.1990, S. 125; Bestand: Historisches Archiv des OSV

** Vgl. Bekanntmachung über die Änderung des Statuts der Sparkassen der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. März 1990, § 1, in: Gesetzblatt der DDR, Teil I, Nr. 19, 23.03.1990, S. 174; Bestand: Historisches Archiv des OSV

*** Vgl. Zeitlicher Ablaufplan zur Vorbereitung der Bildung des Sparkassenverbandes vom 23.01.1990, in: Historisches Archiv des OSV Akte HA 69/2004, Bd. 1