• Hugo von Knebel Doeberitz war Referent für das Sparkassenwesen im Ministerium des Innern des Königreichs Preußen. (Abb. in Volkswirtschaftliche Zeitschrift Die Sparkasse - Organ des Deutschen Sparkassen-Verbandes, Nr. 609, 15.7.1907; Bestand: Historisches Archiv des OSV)

Hugo von Knebel Doeberitz – Ein Freund des Sparkassenwesens

Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range eines Rates erster Klasse – dieser Titel wurde vor 110 Jahren dem Referenten für das Sparkassenwesen im preußischen Innenministerium verliehen. Geehrt wurde Hugo von Knebel Doeberitz bei seiner Verabschiedung aus dem Staatsdienst. Seit 1891 war der Beamte im Ministerium tätig gewesen. Während seiner Amtszeit machte er sich um das Sparkassenwesen verdient. 1907 veröffentlichte er sogar eine viel beachtete Abhandlung* zum Sparkassenrecht, in deren Vorwort Folgendes zu lesen ist:

„Mein Werk will allen Freunden und Förderern des Sparkassenwesens ein Ratgeber sein, insbesondere allen, denen die Sorge für die öffentlichen Sparkassen obliegt, sei es bei berufsmäßiger Verwaltung, sei es bei Beaufsichtigung des Betriebes seitens der Organe der Garantieverbände oder der staatlichen Aufsichtsbehörden.“

Über 2.700 Sparkassen existierten damals im Deutschen Reich*, davon mehr als die Hälfte in Preußen. Der Deutsche Sparkassenverband bedankte sich für das friedliche und gedeihliche Zusammenwirken bei Knebel Doeberitz in seiner Zeitschrift „Die Sparkasse“. Vor allem dem „warmen Interesse“ des Ministerialbeamten sei es zu verdanken gewesen, dass der Sparkassenorganisation das Interesse und die Gunst der preußischen Staatsregierung in wachsendem Maße zuteil wurden. Man verabschiedete sich von ihm mit dem Satz: „Er war der Unsere!“

*   Das Werk ist Teil des historischen Buchbestandes der Bibliothek des OSV im Archiv in Potsdam.
** ohne Braunschweig

  • Tabelle Sparkassen Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) Innenministerium 1845

    Das preußische Innenministerium kontrollierte zum Beispiel die Geschäftsergebnisse der Sparkassen im Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) von 1845. : © Historisches Archiv des OSV

  • Sparkassenreglement Preusse 1838

    Das preußische Sparkassenreglement vom 12. Dezember 1838 regelte die Staatsaufsicht über die Sparkassen. : © Historisches Archiv des OSV

Die Staatsaufsicht über die Sparkassen in Brandenburg

Bereits 1838 ist im Königreich Preußen ein umfangreiches, fortschrittliches Rahmengesetz für Sparkassen erlassen worden. Es förderte die Gründung kommunaler Institute und hatte sogar für das Sparkassenrecht anderer deutscher Länder Vorbildwirkung. Kernland Preußens war Brandenburg. Auch die hier ansässigen Kassen mussten sich an das Reglement halten. Es ließ ihnen gewisse Freiheiten, gab ihnen aber auch strenge Regeln vor.

Der preußische Staat beaufsichtigte das Wirken der Geldinstitute. Er wollte sich von einem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb überzeugen. So konnten die Regierungsbehörden in den brandenburgischen Bezirken Potsdam und Frankfurt (Oder) außerordentliche Kassenrevisionen vornehmen, um eventuelle Missstände aufzudecken. Ihre Aufgabe war es auch, die von den Sparkassen abgelieferten Jahresabschlüsse zu bearbeiten. Die gesammelten Nachweisungen erhielt dann die oberste Aufsichtsbehörde, der preußische Innenminister, zur Kontrolle.

Und wer beaufsichtigt heute die Sparkassen? Preußen gibt es längst nicht mehr. Auch die DDR ist Geschichte. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands liegt auch die Aufsicht in Ostdeutschland wieder bei den Ländern. In Brandenburg ist nun das Finanzministerium in Potsdam zuständig. Seine Befugnisse sind durch ein Landesgesetz (§ 31) geregelt.