• Die Daten für die Grafik sind dem Geschäftsbericht der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig für 1989, Seite 6 entnommen. : © Historisches Archiv des OSV

Personalnot bei der Sparkasse Leipzig

Am 10. Januar 1990 fertigte die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, nach der Sparkasse der Stadt Berlin das größte Institut in der DDR, ihren Jahresabschluss für 1989 aus. Durch die Unterlagen der Staatsbank der DDR ist nicht nur er, sondern sind auch die Abschlüsse der anderen ostdeutschen Sparkassen in unserem Archiv überliefert. Allein aus Leipzig haben wir jedoch zugleich den zugehörigen Geschäftsbericht im Bestand. In ihm sind die Probleme, welche die Großsparkasse im System der zentralistischen Planwirtschaft hatte, klar benannt.

Wegen der Mangelwirtschaft konnte die Sparkasse zum Beispiel nicht ausreichend Drehstühle für ihre Beschäftigten beschaffen. Und weil die neuen Geldautomaten aus DDR-Produktion öfters ausfielen, war die Kundschaft sauer. Beschwert wurde sich auch über lange Wartezeiten am Schalter. Dabei war der Sparkasse doch gar nicht genügend Personal zugestanden worden. Die Personalsituation hatte sich 1989 sogar weiter verschlechtert. Es gab 128 Ab- und 71 Zugänge. Die Unterbesetzung war aber kein neues Phänomen, wie der Geschäftsbericht darlegt. Für eine hohe Fluktuation sorgten etwa die schlechten Arbeitsbedingungen und die unterdurchschnittliche Entlohnung.

  • Karte Kreis Jessen 1983

    Vor 25 Jahren wurden in Ostdeutschland die Länder neu gegründet, durch die Zusammenlegung von Bezirken und Kreisen. So war etwa der Kreis Jessen Teil des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. (Ausschnitt Verwaltungskarte der DDR von 1983, hrsg. vom VEB Tourist Verlag Berlin/Leipzig; Bestand: Historisches Archiv des OSV) : © Weimarer Verlagsgesellschaft in der Verlagshaus Römerweg GmbH

  • Laendereinfuehrungsgesetz 1990

    Bereits im Sommer 1990 wurde in der DDR die Wiedereinführung der fünf Länder beschlossen. Im Einigungsvertrag wurde der Termin auf dem 3. Oktober 1990 vorverlegt. (Gesetz in: Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 51 1990, S. 955; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Vor 25 Jahren: Die Einheit Deutschlands und die Neugründung der ostdeutschen Bundesländer

Vor 25 Jahren wurde sie Wirklichkeit. Die staatliche Einheit Deutschlands wurde nach Jahrzehnten der Teilung wiederhergestellt. Bereits am 31. August 1990 schlossen Vertreter der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland den Einigungsvertrag. Er regelte den Beitritt der DDR am 3. Oktober 1990. Das Grundgesetz sollte fortan für das gesamte deutsche Volk gelten.

Sowohl im damaligen ostdeutschen Parlament, der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR, als auch im Bundestag fand der Vertrag am 20. September 1990 eine breite Mehrheit. Danach erfolgte die Zustimmung des Bundesrates. Der Bundespräsident Richard von Weizsäcker unterzeichnete das Gesetz. So konnte der Einigungsvertrag noch nicht einmal ein Jahr nach dem Mauerfall in Kraft treten.

Damit bekam die Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 fünf neue Länder. Die Volkskammer hatte die Neugründung der 1952 aufgelösten ostdeutschen Länder schon am 22. Juli beschlossen, für den 14. Oktober. Im Staatsvertrag zur Einheit wurde dieser Termin dann vorverlegt. In der DDR gab es seit der Verwaltungsreform der 1950er-Jahre nur noch Bezirke und Kreise, die es 1990 zusammenzuführen galt.

Die Bezirke Magdeburg und Halle wurden zum Beispiel zum Bundesland Sachsen-Anhalt, wobei der Kreis Artern an Thüringen ging. Zugleich gehörte der Kreis Jessen (vormals Bezirk Cottbus) zu Sachsen-Anhalt. Er grenzte nun an Brandenburg und Sachsen. In dieser Region gab und gibt es also eine direkte Nachbarschaft von Sparkassen dreier Bundesländer. Jetzt wirken dort die Sparkasse Wittenberg, die Sparkasse Elbe-Elster und die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig.

Die letztgenannte Sparkasse war übrigens vor 25 Jahren die größte in den neuen Ländern. Gleichzeitig gab es viele kleine Sparkassen. So hatte damals die Kreissparkasse mit dem geringsten Umfang ihren Sitz in Röbel. Heute ist hier die Müritz-Sparkasse vor Ort. Zahlreiche Landkreise und Sparkassen existierten 1990 in den neuen Bundesländern: 31 Kassen in Mecklenburg-Vorpommern, 40 in Brandenburg, 50 in Sachsen, 39 in Sachsen-Anhalt sowie 36 in Thüringen.

Sie bewährten sich seit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (1. Juli 1990) in der Marktwirtschaft. Eine wichtige rechtliche Grundlage, um unter den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen agieren zu können, war das DDR-Sparkassengesetz vom 29. Juni 1990. Es galt mit der Einheit zunächst als einheitliches Landesrecht weiter. Sparkassenrecht war auch in Ostdeutschland wieder Landesrecht. Später wurden einzelne Ländergesetze eingeführt, zuletzt 1996 in Brandenburg.