Von Papier und Gold
Diese abgebildeten Reichsbanknoten aus unserem Archivbestand wurden Anfang des 20. Jahrhunderts gedruckt. Damals lief in Deutschland noch mehr Münz- als Papiergeld um. Die Menschen hatten lieber Goldmünzen in der Hand, auch nachdem die Reichsbanknoten am 1. Januar 1910 zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erhoben worden waren. Vorher mussten sie nur von den Kassen der Reichsbank und der Länderbanken angenommen werden. Scheine der Reichsbank zu 20 und 50 Mark gab es übrigens erst ab 1906. Vorher war die 100-Mark-Banknote der Schein mit dem niedrigsten Wert. Mit der Einführung kleinerer Noten hoffte das Reich, die Goldreserven für Krisenzeiten schonen zu können.
Die Deckung des Papiergeldes war gesetzlich geregelt. Die Reichsbank als deutsche Zentralnotenbank hatte ihre Noten zu mindestens einem Drittel durch Goldreserven, kursfähige deutsche Münzen und Reichskassenscheine zu decken. Das Pfund Feingold (500 Gramm) entsprach 1.392 Mark. Für den Rest, sprich maximal zwei Drittel, waren diskontierte Wechsel zu halten. Zum Vertrauen in das Papiergeld trug sicherlich bei, dass es bei der Reichsbank in Gold eingelöst werden konnte. Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurde diese Möglichkeit jedoch zum 31. Juli 1914 abgeschafft.